Transfrau will kritischen Journalisten den Mund verbieten

Eine Transfrau will sich Zugang zu einem Fitnessstudio für Frauen verschaffen. Die Inhaberin hindert den biologischen Mann daran: um ihre Kundinnen zu schützen. Nun versucht die Transfrau, kritischen Journalisten einen Maulkorb anzulegen.

picture alliance / Zoonar | Thamrongpat Theerathammakorn
Symbolbild

Eine Transfrau versucht, kritischen Journalisten einen Maulkorb anzulegen, nachdem dieser biologische Mann in der Berichterstattung über einen Vorfall in einem Frauen-Fitnessstudio nicht gut weggekommen ist. TE berichtete darüber: Ende März wollte sich diese angebliche Transfrau namens „Laura H.“ Zugang zu dem Fitnessstudio „Lady‘s First“ in Erlangen verschaffen. Der Vorschlag: „Sie“ könne ja beim Duschen „ihren“ Penis mit einer Badehose verdecken. Die Inhaberin Doris Lange hatte sich entschieden, ihre Kundinnen zu schützen und hatte hierbei darum die Mitgliedschaft für ihr Studio verweigert.

TE sowie andere Medien wie Nius, Welt und das Magazin Emma bildeten die Geschehnisse aus Erlangen kritisch ab. Insbesondere deshalb, weil dieser Vorfall genau das bestätigt, wovor Frauenrechtsaktivisten seit Monaten warnen: dass das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel dazu führen wird, dass Frauenschutzräume zerstört werden. Aber diese kritische Berichterstattung versucht „Laura H.“ nun zu verhindern.

"Selbstbestimmung" und "Antidiskriminierung"
Nein! Doch! Oh!
In einer „Stellungnahme an Vertreter*innen der Presse“ drohen zwei Anwältinnen von „Laura H.“ der Presse, die „falschen Tatsachen“ über „ihre Mandantin“ nicht weiterzuverbreiten: „Dadurch könnten Sie sich nach den Grundsätzen der sog(enannten) Verbreiterhaftung einer äußerungsrechtlichen Abmahnung aussetzen.“ Gleiches gelte, wenn die Presse den Vornamen und/oder Nachnamen sowie das Bild der Transfrau veröffentliche – „selbst, wenn es verpixelt ist“.

Aber damit noch nicht genug: Ganz wichtig ist den Anwältinnen von „Laura H.“, Friederike Boll und Doktor Katrin Giere, dass die Presse die Transfrau weder „fälschlicherweise als Mann“ bezeichnet noch die Person „misgendert“: „Misgendering stellt eine unzulässige Meinungsäußerung dar, aufgrund derer das Persönlichkeitsrecht unserer Mandantin verletzt wird“, heißt es in dem Anwaltsschreiben. Da dieses „Misgendering“ schon mehrfach in Artikeln vorgekommen sei, seien diese „presse- und äußerungsrechtlich zu beanstanden“, finden Boll und Giere.

Die Transfrau will mithilfe der Anwältinnen also die Presse gängeln: Den biologischen Mann solle die Presse als „Frau“ – nicht mal als Transfrau – bezeichnen; die Presse solle nicht berichten, die „Mandantin“ habe eingefordert, die Duschen und Umkleiden des Fitnessstudios zu nutzen: Das sei eine „unwahre Tatsachenbehauptung“. Na ja, im gleichen Anwaltsschreiben erwähnt „Laura H.“ selbst, dass sie vorgeschlagen hat, mit einer Badehose zu duschen. So „unwahr“ ist diese Berichterstattung also gar nicht. Und es ist eine Information, die zählt: Immerhin ist dieser Vorschlag für Lange und ihre Kundinnen „absolut inakzeptabel“. Eine Kundin sagt gegenüber dem Portal Nius beispielsweise: „Man muss sich das mal vorstellen: Er steht in Badehose da und die Frauen sind nackt in der Dusche.“

Würde TE den Forderungen der Anwaltskanzlei aus Bielefeld folgen, würde der TE-Bericht vom vergangenen Dienstag dann so klingen:

Selbstbestimmungsgesetz
Marco Buschmanns Regeln führen die Quote für Frauen ins Absurde
Ende März kommt eine Interessentin in das „Lady’s First“-Fitnessstudio in Erlangen. Sie habe sich keiner geschlechtsangleichenden Operation unterzogen, sagt sie, und hat auch keinen Ausweis vorgelegt, in dem sie als Frau geführt wird. Was das Duschen betrifft, so schlägt die Interessentin vor, dabei eine Badehose zu tragen oder die Duschen gar nicht zu benutzen.

