Wenn selbsternannte Tierschützer einen Wolf quälen

In Sachsen ist ein viel zu zutraulicher Wolf eingefangen und besendert worden. Aktivisten ließen ihn dann mit einem sogenannten „Hard Release“ wieder frei. Was dabei gefilmt wurde, ist jetzt ein Fall für den Staatsanwalt.

Am Anfang sollten wir kurz ein Missverständnis abwenden: Das hier ist kein Text für den Wolf. Ich halte es für eine fürchterliche Idee, dass im Industriestaat Deutschland – der nach Belgien am dichtesten besiedelten Nation des ganzen Kontinents – diese großen und gefährlichen Beutegreifer wieder angesiedelt werden.

Doch ganz gleich, wie man zu dem Vorhaben steht, Europa wieder zu einer Wildnis wie vor ein paar hundert Jahren zu machen: Der Wolf ist ein hochentwickeltes Lebewesen. Er hat – wie alle Geschöpfe auf Gottes Erde – Achtung und Respekt des Menschen verdient.

Das bedeutet nicht, dass man ihn nicht bejagt. Aber es bedeutet ganz sicher, dass man ihn nicht quält.

Die sächsische Wolfs-Affäre

Vor ein paar Monaten wurden im Freistaat Sachsen mehrere sogenannte „Nahbegegnungen“ mit einem verhaltensauffälligen Wolf gemeldet.

Das Tier war gegenüber Menschen ohne Scheu, hatte sich wiederholt Spaziergängern genähert und war ihnen sogar über längere Zeit gefolgt. Die „Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf“ (DBBW) bewertete dieses Verhalten als „für einen frei aufgewachsenen Wolf ungewöhnlich“.

Ende November wurde der junge Rüde in der Oberlausitz, nahe der Ortschaft Oberseifersdorf im Landkreis Görlitz, eingefangen. Er bekam ein GPS-Senderhalsband verpasst. Was dann passierte, beschreibt die DBBW so:

„Nach der Aufwachphase wurde das Tier mit Unterstützung von insgesamt 15 Personen, darunter viele freiwillige Helferinnen und Helfer aus dem Ort und der Umgebung, im Rahmen eines sogenannten ‚Hard Release‘ mit sprichwörtlichen ‚Pauken und Trompeten‘ direkt wieder in die freie Wildbahn entlassen. Ziel dieser Maßnahme war es, dass der Welpe die unmittelbare Nähe zum Menschen als unangenehme Erfahrung verknüpft und dadurch künftig wieder mehr Abstand hält.“

Das klingt erst einmal vernünftig. Wahrscheinlich hätte sich auch niemand weiter um den Vorfall gekümmert. Doch vor ein paar Tagen ist nun ein Video der „Freilassung“ aufgetaucht, und das wirft ein ganz neues Licht auf die Sache.

Falls nun jemand zweifelt: Der Clip ist echt. Die DBBW hat das auf schriftliche Anfrage schriftlich bestätigt.

Echte Tierfreunde sind entsetzt, und das völlig zurecht. Die Natur-Website „Wolfinfo aktuell“ legt die Aufnahmen dem seit 30 Jahren praktizierenden Landtierarzt Hansjörg Heeren vor. Der promovierte Veterinärmediziner ist auch Jäger und Vorsitzender des Friesischen Verbandes für Naturschutz.

Und Heeren ist, man kann das gar nicht anders sagen, entgeistert.

Laut DBBW waren ja „insgesamt 15 Personen, darunter viele freiwillige Helferinnen und Helfer aus dem Ort und der Umgebung“ an der Aktion beteiligt. Dem Wolfsexperten Heeren fällt nun gleich auf, dass auf den verstörenden Bildern niemand auszumachen ist, der diese „Freilassung“ leitet. Das Ganze habe eher „Volksfestcharakter“ und wirke kein bisschen wie die fachkundige Entlassung eines gefangenen Wolfs zurück in die Freiheit.

Besonders negativ tut sich in dem Video eine Frau mit einem langen Ast hervor. Minutenlang traktiert sie den Wolf durch die Gitterstäbe des Transportkäfigs mit dem Stock. Für Tierarzt Heeren besteht überhaupt kein Zweifel, dass dem Tier dabei starke Schmerzen zugefügt worden sein müssen.

Zudem nimmt die „Oberterrorlady“ (Zitat Heeren) in Kauf, den Wolf in der Kiste schwer zu verletzen. Sie sieht ja nicht, wohin sie sticht. „Die Möglichkeit, dass sie dem Tier ins Auge sticht oder in den Mund, liegt doch auf der Hand“, empört sich der Tierarzt.

Am Schluss des Videos schlägt dieselbe Dame mit ihrem schweren Ast dem flüchtenden Wolf dann noch so kräftig auf den Rücken, dass das Tier fast umfällt vor Schmerz.

