„Schuldunfähig“? Der Rechtsstaat verkennt die neue Terrorsituation

Der Attentäter von Würzburg soll „schuldunfähig“ sein? Deutschland muss aufwachen: Radikalisierung und psychische Störungen treten immer öfter auf und werden untrennbar. Frankreich macht vor, wie Einzeltäter zur Normalität werden.

IMAGO / HMB-Media

Die Bilder werden Deutschland niemals loslassen: Im Juni 2021 griff ein Mann, barfuß und eine FFP2-Maske tragend, mehrere Menschen mit einem Messer an. Seine Opfer waren überwiegend Frauen, drei von ihnen starben. Gezielt stach er in den Hals, Nacken und Rücken seiner Opfer ein und rief den Schlachtruf „Allahu Akbar“ (Gott ist größer!). Hätten mutige Passanten und Polizisten den Täter nicht gestoppt, wären noch mehr Menschen verletzt worden oder gestorben. Dass der Täter Abdirahman Jibril A. nun „schuldunfähig“ sein soll, ist für Opfer, Angehörige und Bürger nur schwer begreiflich.

Doch nicht wir Bürger entscheiden in unserem Rechtsstaat darüber, sondern unsere Justiz. Die Strafverfolger müssen der Frage nachgehen, ob A. während der Tat schuldfähig oder schuldunfähig war. Es ist vollkommen richtig, dieser Frage nachzugehen. Aber wenn der deutsche Rechtsstaat immer nur über ein „Entweder-oder“ entscheidet, dann ist dies fatal: Täter können psychisch krank und radikalisiert sein. Beide Motive sind gleichzeitig möglich. Wenn aber das Wort „schuldunfähig“ fällt, überschattet das jedwedes extremistisches Motiv.

Der Rechtsstaat muss einsehen, dass sich der Terror gewandelt hat. In Frankreich ist zu beobachten, wie sich der Terror von organisierten Gruppen zu Einzeltätern verlagerte, die augenscheinlich immer öfter psychisch krank oder anfällig dafür sind. Die neue Terrorsituation sieht in Wirklichkeit so aus, dass die islamistische Ideologie es gezielt auf psychisch instabile Menschen abgesehen hat. Es ist voraussehbar, dass künftig mehr „schuldunfähige“ Menschen, die psychisch schwer erkrankt sind, islamistische Attentate begehen werden.

„Schuldunfähig“ bedeutet für die Ermittler nicht „unschuldig“

Zwei Sachverständige im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft kamen unabhängig voneinander zu dem Schluss, dass A. während der Tat „schuldunfähig“ gewesen sei. Er habe sich in einem Wahnzustand befunden, wodurch er als Mensch außer Kontrolle war. So gibt es Zeugenberichte, wonach Abdirahman A. am Tattag versucht habe, mit Vögeln zu reden. Doch was ist mit den Zeugenberichten, die den Täter „Allahu Akbar“ rufen gehört haben?

In einer Mitteilung des bayrischen Landeskriminalamts wird ausdrücklich hervorgehoben, dass die „Schuldunfähigkeit“ nicht bedeutet, das er unschuldig ist – als seien selbst die Ermittler mit dem Gutachtenergebnis nicht einverstanden: „Dies bedeutet nicht, dass seitens der ermittelnden Stellen Zweifel an der Täterschaft des Beschuldigten bestehen oder er unschuldig ist. Er befindet sich weiterhin in Haft, ist jedoch in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.“

Offene Fragen, die geklärt werden müssen

Es bleiben zum jetzigen Zeitpunkt viele Fragen offen, denen Ermittler und Staatsanwaltschaft nachgehen. Mittlerweile ist A. aufgrund einer Medikation wieder bei Sinnen, sodass er vernommen werden kann. Bereits am 30. September soll dies durch die Generalstaatsanwaltschaft München erfolgt sein, wobei er „seinen Tatablauf detailliert schildern“ konnte. Schon hier wird man stutzig: Weshalb konnte er sich trotz seines Wahnzustandes detailliert an seine Mordtaten erinnern? Doch tatsächlich ist dies trotz Wahnzustand möglich.

