Berlin-Wahl: Schludrigkeiten, Gängelungen und fehlende Wahlunterlagen

Es sind nur noch wenige Tage bis zum Urteil des Berliner Verfassungsgerichts zur Berlin-Wahl. Neue Unterlagen zeigen, dass Neuwahlen dringlicher denn je nötig sind.

IMAGO / Emmanuele Contini
Am Mittwoch soll das Berliner Verfassungsgericht die Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen (BVVen) vom 26. September 2021 verhandeln. Insgesamt sind 35 Einsprüche eingegangen – doch das Gericht will zunächst nur vier verhandeln.

In der mündlichen Verhandlung sollen – gemäß einer Pressemitteilung des Gerichts – die Themenkomplexe „Wahlfehler“, „Beeinflussung der Sitzverteilung“ und „Rechtsfolgen“ erörtert werden. Einen Urteilsspruch erwartet man nach eigener Angabe für diesen Tag noch nicht. Über die Bundestagswahlen in Berlin entscheidet der Bundestag in einem eigenen Verfahren.

Doch kurz vor diesem Prozess über die vielleicht berüchtigste Wahl der bundesrepublikanischen Geschichte tauchen immer noch neue Belege auf, die das Versagen erneut anschaulich illustrieren. Wieder liegen TE Namenslisten ohne Unterschriften vor. Vorfälle wie diese stachen schon in der vergangenen Berichterstattung hervor. Sie zeigen, dass es eine systematische Schludrigkeit in den protokollarischen Vorgängen gibt.

Es stechen aber vor allem zahlreiche Notizen und Anliegen im Wahlgeschehen hervor, die eine bisher unbekannte Nonchalance im Umgang mit dem Wahlrecht der Berliner beweisen. TE liegen mehrere Blätter vor, die zeigen, dass Bürger entweder keine Wahlbenachrichtigung bekommen hatten, oder nach Beantragung einer Briefwahl keine Briefwahlunterlagen erhalten hatten. In beiden Fällen wurden Wähler immer wieder abgewiesen.

Dazu kamen Schikanen der Wahlhelfer. Einem Mann, der keine Maske trug, sollte die Wahl verweigert werden, obwohl dieser über ein Attest verfügte. Dieses wollte er aber auch nach Aufforderung nicht zeigen. Erst nach Eingreifen der Polizei, der gegenüber er das Attest dann zeigte, wurde der Mann zur Wahl zugelassen.

In einem anderen Fall wurden 35 Wählern erst gar keine Stimmzettel zur Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses ausgehändigt.

In einem anderen Wahllokal kam es zu einem bemerkenswerten Zwsichenfall. Offenbar hat man bei den Genossen noch nie etwas vom Konzept der Wahlstille am Wahltag gehört. Die SPD versuchte, noch vor der Stimmabgabe auf Wähler mit Plakaten einzuwirken.

Und in manchen Wahllokalen trafen gleich alle Probleme gleichzeitig zusammen.

Lesen Sie mehr über die Ergebnisse der TE-Recherchen >>>

Anzeige

Unterstützung
oder

Kommentare ( 20 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

20 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
Manfred_Hbg
1 Jahr her

Dass im rrg Berlin die -wiederholten- Mißstände und scheinbaren Betrügereien bei den Wahlen nun zuletzt im großen Umfang erfolgt sind und anschließend endlich aufgedeckt und an die Öffentlichkeit gebracht wurden ist gut so. Doch nachdem was in diesem besten Deutschland aller Zeiten vor allem die letzen ~10 Jahre politisch bis in die höchsten Politebenen rein angefallen ist und was sich meint unsere „Regierungselite“ mittlerweile dreist und rotzfrech einfach herausnehmen zu können, dass veranlaßt mich zu denken und zu sagen, dass die Schlampereien und scheinbaren vorsätzlichen Betrügereien wie bei den berliner Wahlen genau so auch in andere Städte abgelaufen sind und… Mehr

G
1 Jahr her

Kaum einer weiß wer wen wählen durfte oder überhaupt eine Wahl hatte.Ausgang wie beim Hornburger Schießen.Bezeichneten wir das Ganze als Zirkus, bestünde die Gefahr wegen Diffamierung einer „freien Wahl“ Ärger zu bekommen. Ja wat war det denn nu wirklich?

Siggi
1 Jahr her

Man wird die Wahl sicherlich als korrekt bewerten. Berlin ist halt Berlin.

GMNW
1 Jahr her

Glaubt denn hier wirklich jemand, dass dieses Gericht auch nur in irgendeiner Art und Weise dazu beitragen will, dass diese besonderen Berliner Wahlen ganz oder auch nur teilweise wiederholt werden??

