Insider: „Ein übergriffiger Verfassungsschutz höhlt den Rechtsstaat aus“

In einem Interview zeichnet ein Verfassungsschützer ein hochbedenkliches Bild der Behörde: Ein Beispiel sei die neue Kategorie „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“. Hier würden „durch eine Umdeutung und Pervertierung der Sprache“ neue Stichwörter geschaffen, durch die Menschen zum Verdachtsfall würden.

IMAGO

Gottlob gibt es unterhalb der „medienaffinen“ Verfassungsschutz-„Promis“ namens Haldenwang und Kramer auch ehrenwerte Verfassungsschützer. Die „Schwäbische“ berichtet am 22. Mai von einem solchen, der sich kritisch um die zunehmende Übergriffigkeit des Verfassungsschutzes sorgt. Die „Schwäbische“, die in Reutlingen erscheint und eine Auflage von 140.000 hat, lässt hierzu den Verfassungsschützer Gregor S. zu Wort kommen.

Gregor S. (36; von der Redaktion geänderter Name) ist damit ein zweites Beispiel eines kritischen Verfassungsschützers, über den TE berichtet. Am 30. April 2024 hatte TE einen anderen Verfassungsschützer mit dessen Worten zitiert: „Wir beobachten Leute, die Grünen-Witze machen – aber nicht Islamisten.“

Gregor S. sagte nun der „Schwäbischen“: „Was gestern legale Kritik war, kann heute ein Grund sein, ins Visier des Verfassungsschutzes zu geraten.“ Zwischenzeitlich wurde S. selbst vom Verfassungsschutz zum Sicherheitsrisiko erklärt. Weil er „die unglaublichen Zustände und Missstände in dieser Behörde angesprochen“ habe. S. hatte moniert, dass der Verfassungsschutz zunehmend unbescholtene Bürger ins Visier nehme. Gregor S. wörtlich: „Die Ängste vieler Menschen, dass hier derzeit ein Überwachungsstaat wie in der DDR aufgebaut wird, diese Ängste sind nicht ganz unberechtigt, ja.“ Und: Die aktuelle Praxis des Verfassungsschutzes „höhlt den Rechtsstaat sehr viel stärker aus, als es irgendein Skinhead oder irgendein Autonomer jemals schaffen könnten“.

Vergleiche mit der DDR

Die „Schwäbische“ hatte sich mit Gregor S. in einer Berliner Altbau-Wohnung in Friedrichshain getroffen. Gregor S. hat seine Anwältin Christiane Meusel (56) mitgebracht. Meusel stammt aus der DDR, sie wuchs in der Friedensbewegung auf und weiß aus eigener Erfahrung, wozu ein Überwachungsstaat fähig ist. Meusel hatte nach der „Wende“ als Juristin selbst sechs Jahre beim Verfassungsschutz gearbeitet; sie verließ den Dienst desillusioniert wieder.

Dass Gregor S. an die Öffentlichkeit geht, begründet seine Anwältin so: Der Gang an die Öffentlichkeit solle helfen, dass „nichts vertuscht und unter den Teppich gekehrt“ werde. „Die Menschen müssen erfahren, was da Tag für Tag passiert beim Verfassungsschutz“, wünscht sich Gregor S., der nach seiner Zeit bei der Bundeswehr beim sächsischen und beim hessischen Verfassungsschutz war und ein Studium beim Bundesamt für Verfassungsschutz mit dem Abschluss „Diplom-Verwaltungswirt, Fachbereich Nachrichtendienste“ absolviert hat.

Gregor S. sorgt sich: „Das Ausland lacht über unseren Verfassungsschutz.“ Grund: Das sei ein Behördenapparat, der mit einer endlosen Zahl an Vorschriften oft nahezu handlungsunfähig ist. Folge laut Gregor S.: Mit ernstzunehmenden Gegnern wie wirklich gewaltbereiten Links- oder Rechtsterroristen oder radikalen und teils kriegserfahrenen Islamisten könne man es nicht aufnehmen; man müsse sich eher um Leute kümmern, die eigentlich gar kein Fall für den Verfassungsschutz seien.