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Für seinen Wahn spricht beispielsweise auch, dass er am Tattag im Krankenhaus nicht vernommen werden konnte. Er war nicht fähig, mit den Ermittlern zu sprechen, sondern hat nur vor sich hin gestammelt – doch genau unter diesen daher gestammelten Wörtern fiel das Wort „Dschihad“. Auch habe er am Krankenhausbett zu „Allah“ gebetet. Zudem soll A. am selben Tag eine SMS an seine Mutter verschickt haben, einem Abschiedsbrief gleich, in welcher die Rede davon war, dass man sich im „Paradies“ wiedersehen würde. Wie passt das alles zusammen? Lässt sich das nur mit einem „Wahn“ erklären? Fällt durch das Wort „Wahn“ automatisch das Motiv des Extremismus weg?

Einerseits wirkt die Tat insgesamt islamistisch motiviert: Er ging gezielt auf Frauen los, zielte auf ihre Hals und Nacken, wie es von anderen islamistischen Attentaten – etwa in Rambouillet 2021 – bekannt ist; er rief „Allahu Akbar“, betete nach der Tat zu „Allah“, sprach das Wort „Dschihad“ aus, schrieb seiner Mutter vor der Tat indirekt, dass er ins Paradies komme – was alles nach einem geplanten Märtyrertod aussehen könnte. Andererseits gibt es von renommierten Sachverständigen festgestellte psychische Störungen, die schon vor seiner Tat existierten: Zweimal war A. kurzzeitig in der Psychiatrie, das letzte Mal einen Monat vor der Tat. Allerdings gingen auch damals die Ärzte fataler Weise davon aus, dass er keine „Selbst- oder Fremdgefährdung“ darstellt. Wie schnell muss sich sein psychischer Zustand also seitdem verschlechtert haben?

Doch wie so oft spielte auch hier Behördenversagen eine zentrale Rolle. Unzählige Male sind Sozialarbeiter daran gescheitert, den somalischen Flüchtling anzutreffen, um ihn wegen eines Betreuungsverfahrens zu begutachten. Bei den Behörden hätten alle Alarmglocken klingeln müssen, denn A. war bereits psychisch aufgefallen und hatte bereits Menschen mit einem Messer bedroht. Von einer Person mit diesen psychischen, gewalttätigen Ausfällen entwickelte er sich in wenigen Wochen zu einem buchstäblich wahnsinnigen Attentäter. So gibt es Zeugen dafür, dass er am Tattag bereits vorher Stimmen gehört hätte. Und nach seiner Tat war er monatelang nicht vernehmbar, da er nicht bei Sinnen war.

Attentat Würzburg spiegelt das verheerende Problem in Deutschland wider

Es passt alles insofern zusammen, als dass Radikalisierung und Wahn sehr nah beieinander liegen. Wenn wir dies in Gutachten und seitens der Justiz nicht berücksichtigen und benennen können, dann haben wir in Deutschland ein verheerendes Problem. Denn es werden immer mehr Attentate mit Bezügen zum radikalen Islam erfolgen, von Tätern, die psychisch schwer erkrankt sind. Zwar haben die Ermittler bisher keinerlei „Hinweise auf Mitwisser oder Mittäter sowie auf einen extremistischen Hintergrund“ – doch wer sagt, dass islamistische Attentate zwangsläufig in Verbindung mit einer islamistischen Terrorgruppe oder mit konsumierten Propagandavideos haben müssen? Dies ist eine veraltete Denkweise.

