Deutschlands Corona-Regime: Robert Kennedy geißelt Covid-Heuchelei

Mit Masken- und Impfzwängen wurden Patienten und Ärzten ohne wissenschaftliche Grundlage von elementaren Freiheitsrechten abgeschnitten. Wer sich davor schützen wollte, wird mit Verfahren überzogen. Robert Kennedys Kritik an der deutschen Politik und Justiz trifft den Kern.

IMAGO - Collage: TE

„Wir werden in ein paar Monaten wahrscheinlich viel einander verzeihen müssen“, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn vor bald sechs Jahren am 22. April 2020. Damit meinte er natürlich nur den erlauchten Kreis der in jenen Tagen Entscheidungsbefugten. Sie sprachen sich für die Zukunft vorsorglich gegenseitig von jeder Verantwortung oder gar Schuld frei.

„Wir werden uns viel verleihen müssen“

Doch nicht nur das. Sie hatten sich nicht nur viel zu verzeihen, sondern anschließend auch viel zu verleihen, wie erst kürzlich wieder Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann mit seiner abenteuerlichen Ehrung der Corona-Politik von Angela Merkel demonstriert hat.

Dass „Wissenschaftler“ vom Schlage eines Christian Drosten unter dem Druck des Offensichtlichen ihre Meinung geändert haben, ist nichts Ungewöhnliches. Das unverzeihliche Versagen der politischen Elite bestand jedoch darin, dass sie zur Legitimierung ihrer autoritären Exzesse immer nur solchen Personen wie Drosten Gehör geschenkt und alternative wissenschaftliche Meinungen im Verein mit ihren speichelleckenden medialen Sprachrohren als „Geschwurbel“ und „Verschwörungstheorie“ verächtlich gemacht haben.

Dafür darf es keine Auszeichnung geben, sondern schonungslose Aufarbeitung und in besonders widerwärtigen Fällen auch Strafverfahren.

Gegenüber dem gemeinen Bürger war die Spahn´sche Geste der „Verzeihung“ von Anfang an nicht vorgesehen. Wer die gravierenden Grundrechtseinschränkungen missachtete oder sich dagegen auflehnte, bekam die volle Härte der Staatsgewalt zu spüren. Die Bußgelder und sogar Strafverfahren etwa für maskenfreies Spazierengehen im Park waren bereits damals absurd.

Doch dass diese komplett aus dem Ruder gelaufenen Exzesse eines ins Autoritäre abgedrifteten Staates auch heute noch, also Jahre nach dem Beweis ihrer Unangemessenheit, als „korrektes rechtsstaatliches Handeln“ verkauft werden, ist schlichtweg unerträglich.

Kennedy hat recht

Jetzt hat also auch US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy mit einem Brief an seine deutsche Kollegin und einem erläuternden Video den Finger in die schwelende Wunde des deutschen Corona-Unrechts gelegt.

Die Seriosität der Berichterstattung hierzu in den deutschen Mainstream-Medien wurde schon an den dort dominierenden Schlagzeilen erkennbar. Kennedy habe den Namen seiner deutschen Kollegin falsch geschrieben: Workin statt Warken.

Mit solchen Randnotizen will man vom Kern der Botschaft ablenken. Denn Kennedy liest der deutschen Corona-Politik die Leviten: Er moniert den aus gesetzlichem Maskenzwang und faktischem Impfzwang resultierenden Eingriff in die grundgesetzlich geschützte ärztliche Therapiefreiheit. Er weist darauf hin, dass Ärzte durch die massive Einbindung in derartige Zwänge zu Handlangern staatlicher Willkür degradiert und gezwungen würden, die Interessen ihrer Patienten zu verraten. Masken- und Impfzwang deutet Kennedy auch als staatlichen Schlag gegen Patientenautonomie und Patientenrechte.

Die Bundesregierung fordert er auf, ihren Kurs zu ändern, die Strafverfahren zu beenden und verurteilte Ärzte und Patienten zu rehabilitieren.