Wie man schnell zum Verdachtsfall wird

Ein Beispiel hierfür, so S., sei die neue Kategorie „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“. Hier würden „durch eine Umdeutung und Pervertierung der Sprache“ neue Stichwörter geschaffen, durch die Menschen bereits zum Verdachtsfall würden. „Was gestern legale Kritik war, kann heute ein Grund sein, ins Visier des Verfassungsschutzes zu geraten“, so S. Und: „Plötzlich wird versucht, Menschen zu diskreditieren, zu dämonisieren und auszugrenzen, bei denen das vor wenigen Jahren noch völlig undenkbar gewesen wäre. Bei denen man gesagt hat, das ist doch alles im verfassungsmäßigen Rahmen.“

Gregor S. berichtet: „Wir durchleuchten den Arbeitgeber, die Geliebte und die Kumpels, die zum Grillen kommen.“ Das könne jemanden treffen, der lediglich die Grünen nicht mag und ein angeblich den Staat delegitimierendes Plakat aufhänge, ein entsprechendes Schild bei einer Demo hochhalte oder einen entsprechenden Post in sozialen Medien absetze. Gregor S. weiter: Er sehe derzeit „die ganz große Gefahr, dass der Dienst instrumentalisiert wird, etwa für politische Zwecke“. Aber es gebe auch Informationen, die seien nicht erwünscht. Dies seien vor allem Informationen mit Bezug auf extremistische Tendenzen und auf radikale Strömungen innerhalb etablierter Parteien.

Die möchte man nicht sehen und nicht hören. Konkret würde es hier, so der Vorwurf von S., um „die SPD, die Grünen und die Linke gehen. So würde man „gewisse gewaltbereite Strömungen etwa bei der Linken“ nicht sehen wollen. Wörtlich: „Da traut sich der Verfassungsschutz schon gar nicht mehr ran.“ Offiziell sei der Verfassungsschutz zwar politisch neutral. „In der Realität ist es aber nun mal so, dass diese Behörde eine Behörde des Innenministeriums ist“, sagt S. Und hier gebe es wie in jedem größeren Unternehmen auch ein „sehr enges Geflecht an persönlichen Kennverhältnissen“.

Die „Schwäbische“ hat das Bundesamt für Verfassungsschutz zwischenzeitlich mit den Vorwürfen von Gregor S. konfrontiert und um Stellungnahme gebeten. Die Antwort war eine ignorant-arrogante Frechheit: „Ohne die von Ihnen zitierten Aussagen im Einzelnen bewerten zu wollen, verweisen wir auf den Namensartikel von Thomas Haldenwang vom 1. April 2024 in der FAZ zu diesem Thema.“
TE hatte dieses Haldenwang-Geschwurbel am 2. April seziert. Vor allem weil Haldenwang geschrieben hatte: „Jedoch auch unterhalb der strafrechtlichen Grenzen und unbeschadet ihrer Legalität können Meinungsäußerungen verfassungsschutzrechtlich von Belang sein.“ Das bedeutet doch: Wenn der Verfassungsschutz „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ aktiv wird, heißt das nichts anderes, als dass jeder Rechtsweg ausgeschlossen ist.

Mit anderen Worten: Wenn der Verfassungsschutz ein Verfassungsschutz wäre, dann wäre Haldenwang (mit Faeser) wegen Delegitimierung des Rechtsstaates ein Fall für den Verfassungsschutz.


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Kommentare ( 43 )

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Nibelung
22 Tage her

Das die Gegenpresse noch funktioniert ist mit diesem Online-Portal ersichtlich und gottseidank gibt es noch einige weitere ernszunehmende Redaktionen, wo noch der gute alte Journalismus gepflegt wird, der dem linken Mainstream Paroli bietet. Wie mein alter Herr zu sagen pflegte, Gott hab ihn seelig, daß man als Leser von einem guten Journalisten erwarten kann, daß er sachlich berichtet und aufklärt und das in neutraler Art und Weise, wobei er geradezu verpflichtet ist Mißstände aufzudecken, durchaus auch mit eigene Vorstellung versehen um in kontrollierender Weise auf das Geschehen einzuwirken, damit es den Großkopfeten nicht zu wohl wird und auch ohne Rücksicht… Mehr

bumo111
22 Tage her

In der DDR gab es diesen schönen Song: „Die Partei, die Partei die hat immer Recht…“ So lief das bis zum Untergang. Und der kommt mit der Armut durch die völlige Deindustrialisierung des Landes, mit dem Überschwemmen von ungebildeten Glückrittern von Sonstwo, dem Rentengau, den Verpflichtungen bei den Pensionen, der Verbringung von Mrd durch die Entwicklungshilfe in das Ausland usw.

