Exklusiv: Staatsanwalt verweigert Ermittlungen gegen Wolfram Weimer

Der Kulturstaatsminister hat sich nachweislich als eine Art Türsteher für den Politbetrieb betätigt: Gegen Geld gewährte er exklusiven Zugang zu Politikerkollegen. Die Staatsanwaltschaft will da keine Korruption erkennen.

IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Wenn wir wirklich verstehen wollen, warum jemand etwas tut oder auch nicht tut, dann hilft es oft, sich in die betreffende Person hineinzuversetzen.

Stellen wir uns, lieber Leser, deshalb für einen kurzen Moment vor, wir wären ein Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin. Stellen wir uns weiter vor, wir hätten mindestens einen Restbestand an Berufsethos, Ehrgefühl und Gerechtigkeitssinn.

Uns flattert eine Strafanzeige gegen den Staatsminister für Kultur und Medien auf den Tisch. Wolfram Weimer hat über die Firma, die ihm und seiner Ehefrau gehört, Geld damit verdient, Treffen mit seinen Politiker- und sogar Ministerkollegen zu vermitteln. Viel Geld. Sehr viel Geld.

Jetzt wird ihm Vorteilsannahme und Bestechlichkeit vorgeworfen, jeweils in einem besonders schweren Fall.

Nicht von irgendeinem Laien (obwohl auch das formal selbstverständlich zulässig und inhaltlich sowieso komplett nachvollziehbar wäre). Sondern von einem seit vielen Jahren bei Gericht zugelassenen Rechtsanwalt – einem studierten Volljuristen also. Mathias Markert heißt der Mann, er hat seine Kanzlei in München.

Die Prüfung

Unser Staatsanwalt muss nun von Amts wegen tätig werden. Immerhin liegt eine Anzeige vor, eine förmliche Beschuldigung also. Er muss mindestens den Sachverhalt prüfen und entscheiden, ob er Ermittlungen einleitet.

Eigentlich möchte er ermitteln. Wegen Berufsethos und Ehrgefühl und Gerechtigkeitssinn und so weiter – siehe oben. Eigentlich.

Aber unser Staatsanwalt ist nicht dumm. Außerdem ist er weisungsgebunden. Es ist eher unwahrscheinlich, dass er aus der Berliner Senatsjustizverwaltung einen schriftlichen Befehl bekommen hat, die Angelegenheit mit Wolfram Weimer nicht weiter zu verfolgen. So läuft das nicht.

Vielleicht hat ein Senator oder ein Staatssekretär mal angerufen. Oder hat den Generalstaatsanwalt anrufen lassen. Vielleicht ist irgendwo mal irgendeine Bemerkung zur weiteren Karriere unseres Staatsanwalts eingestreut worden.

Vermutlich hätte es noch nicht einmal das gebraucht. Denn weil unser Staatsanwalt kein dummer Mann ist, weiß er ohnehin, was von ihm erwartet wird. Das nennt man das „Klima“ in der Justiz. Da geht es natürlich um die weitere Karriere. Aber es geht auch um die tägliche Arbeit und um die Kollegen. Niemand hat Lust, in der Mittagspause in der Gerichtskantine immer nur alleine am Katzentisch direkt bei den Toiletten zu sitzen.

Unser Staatsanwalt würde also zwar gerne gegen den Staatsminister ermitteln, kann aber nicht. Was tun?

Das Schreiben

Der kluge Mann entscheidet sich zu einem durchaus lustigen Kunstgriff: Er schickt dem Anwalt, der die Anzeige erstattet hat, pflichtgemäß einen Brief. Der beginnt so:

„Den von Ihnen zur Anzeige gebrachten Sachverhalt habe ich geprüft, jedoch von der Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen abgesehen.“

Dabei hätte es unser Staatsanwalt belassen können. Doch das tut er nicht. Stattdessen schreibt er danach noch eine vier (!) Seiten lange Begründung. Die könnte ein unvoreingenommener Leser so zusammenfassen:

Warum ich ermitteln müsste, obwohl ich es nicht tue.