Mit Bezug auf die aus Deutschland oft zu vernehmende Mahnung zur Einhaltung der Menschenrechte erinnert er daran, dass die Unterdrückung von Dissens und die Kriminalisierung von ärztlichen Entscheidungen demokratische Werte ebenso wie elementare Menschenrechte untergraben würden.

Gesundheitsministerin Nina Warken und ihr Amtsvorgänger Karl Lauterbach haben sofort wie getroffene Hunde aufgeheult. Niemand habe die ärztliche Therapiefreiheit eingeschränkt, und Richter seien in Deutschland unabhängig.

Staatlich orchestrierte Hetze

Doch Demagogen wie Warken und Lauterbach setzen offenbar auf das schlechte Gedächtnis der Menschen. Erinnern sie sich wirklich nicht mehr?

„Es ist wichtig, den Ungeimpften eine klare Botschaft zu senden: Ihr seid jetzt raus aus dem gesellschaftlichen Leben“, sagte der der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans (CDU).

„Ungeimpfte dürfen nicht als Minderheit die Mehrheit terrorisieren“, hetzte Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP).

„Das ganze Land in Geiselhaft dieser Menschen“ ätzte über die Ungeimpften besagter Karl Lauterbach, der sich später mit der „nebenwirkungsfreien Impfung“ einen zusätzlichen Eintrag in die Geschichtsbücher sicherte.

Und in dieser von Bundes- und Landesregierungen gezielt gesteuerten Hetze gegen Maskenverweigerer und Ungeimpfte sollen Staatsanwälte und Richter „unabhängig“ sein? Warkens Märchenstunde scheint im Land der freien Rede auf der anderen Seite des Atlantiks nicht recht zu verfangen. Viele würden sie sicher gerne begleiten, wenn sie – wie angekündigt – Robert F. Kennedy über seine „Fehlinformationen“ aufklärt.

Masken-Irrsinn und Impfhetze bleiben unentschuldbare politische Vergehen

Auslöser für Kennedys Kritik sind die anhaltenden Verfolgungen von Ärzten und Patienten, die sich dem epidemiologisch unsinnigen Maskenzwang und der unmenschlichen Impfhetze widersetzt haben. Bereits hier setzt in den meisten deutschen Mainstream-Medien das Spiel mit der Vergesslichkeit des Publikums ein: „Über tausend deutsche Ärzte?“ Welcher Querdenker-Propaganda ist er denn da wieder aufgesessen? Was erlauben Kennedy?

Dabei zitiert Kennedy nur das, was seriösere deutsche Medien längst recherchiert haben. Die Welt berichtete bereits im Oktober 2024 über mehr als 1000 rechtskräftig abgeschlossene Strafverfahren gegen Ärzte im Zusammenhang mit der Ausstellung von Masken-Attesten.

Schwerwiegender Konflikt für engagierte Ärzte

Diese Ärzte befanden sich in einem schwerwiegenden Konflikt. Sie wussten das, was auch dem RKI bekannt war, aber ausweislich der RKI-Files von verantwortungslosen Politikern der Öffentlichkeit vorenthalten wurde: Die Masken können vielleicht einen begrenzten individuellen Schutz bewirken, sind aber epidemiologisch unwirksam, verhindern also nicht die Ausbreitung des Virus. Der bis zum Exzess betriebene Maskenzwang hatte also keine Rechtfertigungsgrundlage.

Dennoch werden bis heute Ärzte verurteilt, weil sie mit Masken-Attesten die einzige Möglichkeit ergriffen haben, ihren hilfesuchenden Patienten die Maske zu ersparen.

Es gehört schon eine gehörige Portion Chuzpe dazu, sich jetzt als deutsche Gesundheitsministerin hinzustellen und zu behaupten, dass dieser verfassungswidrige Maskenzwang in Verbindung mit gnadenloser Aburteilung hilfeleistender Ärzte keinen Eingriff in die ebenfalls verfassungsrechtlich garantierte ärztliche Therapiefreiheit darstelle.