Brauer
22 Tage her

Das ist kein Rechtsstaat mehr. Das sind orwellsches Gedankengut und Deutschland wird damit zerstört.

Axel Fachtan
22 Tage her
Antworten an  Brauer

„Das ist kein Rechtsstaat mehr“ lässt sich leicht sagen. Aber sagen Sie doch einfach mal, was einer ist. Und wo in Mitteleuropa sie den finden ? Und wenn es anderswo in Europa einen Rechtsstaat nach ihrem Geschmack gibt und hier nicht, warum gehen Sie nicht einfach in das gesegnete Nachbarland, das diesen Rechtsstaat hat. Niederlande, Belgien (Dutroux), Luxemburg, Frankreich, Schweiz, Liechtenstein, Österreich, Tschechien, Polen, Dänemark ? Na, wo isser denn der Rechtsstaat, der Ihren Vorstellungen entspricht. Aufbruch ! Hin da ! Nicht jammern sondern machen. — Welches Unrechtsurteil von welchem Gericht ist eigentlich wann und mit welcher Begründung gegen Sie… Mehr

Nibelung
22 Tage her
Antworten an  Axel Fachtan

Und weil es nirgendwo einen Rechtsstaat gibt, können wir die alten Prinzipien über Bord werfen und sie gewähren lassen und ich sage ihnen was ein Rechtsstaat ist, das ist eine Volksgemeinschaft wo sich alle dem Recht verpflichtet sehen und dann haben wir das, was viele vermissen, wenn man sich daran halten würde, denn geschrieben ist es ja, man müßte es nur noch befolgen.

PaulKehl
22 Tage her

Herr gast, der Vorfall vom Breitscheidplatz ist noch verrückter. Der Täter“ wurde erschossen auf einem Mailänder Bahnhof, welcher ca. 3 km von der Betriebsstätte entfernt liegt, wo der LKW seinerzeit losgefahren ist. Erklären Sie mir das mal.

Axel Fachtan
23 Tage her

Die verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Rechtstaates durch den Verfassungsschutz selbst wird zum Problem. Regierungsschutz statt Schutz der Bürgerrechte. Genau das sollte nicht passieren, dass ein übermächtiger Staat die Bürgerrechte niedermacht. Schon die 690 Millionen jährlich für Propaganda durch parteinahe Stiftungen deformieren das Land, die Verfassung und den Rechtsstaat. Der Propagandafunk für 8 Milliarden jährlich erst recht. Und dann kommt noch so ein Typ in Staatsdiensten daher, der sinngemäß erklärt „Also, ich kann doch die AfD nicht alleine fertig machen, dazu brauche ich schon noch andere Helfer aus dem Staats- und Parteienapparat.“ In Zeiten der Bonner Republik hatten die beim VS andere… Mehr

Axel Fachtan
23 Tage her

Weder Neutralität noch Gewaltenteilung.
Haldenwang und Faeser brauchen kein Parlament.
Sie machen sich ihre Gesetze und ihre Ermächtigungsgrundlagen teilweise
selbst.
Gesetz zur Behebung der Not von ehemaligen Volksparteien
Das muss man ja alles nur mal richtig gut auslegen und dann flutscht das schon.
Hat ja bei den Erichs auch so geklappt. Meinungsfreiheit in der Verfassung. Aber nur soweit sie zum Staatssozialismus passt.
Wer die Böcke zu Gärtnern macht erhält ein kahlgefressenes Land und kahlgefressene Grundrechte.