Hätte TE so berichtet, wären die Forderungen der Anwälte gewahrt gewesen. Dafür wären beim Leser gleich mehrere Fragezeichen entstanden: Gegen eine Frau, die in ein Frauen-Fitnessstudio möchte, ist nun wirklich erstmal nichts zu sagen. Aber die Tatsache ist: Die betreffende „Frau“ ist ein biologischer Mann mit entsprechenden Genitalien. In der Berichterstattung über diesen Vorfall geht es nicht darum, das „Persönlichkeitsrecht“ von „Laura H.“ zu verletzen, sondern das Problem des Selbstbestimmungsgesetzes aufzuzeigen: sass Schutzräume der Frauen zerstört werden. In einem Land, in dem Meinungsfreiheit gilt, sollte das erlaubt sein. Aber die Drohungen der Rechtsanwälte sorgen wahrscheinlich dafür, dass viele Medien aufhören, darüber zu berichten: aus Angst vor den angedrohten Rechtsstreitigkeiten.

Die Anwältinnen der Transfrau versuchen derweil nicht nur die Presse zu gängeln. Zunächst haben sie versucht, die Inhaberin von „Lady’s First“ unter Druck zu setzen: In einem Schreiben forderten sie, dass Lange 2.500 Euro Schmerzensgeld zahlt. Außerdem sollte Lange 5.000 Euro Strafe zahlen, wenn sie Transfrauen wie „Laura H.“ weiterhin nicht ins Studio lassen würde. Auch die Antidiskriminierungsbeauftragte hat sich auf die Seite der Transfrau geschlagen und Lange nahegelegt, 1.000 Euro als Entschädigung zu zahlen.

Die Initiative „Frauenheldinnen“ kritisiert diesen Vorschlag von Ataman in einem offenen Brief an die Antidiskriminierungsbeauftragte. Die „Frauenheldinnen“ betonen, dass Frauen ein Recht auf männerfreie Räume haben: „Dabei kann es keine Rolle spielen, wie sich ein Mann fühlt oder identifiziert. Geschlecht und Geschlechtsidentität sind keine Synonyme.“ Aber der Bundesregierung scheinen Transpersonen wichtiger zu sein als Frauen: Am 1. August tritt das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft – und schafft die Grundlage dafür, dass weitere Schutzräume von Frauen bedroht werden und die Presse darüber nicht einmal kritisch berichten darf. Sonst droht ein Rechtsstreit.

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Kommentare ( 31 )

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Farbauti
1 Monat her

Ich habe jetzt ein Bild im Kopf.
In Spanien treffen sich Frauen zu einem Schwatz mit Cafe oder Vino und Kuchen. Dabei enthaaren sie ihre Beine.
Jetzt kommt die männliche sog. Transfrau dazu.
Ich vermute der würde mit Schimpf und Schande vom Hof gejagt.
Die Deutschen machen es lieber komplizierter.

Jens Frisch
1 Monat her

 „Misgendering stellt eine unzulässige Meinungsäußerung dar, aufgrund derer das Persönlichkeitsrecht unserer Mandantin verletzt wird“
Als die Türken schon vor Konstantinopel standen diskutierten die Popen darüber, wieviele Engel auf einer Nadelspitze Platz finden. Wir sind eine untergehende Gesellschaft.

BK
1 Monat her

Ehe sich diese Transfrau weiter radikalisiert und ihr Testosteronspiegel überkocht, sollte man sie in psychologische Betreuung bringen. Natürlich kann man eine Person auch abweisen. Das passiert jeden Samstagabend an jeder Klubtür. Ein allgemeines Nutzungsrecht besteht in öffentlichen Anlagen wie zum Beispiel Parks. Verträge mit Fitnessstudios haben eher den Charakter eines Mietvertrages. Das fällt dann unter Vertragsfreiheit, dass sich jeder aussuchen kann, mit wem er Verträge machen will. Niemand ist gezwungen Verträge zum eigenen Nachteil abzuschließen. Zumal die Frauen, die gegenwärtig im Frauenstudio trainieren, ein ausserordentliches Kündigungsrecht hätten. Sie haben den Vertrag unterschrieben, weil sie davon ausgehen durften, unter ihres gleichen… Mehr

Fulbert
1 Monat her

Es ist doch offensichtlich, dass es sich hier um eine von interessierter politischer Seite initiierte Aktion handelt. Ansonsten wäre die Antidiskriminierungsstelle sicher nicht so schnell zur Stelle gewesen. Da dem Genderirrsinn derzeit etwas Gegenwind entgegen weht, soll hier eine Machtdemonstration stattfinden und allen Kritikern ein Schuss vor den Bug versetzt werden. Deswegen will man auch nicht, dass allzu viel über diese Laura H. herauskommt – Verbindungen oder gar Parteimitgliedschaften könnten allzu verräterisch sein.

