Bundestagswahl in Berlin soll wiederholt werden – aber nur bei der Zweitstimme

Die Ampel-Koalition will sich dafür aussprechen, dass in Berlin die Bundestagswahl wiederholt werden soll. Mit dem Vorbehalt, dass nur die Zweitstimme gelten soll, macht sie klar, dass die Stabilität des derzeitigen Parlaments Vorrang gegenüber dem Wählerwillen hat.

IMAGO / Future Image
Nach Monaten hat man nun also auch auf nationaler Ebene ein Einsehen: Die Bundestagswahl in Berlin muss wiederholt werden. Dazu haben sich die Ampel-Parteien durchgerungen, nachdem klar war, dass man das Desaster der Abgeordnetenhauswahl kaum von der Bundestagswahl unterscheiden kann. Zu oft sind Wahlbenachrichtigungen nicht richtig oder gar nicht verschickt worden, mussten Wähler lange Schlangen in Kauf nehmen, standen vor geschlossenen Wahllokalen oder litten unter der schlechten Vorbereitung des Wahlgangs als solchem.

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Nicht die Ampel-Koalition, sondern der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags entscheidet über die Wahlwiederholung. Da SPD, Grüne und FDP dort die Mehrheit stellen, dürfte die Entscheidung als sicher gelten. In 300 Stimmbezirken soll neu gewählt werden. Nun könnte man der falschen These verfallen, dass die Bundesparteien eingesehen haben, dass das, was für Berlin gilt, auch für den Bund gelten muss. Tun sie jedoch nicht. Denn obwohl der Fingerzeig überdeutlich ist, will man von den Vorgaben abweichen.

Zur Erinnerung: Das Gericht hat klar geäußert, dass das Vertrauen dauerhaft und schwerwiegend beschädigt werden könnte, sollten die Fehler nicht zur Wiederholung führen. Daher wären klare Verhältnisse notwendig. Jeder Zweifel an einer ordnungsgemäßen Wahl muss ausgeräumt werden. Das könnte nur geschehen, wenn man in den umstrittenen Bezirken komplett neu wählen lässt. Die Ampel allerdings folgt dieser Deutung nicht – und will nur die Zweitstimmenwahl wiederholen.

Das jedenfalls sagte der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner. „Das Berliner Verfassungsgericht hat uns darin bestärkt, Neuwahlen dort durchzuführen, wo Wahlfehler geschehen sind“, so Fechner. „Anders als das Berliner Verfassungsgericht sehen wir wie der Bundeswahlleiter die Wahlfehler aber nicht in jedem Wahlkreis.“ Die Erststimmenergebnisse ziehen die Verantwortlichen nicht in Zweifel. Das ist schon abenteuerlich – denn bekanntlich stehen beide Stimmen auf einem Zettel, werden gemeinsam abgegeben.

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Ob nun protokolliert oder nicht, ob an der Stimmabgabe gehindert oder nicht, ob mit oder ohne Unterbrechung des Wahlvorgangs. Auf ganz magische Weise war die linke Seite des Wahlzettels in allen Lokalen richtig, nur die rechte Seite wird in Zweifel gezogen. Fechner hat seinen Vorschlag an den Ausschuss bereits übermittelt. Über ihn wird noch im Oktober abgestimmt.

Damit erweist Fechner den Berlinern und der Glaubwürdigkeit des demokratischen Systems aber einen Bärendienst. Statt die Gelegenheit zu nutzen, um reinen Tisch zu machen, reagiert die Ampel nur mit Einschränkungen. Der Bundesbürger indes argwöhnt zu Recht. In Berlin-Reinickendorf hatte Bundeswahlleiter Georg Thiel das Erststimmenergebnis in Zweifel gezogen.

Sollte der Wahlprüfungsausschuss tatsächlich dem Fechner-Vorschlag zustimmen, dass nur die Zweitstimmen betroffen seien, wird die Berlinwahl 2021 ihren Ruch nicht los. Zu Recht könnten die Wähler diesem Manöver misstrauen – weil man wohl im Bundestag fürchtet, dass man mit einer anderen Zusammensetzung rechnen müsste, als sie bisher herrscht. Die Stabilität des Parlaments hat damit unausgesprochen Vorrang gegenüber dem eigentlichen Wählerwillen. Neuerlich wird klargemacht, wer der eigentliche Souverän der Berliner Republik ist.