Der Fall Abdirahman A. spiegelt das gefährliche Problem wider, mit dem wir es in Deutschland und Europa bereits zu tun haben und in Zukunft wohl noch öfter zu tun haben werden: Attentate haben sich in ihren Charakteristika gewandelt, was sie gegenwärtig noch viel gefährlicher macht. Der politisch-radikale Islam ist eine Ideologie, die gezielt Menschen anspricht, welche von psychisch instabil bis hin zu psychisch schwer vorerkrankt sind. Der Begriff Islamismus geht längst über eine Terrororganisation hinaus – grundsätzlich haben wir es bei Islamismus mit einer weltweiten islamistischen Bewegung und Ideologie zu tun. Islamistische Attentate in Europa werden heutzutage weitgehend von Einzeltätern ausgeübt, was genau diese so verhängnisvoll macht. Denn es ist viel schwieriger, Einzeltäter aufzuspüren und zu erschließen als eine organisierte Gruppe an Tätern.

Neue Terrorsituation: Mehr Einzeltäter ohne Bezug zu Terrorgruppen

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Terrorgruppen haben dies längst verstanden und es zu ihrer festen Strategie gemacht, islamistische Ideologien und Propaganda in die westliche Welt gezielt zu verstreuen, um Einzeltäter zu erschaffen. In der Vergangenheit haben sich Einzeltäter häufig zu Terrorgruppen wie dem Islamischen Staat (IS) oder Al-Qaida bekannt, wodurch die Terroristen die Attentate für sich reklamieren konnten – ohne dass dies ein von der Terrorgruppe direkt geplanter Anschlag gewesen war. Auch haben wir es immer öfter mit Einzeltätern zu tun, die Attentate eben nicht in einem Bezug zu einer Terrorgruppe begehen. Dabei handelt es sich um Radikalisierung, welche die Täter bereits in ihren Herkunftsländern erfahren haben – oder noch schlimmer: Radikalisierung, welche sie erst in Deutschland und in Europa durchliefen. So wurde der französische Lehrer Samuel Paty 2020 von einem radikalisierten Einzeltäter durch mehrere islamistische Hintermänner ermordet.

Genau diese Form von Einzeltaten ohne direkte Bezüge zu Terrorgruppen kommt in Frankreich immer häufiger vor, stellt mittlerweile sogar den gängigen islamistischen Terror dar. Im Jahr 2015 stürmten gezielt, geplant und organisiert zwei Islamisten von der Terrororganisation Al-Qaida (Jemen) das Gebäude der Satire-Zeitschrift Charlie Hebdo in Paris und töteten zwölf Menschen. Im Jahr 2020 hat ein einzelner Mann pakistanischer Herkunft in Paris – im Glauben, die Redaktionsräume von Charlie Hebdo befänden sich noch am Standort wie 2015 – zwei Angehörige einer Medienproduktionsfirma mit einem Messer angegriffen. Dieses Messerattentat hatte keinen Bezug zu einer Terrorgruppe. Vielmehr motivierte den voller Hass getriebenen, radikalisierten Einzeltäter zu der Tat, dass anlässlich des laufenden Prozesses gegen mutmaßliche Helfer des Attentats von 2015 Charlie Hebdo erneut Mohammed-Karikaturen veröffentlichte. Der Täter hat diese Veröffentlichung „nicht ertragen“, gestand er. Er gehörte keiner Terrorgruppe an, hatte sich schon in Pakistan radikalisiert und war ideologisch inspiriert von pakistanischen Islamisten-Anführern.

Islamistische Einzeltäter mit psychischen Erkrankungen

Auch islamistische Attentate, die von Einzeltätern mit schweren psychischen Störungen begangen werden, häufen sich gegenwärtig. Im Mai 2021 stach in der französischen Stadt La Chapelle-sur-Erdre ein 39-jähriger Mann senegalesischer Herkunft auf eine Polizeimitarbeiterin ein und entführte eine andere Frau für seine Flucht. Der Täter Ndiaga D. hatte es islamistisch motiviert ebenfalls gezielt auf Frauen abgesehen – und auch wie ebenso häufig in Frankreich: auf Mitarbeiter der Polizei. Auch D. hatte schwere psychische Probleme und eine offiziell diagnostizierte Schizophrenie. D. war während der Tatzeit also gleichzeitig schizophren und radikalisiert. Das Muster wiederholt sich, ohne dass es in Deutschland und Frankreich ausschlaggebend analysiert wird.