Hairbert
23 Tage her

Es mag für viele (noch) übertrieben klingen, doch einige lassen ihre Gedanken bereits um folgende bange Frage kreisen: Haben Stalin, die Diktaturen und Faschisten ihre Kritiker angehört oder vernichtet? ….
Die Antwort mag sich jeder selbst geben, lässt jedoch wenig Spielraum zu ….
(Gedankenpause)
Und mehr noch sollte sich jeder selbst fragen, wie er mit solch einer Situation wohl umginge, wie vor sich selbst und seinem Gewissen bestehen….

Alles Fragen, die ich mir in der Bonner Republik überhaupt nicht stellen musste!!!

Sabine W.
23 Tage her

Ich dachte immer, der ‚Verfassungsschutz‘ verteidigt und erhält unsere ‚Verfassung‘ – neutral, unabhängig, lediglich dem verpflichtet, was in unserem Grundgesetz, das ja so wahnsinnig gerade gefeiert wird, steht. In den letzten Jahren musste ich leider feststellen, dass nicht die Verfassung aka Grundgesetz geschützt wird, sondern die jeweilige Regierung. Offensichtlich mit einem vorläufigen Höhepunkt jetzt in 2024. Diese Gesetze werden schon lange gedehnt, dass die Schwarte kracht. Die Würde des Menschen? Um welche Menschen und wessen Würde geht’s denn da? Meinungsfreiheit? Wessen Meinungsfreiheit? Alle sind vor dem Gesetz gleich? Echt jetzt? Oder gibt es ‚Gleichere‘? Asylgesetzgebung (16a)? Hä, war da mal… Mehr

AndreasH
23 Tage her

Aus dem Namen der Behörde leitet sich nicht deren Aufgabe ab, sondern aus dem Gesetz über die Behörde. Will heissen: Wo Verfassungsschutz draufsteht kann auch einfach nur Inlandsnachrichtendienst drinne sein. Wie soll eine dem Innenministerium nachgelagerte Behörde effektiv die Verfassung schützen? Die Vorstellung, dass das gelingen könnte, ist naiv. Verfassungen werden fast immer von Regierungen ausgehebelt. Vgl. Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933, die waren in der Regierung. Dass Nicht-Regierungs-Akteure die Verfassung aushebeln kam in Deutschland nur 1848 vor und auch nur kurz. Der wahre Verfassungsschutz wäre deshalb eine unabhängige Jusitz. Dumm nur, dass es die in Deutschland so auch nicht gibt,… Mehr

Juergen P. Schneider
23 Tage her

Das Grundgesetz und diejenigen, deren Auftrag es ist, es zu schützen, hatten ihre Bewährungsprobe in der Corona-Panik-Pandemie. Dass dieses GG die „Verfassung“ einer Schönwetter-Demokratie ist, wurde in den drei Jahren der Hygienediktatur sehr deutlich. In diesem Land gibt es offenkundig keine Institution mehr, die den Schutz der Bürger vor dem Staat gewährleisten will oder kann. Somit ist das GG nicht einmal das Papier wert, auf dem es steht. Wenn Grundrechte jederzeit bei einer Bedrohung, ob real oder herbeifantasiert, zur Disposition einer selbstherrlichen, machtgeilen und inkompetenten Politikerkaste gestellt werden können, dann sind sie eben keine Grundrechte, sondern Programmsätze ohne Gehalt und… Mehr

merkelinfarkt
22 Tage her
Antworten an  Juergen P. Schneider

Das ist hart, was Sie da schreiben, aber angesichts des „Coming-Out“ der etablierten Parteien mit ihren „Coronamaßnahmen“, deren Zustandekommen sowie ihrer völlig einseitigen medialen, bürokratischen, gerichtlichen und wissenschaftlichen Unterstützung wohl leider wahr. Auch die Quasiabschaffung des bis dahin jedes staatliches Handeln bindenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes in Sachen „Klima“ per „Klimaurteil“ des Bundesverfassungsgerichtes gehört zur Entwertung der Grundrechte als bürgerliche Abwehrrechte gegen staatliches Handeln.

Last edited 22 Tage her by merkelinfarkt