Bundestags-Debatte: Nur nicht auf Kritik eingehen

Im Bundestag wurde das Bevölkerungsschutzgesetz debattiert. Auf Kritik gingen die Regierungsfraktionen kaum ein. Der Bundesrat stimmte sofort zu und der Bundespräsident fertigte das Gesetz unmittelbar danach aus. So schnell sind Grundrechtseingriffe legalisiert.

imago Images/Political Moments

Um 12:00 Uhr begann im Bundestag die Debatte über das dritte Bevölkerungsschutzgesetz. Aber Debatte, das ist wie schon so oft im Bundestag ein sehr relativer Begriff. Wie abgestimmt wird, haben die Fraktionen für ihre Abgeordneten wie üblich im Voraus bestimmt. Fraktionsdisziplin nennt sich das. Ein Abgeordneter, der sich bei einer namentlichen Abstimmung dem Willen seiner übermächtigen Partei widersetzt und nach eigenem Gewissen abstimmt, muss sehr mutig sein.

Dementsprechend sind Debattenbeiträge der Parlamentarier nicht dazu gedacht, die  Parlamentskollegen zu überzeugen, sondern sich in der Öffentlichkeit und vor den Kollegen zu profilieren.

Wegen Corona dürfen sowieso nur ein Drittel aller Abgeordneten im Plenarsaal sitzen, ein paar weiter auf den normalerweise für Zuschauer gedachten Tribünenplätzen. Vielleicht huschen die anderen für diese wichtige Abstimmung aus ihren Büros heraus und zu den Urnen, man sieht sie jedenfalls nicht. Komplette Anwesenheit ist bekanntlich sowieso eine Seltenheit. Wenn die Klingel zur Abstimmung ruft, kommt der Abgeordnete herbeigeflitzt, denn nur dann gibt es Sitzungsgeld. Zu den Diäten obendrauf, Geld, wenn es klingelt.

Ein Antrag der AfD

Zuerst wird über einen Antrag der AfD diskutiert. Diese will die Abstimmung über das Gesetz verschieben, weil sie findet, dass den Abgeordneten nicht genug Zeit eingeräumt wurde, um es in den Ausschüssen zu beraten. Nur eine noch ungültige Beschlussempfehlung vom 16.11.20 lag den Bundestagsabgeordneten der großen Koalition am Dienstag, dem 17.11.20 zur Beratung ab 18:00 Uhr vor – nach ihren Fraktionssitzungen. Der Bundestag wird also über das, was er entscheidet, weitgehend unwissend gehalten. Und trotzdem: Alle Parteien außer der AfD stimmen gegen den Antrag. Marco Buschmann von der FDP wird der AfD vorwerfen, die Parlamentsarbeit blockieren zu wollen und den Bundestag zu verachten. Darauf zu bestehen, dass in Ausschüssen nicht über Gesetzesänderungen abgestimmt wird, die erst eine Stunde vorher eingereicht wurden – jedenfalls war das laut Bernd Baumann (AfD) der Fall – ist wohl für Marco Buschmann schon eine Verachtung des Parlaments. Wenn er mit der gleichen inbrünstigen Kritik, die er für die Opposition aufbringt, noch die Regierung kritisieren würde, dann wäre für den Parlamentsbetrieb mehr getan. Die FDP stimmt offenbar gerne über ungelegte Eier ab.

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Es kommt also zu ein paar Redebeiträgen, um einen massiven Eingriff in die Grundrechte der Bürger. Vor der Farce befragte Phoenix die Geschäftsführer der Fraktionen zu ihrer Meinung zu den Gesetzen. Jan Korte, Geschäftsführer der Linksfraktion, verlangte – für einen Politiker der umbenannten SED überraschend – vehement, dass jeder Grundrechtseingriff im Parlament vorgelegt und bestätigt werden muss. Auch die Euro-Rettung musste im Bundestag bestätigt werden. Aber für massive Eingriffe in die Grundrechte wird dies nicht gebraucht? Absurd, dass die Partei von rechts, die AfD, und die Partei von links, die Linke, für sich in Anspruch nehmen können, das Grundgesetz zu verteidigen. Die Parteien der Mitte halten das Grundgesetz offenbar für jederzeit verhandelbar, auch ohne Sachkenntnis.