Psychische Störungen treten sehr oft als Ursache oder als Folge von Radikalisierungsprozessen auf. Ndiaga D. war bereits in der Terrorismusverhütungsdatei Frankreichs registriert und saß wegen einer Entführung bis März 2021 eine Gefängnisstrafe ab. Im Gefängnis wurde er dann religiös-radikaler und wollte Mitgefangenen seine Ideologie vermitteln. Nach dem Attentat wurde auch in Paris darüber diskutiert, ob dies ein Geisteskranker oder ein Dschihadist sei, der in der islamistischen Ideologie ein Ventil für seine schweren psychischen Störungen gefunden habe.

Psychisch Erkrankte können dazu tendieren, ihre Taten ideologisch aufzuladen. Dabei geht die Radikalisierung mit der psychischen Störung Hand in Hand. Das eine Motiv schließt das andere aber nicht aus. Im Gegenteil: Islamistische Ideologie und psychische Probleme verstärken sich oft gegenseitig. So war es auch bei Ndiaga D.: Während seiner Inhaftierung verschlechterte sich sein psychischer Zustand und parallel dazu wurde er zunehmend radikaler. Auch Ndiaga D. hörte Stimmen und sprach mit sich selbst oder vor sich hin, und zwar schon 2016. Und Polizeiwärter berichteten, dass es während seiner Inhaftierung kaum noch möglich war, mit D. zu sprechen.

Die Fälle von Abdirahman A. und Ndiaga D. sind sich gewissermaßen ähnlich. Mit dem Unterschied, dass eine radikal-islamische Radikalisierung bei Ndiaga D. nachweisbar ist, da er islamistische Propaganda bereits ins Gefängnis schmuggelte und während der Haft radikal-islamische Schriften verfasste. Bei Abdirahman A. fehlen solche Belege. Dass er „Allahu Akbar“ rief und seiner Mutter mitteilte, dass man sich im „Paradies“ wiedersehen werde, reicht der deutschen Justiz nicht aus als Beleg. Der deutsche Rechtsstaat will Islamismus und psychische Erkrankung als zwei verschiedene paar Schuhe ansehen. Dabei sind dies zwei Motivationen, die zusammengehören. Mittlerweile gehen die Ermittler über 450 Hinweisen nach, doch bisher wurden keine extremistischen Hinweise gefunden.

Der Attentäter wuchs mutmaßlich mit der Scharia auf

Außerordentlich wichtig für den Fall Abdirahman A. ist, dass er in Somalia, in Mogadischu geboren und aufgewachsen ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass er mit islamistischen Ideologien in Kontakt kam, ist sehr hoch. Denn die islamistische al-Shabaab Miliz, welche seit 2012 zu al-Quida gehört, war 2009 in Mogadischu und vielen weiteren Teilen Süd- und Zentralsomalias aktiv. Sie verfügte zu dieser Zeit über mehrere Hundert Zellen mit bis zu 7.000 überwiegend jungen Kämpfern. Junge Männer wurden von der Miliz unter Druck gesetzt und zwangsrekrutiert. Somit würde auch die Möglichkeit bestehen, dass A. von der islamistischen Terrororganisation al-Shabaab rekrutiert wurde. Allerdings stellt es sich für deutsche Ermittler als sehr schwierig dar, in Somalia wegen des weit zurückliegenden Zeitpunktes diesbezüglich zu ermitteln. Die Ermittler sprachen mit der in Somalia lebenden Mutter und der Ex-Frau des Täters, die beide angegeben haben sollen, dass A. kein religiöser Fanatiker sei.