Auch die Krankheitsprävention gehört in die ärztliche Therapiefreiheit. Und das Recht des Arztes, seinem Patienten eine unsinnige staatliche Präventionsmaßnahme zu ersparen, wurde in eklatanter Weise verletzt.

Ärzte haben für Ihre Patienten gekämpft

Noch gravierender stellte sich dieser Konflikt bei den Impfungen dar. Angesichts der nochmals deutlich drastischeren Ausgrenzungen, die bis hin zu einem vollständigen „Raus aus dem gesellschaftlichen Leben“ reichten, war der Leidensdruck der Patienten, die eine Behandlung mir der neuartigen gentechnologischen modRNA-Substanz vermeiden wollten, extrem hoch. Und auch bei den Impfungen wurde spätestens mit den RKI-Files offenkundig, dass der von Bundes- und Landesregierungen über Staatsmedien und Mainstream-Presse bis zu Gewerkschaften und Kirchen behauptete Übertragungsschutz nichts als Lug und Trug war.

Die von den totalitären Hardlinern in Regierungsämtern vehement durchgepeitschten G2-Regelungen heizten die Ausbreitung des Virus sogar nachweislich an: Negativ getestete Ungeimpfte wurden ausgesperrt, ungetestete Geimpfte, die durch medial geschürte Sorglosigkeit häufiger infiziert waren, durften ihre Viren dagegen fröhlich versprühen.

Dabei war den Herstellern und den seriösen Wissenschaftlern jenseits der Drosten-Blase von Anfang an klar, dass die modRNA-Injektionen praktisch keine Auswirkungen auf die Übertragbarkeit des Corona-Virus haben.

Auch hier hatten also impfkritische Patienten und ihre Ärzte recht behalten. Auch hier waren ärztliche Hilfen zur Vermeidung eines Ausschlusses aus dem gesellschaftlichen Leben moralisch gerechtfertigt. Und auch hier bedeutete die massive staatliche Sanktionierung der Impfverweigerung einen erheblichen Eingriff in die Therapiefreiheit des Arztes. Wer das nicht sieht oder nicht sehen will, betreibt Politik und Juristerei auf dem Niveau eines Bauernfängers.

Amnestie für Ärzte und Patienten, Strafverfolgung für die Drahtzieher

Spätestens seit dem Zusammenbruch der staatlichen Lügen im Umfeld von Maskenzwang und Impfhetze wären in einem funktionierenden Rechtsstaat also zwei Maßnahmen überfällig gewesen: Erstens eine Amnestie für die von staatlichen Verfolgungsmaßnahmen betroffenen Ärzte und Patienten und zweitens die Einleitung von Strafverfahren gegen alle diejenigen, die für Maskenzwang, Impfhetze, Vertuschung deren epidemiologischer Wirkungslosigkeit und Irreführung der Öffentlichkeit verantwortlich sind.

Nicht mehr und nicht weniger wollte der US-Gesundheitsminister der Kollegin eines befreundeten Landes vermitteln.

Regimetreue Denunzianten in Schulen und Polizeirevieren. Willige Staatsanwälte, die nur zu gern die Weisungen Ihres Ministeriums umsetzen. Umtriebige Richter, die sich durch politische Prozesse für Höheres empfehlen wollen. Und nicht zuletzt speichelleckende Medien, die sich an der Abstrafung von Regierungskritikern ergötzen: Totalitäres Denken wurde während der Corona-Krise hoffähig, und ist auch nach sechs Jahren und Tausenden nachgewiesenen Lügen quicklebendig. Das zeigen gerade die substanz- und haltlosen Rechtfertigungsversuche von Nina Warken und Karl Lauterbach.