Diese Kritik wird auch Buschmann von der FDP aufnehmen, der das Gesetz einen „Blankocheck für Grundrechtseingriffe“ nennt.

Carsten Schneider, Geschäftsführer der SPD-Fraktion, antwortet auf Kritik von Buschmann, dass die Unverletzlichkeit der Wohnung „heilig“ sei, enttarnt sich aber gleichzeitig als Ikonenstürmer, als er einen Satz später sagt, „wenn große Partys gefeiert werden, ist das falsch“. Will er also doch in Wohnungen eingreifen?

Nach der oben beschrieben Intermission eines Geschäftsordnungsantrags der AfD geht es also zur eigentlichen Diskussion um das Gesetz.

Eine Diskussion, bei der niemand überzeugt werden muss

Korte (Die Linke) erklärt, das Parlament sei kein „Bremsklotz“, mit dem sich Merkel ab und zu befassen müsse, und er sehe die Gefahr, dass auf die Gesundheitskrise eine schleichende Demokratiekrise folgen könnte. Auf diese Kritik werden die Redner der Regierungsparteien nicht explizit eingehen. Aber der verdutzte Blick Merkels, der in der Life-Übertragung des Senders Phoenix deutlich zu sehen ist, sorgt beim Zuschauer wenigstens für Erheiterung. Der Punkt geht an Korte, er hat Merkel vorgeführt.

Auch Buschmann, Lindner und andere Sprecher der FDP werden sich ans Rednerpult stellen und das Gesetz kritisieren. Lindner verlangt, dass das Gesetz auch „Leitplanken“ für Grundrechtseingriffe aufstellen müsste, aber stattdessen der Regierung freie Fahrt gibt. Kritisiert wird weiterhin, dass das Gesetz und der darin enthaltene Paragraph 28 a des Infektionsschutzgesetzes nichts anderes ist als eine Auflistung von Grundrechtseingriffen, die möglich sind. Wann, wo und wie diese Grundrechtseingriffe vorgenommen werden dürfen, wird nicht definiert. Das öffnet dem Missbrauch Tür und Tor. Gesetze sind wie Regenschirme: Bei gutem Wetter braucht man sie nicht. Bei Regen sollen Gesetze den Bürger schützen. Jetzt werden die Regenschirme zerfetzt und die GroKo verspricht, dass es nie mehr regnet. Auf diese Kritik werden die Redner der Regierungsparteien nicht explizit eingehen.

"...dürfen niemals hinterfragt werden“
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Alexander Gauland spricht für die AfD und befürchtet, dass durch die Gesetze der Vertrauensvorschuss der Bürger in Deutschland gegenüber ihrer Regierung verloren geht. „Und wenn Teile der Bevölkerung der Regierung nicht vertrauen, dann bilden sich Risse in der Gesellschaft“. Es würde nicht helfen, wenn Politik und Medien die Demonstranten vor dem Bundestag beschimpfen und mit dem Verfassungsschutz bedrohen würden. Zum Zeitpunkt seiner Rede bringt die Berliner Polizei vor dem Reichstag die Wasserwerfer in Stellung gegen Demonstranten. Gaulands Rede ist wie eine Ahnung. Auch er stellt die Frage: Welchen Wert haben Grundrechte, wenn sie in der ersten Krise und ohne Zutun des Parlaments eingeschränkt werden und zukünftig jederzeit eingeschränkt werden können? Auf diese Kritik werden die Redner der Regierungsparteien nicht explizit eingehen. Gute Argument entwerten sich bekanntlich, wenn sie von den Falschen vorgetragen werden. Der Bundestag ist kein Ort der Debatte mehr, nur noch der Deklamation.

