Was folgt dem neuen Gesetz?

Das Grundgesetz, so viele Kritiker, ist nur noch ein löchriger Schirm, der vom Bundestag auch noch jederzeit eingeklappt werden kann. Ist das unausweichlich in Zeiten der Pandemie oder wird da nur die Pandemie benutzt? Nach einer hektischen Woche eine ruhige Analyse.

 
Leidenschaftliche Debatte der Oppositionsparteien im Bundestag, auf der Straße zehntausende normaler Bürger, die von Wasserwerfern und Polizisten mit Tränengas bekämpft werden: Das „Bevölkerungsschutzgesetz“ wurde in Rekordschnelligkeit durchgepeitscht. Viele Abgeordnete wussten nicht, worüber sie abgestimmt haben, nur wenige hatten den Mut, sich dem Fraktionszwang zu entziehen. Bei vielen Bürgern kommt das Gesetz nicht gut an. Wie gefährlich ist es wirklich?

Für viele Kritiker ist das Grundgesetz entwertet: Elementare Rechte, die den Bürger vor einem übergriffigen Staat schützen, können jetzt vom Bundestag aufgehoben werden. Das Grundgesetz, so viele Kritiker, ist nur noch ein löchriger Schirm, der vom Bundestag auch noch jederzeit eingeklappt werden kann. Dann übernimmt der Staat die Kontrolle über Menschen, Wohnung, Freiheit. Ist das unausweichlich in Zeiten der Pandemie oder wird da nur die Pandemie benutzt? Nach einer hektischen Woche eine ruhige Analyse.


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Kommentare ( 81 )

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Henni Gedu
3 Jahre her

Schreibfehler! Schutzgesetz vor der Bevölkerung – so viel Zeit muss sein.

Peter Mueller
3 Jahre her

„Pandemie“? Welche Pandemie? Bitte nicht blind die Propaganda des faschistoiden polit-medialen Komplexes kolportieren sondern die nüchternen, wissenschaftlichen FAKTEN zur Kenntnis nehmen. Danke.

https://swprs.org/fakten-zu-covid-19/

Meykel
3 Jahre her

Leider hat sich das Grundgesetz in wichtigen Teilen, als wenig praktikabel erwiesen. Die Stellung des Bürgers als Souverän ist mangelhaft geregelt. Und der wichtigste Punkt, die Gewaltenteilung ist ungenügend definiert. Dadurch hat die Exekutive ein extremes Übergewicht bekommen, und diese Exekutive wird von den Parteien beherrscht. Die Parteien haben sich unseres Staates bemächtigt. Und das konnte im wesentlichen, durch das Verhältniswahlrecht, das auch schon Weimar zerstört hat, geschehen. Dadurch können die Parteien Personen in den Bundestag delegieren, die niemals eine Wahl gewinnen würden. Beispiele: Maas, Esken, Roth. Und solche Abgeordneten sind explizit von den Parteien abhängig. Deshalb müssen sie sich… Mehr

November Man
3 Jahre her

PAR ORDRE DE MUTTI – Infektionsschutzgesetz – IfSG.„(5) Rechtsverordnungen, die nach § 32 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 und § 28a Absatz 1 erlassen werden, sind mit einer allgemeinen Begründung zu versehen und zeitlich zu befristen. Die Geltungsdauer beträgt grundsätzlich vier Wochen; sie kann verlängert werden.“
Ein Parlamentsvorbehalt ist nicht erkennbar, aber im Gesetz befindet sich die „zeitliche Befristung oder Beschränkung“ – sie kann verlängert werden.
Sogar beliebig oft.
Also auf die Straßen, Ihr Leute – wehrt Euch mal oder ihr bezahlt mit Verlust Eurer Grundrechte.

November Man
3 Jahre her

Man darf jetzt noch auf ein europäisches Infektionsschutzgesetz gespannt sein.
Das wird dann noch härter und noch einschränkender für unsere, durch unser deutsches Grundgesetz garantierten Grundrechte.
Die wollen nichts anderes als uns in die Knie zwingen und ungehorsame andersdenkende Bürger davon abhalten, gegen komplett versagende und korrupte Regierungen, auf die Straßen zu gehen.
Untersagung oder Beschränkung, Schließung, Anordnung, Ermächtigung – zig mal in dem letzte Woche verabschiedeten Gesetz zu finden.
Auch wir Deutschen haben Grund- und Menschenrechte, nicht nur die Anderen.

Bernhard J.
3 Jahre her

Eine Regierung, die sich gegen das sie wählende Volk „wehrt“, steht ganz sicher nicht auf dem Boden demokratischer Tradition. Normalerweise ist eine Regierung dem Wohl des Volkes verpflichtet, wozu natürlich auch der Schutz von Freiheit und Selbstbestimmung gehört. Lediglich in Kriegszeiten, wenn also das Land in einer substanziellen Gefahr des Untergangs steht, kann der Staat die Grundrechte der Bürger stark einschränken. Wo bitte befindet sich ein Land der Welt auf Grund von Corona in einer substantiellen Gefahr des Untergangs? Eine zeitweilige Überlastung des Gesundheitssystems, wie schon 2017/2018 durch die damalige Grippewelle mit 25.000 Toten in D, stellt eine solche Gefahr… Mehr

Walter Knoch
3 Jahre her

Ich habe die Analyse mit Interesse und schwerem Herzen gelesen. Zur Frage „Was folgt dem neuen Gesetz? kann ich vielleicht mit einem Hinweis dienen. Auf verschiedenen Blogs ist zu lesen, dass sich neuerdings ein paar weitere CDU/CSU Abgeordnete einem Eingang von Kinderrechten ins Grundgesetz geöffnet haben. Kinderrechte im Grundgesetz dienen nicht dem Wohl der Kindern, sondern sind Hebel um das Elternrecht zu kürzen und den Zugriff interessierter Kreise zu erleichtern. Quo vadis, Germania? Von einer freiheitlich, demokratischen Grundordnung bleibt eigentlich immer weniger übrig. Das Schneiden der Salami macht Fortschritte. Letzte Anmerkung: In dem Beitrag spricht Herr Tichy von der eingeschränkten… Mehr

Gruenauerin
3 Jahre her

Oder, den lieben Gott einen frommen Mann sein lassen und den Kindergeburtstag so feiern wie man will, falls die Eltern der anderen dazu bereit sind.

November Man
3 Jahre her

Trotz Maskenpflicht so viele positiv Getestete.
Also, entweder taugen die Masken nichts, der Maskenzwang und andere Menschen quälende Zwangsmaßnahmen sind blanker Unfug oder die Zahlen der positiv Getesteten, der Erkrankten und an und mit Corona Verstorbenen sind manipuliert und falsch.
Ich vermute alles.

November Man
3 Jahre her

Eine Ermächtigung ist das völlig neuartige Infektionsschutzgesetz – IfSG natürlich nicht, steht nur im Gesetz so drin. § 32 Erlass von RechtsverordnungenDie Landesregierungen werden ermächtigt, unter den Voraussetzungen, die für Maßnahmen nach den §§ 28 bis 31 maßgebend sind, auch durch Rechtsverordnungen entsprechende Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Stellen übertragen. Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 Grundgesetz), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) und des Brief-… Mehr