Vergewaltigung mit Kulturrabatt

Ein Richter lässt einen zugewanderten Vergewaltiger auf freien Fuß, weil der Täter die gesellschaftlichen Normen noch nicht ausreichend verstanden habe. Der Fall ist ein krasses Beispiel für die neue Zwei-Klassen-Justiz im Westen.

picture alliance / fototronik.de | David Ebener

Wenn spätere Generationen von Historikern die Frage untersuchen, was die blühende Zivilisation des Abendlandes hat untergehen lassen, dann wird eine zentrale Antwort lauten: die Justiz.

In der Nähe der australischen Hauptstadt Canberra vergewaltigt nach einer Party im August 2025 ein damals 16-Jähriger eine 18-jährige Frau. Der Täter stammt aus Bhutan und war sechs Monate zuvor nach Australien gekommen. Eben gerade ist der Prozess zu Ende gegangen, und jetzt kocht im Land der Koalas und Kängurus die Volksseele.

Denn der Richter, Andrew Muller heißt er, hat ein unfassbar mildes Urteil gesprochen: Der Mann, der das Leben einer jungen Frau zerstörte, muss nicht ins Gefängnis. Das Urteil lautet: 18 Monate auf Bewährung.

Noch unfassbarer ist die Urteilsbegründung.

Richter Muller geht kurz darauf ein, dass der Täter jung war und ein Geständnis ablegte und dass zwei Gutachterinnen eine günstige Sozialprognose stellten. Man kennt das. Was man bisher nicht kannte: Der Richter wertete auch „die fehlende sexuelle Erfahrung“ des Täters als strafmindernd. Im Umkehrschluss heißt das, dass sexuell erfahrene Männer härter bestraft werden. Da gehen beim Beobachter die Augenbrauen bis zum Haaransatz nach oben.

Der Hammer aber kommt zum Schluss: Vor allem begründet der Richter sein mildes Urteil mit der „begrenzten Einsicht in die gesellschaftlichen Normen in Australien“.

Rechtsprechung gegen das Recht

Seit wann ist Unkenntnis der Gesellschaft eine Entschuldigung für Vergewaltigung?

Eine Frau ist kein landestypischer Brauch, den ein Neuankömmling erst kennenlernen muss. Ihr Körper ist kein interkulturelles Missverständnis. Wer eine Frau gegen ihren Willen festhält, sie vergewaltigt und trotz ihres Flehens nicht aufhört, braucht keinen Einführungskurs in westliche Umgangsformen – sondern eine ausreichend lange Zeit im Knast.

Es ist schon diskutabel, warum gewalttätige Jugendliche grundsätzlich milder bestraft werden als ältere Täter. Es gibt Argumente dafür, aber auch dagegen. Ganz sicher gibt es kein einziges Argument für einen zusätzlichen Kulturrabatt.

Herkunft erklärt Lebensgeschichten. Das ist auch schon alles. Unabhängig von seiner Herkunft ist jeder Mensch für seine Taten verantwortlich.

Das Urteil und seine Begründung machen den Rechtsstaat zur Farce. Der Täter läuft frei herum. Das Opfer, das im Prozess quälende Erinnerungen und den Verlust ihres Selbstwertgefühls vortrug, bleibt eine Gefangene des Unrechts, das ihr angetan wurde.

Dafür gibt es keine Bewährung.

Unrecht mit System

Die Justiz in Australien führt vor, was wir auch anderswo im Westen besichtigen müssen – auch bei uns in Deutschland.

Der Bundesstaat Victoria schickte seine Richter schon im Oktober 2024 zu einer Fortbildung. Dort lernten sie zu vermeiden, dass sie gegen Migranten Strafen verhängen, die zu deren Abschiebung führen würden. Anhand von Fallbeispielen wurde gezeigt, wie die Juristen in Urteilen Strafen begründen können, die unter zwölf Monaten Haft liegen. Denn ab einer Strafe von zwölf Monaten kann ein Migrant abgeschoben werden.

Für einen hypothetischen Sexualstraftäter wurde in einem solchen Fallbeispiel ein Urteil von elf Monaten und fünfzehn Tagen empfohlen. Alles ganz rechtsstaatlich, selbstverständlich.

Tatsächlich ist es das Ende des Rechtsstaats. Ein Strafgericht ist keine Rettungsagentur für Aufenthaltstitel. Es bemisst Schuld. Wer das Strafmaß danach bemisst, ob ein Täter ausländerrechtliche Probleme bekommt, hat den Sinn der Strafjustiz nicht verstanden und im Richteramt nichts verloren.

Nicht in Australien. Und auch nicht in Deutschland.