Frauke Petry, fraktionslos, nennt das Gesetz wie von TE vorformuliert ein „Bürgerentmündigungsgesetz“, das die Bürger zu betreuungspflichtigen Minderjährigen degradiert. Es installiert den nicht im Grundgesetz vorgesehenen Ministerpräsidentenrat als eine Instanz, die per Verordnung regieren soll – das aber rechtlich nicht darf. Weiterhin zeugt das Gesetz von einer „erschreckenden Feigheit“ des Parlaments. Auf diese Kritik werden die Redner der Regierungsparteien nicht explizit eingehen.

Bloß nicht auf Kritik eingehen

Aber auf Kritik einzugehen, das hat man in der Bundesregierung sowieso nicht nötig. Einzig der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union, Thorsten Frei, versucht die schwammigen Bestimmungen zu Grundrechtseingriffen zu verteidigen. Man müsse „flexibel“ bleiben in den Vorgaben, um auf die sich ändernde Situation reagieren zu können. Deswegen könnten keine klaren Grenzen für Eingriffe gesetzt werden.

Es ist keine gute Erklärung, aber immerhin eine Erklärung. Mehr als zum Beispiel Kerstin Maag, Gesundheitspolitische Sprecherin der CDU liefert. Sie findet das Gesetz wichtig, weil es nun zahnärztlichen und Tierlaboren erlaubt, auch Corona-Tests auszuwerten. Als ob man solche Regeln nicht auch in einem Gesetz hätte regeln können, bei dem keine Grundrechtseingriffe ermöglicht werden. Eine Abwägung der Grundrechte gegeneinander lässt sie völlig vermissen und stellt den Gesundheitsschutz über alles andere – als sei gerade das Auslassen dieser Abwägungen nicht einer der Hauptgründe für verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Gesetz. Es ist die mit Abstand intellektuell schlichteste Rede des Tages. Die CDU hat es nicht mehr nötig, im Parlament zu brillieren. Sie hat mit der SPD die Mehrheit, Punkt.

Gesundheitsminister Jens Spahn laviert um das Thema der Grundrechtsabwägung herum, wirft Kritikern vor, Leid in den Intensivstationen und gar den Tod in Kauf nehmen. Wer so argumentiert, offenbart eher seine Überforderung durch das Amt. Denn die Politik muss immer wieder derartige Abwägungen vornehmen; auch die Bundeswehr ist beispielsweise an Kampfeinsätzen beteiligt, bei denen es um Leben und Tod geht. Das Grundgesetz ist das Abwehrrecht des Bürgers, und Gründe für eine teilweise oder auch nur temporäre Durchlöcherung müssen schon besser begründet werden als mit lockeren Sprüchen eines Ministers. Mit solchem schwarz-weiss-Denken, Tod oder Grundrechtseinschränkungen, kann man nur leichtfertige Politik machen. Spahn leistet einen feierlichen Schwur: „Ich gebe ihnen mein Wort, es wird in dieser Pandemie keine Impfpflicht geben“. Natürlich ist sein Wort nichts wert. Spätere Regierungen werden sich daran nicht gebunden fühlen. Dafür macht man Gesetze. Spahn hat das historische Gedächtnis an der Garderobe abgegeben oder er hatte nie eines. An diesem Tag ist die Aussage indirekt an die Demonstranten vor dem Reichstag gerichtet, die mittlerweile von Wasserwerfern auseinander getrieben werden sollen. Dass das Vertrauen, über das Gaulan sprach, damit weiter geschliffen wird – im Bundestag fällt das keinem auf.