Attentat Würzburg
Frauen sind das Opfer der islamistischen Mörder, Frauen morden sie!
Seine psychische Störung könnte A. ebenso durch die brutalen islamistischen Zustände in Somalia entwickelt haben. Auch das frauenfeindliche Motiv könnte darauf zurückgeführt werden: Denn in den von der Miliz kontrollierten Gebieten werden Frauen als minderwertig und unterlegen angesehen. Wie bei allen islamistischen Terrororganisationen wird die westliche, emanzipierte Frau zum Feindbild propagiert. Während das radikal-islamische Idealbild der Frau aus Reinheit und Keuschheit besteht, wird ein Hassbild der freien, westlichen Frau als die „Ungläubige“ und Kahba (arabisch, „Hure“) vermittelt. Nahezu jeder Mann, der radikal-islamisch aufwächst, entwickelt eine Feindseligkeit gegenüber Frauen. Der Antifeminismus ist Teil der Ideologie der al-Shabaab. Dass A. kein „religöser Fanatiker“ sei, bedeutet also nicht, dass A. nicht mit islamistischen Ideologien in Kontakt kam.

Der Beauftragte der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) stellt fest, dass die Rechtsordnung in Somalia von der Scharia geprägt ist: „In den von der fundamental-islamistischen Terrormiliz Al-Shabaab (AS) besetzten Gebieten im Süden des Landes und an der Grenze zu Kenia steht die Bevölkerung unter dem Zwang der Anwendung der von der Miliz propagierten, besonders fundamentalistischen Auslegung des Islam.“ „Es besteht ein hoher gesellschaftlicher Druck, den Islam sunnitischer Ausprägung offen zu praktizieren“, heißt es weiter. „Für AS gelten Anhänger liberalerer Auslegungen des Islam, die nicht der Miliz entsprechen, als Apostaten und werden verfolgt.“

Dass jemand aus Somalia vor der al-Shabaab-Miliz nach Deutschland flüchtet – dies gab A. bei deutschen Behörden als Fluchtgrund an – und vorher nicht einen radikalen Islam verinnerlicht haben soll, ist vor diesem Hintergrund ein realitätsferner Gedanke. Viel mehr sind radikal-islamische Ideologien und Propaganda – ja auch die der al-Shabaab-Miliz – darauf angelegt, psychische Erkrankungen auszulösen. Radikalisierungen entstehen nicht ad hoc, sondern sind ein langwieriger und zugleich oft unterschwelliger Prozess. Dieser Prozess kann bereits mit der Erziehung und der Sozialisation innerhalb patriarchalischer, radikaler und autoritärer Strukturen beginnen, die für radikale Ideologien und zugleich psychische Erkrankungen anfällig machen können.

Wie geht es weiter mit Abdirahman A.: Folgt die Abschiebung?

Voraussichtlich könnte gegen A. ein sogenanntes Sicherungsverfahren – vermutlich vor dem Landgericht Würzburg – erfolgen, bei dem es um die Unterbringung des Beschuldigten in einer Psychiatrie geht. Die Staatsanwaltschaft schreibt dafür keine Anklage wie in üblichen Strafverfahren, sondern eine Antragsschrift. Der Beschuldigte bleibt ein Beschuldigter, er wird nicht zu einem Angeklagten. Dennoch wird es eine Verhandlung vor Gericht geben, und zwar voraussichtlich vor der Schwurgerichtskammer.

Gleichzeitig besteht rechtlich theoretisch die Möglichkeit, dass A. nach § 53, 3b Aufenthaltsgesetz ausgewiesen werden könnte, da er eine schwere Straftat begangen hat und eine Gefahr für die Allgemeinheit oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellt. Dies könnte auch dann gelten, wenn A. für „schuldunfähig“ erklärt ist.