Täterschutz statt Opferschutz

Doch auch bei uns kapitulieren die Gerichte vor dem Zeitgeist.

Das Landgericht Saarbrücken verurteilte 2006 einen Mann wegen Geiselnahme in Tateinheit mit Vergewaltigung zu zwei Jahren auf Bewährung. Er hatte eine junge Frau war nach Belgien verschleppt worden, um sie zur Heirat zu zwingen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die milde Strafe ausdrücklich unter Berücksichtigung des familiären „Erwartungsdrucks“ des Täters aus einem anderen Kulturkreis: Der Mann habe eine „geringere Hemmschwelle“ überwinden müssen.

Was für eine perverse Logik. Ausgerechnet der soziale Druck einer Umgebung, die den Willen von Frauen mit Füßen tritt, wird zum Argument für mildere Bestrafung. Die Macht des Milieus reicht damit bis in die richterliche Bewertung seiner Gewalt.

Ein Jahr später verweigerte eine Frankfurter Familienrichterin einer misshandelten Frau eine vorzeitige Scheidung unter Verweis auf den Koran und ein angebliches Züchtigungsrecht im „Herkunftsmilieu“. Das Amtsgericht erklärte sie für befangen und übergab den Fall einem anderen Richter.

Die Korrektur ist gut. Aber die Frage bleibt: Wie konnte eine Frau jemals Familienrichterin werden, die anderen Frauen zumutet, aus kulturellen Gründen Gewalt hinzunehmen? Wie kommt eine deutsche Richterin auf die Idee, allgemeine Menschen- und Bürgerrechte sowie den Schutz der körperlichen Unversehrtheit nach Herkunftsklassen zu sortieren?

Pranger ohne Bewährung

Während unsere Richter bei echten Tätern kulturelle Rücksichtnahmen pflegen, ist unsere Gesellschaft bei Verdächtigen auch ganz ohne Beweise viel weniger feinfühlig.

Till Lindemann wurde, das kann man kaum anders sagen, von den Medien öffentlich hingerichtet. Dem Sänger der Band „Rammstein“ wurde vorgeworfen, er habe Frauen unter Drogen setzen lassen, um Sex mit ihnen zu haben. Davon stimmte: nichts. Die Berliner Staatsanwaltschaft stellte ihre Ermittlungen wegen fehlendem hinreichenden Tatverdacht ein. Es gab nie eine Anklage. Das Landgericht Hamburg untersagte mehreren Medien, den Verdacht gegen Lindemann weiter zu verbreiten.

Jörg Kachelmann kam ebenfalls an den öffentlichen Pranger. Der falsche Vorwurf gegen ihn: Vergewaltigung. Er wurde freigesprochen, später stellten Gerichte fest, dass eine frühere Partnerin ihn vorsätzlich falsch beschuldigt hatte. Seine TV-Karriere war da längst ruiniert.

Andreas Türck hat fast genau dasselbe erlebt: Vergewaltigungsvorwurf, Moderatorenjob verloren, anschließend freigesprochen. Auch bei ihm sahen die Richter eine Vorverurteilung durch die Medien.

Die Liste ließe sich nahezu beliebig fortsetzen. Mit deutschen Verdächtigen sind unsere Medien über alle Maße unbarmherzig. Mit zugewanderten echten Tätern sind unsere Richter über alle Maße nachsichtig.

Zwei-Klassen-Justiz

Gleiches Recht für alle: Das bedeutet, dass die Würde einer Frau bei uns nicht verhandelbar ist – egal, wo der Täter herkommt.

Wenn das Volk es den Medien überlässt, über Schuld oder Unschuld zu entscheiden, dann ist das ein doppelt schlechtes Zeichen: Erstens, weil die Medien sich eine Rolle anmaßen, die ihnen beim besten Willen nicht zusteht. Zweitens, weil das überhaupt nur deshalb funktioniert, weil das Volk das Vertrauen in die Justiz verloren hat.

Eine andere Kultur ist keine Rechtfertigung für einen Strafrabatt bei uns. Wenn solche Urteile gesprochen werden, dann ist das keine Toleranz. Es ist Justizversagen.

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Kommentare ( 14 )

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FreudLich
22 Minuten her

Vermutlich hat dieser Richter keine Tochter, die diesem Mann begegnen könnte.

hansgunther
23 Minuten her

Man bekommt immer mehr den Eindruck, daß Richter ein Anlernberuf wie Kofferträger ist. Bauhilfsarbeiter sind das auch. Dabei bin ich mir ziemlich sicher, daß Urteile des Bauhilfsarbeiters in der Regel näher am ganz normalen Menschenverstand wären als diese Richtersprüche ohne Sinn und Verstand; von Gerechtigkeit spricht noch keiner. Die Entwicklung gibt Anlaß zu großer Sorge für die autochthone Bevölkerung!