Kennedy hat auch hier völlig recht: Eine mutwillig von oben herab pervertierte Gesellschaft hat während der Corona-Jahre zum wiederholten Mal in der deutschen Geschichte ihre Maske fallen lassen. Und am schlimmsten waren diejenigen, die sonst ihr „Nie wieder ist jetzt!“ stets wie eine Monstranz vor sich hertragen. Sie haben in der Stunde der Bewährung jegliche bürgerliche Tugend, jegliche Zivilcourage vermissen lassen und sich bereitwillig in die hetzende Meute eingereiht.

Das Beispiel des Münchener Allgemeinarztes Josef D.

Exemplarisch ist das Schicksal des Münchener Allgemeinarztes Josef D. und seines Patienten Thomas L. Im süffisanten Stil der Mainstream-Presse auf dem Höhepunkt von Masken-Irrsinn und Impfhetze berichtet die Süddeutsche Zeitung im April 2021 über die Verhandlung des Falls eines Masken-Sünders vor einem Södersch-Bayerischen Amtsgericht.

Schon der Anlass des Prozesses ist aus heutiger Sicht ein zwischen kafkaeskem und Orwellschem Irrsinn oszillierender Demokratie-Skandal, der alle amerikanischen Bedenken hinsichtlich der Festigkeit der deutschen Demokratie zu bestätigen scheint: Thomas L. hatte während einer Demonstration auf der Theresienwiese gegen die Corona-Maßnahmen keine Maske getragen.

Eine eindeutig auf die Behinderung des grundgesetzlich geschützten Demonstrationsrechts zielende staatliche Willkürmaßnahme ohne jede medizinische Rechtfertigung ist also Gegenstand der Verhandlung. Sie endet für den Maskendelinquenten mit einer Einstellung gegen eine Zahlung von 350 Euro.

Doch damit fängt der Leidensweg des engagierten Allgemeinarztes Josef D. erst an. Er hatte Thomas L. zu einem ärztlichen Attest verholfen. Aus voller ärztlicher Überzeugung, dass eine Maskenpflicht auf der Theresienwiese präventionsmedizinischer Humbug ist und die freiheitliche demokratische Grundordnung massiv beschädigt. Und damit gerät er ins Visier der Münchener Staatsanwaltschaft.

Es folgt eine Durchsuchung der Praxisräume mit Beschlagnahme der Patientendateien. Die Polizisten arbeiten sich wie bei einem Ring von Schwerverbrechern durch 37.000 E-Mails. Bereits auf der Ebene des Amtsgerichts befassen sich drei Staatsanwälte und drei verschieden Richter mit dem Fall. Die Prozessakte schwillt an auf unglaubliche 6700 Seiten.

Nach vier Jahren dann am 19. Mai 2025 das Urteil des Münchener Amtsgerichts: 120 Tagessätze zu je 150 Euro, also Vorstrafe und 18.000 Euro wegen sieben Attesten zur Befreiung von der Maskenpflicht. Von den Anwaltskosten nicht zu reden. Die Richterin wertet als strafverschärfend, dass Josef D. auch mit anderen Mitteln gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen agitiert habe.

So will ein mit karrierebewussten Richtern ausgestatteter autoritärer Staat jedem Widerstand gegen staatliche Willkür das Rückgrat brechen. Doch Josef D. gibt nicht auf. 2026 geht es zur Berufung ans Landgericht mit neuer Besetzung. Josef D. ist Arzt und Demokrat, beides durch und durch. Und er hofft. Auf Einsicht, auf Gerechtigkeit, auf Amnestie. Angesichts solcher Fälle zeigt sich, warum der Einwurf Robert F. Kennedys ins Schwarze trifft.