Ein Fechner malt sich die Welt, wie sie ihm gefällt

Johannes Fechner (SPD) verteidigt das Gesetz, indem er behauptet, dass es die Befugnisse des Parlaments erweitert und die der Regierung einschränkt. Das ist aus einem bestimmten Blickwinkel auch richtig. Aber eben nur, wenn man als Ausgangslage die auf TE schon viel kritisierte jetzige Situation nimmt, bei der die Ministerpräsidentenkonferenz und Kanzlerin Merkel ohne Rechtsgrundlage Bestimmungen erlassen. Das Gesetz in der verabschiedeten Fassung sieht nun vor, dass der Gesundheitsminister eine „epidemische Notlage nationaler Tragweite“ feststellen kann und dann das Parlament darüber abstimmen muss.

Das Parlament darf diese Notlage auch wieder beenden. Wird eine Notlage ausgerufen, darf der Rat der Ministerpräsidenten und Merkel wie bisher weitreichende Einschränkungen der Grundrechte ohne weitere Beteiligung des Parlaments beschließen. Das Parlament stiehlt sich durch seine Zustimmung zu diesem Gesetz aus der Verantwortung, selbst aktiv werden zu müssen. Gut, die Grundrechtseinschränkungen sind immer für vier Wochen beschränkt. Alle Grundrechtseingriffe müssen bei einer Verlängerung über vier Wochen hinweg durch die Landesregierungen begründet werden. Außerdem muss der Bundestag regelmäßig informiert werden. Vier Wochen gehen schnell vorbei, in diesem Rhythmus trifft sich die Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten. Also alle vier Wochen eine Reise nach Berlin, und das Grundgesetz ist Schrott. So einfach geht das.

Wer dies als ausreichenden Schutz vor einer übergriffigen Exekutive begreift, der hat mehr Staatsvertrauen, als es der Blick auf die Menschheitsgeschichte rechtfertigt.

Die Grundrechte, die fundamental Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat sind, werden hier geschwächt, ihre Einschränkung durch die Große Koalition achselzuckend hingenommen. Die Grünen, die sich wenig sehnlicher wünschen, als auch in den letzten Winkel des Privatlebens hineinregieren zu dürfen, haben dami kein Problem. Sie stimmen jubelnd zu. Dafür gibt es in der nächsten Legislaturperiode sicherlich Ministerposten und Dienstautos. Folge der Spur des Geldes, diese Regel  gilt auch im Bundestag.

Für B90/Die Grünen ist es jedenfalls genug Kontrolle, Manuela Rottmann erklärt den Abwesenden im Plenarsaal: „Es gewinnt zwar keinen Schönheitspreis“, sagt sie und bemängelt, dass dem Kindeswohl ein höherer Stellenwert hätte eingeräumt werden sollen. Die Grünen hatten einen Änderungsantrag eingereicht (der abgelehnt wurde) aber stimmten trotzdem dem Gesetz zu. Anders machte es die FDP: Sie brachte einen Änderungsantrag im Bundestag ein, der wurde abgelehnt, und sie stimmte gegen das Gesetz. Aber die FDP erinnert sich – anders als die Grünen – wenigstens manchmal daran, dass sie eine Oppositionspartei ist. Ebenso dagegen stimmten die Abgeordneten der Linkspartei und der AfD.

Unmittelbar nach dem Bundestag passierte das Gesetz auch den Bundesrat. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat es schließlich auch noch ausgefertigt, wie das Bundespräsidialamt am Mittwochabend mitteilte. Das Gesetz tritt nun nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Am Ende wird es wohl vor dem Verfassungsgericht landen. Wird es dort Bestand haben? Verfassungsrechtler hatten ihre Zweifel wie Rupert Scholz auf TE schon vorher angemeldet. Merkel und ihre GroKo regieren durch. Draußen sitzen die Demonstranten im Strahl der Wasserwerfer.

Besser wäre es gewesen, die Abgeordneten wären vor das Volk getreten und hätten ihre Positionen erklärt. Aber dazu hätten sie den warmen Bundestag verlassen und sich bei acht Grad Außentemperatur mit Bürgern auseinandersetzen müssen, die von der Polizei „beregnet“ wurden, wie die Berliner Polizei verbreitet hat. Ein Mehr an Menschenverachtung gibt es, das muss man sagen. Etwa in Minsk. Trotzdem bleibt ein schlechtes Gefühl zurück: Ein oberflächliches, unwilliges Parlament, ein Minister, der in Arroganz und Überheblichkeit auftritt, und eine Polizei, die mal dem Volk zeigt, was es wert ist: Es wird behandelt wie Gemüse, das man beregnet.