TomK11
27 Minuten her

Ich kenne kein Land in dem Vergewaltigungen erlaubt sind. Aber etliche im arabischen Raum, wo der Täter, wenn er nicht von der Polizei gerettet wird, mit dem Tod rechnen muss. Das Urteil von diesem Richter ist ein Skandal und zeugt von der völlig Unkenntnis von migrantischer Herkunft. Und diese dann noch als Begründung zu nehmen setzt dem ganzen noch die Krone auf. Passt aber zu den Engländern, die Blätter an Migranten verteilen, dass in England Vergewaltigungen nicht erlaubt sind.

Kaltverformer
28 Minuten her

Wie kann jemand nach diesem Urteil noch Richter bleiben?
Gibt es in der Justiz überhaupt keine Selbstreflexion und Korrektur mehr?
Wenn die Justiz das Vertrauen verspielt hat, dann ist sowieso Schicht im Schacht in der BRD.

Budgie
32 Minuten her

Eine Linie des Grauens: Marx, Lenin, Stalin, Mao, Pol Pot, linke kollektivistische Totalitäre des Westens z.B.: Muller, Merz, Klingbeil, Macron etc. die nicht vor Verbrechen zurückschrecken (z.B.: Corona, Klimadiktatur, Islamisierung, Wokismus)

NoPasaran
25 Minuten her
Antworten an  Budgie

Sie haben vergessen, Putler zur Liste hinzuzufügen.

Siggi
36 Minuten her

Ein Rechtsstaat, der seine Urteile nicht durchsetzen kann und die Verurteilten den Staat auch noch beliebig aussaugen können, ist nicht nur komplett gescheitert, sondern eine Gefahr für das Land. Sieht man dann noch, dass der Rechtsstaat gegen linke Terroristen und Islamisten nicht vorgeht, kann man wohl jede Hoffnung fahren lassen. Merz ist der Hauptgrund für die momentane verheerende Situation. Deshalb muss sich die CDU/CSU entscheiden, ob sie noch mitspielen will, oder wie die SPD und die Grünen, kurz vor der Entsorgung stehen. Dieses Affentheater, das nu mit Unmengen von Geld und einer bis in die Knochen geschmierten Medienwelt geht, die… Mehr

Elmar
37 Minuten her

Gegen diese Justiz hilft kotzen genauso wenig wie gegen Vergewaltiger.

EchoLog
38 Minuten her

Das kennen wir doch aus England, wo der Student Henry Nowak von einem Pakistaner erstochen wurde.

Der Pakistaner brauchte nur „ich wurde rassistisch beleidigt“ zu lallen und schon klickten bei Henry Nowak die Handschellen. Henry Nowak verstarb kurze Zeit später vor Ort.

https://www.blick.ch/ausland/henry-nowak-polizei-in-england-nach-mord-unter-beschuss/mb358nx

https://www.srf.ch/news/international/gewaltsame-proteste-mordfall-henry-nowak-polizei-hat-gravierende-fehler-gemacht

Die Gerichte in Doofland und England sind weisungsgebunden, obwohl dies natürlich empört zurückgewiesen wird.

joly
42 Minuten her

Was hier so alles Recht sprechen darf – oder besser Recht beugen darf. Wie ist es möglich, dass solche Richter nicht zur Verantwortung gezogen werden können. Da sollte es ein höchstes Gericht in der EU geben, die solche Richter das Richten dauerhaft versagt. Sollen sie doch Anwalt werden.

jwe
47 Minuten her

In Buthan darf man also Frauen einfach so vergewaltigen. Und man darf seinen Gewohnheiten so freien Lauf lassen, ohne z.B. in westlichen Ländern bestraft zu werden.
Wer halb Kalkutta zu sich holt, hilft nicht Kalkutta, sondern wird selbst zu Kalkutta! Wie wahr, wie wahr.

hansgunther
21 Minuten her
Antworten an  jwe

Aber mit voller Unterstützung gewisser Kreise!

hansgunther
15 Minuten her
Antworten an  jwe

„In Bhutan wird Vergewaltigung nach dem Penal Code of Bhutan (Strafgesetzbuch) streng geahndet, wobei sich das Strafmaß nach dem Alter des Opfers und den Tatnumständen richtet. Die Mindesthaftstrafen bewegen sich in der Regel zwischen 5 und 15 Jahren.“
Quelle: google