Bundesrechnungshof: Erneut ohne Schamfrist nach schwarz-rotem Proporz besetzt

Der Bundesrechnungshof soll unabhängig sein – doch Union und SPD machen ihn zum verlängerten Arm der Regierung. Geywitz und Heveling stehen nicht für Kontrolle, sondern für Parteiproporz.

IMAGO / Dirk Sattler

Gerade in Zeiten extremer staatlicher Finanzkrisen wäre ein starker, ja eigensinniger Bundesrechnungshof (BRH) vonnöten. Ob mit einem solchen in den kommenden zwölf Jahren zu rechnen ist, bleibt fraglich. Denn die CDU/CSU/SPD-Koalition hat nun für eine jeweils zwölfjährige Amtszeit zwei eigene Leute an die Sitze des BRH befördert.

Am 5. März 2026 war die von Dezember 2021 bis Mai 2025 amtierende Bauministerin der „Ampel“, Klara Geywitz (SPD; *1976), vom Bundestag mit 383 gegen 181 Stimmen bei 175 Enthaltungen zur BRH-Vizepräsidentin gewählt worden. Von 2004 bis 2019 war sie für die SPD Potsdams Abgeordnete des Landtags von Brandenburg. Im Dezember 2019 war sie zu einer der stellvertretenden SPD-Bundesvorsitzenden gewählt worden. Dieses Parteiamt übte sie bis Juni 2025 aus.

Am 7. Mai 2026 nun wählte der Bundestag mit 415 Ja-Stimmen bei 139 Gegenstimmen und 44 Enthaltungen den Neusser CDU-Bundestagsabgeordneten Ansgar Heveling (*1972) zum BRH-Präsidenten; der Bundesrat bestätigte die Wahl am Tag darauf. Volljurist Heveling ist seit Oktober 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages. Von 2018 bis 2026 war er Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

De facto heißt das: Heveling (Besoldungsgruppe B11) und Geywitz (B9) garantieren den direkten Draht zur Regierung. TE hatte dieses Duo bereits am 1. April 2026 zerpflückt und deutlich gemacht, dass sich die Parteien/Fraktionen hier einmal mehr den Staat zur Beute gemacht haben. Auf dass das System wasserdicht bleibt und keiner die Kreise von außen stört.

 

Dabei wäre ein scharf hineinleuchtender BRH gerade in Zeiten wie heute wichtiger denn je. Der BRH hat rund 1.050 Beschäftigte, seit 1950 hat er Verfassungsrang. Das Grundgesetz weist ihm in Artikel 114 eine exponierte Stellung zu.

In GG Art 114 (2) heißt es:

“Der Bundesrechnungshof, dessen Mitglieder richterliche Unabhängigkeit besitzen, prüft die Rechnung sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes …“ Präzisiert wird die Stellung des BRH im „Gesetz über den Bundesrechnungshof (Bundesrechnungshofgesetz – BRHG)“. Dort heißt es: „Der Bundesrechnungshof ist eine oberste Bundesbehörde und als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle nur dem Gesetz unterworfen.“ Das heißt: Der BRH ist keinem Regierungs-, Koalitions- oder Parteiproporz unterworfen, Der BRH ist auch – im Gegensatz zu anderen obersten Bundesbehörden – keiner Aufsichtsbehörde, also keinem Bundesministerium unterstellt. Und noch einmal: Die BRH-Mitglieder besitzen „richterliche Unabhängigkeit“.

Mit anderen Worten: Der BRH kann und muss den Regierenden streng auf die Finger schauen, gegebenenfalls auf die Finger klopfen, bis es wehtut. Das zu tun wäre angesichts des real existierenden staatlichen Finanzdesasters und einer Steuerverschwendung in Milliardenhöhe dringender denn je.

Vor diesem Hintergrund bedürfte es eines BRH, der so laut ist wie der französische Rechnungshof (Cour des comptes). Letzterer ist erheblich einflussreicher.

Altfälle ohne Karenzzeit und ohne Schamfrist

Koalitionärer Proporz spielte jüngst auch bei der Neubesetzung der Spitze der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) eine Rolle: Das Bundeskabinett hatte den SPD-Ultra Sönke Rix am 4. März 2026 zum Präsidenten der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) ernannt. Als Feigenblatt wurde ihm der CSU-Mann Volker Ullrich als Vize zur Seite gestellt. Beide sind ehemalige Bundestagsabgeordnete. TE hat am 8. März darüber berichtet.

Noch krasser ging es 2018 bei der Besetzung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Stephan Harbarth aus dem Wahlkreis Rhein-Neckar in Baden-Württemberg wurde vom Bundestag am 22. November 2018 zum Richter des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Auf Harbarth entfielen 452 von 652 abgegebenen Stimmen. Es gab 166 Gegenstimmen und 34 Enthaltungen. Auf Vorschlag des hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU) hat der Bundesrat am Tag darauf, am 23. November, Harbarth zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Seit 22. Juli 2020 ist Harbarth BVerG-Präsident. Harbarth gehörte dem Bundestag seit 2009 an, er war seit 2016 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion und Mitglied des CDU-Bundesvorstands. Seit März 2018 firmiert er als Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Letzteren Titel hat TE 6. Juli 2022 in Frage gestellt.

 

Auch bei der Besetzung der BRH-Spitzenposten ging es immer ziemlich „politisch“ zu. BRH-Präsident Heinz Günter Zavelberg (1985 –1993) war von 1970 bis 1982 finanzpolitischer Berater der Fraktion der CDU/CSU im Bundestag. BRH-Präsidentin Hedda von Wedel (1993–2001) war für die CDU von 1990 bis zum 6. Dezember 1993 Mitglied des Bundestages. BRH-Präsident Dieter Engels (2002 – 2014)
war von 1992 bis 1996 Verwaltungsleiter der SPD-Bundestagsfraktion. BRH-Präsident Kay Schaller (seit 2014) war von 2005 bis 2014 Fraktionsdirektor der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Warum nicht zumindest eine Karenzzeit?

Interessant immerhin: Am 3. März 2026 hatte die AfD-Bundestagsfraktion den Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Bundesrechnungshofgesetzes (BRH-Unabhängigkeitsgesetz)“ eingebracht. Dort heißt es in der Begründung: „Ziel des Gesetzes ist es, die Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofes zu stärken, indem der Zugang zu bestimmten Ämtern des BRH für Personen mit entsprechenden Vortätigkeiten, beispielsweise als Mitglied der Bundesregierung, für einen bestimmten Zeitraum ausgeschlossen wird.

Eine Karenzzeit, bevor zum Beispiel ein ehemaliges Mitglied der Bundesregierung in leitende Positionen berufen werden darf, kann die Funktionsfähigkeit und die Glaubwürdigkeit des BRH schützen und damit seinen Status als zentrales Organ der Prüfung einer ordnungsgemäßen Mittelverwendung öffentlicher Gelder erhalten.“ Konkret wird vorgeschlagen: Die Karenzzeit sollte zwei beziehungsweise fünf Jahre betragen und für die Berufungen zu Präsidenten, Vizepräsidenten, zu Leitern der Prüfungsabteilungen und zu Prüfungsgebietsleitern gelten. Und dann kam, was zu erwarten war: Der Bundestag hat den AfD-Gesetzentwurf am 23. April 2026 nach 20-minütiger Aussprache abgelehnt.

Wieder ein Eigentor der „Regierenden“! Und wieder ein Plus für eine AfD, die auch mit einer solchen Initiative den Unmut weiter Teile der Wählerschaft ob des realen Regierungsdesasters für sich zu nutzen weiß.

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