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Kommentare ( 68 )

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Thorsten
2 Jahre her

Eine Abschiebung halte ich für blanken Wunschdenken – geschweige denn der Mensch eine Gefahr für die Zielgesellschaft ist.
Vermutlich kommt er in deutsche Behandlung mit Kost und Logis auf Kosten des deutschen Steuerzahlers. Der sich freuen darf, der dieser Messermann erst mal ein paar Jahre weggesperrt ist.
Wobei die Freude auch zeitlich begrenzt sein dürfte.

Mich würde interessieren wie viele dieser „Einzelfälle“ existieren …

Wuehlmaus
2 Jahre her

„Für seinen Wahn spricht beispielsweise auch, dass er am Tattag im Krankenhaus nicht vernommen werden konnte. Er war nicht fähig, mit den Ermittlern zu sprechen, sondern hat nur vor sich hin gestammelt“ – Wenn ich aufgeregt bin spreche ich auch in meiner Muttersprache. Können unsere Polizisten somalisch?

pswiesbaden
2 Jahre her

Was fehlt:
Wo sind die Distanzierungen der religiösen Autoritäten von solchen Verbrechen, wo die Fatwas, mit denen man sonst doch schnell bei der Hand ist, wo die scharfen Verurteilungen solcher Taten? Man hört hier im Westen nichts davon. Sollte das Fehlen wirklich so vorhanden sein, darf man doch von einem „Gesamtklima“ ausgehen, das letztlich solche Taten begünstigen muss und mitverantwortlich ist. Der Einzeltäter brauch sich da nie als „Outlaw“ innerhalb der Gemeinschaft der Gläubigen empfinden.

Paul Brusselmans
2 Jahre her
Antworten an  pswiesbaden

Es geht nicht, da die Gewalt „legitimiert“ ist, da folgendes „Allahs“ ewiges Wort, uninterpretierbar ist. Eine Verurteilung wäre Gotteslästerung. Sure 9, Vers 5: „Sind aber die Schutzmonate abgelaufen, so erschlagt die Frevler, wo ihr sie findet, und packt sie und belagert sie und lauert ihnen in jedem Hinterhalt auf! Wenn sie jedoch bereuen und das Gebet verrichten und die Pflichtabgabe zahlen, so lasst sie ihres Weges ziehen! Siehe, Gott ist verzeihend und barmherzig.“ Sure 8-12: „In die Herzen der Ungläubigen werfe Ich Schrecken. So haut ein auf ihre Hälse und haut ihnen jeden Finger ab.“ Und damit haben wir ein… Mehr

leonaphta
2 Jahre her

Sehr geehrte Frau Riffler, ich schätze Ihre Artikel und Ihren „Approach“, wie man früher in der Politologie zu sagen pflegte, sehr; daher will ich Ihnen gleich mitteilen, auf welchen Artikel ich heute beim Stöbern gestoßen bin: https://www.krone.at/523082 Ursache für Attentate : Extreme kriminelle Energie. „Die Taten politischer Extremisten und religiöser Fanatiker sind nicht Folge einer Depression oder einer anderen psychischen Krankheit, sondern von höchster krimineller Energie“, stellt jetzt der bekannte Wiener Psychiater Chefarzt Dr. Georg Psota klar. Zu häufig und zu schnell würden bei den zuletzt gehäuft verübten Attentaten in Europa die Gräueltaten mit psychischen Erkrankungen vermengt“ Vor ein paar… Mehr

Thorsten
2 Jahre her
Antworten an  leonaphta

Bei islamistischen Tätern vielleicht. Im Gegensatz dazu der Amokfahrt von Hanau.