Alles, was man Wolfram Weimer vorwerfen muss, wird noch einmal minutiös aufgelistet – auch die Tatsache, dass Weimers Firma für ihren „Ludwig-Erhard-Gipfel“ in Gmund am Tegernsee ein sogenanntes „Mont-Blanc-Paket“ zum Preis von 80.000 Euro pro Stück verkaufte. Dafür bekam man laut Angebot Zugang zur „exklusiven Executive Night“ mit der Chance auf „Einfluss auf die politischen Entscheidungsträger“.

Zusammengefasst: Ein amtierender Staatsminister verkauft über seine private Firma exklusiven Zugang zu Ministerkollegen und anderen Politikern. Dass die ganze Veranstaltung auch noch vom Freistaat Bayern mit Steuergeld großzügig gefördert wurde, ist nur die Kirsche auf der Sahne.

Wer da keinen Anfangsverdacht auf Korruption sieht, muss juristische Tomaten auf den Augen haben. Oder andere Motive fürs aggressive Wegsehen.

Die Begründung

Das ist auch unserem Staatsanwalt klar. Nachdem er so lange dargelegt hat, weshalb er – eigentlich – ermitteln müsste, muss er nun natürlich noch irgendeinen Grund finden, weshalb er eben doch nicht ermittelt.

Auch hier zeigt sich der Mann einfallsreich.

Er listet die Zuständigkeit von Wolfram Weimer als Staatsminister für Kultur und Medien auf. Sodann zitiert er das Programm des Ludwig-Erhard-Gipfels 2025. Und nun schlussfolgert er:

„Aufgrund dieser Programmgestaltung ist davon auszugehen, dass das Interesse der Teilnehmenden an dem Ludwig-Erhard-Gipfel 2025 wirtschafts- und finanzpolitischer und nicht kulturpolitischer Natur gewesen sein dürfte.“

Es sei nicht erkennbar, dass Teilnehmer des Gipfels Geld bezahlt hätten, um „Einfluss auf die zukünftige Dienstausübung von Herrn Dr. Weimer“ als Kulturstaatsminister zu nehmen.

Das ist gleichermaßen richtig wie irrelevant.

Der Vorwurf besteht ja nicht darin, dass Weimer Geld im Austausch für eigene politische Entscheidungen genommen hätte. Der Vorwurf lautet, dass Weimer als Staatsminister sich privat dafür hat bezahlen lassen, Treffen mit seinen Regierungskollegen zu vermitteln.

Wenn man der Argumentation aus dem Schreiben folgt, dann gibt es Korruption überhaupt nur dann, wenn ein Politiker in Video und Audio dabei aufgenommen wird, wie er einen Umschlag mit Geld entgegennimmt und dabei verspricht, bei einer bestimmen Parlamentsentscheidung deshalb mit „Ja“ statt mit „Nein“ zu stimmen.

Das ist genauso absurd wie die Vorstellung, Staatsanwälte würden nur dann nicht ermitteln, wenn sie vorher irgendeine schriftliche Weisung bekommen haben, die es ihnen verbietet.

Wolfram Weimer ist fein raus. Sein Geschäftsmodell ist wegen der unerbetenen öffentlichen Aufmerksamkeit zwar gerupft. Aber alle Einnahmen aus der Vergangenheit kann er behalten, und juristisch hat er auch nichts zu befürchten. Er hat gewonnen.

Vom Rechtsstaat und von der Demokratie kann man das nicht behaupten.

