Fast jedes dritte ungeborene Kind stirbt in Großbritannien durch Abtreibung. In England und Wales werden 72 Prozent von den Müttern zu Hause abgetrieben – die Pille kommt per Post. Nun soll Strafbarkeit auch für Frauen, die außerhalb des gesetzlichen Rahms abtreiben, aufgehoben werden. Damit fällt der Schutz für ungeborene Kinder fast vollständig weg.
IMAGO / Westend61
Fast jede dritte Schwangerschaft endet in Großbritannien nicht mit der Geburt eines Kindes, sondern mit einer Abtreibung. Etwa 300.000 Kinder werden dort jährlich im Mutterleib getötet, das sind dreimal so viele wie in Deutschland.
Mitte März hat das britische Oberhaus die geplante Entkriminalisierung von Abtreibung durchgewunken. Befürworter spielen diese Entscheidung herunter: Abtreibung abseits der gesetzlichen Regelungen bleibt verboten und für die Beteiligten strafbar – außer für die Mutter.
Das wirkt auf den ersten Blick wie ein frauenfreundlicher Kompromiss: Lebensrechtler weisen immer wieder auf den hohen Druck hin, unter dem Schwangere in Konfliktschwangerschaften stehen. Angehörige und Partner, die zur Abtreibung drängen, emotionale und psychische Überforderung, finanzielle und berufliche Zwänge. Ist es da nicht fair, die Frau vor einer Bestrafung zu schützen? Schließlich ist ihr Tun oft einer direkten oder indirekten Nötigung geschuldet, wenn nicht im juristischen Sinne, so zumindest in der eigenen Wahrnehmung.
„Do-it-yourself“-Abtreibungen
Doch um die Tragweite dieser Gesetzesänderung zu verstehen, muss man sich über die Situation in Großbritannien im Klaren sein: Mittlerweile handelt es sich bei 87 Prozent der Fälle um medikamentöse Abtreibungen – dies besagen die offiziellen Zahlen für das Jahr 2023. Statistiken für 2024 liegen noch nicht vor. Zum Vergleich: In Deutschland betrifft dies weniger als 40 Prozent der Fälle.
72 Prozent der im UK erfassten Abtreibungen wurden sogar ausschließlich zu Hause getätigt: Die Frau muss nicht persönlich bei einem Arzt oder einem Anbieter von Abtreibungen erscheinen, wenn sie in einem Telefongespräch angibt, die 10. Schwangerschaftswoche noch nicht erreicht zu haben. Dann bekommt sie die Abtreibungspillen per Post zugesandt. 72 Prozent: Das sind über 200.000 Kinder, die per „Do-it-yourself“-Abtreibung beseitigt werden.
Abtreibung verschwindet damit auf Drängen der Abtreibungslobby im häuslichen Bereich und wird dem öffentlichen Blick gänzlich entzogen.
Weniger Öffentlichkeit – weniger Schutz
Oberflächlich betrachtet bedeutet dies eine intime Entscheidung im intimen Rahmen. Kein Rechtfertigungsdruck, keine fragenden Blicke. Das ist ganz im Sinne derer, die meinen, Autonomie umfasse nicht nur Selbstbestimmung, sondern die Definition der Realität gleich mit: Ob ich etwas Gutes oder etwas Schlechtes getan habe, bestimmt nicht die Wirklichkeit, sondern meine Bewertung. Ich entscheide nicht nur über mein Tun, sondern auch über die Bedeutung meines Tuns.
Diese Illusion aber lässt sich nur aufrechterhalten, wenn das eigene Handeln externen Maßstäben entzogen wird. Das Bild eines Säuglings in einem Wartezimmer oder eine Beraterin, die versichert: „Wir finden die Unterstützung, die Sie brauchen.“ – das ist aus diesem Blickwinkel keine Hilfe, sondern die Verhinderung von Selbstbestimmung.
Damit aber wird Frauen erschwert, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Um ihre Ängste und Sorgen Menschen anzuvertrauen, die ihnen zur Seite stehen könnten, müssen sie in einer anstrengenden und angespannten Situation zusätzliche Kraft investieren, um den Schritt nach außen zu wagen.
Zugleich kann dem Zugriff der Angehörigen nichts mehr entgegengesetzt werden: Schon jetzt verzeichnen in Großbritannien Zuwanderer aus Indien einen eklatanten Geburtenüberschuss von Jungen – geschlechtsspezifische Abtreibung, oft durch familiären Druck erpresst.