bfwied
2 Jahre her

Es ist gleichgültig, ob ein Attentäter psychisch krank ist oder nicht, seine Opfer sind tot. Und es ist auffällig, dass seit einigen Jahren diese Attentäter, obwohl den islamischen Schlachtruf schreiend und gezielt weiße Frauen meuchelnd, zunehmend als „psychisch krank“ bezeichnet werden, schuldunfähige Opfer einer Krankheit. Man flieht offensichtlich weiter vor der Wirklichkeit und hat in der kranken Psyche eine Ausweichstelle gefunden, damit man weiter die Augen verschließen kann vor einer die Gesellschaft dahinraffenden Politik und dem heraufziehenden Kampf der Kulturen/Zivilisationen. Es fehlt nur noch, dass eine schwarze Autorin etwa behauptet, dass der Wahn eine Folge des kolonialen Wütens vor über… Mehr

Farbauti
2 Jahre her

Hat nicht jeder Mörder einen Dachschaden / Wahn? Und ist das gezielte Morden weißer Frauen nicht ein rassistisches Motiv und damit ein niedriger Beweggrund? Vor Strafe schützte bisher doch nur, wenn der Täter vorher ein, zwei Pullen Schnaps getrunken hat oder ne Schaufel Koks intus hatte. Ach, geht ja nicht bei Moslems, die brauchen eine psychiatrische Diagnose, weil Abstinenzler. Wenn man tief genug gräbt findet man bei jedem was. Aus Gründen der Gleichberechtigung würde ich als deutscher Mörder auch auf so eine Tiefengrabung bestehen.

Takeda
2 Jahre her

Deutschland ist das einzige Land, deren Staatsanwaltschaften weisungsgebunden sind. Das heißt im Klartext, das Justizministerium, in diesem Fall von Bayern, gibt den Takt an wie angeklagt werden soll. Theoretisch, bekommt dieser aber eine Weisung vom Deutschen Justizministerium und dieses wiederum vom Kanzleramt. Unabhängigkeit in der Deutschen Justiz? Fehlanzeige, die Staatsanwaltschaften, sowie die Karlsruher Richter sind vieles, aber mit Sicherheit nicht unabhängig. Traurig, aber wahr…

Bernd W.
2 Jahre her

Angesichts der ungeheuren Ausdehnung und Vielzahl an Galaxien ist schon der Glaube an einen Alleinvertretungsanspruch durch irdische Gestalten an sich – ob die nun Mohammed oder Jesus heißen mögen – eine ziemlich kranke Sache. Nachdem das Christentum (zum Glück!) weitgehend domestiziert wurde, ist es allerdings echt irre, dem brandgefährlichen Islam bei uns quasi ungehindert Zutritt zu gewähren. Wer das wie Frau Reker noch befördert, macht sich ohne Zweifel schwerstens mitschuldig an all den Messer-, Sprengstoff- und selbst verbalen Attacken, die die sogenannten „psychisch kranken“ Anhänger dieses Unfugs zunehmend tätigen!

Paul Brusselmans
2 Jahre her

Die deutsche Position erfüllt mich mit Trauer und Abscheu. Sie gefährdet die Sicherheit eines jeden Bürgers. Mit tiefer Trauer um die Opfer, die – und das ist das Wesen des Terrorismus – nicht gezielt als Individuen ermordet wurden, sondern als Stellvertreterinnen unserer freiheitlichen Gesellschaft, die eben nicht den Regeln einer totalitären Weltauffassung folgen. Mit Abscheu, weil die Angehörigen der Ermordeten und die Verletzten eben nicht nach den mit der Stimme Deutschlands beschlossenen EU-Regeln als Terroropfer entschädigt sondern nur billigst abgespeist werden. Mit Abscheu, weil zum wiederholten Mal Deutschland de-facto die internationalen und vor allem die Bemühungen der EU im Kampf… Mehr

Thorsten
2 Jahre her
Antworten an  Paul Brusselmans

Der normaler Bürger ist Freiwild, Beute wenn nicht gar „Feind“ des Staates bzw seiner Regierung und angeschalteten NGOs.

Wolf
2 Jahre her

Nun ich glaube es gibt die ins politische Kalkül passenden Täter die nie psychisch krank sind/sein dürfen und die anderen.