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Kommentare ( 110 )

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Fritz Goergen
3 Jahre her

Legalisiert ist eben nicht gleich legitimiert.

Frau U.
3 Jahre her

Demo in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht.

https://www.youtube.com/watch?v=aXEIv9dpMJ4

Riffelblech
3 Jahre her

Deutschland ist in der Schrottpresse gelandet . Und dieMaschinenführer sind die Parlamentarier der Groko unter Befehlsgewalt einer ostdeutschen Selbstermächtigten .

Boris G
3 Jahre her

Danke für diese ausführliche Reportage. Leider geben zu viele unserer Landsleute nur zu gerne Eigenverantwortung an den „starken Staat“ ab.

Beobachterin
3 Jahre her

Die Gesundheit der Demonstranten war den Einsatzkräften nicht so wichtig. Im November die Leute mit eiskaltem Wasser auseinanderzutreiben, halte ich für Körperverletzung.

RUEDI
3 Jahre her

“ Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort „- ich wiederhole- ich gebe Ihnen mein Ehrenwort ..
Ehrenwort- mal hier mal dort- und dann ist es fort.

Gerro Medicus
3 Jahre her

Ein machtversesessener Gesundheitsminister, der sich von diesem Gesetz wahrscheinlich eine deutliche Verbesserung seiner Position bzgl. Merkelnachfolge verspricht, eine nägelkauende Kanzlerin, die manchmal wirkt und spricht, als sei sie auf Droge, ein vorgeblicher Virologe, bei dem trotz eines (sehr fragwürdigen) Dementis seiner Uni weiterhin erhebliche Zweifel bestehen, ob er überhaupt den Doktorgrad besitzt und der seinen Professorentitel ohne Habilitation erhalten hat. Ein Tierarzt, der sich anmaßt, humanmedizinische Tatbestände von großer Tragweite zu beurteilen und der die Postulate des Namensgebers seiner Behörde trefflich ignoriert. Und zwei mehr als beleibte Steigbügelhalter der Großen Vorsitzenden, die servil alles nachplappern, was ihnen von Madame ins… Mehr

Randbayer
3 Jahre her

Schön dass es TE als NGO gibt.
Interessant zu sehen wie schnell etwas innerhalb weniger Stunden durch Bundestag/Bundesrat/SchloßBellevue durchgepaukt werden kann, wenn unsere Gesetzesdesigner nur wollen.
Amüsant zu hören wie ein Internetradiosender nach Berichterstattung über das LMAA-Gesetz (Lockdown Merkel Angie Allmächtig) als nächsten Song Supertramp spielte: Crime of the Century.

Montesquieu
3 Jahre her

Woher kennen wir sowas?

Bernhard J.
3 Jahre her

„Gesundheitsminister Jens Spahn laviert um das Thema der Grundrechtsabwägung herum, wirft Kritikern vor, Leid in den Intensivstationen und gar den Tod in Kauf nehmen.“ Und warum hat Spahn nicht in den letzten Monaten dafür gesorgt, dass die Kapazitäten der Intensivstationen entsprechend ausgebaut werden? Laut RKI Bericht vom 17.11.2020 sind in den Altersgruppen bis 59 Jahre insgesamt 613 Menschen an/mit Covid 19 verstorben. Diese Altersgruppen umfassen 72% der Bevölkerung in D also knapp 60 Millionen Menschen. Es ist für jeden der Grundlagen der Statistik Mächtigen klar ersichtlich, dass Covid-19 für die Altersgruppen unter 60 Jahre KEINE nennenswerte Gefahr zu Versterben darstellt.… Mehr