Bettina-di-Monaco
1 Monat her

Empfehlung: Einfach mal die beiden Rechtsanwältinnen googeln.
Danke Euer Ehren: Ich habe keine weiteren Fragen mehr. ;o)
PS: Bei solchen „Feministinnen“ wünsche ich mir als emanzipierte Frau das gute alte Patriarchat wieder zurück, wenn nur die Wahl zwischen diesen beiden Extremen besteht. Das hat nämlich nie versucht, auch noch meine Wahrnehmung zu unterdrücken.

maik litoris
1 Monat her

Warum haben Männer eigentlich kein Recht auf frauenfreie Räume?

Paprikakartoffel
1 Monat her
Antworten an  maik litoris

gute Frage. Historisch wahrscheinlich, weil Männer Frauen physisch fast immer überlegen sind und man davon ausgeht, daß sie sich ihre Räume von ganz alleine nehmen?

Siggi
1 Monat her

Das sieht wohl eher nach einer gezielten Aktion der Anwaltskanzlei aus.

Juergen Semmler
1 Monat her

Justizminister Buschmann hat doch in weiser Voraussicht den Passus… ….. „des HAUSRECHTS mit in die „ Gesetzesvorlage“ aufnehmen lassen: [… „im Gesetz Vorsorge getroffen, dass die Betreiber, wie heute auch, selber entscheiden, wer Zugang erhält und wer nicht.“] Zudem sieht das „ Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG) keine Diskriminierung, wenn …. ….die „unterschiedliche Behandlung dem Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung trägt“. Frau Lange, Sie können sich also ganz beruhigt zurücklehnen und dieses ABSURDE THEATER belächeln. Die Chaostruppe „ Lisa Paus und Ataman“ muss ja irgendwie ihre… ……… DASEINSBERECHTIGUNG …. …von Zeit zu Zeit unter Beweis stellen…..und sei… Mehr

Linkskatholik
1 Monat her

Eine eher juristisch motivierte Frage: Hätte die Besitzerin des Fitnessstudios die Aufnahme der Person Verweigern können ohne jegliche Nennung von Gründen? Es erforderte vielleicht Selbstdisziplin, dann auch auf bohrenden Nachfragen hin, stumm zu bleiben, aber hätte hätte sie sich damit Schmerzensgeldklagen usw. nicht ersparen können, denn nur, je mehr man aussagt, desto mehr kann man sich juristisch verheddern.
Das wäre vielleicht auch für zukünftige Fälle von Interesse.

Bettina-di-Monaco
1 Monat her
Antworten an  Linkskatholik

Vielleicht sollte man einfach XX-Chromosomen-Studios aufmachen. Ich habe derlei Schilder schon auf den Toiletten von Restaurants gesehen.
Okay, sie können uns zwingen, biologische Männer als „Frauen“ anzusprechen, aber die haben halt trotzdem einen XY-Chromosomensatz.
Als „Frau“ kommst Du mit einem XY-Chromosomensatz dann halt trotzdem nicht rein.
XY-ungelöst sozusagen…. ;o)

kasimir
1 Monat her
Antworten an  Linkskatholik

Ich würde meinen: Ja. Denn es gibt ja in Deutschland immer noch das Hausrecht. Ich muss nicht jeden hineinlassen und muss es auch nicht begründen. Ein gutes Beispiel sind z.B. Clubs wie das „Berghain“ in Berlin, wo auch die Türsteher entscheiden, wen sie hineinlassen. Und wenn man dort abgewiesen wird, kann man nach Hause gehen. Die Türsteher begründen einem ja auch nicht, wieso man dort nicht hineingelassen wird. Und ob man schwarz, weiß, bunt, trans oder eine Katze ist: wenn es dem Türsteher nicht passt, bekommt man keinen Einlass. So hätte es Frau Lange vielleicht auch machen können und wenn… Mehr

Endstadium0815
1 Monat her

Ein Mann der Frauenkleider trägt bleibt ein Mann, halt nur mit Frauenkleidern. Und wenn er möchte, das ich ihn Laura nennen, na ist doch kein Problem. Ich nenne jeden so, wie er gerne genannt werden möchte. Und wenn es ein schönes Kleid ist, dann würde ich das auch so sagen. Und die Idee mit der Badehose ist auch super, denn nur so denkt ein Mann darüber, das es der einzige Grund wäre, warum er dann doch in das Fitnessstudio darf, seinen Lullu nicht zu zeigen. Der Sportschnuller ist sicher das kleinste Problem. Denn wenn er keine Frauenkleidung unter der Dusche… Mehr