Die, wie es im Amtsdeutsch heißt, „Vergrämungsmaßnahme“ gegen den Wolf hatte das sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie genehmigt. Die Behörde, Überraschung, will keine Kritik hören:

„Ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz wird bei der Freilassung des besenderten Wolfs ausgeschlossen.“

Besonders apart ist die Begründung:

„Nach § 1 Tierschutzgesetz ist es verboten, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Zwar stellt die Vergrämung durch kurzfristige Stress- oder leichte Schmerzreize einen tierschutzrechtlich relevanten Eingriff dar. (…) Ein tierschutzrechtlicher Verstoß liegt nicht vor, da ein vernünftiger Grund gegeben ist.“

Der Grund, man ahnt es, ist die Genehmigung, die die Behörde selbst erteilt hatte. Mit anderen Worten: In unserem Auftrag ist zwar gegen das Tierschutzgesetz verstoßen worden. Es ist aber kein Verstoß, weil es in unserem Auftrag geschehen ist.

Definiere „seelenlose Bürokratie“.

Die Behörde hält den Stress und die Schmerzen, denen der Wolf durch den Mob bei der „Freilassung“ ausgesetzt war, also für gerechtfertigt. Wenn sie sich da mal nicht täuscht.

Das Naturschutzgesetz erlaubt zwar die Vergrämung (§ 45 Abs. 7 BNatSchG). Da steht aber kein Wort von Stichattacken oder Schlägen. Und davon, dass die Behörde statt auf geschultes Personal auf selbsternannte Tierschützer und Wolfsaktivisten mit Schlagstöcken zurückgreift, steht da auch nichts.

Tierarzt Heeren widerspricht vehement der Einschätzung der Behörde, alles sei „verhältnismäßig“ abgelaufen. Für ihn war das im Gegenteil, Zitat: „Tierquälerei für den guten Zweck“.

Vergrämungen müssen zudem protokolliert werden. Für den vorliegenden Fall verweigert das Landesamt aber die Herausgabe des Protokolls: „Eine Veröffentlichung der Dokumentation im Rahmen einer Presseanfrage ist nicht vorgesehen.“

Warum bloß?

Das Ganze war, so hat die DBBW es selbst beschrieben, ein sogenannter „Hard Release“, zu Deutsch: „Harte Freilassung“. So nennt man die Auswilderung von Wildtieren ohne vorherige Gewöhnungsphase oder nachträgliche Fütterung.

Der Lärm und der Stockeinsatz sollten den zutraulichen Wolf wohl umkonditionieren. Durch negative Erfahrungen mit Menschen sollte dem Tier abgewöhnt werden, die Nähe von Menschen zu suchen. Das klingt plausibel. Doch leider gibt es überhaupt keine wissenschaftlich unterlegte Bestätigung dafür, dass ein „Hard Release“ irgendwie wirkt.

Die sächsischen Behörden haben also ein nicht evidenzbasiertes Instrument benutzt. Das macht aus dem Vorfall in Oberseifersdorf eine Art Tierversuch. Wahlweise ist es auch ein Feldversuch mit der Landbevölkerung: Man hat einen auffälligen Wolf und macht ein bisschen Halligalli. Man tut dem Tier weh und hofft, dass es sich danach dem Menschen künftig nicht wieder nähert.

Was aber, wenn man den Wolf nur aggressiv macht und nicht scheu?

Nichts Genaues weiß man nicht. So oder so haben gleich mehrere Organisationen Strafanzeige wegen Tierquälerei bei der Staatsanwaltschaft Görlitz eingereicht:

• Der Verein „Weidezone“ erklärt, die Sache habe mit einem fachgerechten „Hard Release“ nichts zu tun, und stellt deshalb zusätzlich eine Fachaufsichtsbeschwerde.
• Auch der Verein „Safe Alps“ erklärt, dass bei einem „Hard Release“ nicht nur die Anwendung von Gewalt ausgeschlossen ist, sondern auch der Einsatz von Leuchtmitteln und akustischem Material gegen das Tierschutzgesetz verstößt.

Besonders deutlich wird Gerhard Fallent vom Verein „Wolfstop“. Er schreibt:

„Was würde passieren, wenn diese zu verurteilende Tat von Bauern durchgeführt worden wäre? Diese Tat würde sofort als grausame Tierquälerei verurteilt werden. Diese Bauern würden geächtet, bedroht, sie würden geschädigt, und sie würden verurteilt. Diese Tat würde den Weg auf die Titelseiten der Zeitungen und in die Hauptnachrichten finden.“

Um es noch einmal zu sagen: Es spricht so gut wie alles dagegen, den Wolf wieder in Mittel- und Westuropa anzusiedeln.

Aber es spricht nichts dafür, Wölfe zu quälen.

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