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Kommentare ( 8 )

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Danton
2 Stunden her

Die Mehrheit der Studien, die vor 2020 zu OP und FFP2 Masken erschienen sind, hatten zum Ergebnis, das die Masken nur kosmetisches Utensil sind. (Bei Operationen und OP Masken kam man sogar zu Negativ Ergebnissen.) Auch wer einen Stahlträger abschleift und eine FFP2 Maske trägt, weiß um die Durchlässigkeit. Viren sind ja wesentlich kleiner als Rostpartikel. Aber ab 2021 stand auf FFP2 Verpackungen das sie explizit gegen Coronaviren schützen. Geht mehr an Volksverdummung im Namen totalitärer Politclowns und Maskenmafia? PCR Test sind keine Differentialdiagnostik und beweisen gar nichts. Konservative Schätzungen gehen weltweit von 17 Mio. Impf-Todesopfern aus. Es gibt mitlerweile… Mehr

Fawlty
2 Stunden her

„wir werden einander viel verzeihen müssen.“. Dieser Satz bringt mich unverändert auf die Palme. Nein, Herr Spahn, wir werden einander nichts verzeihen müssen, denn ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen, und Ihnen werde ich für das, was Sie getan und gesagt haben, niemals verzeihen.

Stormaner
2 Stunden her

Da die Gerichte in den Verfahren einen rechtfertigenden Notstand nicht anerkennen, ist ein Amnestiegesetz unumgänglich. Allerdings kommt Frau Warken aus dem Lager der Corona-Hardliner. Insofern ist von ihr in dieser Sache wenig zu erwarten. Ich gehe auch davon aus, dass Frau Warken insbesondere wegen ihres Auftretens während der Coronazeit das BMG übernommen hat, um dort eine gewisse Kontinuität der Sache zu behalten. Ansonsten deutet bisher sehr wenig darauf hin, dass sie für ihr Amt qualifiziert wäre.

Raul Gutmann
2 Stunden her

Losgelöst davon, daß Robert F. Kennedy Jr. besagtes Schreiben berechtigterweise vielen US-Gouverneuren wie auch allen westeuropäischen Regierungen hätte zustellen können oder sollen, beweist die faktenfremde Antwort der gegenwärtigen Bundesgesundheitsministerin das Diktum Hannah Arendts: »Wenn der Bezug zur Wirklichkeit verlorengeht, ist alles möglich.«
M.a.W.: Das Fundament Deutschlands politischer Führung ist die Lüge
Postskriptum
Empfehlung hierzu: Martin Schwab bei Kontrafunk aktuell vom 13. Januar 2026

greenman
2 Stunden her

Sollte es nicht heißen:..wir werden uns viel verzeihen müssen?

Fulbert
2 Stunden her

Das hat doch in Deutschland gute Tadition. Nachdem sie den Karren in den Deck gefahren hatten, saßen die alten Eliten schon nach dem I. Weltkrieg vielfach wieder im Sattel, spuckten große Töne und schoben anderen die Schuld in die Schuhe – allen voran von Hindenburg und Ludendorff. Und hätten die Allierten nach 1945 nicht halbwegs aufgeräumt, wer weiß, wer hier in den 1950er Jahren mit Orden und Auszeichnungen behängt worden wäre.

Last edited 2 Stunden her by Fulbert
Pieter Ries
2 Stunden her

Eigentlich nicht schwer – als hätten die Nürnberger Gesetze über 1945 hinaus Bestand gehabt.

Waldschrat
3 Stunden her

Die Mehrzahl der Ärzte hat sehr gerne mitgespielt. Die Impfprämie war ein willkommener Nebenverdienst (was man den Ärzten in Anbetracht der Knebeleien vielleicht nicht mal verübeln kann). Es war aber Realität. Ich musste mich in dieser Zeit einer Krebs-OP unterziehen, ohne Impfung keine Chance, niente. Wir hatten meinen nach einem Schlaganfall halbseitig gelähmten Schwiegervater zur häuslichen Pflege bei uns zu Hause. Ärzte und mobiles Pflegepersonal hätten sich geweigert, zu uns zu kommen ohne Impfung. So sah das aus. Dann musste vor der Impfung auch noch ein Wisch unterschrieben werden, dass man die Verantwortung bei Schäden selber übernimmt. Da waren dann… Mehr