Nötigung durch Partner, die auf der Einnahme der Pille bestehen, oder auch Missbrauch, wie im Fall Stuart Worbys, der seiner Partnerin Abtreibungspillen in den Orangensaft mischte, wodurch sie ihr Kind verlor, werden erleichtert, wenn Ärzte und medizinisches Personal aus dem Prozess weitgehend ausgeschlossen werden.
Ebenso natürlich, dass Frauen vortäuschen, sich in einem früheren Stadium der Schwangerschaft befinden, und so Kinder auch noch bis weit nach der 30. Woche abtreiben – auch solche Fälle machten bereits Schlagzeilen.
Die Frau bleibt allein – als Opfer und als Täterin
Durch dieses Verfahren wird die Frau zunehmend zur alleinigen Täterin: Sie bestellt die Pillen, nimmt sie ein, spült den ausgeschwemmten Embryo im Klo weg – und bleibt allein, sowohl mit dieser Erfahrung als auch mit Nebenwirkungen und Komplikationen, die nicht mehr unter ärztlicher Aufsicht schnellstmöglich festgestellt werden können.
Ob Ärzte und Kliniken sich noch für illegale Abtreibungen verantworten müssen, ist irrelevant, wenn es in den meisten Fällen ohnehin die Frau ist, die unter minimaler ärztlicher Begleitung Heimabtreibungen durchführt.
Mit der Entscheidung für die Straffreiheit bei gesetzeswidrigen Abtreibungen wird der Schutz ungeborener Kinder daher de facto aufgehoben, und zwar bis zur Geburt. Gibt die Frau am Telefon die Unwahrheit an, kann sie niemand belangen.
Das britische Parlament lügt sich damit in die Tasche: Das Oberhaus schmetterte sogar einen Änderungsantrag ab, der zumindest zu einer ärztlichen Konsultation verpflichtet, und so den Missbrauch der Straffreiheit erschwert hätte.
Obwohl eine Reduzierung der Abtreibungszahlen notwendig wäre, will man die Hemmschwelle also weiter verringern, sich dabei aber den Anschein geben, menschliches Leben zu achten.
Dem Leben des Kindes kommt hier keinerlei Bedeutung mehr zu. Zudem werden Frauen, die psychotherapeutische, psychosoziale, finanzielle oder materielle Hilfe bräuchten, systematisch im Stich gelassen.
Abtreibung wird als kostenschonendste und „einfachste“ Option präferiert. Staat und Gesellschaft sparen sich so die Unterstützung von Müttern und Kindern, Frauen wird vorgegaukelt, keinerlei Verantwortung für ihr Handeln zu tragen.
Die letzte Hürde fällt
Britische Gesetze erlauben Abtreibung bis zur Geburt schon jetzt unter bestimmten Voraussetzungen. Zusätzlich ermöglicht die Fristenregelung Abtreibung aus jeglichem Grund bis zur 24. Woche – und das, obwohl Frühchen ab der 22. Woche als überlebensfähig gelten, und auch bereits Frühgeborene in der 21. Woche gerettet werden konnten.
Die Zu- und Aberkennung des Rechts auf Leben erfolgt damit vollkommen willkürlich: Während eine Frau von einem Kind entbunden wird, um dessen Leben Ärzte und Schwestern unter Einsatz modernster Medizin kämpfen, wird im Zimmer nebenan ein Kind im selben Alter beseitigt – ebenso lebendig, ebenso wertvoll. Mit dem einen Unterschied, dass eines der Kinder von denjenigen, denen es schutzbefohlen ist, „gewollt“ wird, das andere abgelehnt.
Frauen können in Großbritannien also bereits bis weit in die Schwangerschaft hinein für die vorgeburtliche Kindstötung optieren. Dass nun auch noch die Strafbarkeit für die beteiligten Mütter wegfallen soll, wenn sie rechtswidrig abtreiben, normalisiert im Endeffekt Abtreibung bis zur Geburt. Die Strafbarkeit für Dritte ist nicht mehr als ein Feigenblatt.



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Ein Freund sagte kürzlich, der Staat betrachte die Kindstötung als Instrument der Umvolkung.
Kann das sein?
Abtreibungspille?
Fühlt sich für den Fötus vermutlich an wie eine der mind. 40 000 Fehlgeburten,
die Mütter pro Jahr in Deutschland erleiden,
die meisten davon innerhalb der ersten 12 Wochen.
Für Kind und Mutter Immer noch humander, als den Winzling mit
scharfen Löffeln aus dem Mutterleib herauszukratzen, damit er nicht in eine
Welt hineingeboren wird, in der sie sich nur um das Leben von
Ungeborenen sorgen, sich aber um das Leben der Geborenen,
z.B. einer Mutter in Not, einen Dreck scheren.