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Kommentare ( 20 )

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Raul Gutmann
6 Minuten her

Die Gebundenheit der Staatsanwaltschaft unter die Politik ist Teil der deutschen Judikative. Über Jahrzehnte war dies wenig auffällig, weil es Politiker mit einem Bewußtsein für den demokratischen Rechtsstaat gab. Doch der Gesinnungsstaat, der „Haltung“, zumal in in einer politisch sehr fragwürdigen Schieflage, über alles stellt, kennt keine Hemmnisse, die Justiz, sprich Staatsanwaltschaft und Gerichte, als politische Kampfinstrumente einzusetzen.

maps
9 Minuten her

Es ist ein Mafia-Staat, wo sich die Institutionen gegenseitig decken! Das ist in vielen Bereichen so, zum Beispiel auch beim Rundfunkbeitrag. Ekelhaft.

verblichene Rose
10 Minuten her

Ich muß das mit der Weisungsgebundenheit vollkommen mißverstanden haben.
Und zwar so, daß einem Staatsanwalt gerade nicht erst auf die Finger gehauen werden muß, sondern vielmehr, daß ein Staatsanwalt dann (von sich aus!) tätig wird, wenn er von einer Straftat erfährt!
Ein leiser Verdacht muß ihn dann natürlich schon beschleichen.
Soll heissen, daß er hoffentlich nicht vornehmlich nach Entlastungsmaterial sucht…

Peter Triller
14 Minuten her

Der Staatsanwalt hat doch ganz recht. Das ist UnsereDemokratie! Zuhälterei (Weimer), Politprostitution (willfährige Minister) und Wirtschafts-Freier (Lobbyisten, die 80 TEuro bezahlt haben) ist in dieser ganz normal. Wer hat denn etwas anderes erwartet?

Deutsche
16 Minuten her

Schon allein die immensen 80.000 Euro für „die Gefälligkeit“ zeigt, dass es hier nicht um Bagateldienste geht.
Gekaufter Einfluß auf die Politik soll keine Korruption sein? Wahrscheinlich sind das Gelder aus Nächstenliebe oder für die Kaffeekasse der „bedürftigen“ Politiker gezahlt worden.

Deutsche
27 Minuten her

Interessante Begründung des Staatsanwalts.
Heißt das, ein Zuhälter hat in Zukunft auch nichts zu befürchten, da die Freier nicht dafür bezahlen mit ihm in die Kiste zu steigen sondern mit einer von seinen „Damen“.
„Korruption“ ist in Deppenland offensichtlich kein Thema mehr. …. Man spricht nicht einmal darüber. Oder Gott bewahre, ahndet diese. Außer es ist „ein Rechter“, ein Konservativer oder einer der es wagt der vorgegebenen Narrative zu widersprechen. Dann gnade ihm Gott.
Deswegen muss ja auch „die Ukraine“ in die „EU“. Oder ist es wegen „der Werte“??? „Werte“ hauptsächlich im Milliardenbereich.

Johny
41 Minuten her

Das Recht folgt der Macht – Carl Schmitt.

AlNamrood
42 Minuten her

Weisungsgebunden. Natürlich passt das Ergebnis dann von vornherein.

bkkopp
43 Minuten her

Als privater Konferenzveranstalter konnte, und könnte, Herr Weimer soviel Geld verdienen wie seine Kunden bereit waren/sind zu bezahlen. Wenn man die nicht zu begründenden staatlichen Fördermittel für die Veranstaltung ( Davos am Tegernsee ???) beiseite läßt, dann kann er nicht mehr nur als privater Konferenzveranstalter gesehen werden seit er Staatsminister ist. Was vorher war kann nicht mitgezählt werden. Es kann nur darum gehen dass er sein Amt und seine wirtschaftliche Veranstalterfunktion nicht voneinander trennen kann, auch wenn ein Winkeladvokat meint eine solche Trennung fingieren zu können. Eine Anzeige und eine staatsanwaltliche Ermittlung kann nach meinem laienhaften Verständnis nur stattfinden wenn… Mehr

Kraichgau
46 Minuten her

hier gilt schon seit sehr langer Zeit „Eliten-Schutz“…man schützt sich gegenseitig,denn heute brauch ich Dich,morgen Du mich….dieser ganze Sumpf,“unseredemokratie“ genannt,ist so dermassen verrottet,das „mafia“ eine totale Untertreibung ist..
im Grunde hilft nur noch §20 Absatz4 und das GANZE neu aufsetzen