Warum in Berlin neu gewählt werden muss

In Berlin entscheidet das Landesverfassungsgericht über Neuwahlen zum Abgeordnetenhaus und Bezirksvertretungen. Wir dokumentieren hier die Wahlanfechtungsklage von Marcel Luthe sowie weiteres hier und hier.


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Kommentare ( 49 )

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Orlando M.
1 Jahr her

Es gibt hier bei der Mehrheit der Wähler nur einen einzigen Weg, Vertrauen zu verspielen und der geht so: „Hoppla, wir haben es mit der Konfiszierung der Arbeitsleistung der nützlichen, wertschöpfend tätigen Idioten übertrieben und nun fehlen uns derart viele Milliarden, dass wir das nicht mit Schulden kompensieren können, also Sozialleistungen zusammenstreichen müssen.“. Nur so geht Vertrauen verloren, ansonsten haben die Politiker Narrenfreiheit. Die rund 25% der Wähler, die wertschöpfend tätig sind und so die ganze Güterteilungssause finanzieren, fallen kaum ins Gewicht und werden zudem mit Drohungen und massiver Propaganda gefügig gemacht.

Stefferl
1 Jahr her

Leider geht der Artikel nicht auf den wesentlichen Teil dieser Absicht ein. Die Entscheidung, die Wahl nur für die Zweitstimme zu wiederholen, zielt ganz klar darauf ab, die durch die Erststimmen -also die Direktmandate – in das Parlament eingezogen SED-Linkspartei-Abgeordneten im Parlament zu halten. Verlören diese ihre Erststimmen-Direktmandate, würde die gesamte Partei nicht mehr im Bundestag sitzen. Das ist die wahre Absicht dieses Manövers.

Mausi
1 Jahr her

Also geht es in der Klage nicht auch um die BT Wahl, sondern allein um das Land Berlin mit seinen Wahlen. Die BT-Wahl ist auf „freiwilliger“ Basis über den Wahlprüfungsausschuss des BT betroffen. Der Ausschuss ist Ihrem Artikel zufolge regierungsbestimmt. Dann kann man die Entscheidung bedauern oder gegen sie argumentieren, aber genauso gut befürworten. Im Grunde ist es unerheblich. Ohne Wahlanfechtungsklage auf BT-Ebene ist die Entscheidung ein Zugeständnis. Gab es vielleicht eine Klage und wurde sie angelehnt? Oder läuft noch eine? Ich bin nicht auf dem Laufenden. Unbedingt positiv bleiben. BT-Wahlwiederholung für die Zweitstimmen in Berlin, also für die Direktmandate… Mehr

teanopos
1 Jahr her
Antworten an  Mausi

Sind Sie Parteimitlgied oder warum argumentieren Sie schon genauso, in deren Sinne? Wenn die Verantwortlichen es nicht gesch***** kriegen eine Wahl ordnungsgemäß auszurichten, evtl. gar vorsätzlich, zum eigenen Vorteil, dann sollte in Ihren Augen genau was passieren? In meinen Augen sollten dann Köpfe rollen… Wenn der Wahlausgang aus bekannten Gründen zu einem berechtigterweise anzuweifelden Ergebnis führt, dann muss die Wahl(zumindest in einem demokratischem Rechtsstaat) wiederholt werden. Nicht irgendwann, und auch nicht unter, wenn und aber hier ein bischen da ein bischen, achnee passt schon irgendwie auch so, Sondern zu 100% neu komplett gewählt. Was zum Teufel ist los mit den… Mehr

Last edited 1 Jahr her by teanopos
Kappes
1 Jahr her
Antworten an  Mausi

„BT-Wahlwiederholung für die Zweitstimmen in Berlin, also für die Direktmandate …“
Die Zweitstimme dient nicht den Direktmandaten. Sie ist für die Anzahl der Listenkandidaten vorgesehen.