Sonny
1 Jahr her

Um die Täter zu finden, braucht man nur zu schauen, wer von dem manipulierten Wahlergebnis profitiert hat.
Das noch nicht einmal nach Tätern gesucht wird, sondern nur über eine eventuelle (Berliner) Neuwahl prozessiert wird, zeigt, dass der ehemalige Rechtsstaat Deutschland heute sehr weit von einer objektiven und gerechten Rechtsprechung entfernt ist.
Wahlbetrug ist ein Verbrechen. Behandelt wird es, so wie sich das einem Außenstehenden darstellt, vor Gericht wie ein Kavaliersdelikt.
Warum werden nur vier Einsprüche behandelt?
In wie vielen Bundesländern ist es ebenfalls zu einem Wahlbetrug gekommen?

Homer J. Simpson
1 Jahr her

Da wir „… im besten Deutschland leben, dass es jemals gab…“, wird da kein Gericht der Bundesrepublik was entschieden, was diesen status quo auch nur ansatzweise ändert oder in Frage stellt. Die Wahl hat bis 2025 Bestand! Finden wir uns damit ab! Wir haben bald elementarere Probleme als gefakte und manipulierte Wahlen!

Peter Pascht
1 Jahr her

Gemäß Grundgesetze dürfen nur Personen als Kandidaten antreten, keine Organisationen, belgt dadurch, das nur Personen Bundestagsabgeordnete sein können und sind, denn nur Personen können ihrem Gewissen verpflichtet sein. Parteien aber haben kein Gewissen 😉 weil sie keine Menschen sind, sondern Sache, Ding. Die verfassungswidrige Erfindung des Stimmenausgleichs nach Parteiproporz hat keine Berechtigung im Grundgesetz, ist verfassungswdrig, da Parteien ja keinen Sitz im Bundestag haben lt.Grundgsetz. Es gibt das also auch nichts auszugleichen. Politische Gesinnungen haben lt. Grundgsetz keinen Sitz im Bundestag, das widerspricht, dem grungesetzlichen Anspruch das Abgeordnete nur ihrem Gewissen verpflichtet sind. Parteien aber haben kein Gewissen 😉 Sie… Mehr

Last edited 1 Jahr her by Peter Pascht
Peter Pascht
1 Jahr her

Zu all diesen Schlampereien kommen verfassungsrechtliche Verstöße hinzu.
Kandidati*nen die *doppelt* zur Wahl angetreten sind:

  • ein Mal als Direcktkanditat*in
  • ein zweites Mal auf der Parteiliste

Wenn sie dann am Direktmandat gescheitert sind,
dann nehemn die die zweite Möglichkeit wahr,
über die Parteliste doch noch in den Bundestag einzuziehen.

Das Wahlrecht darf lt. Grundgsetz nur einmal ausgeübt werden.

  • das passive – gewählt zu werden
  • das aktive – zu wählen

Ich durfte ja auch nur * einen* Wahlschein abgeben.
Leider steht diese Verfassungswidrigkeit sogar im Bundeswahlgesetz,
welches natürlich die Parteien sich selber geschaffen haben,
eben um absichtlich das Grundgsetz zu brechen.

Last edited 1 Jahr her by Peter Pascht
libelle
1 Jahr her

Die Zusammenfassung einer Wahlfarce in der Überschrift in die Worte „Schludrigkeiten, Gängelungen und fehlende Wahlunterlagen“, ist angesichts der Tatsachen, die unzulässige Verharmlosung einer insgesamt als Wahlfälschung ja als Scheinwahl, entlarvten Wallfarce.
Diese mit krimineller Energie durchgezogene Wahlfarce, mit den anschliessenden wiederum medialen und obrigkeitlichen vertuschungs- und schönrede-Exzessen, ist selbst in diesen von notorischer obrigkeitlicher und medialer Demokratie-Zerstörung und geradezu totalitären Wahl- Manipulationsexzessen charakterisierten Zeiten, eine nie dagewesene Verhöhnung der Demokratie von ungeheuerer Dreistigkeit, die nach strafrechtlichen Konsequenzen schreit.

Andreas aus E.
1 Jahr her

Ein auch nur leiser Zweifel an der ordnungsgemäßen Durchführung dieser Wahl ist als Versuch der Deligitimierung des demokratischen Rechtsstaats und seiner Organe zu werten. Der Verfassungsschutz muß umgehend gegen die feindlich-negativen Querulanten vorgehen und im Falle behördlicher Überlastung die ehrenamtlichen Kollegen von der Antifa für erste Sondierungsgespräche zwecks Unterbindung zersetzender Tendenzen entsenden! Im Ernst: Die Vorgänge da in Berlin sind ungeheuerlich, noch ungeheuerlicher, daß der Skandal in den öffentlich-rechtlichen Medien nicht in Dauerschleife läuft. Dort werde ich nur über völlig uninteressante Volksabstimmungsergebnisse in der Schweiz desinformiert und daß beim „Scheinreferendum“ „Zwangsabstimmungen“ laufen. Selbstgefälligkeit ist das Eine, Verlogenheit das Andere, Dummborniertheit… Mehr

Last edited 1 Jahr her by Andreas aus E.