Last edited 1 Jahr her by Kappes
Lastesel
1 Jahr her

Daran sieht man mal wieder zu was diese “ Gehirn-Akrobaten “ fähig sind. Hätten sie in anderen politischen Fragen eine derartige Kreativität, gäbe es kaum Probleme. Schade, dass die mühevolle und wirklich tolle Recherche-Arbeit von TE so vernichtet wird. Es kann nicht sein, was nicht sein darf.
Parteien-Diktatur einzigartig auf der ganzen Welt.

nachgefragt
1 Jahr her

Dann wird diese Wahl also zum Lackmustest, ob die Berliner noch Demokraten sind, bzw. wie viele Berliner keine Demokraten mehr sind und den Wahlbetrug wählen. Es ist doch völlig klar, dass JEDER DEMOKRAT die Parteien des Berliner Wahlbetrugs ungeachtet sämtlicher politischer Fragen durch Stimmentzug abstrafen muss. Dadurch. dass diese Parteien den Wahlbetrug wiederholen und diesen Wahlbetrug selbst auch noch zur Wahl stellen, kann kein Demokrat so paradox handeln, Wahlbetrügern und Manipulierern mit Ansage die eigene Stimme zu geben. Die zeigen sich nicht nur Beratungs und Urteilsresistent, als überführte Täter, die sind so dreist und spucken den Wählern noch ins Gesicht.… Mehr

Monika
1 Jahr her

Das halte ich für verfassungswidrig. Die Wähler könnten im Hinblick auf den ja schon bestehenden BT strategisch wählen, denn sie wissen ja schon, wer da sonst noch so drin ist. Sie können auch diesmal entscheiden, überhaupt zur Wahl zu gehen, um eine bestimmte Partei zu pushen, was sie vielleicht vor einem Jahr in Anbetracht der politischen Situation noch gar nicht für nötig hielten. Diese Möglichkeit hätten die anderen Wähler nicht. Die Wahl wäre also nicht gleich, denn die Stimmen der Berliner hätten größeren Einfluß, insbesondere auch, wenn man die Menge der Wahlberechtigten berücksichtigt. Der gesamte BT müßte zeitgleich neu gewählt… Mehr

Mermaid
1 Jahr her

Damit blieben die Erststimmen der SED-Nachfolger unangetastet und die SED könnte ihre drei Direktmandate und damit auch die „geschenkten“ Listenmandate retten!
Das ist ein schönes Schurkenstück!
Dazu kommt, daß tatsächlich wohl auch die Erststimmen betroffen waren. Wie berichtet wurde, standen in manchen Wahllokalen Personen auf den Stimmzetteln, die dort gar nicht zur Wahl standen. Weil Stimmzettel falsch angeliefert wurden.
Die Wahl muß vollständig wiederholt werden.

teanopos
1 Jahr her

In einem Schreiben an Manfred Weber heißt es gerade in Bezug auf den Italienischen Wahlausgang: „Europäische Grundwerte dürfen nicht geopfert werden, um Regierungsbeteiligung zu erkaufen“ Unterzeichnet haben das Schreiben unter anderem die Deutschen Katarina Barley(SPD), Daniel Freund(Grüne), Moritz Körner(FDP),.. Verstehe ich das richtig?: Wenn die Wähler den etablierten möchtegern Demokraten, wegen minder und Nichtleistung den Mittelfinger zeigen, fangen die selben etablierten Pseudodemokraten an sich derart lächerlich zu Echauffieren und ihre geliehene Macht zu missbrauchen um gegen ihre politischen Mitbewerber vorzugehen. Was für ein unterirdisches Demokratieverständnis. Und was ein ekelhaftes Foul auf unterirdischem(Merkel) Niveau. @Barley, Freund, Körner: Wie wäre es stattdessen… Mehr

Last edited 1 Jahr her by teanopos
Thorsten
1 Jahr her

War ja nicht anders zu erwarten, da die Regierungsparteien sich „berechtigte“ Sorgen machen, ob sie nach dieser Wahlwiederholung noch an der Macht sind.
Die Wahl soll wohl „regierungsschonend“ durchgeführt werden. „Wasch mich, mach mich aber nicht naß“ – die Ampel verkommt zur Hampelmann-Truppe …

Thorsten Lehr
1 Jahr her

Das ‚Rückgängigmachen‘ des Wahlergebnisses in Thüringen hat das Märchen vom demokratischen Deutschland beendet und der Umgang mit dem Wahldebakel in Berlin beendet das Märchen von Rechtsstaat Deutschland. Es bleibt abzuwarten, auf welche Art das Regime in Berlin seine totalitäre Fratze im kommenden Winter zeigt. ?