Die Anzeigen wegen angeblicher „Politikerbeleidigung“ explodieren - von 1.404 auf 6.264. Meldestellen, Denunziationsportale und Abmahnfirmen treiben die Entwicklung massiv voran.
picture alliance/dpa | Michael Kappeler
Die Zahl der Anzeigen wegen Politikerbeleidigungen steigt 2025 erneut stark an. Von 1.404 Anzeigen 2022 auf 6.264 2025. Die Gründe für diesen enormen Anstieg sind der Sonderschutz für Politiker, private, aber auch staatliche Meldestellen und eine anzeigefreudige Justiz.
Unterstützt werden Politiker dabei von Denunziationsstellen, bei denen man zum Teil anonym, unterhalb der Strafbarkeitsgrenze Aussagen denunzieren kann und fragwürdigen Firmen, wie beispielsweise der “So Done GmbH”.
Wie notwendig hier eine Neujustierung ist, hat die hessische Landesregierung erkannt und ihr Meldeportal umbenannt.
Die Neukonzeption stellte CDU-Innenminister Roman Poseck heute vor: “Die Kritik, die an der Meldestelle insbesondere im Fall Bolz, geäußert wurde, habe ich von Anfang sehr ernst genommen. Auch wenn der Kampf gegen Hass und Hetze wichtig ist, dürfen wir auch nicht über das Ziel hinausschießen. Auch die Meinungsfreiheit gilt es zu schützen und ein Klima des Anschwärzens zu verhindern. Ich hätte mir in dem Fall Bolz vor allem ein anderes Handeln der Berliner Justiz gewünscht.”
Die „Meldestelle“ wurde in „Anlauf- und Beratungsstelle bei Hass und Hetze im Netz“ umbenannt. Es werden nur noch Fälle mit Hessenbezug bearbeitet und keine mehr Strafanzeigen aufgenommen. Was besonders wichtig scheint, dass es keine Rückmeldung mehr an pseudonyme Hinweisgeber geben wird. Auf der Webseite ist zu lesen. “Derzeit erhalten noch alle Hinweisgeber eine Rückmeldung zum Prüfungsergebnis. Das setzt Anreize für „Vielmelder“. Der „Rückkanal“ wird daher für Hinweisgeber, die lediglich pseudonyme Kontaktdaten angeben, geschlossen”.
Ebenso problematisch ist das Geschäftsmodell der “So Done GmbH”.
Die GmbH wurde erfolgreich durch den Rechtsanwalt Imanuel Schulz wegen unerlaubter Rechtsberatung abgemahnt. Erfolgreich wurde auch der damalige Wirtschaftsminister Dr. Robert Habeck und der Ministerpräsident von Nord-Rhein-Westfalen Hendrik Wüst wegen abgemahnt, weil sie auf der Webseite für So Done geworben hatten.
So Done hatte für Habeck, aber auch für andere Politiker im großen Stil, meist wegen Nichtigkeiten, Strafanzeigen gestellt.
Richtig fahrt aufgenommen hat die Verfolgung von den in kleinster Weise irgendwie definierten Begriffen “Hass und Hetzt”, “staatswohlgefährdend“ und “Delegitimierung des Staates” unter der damaligen Innenministerin Nancy Fauser und dem damaligen Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang Alles Begriffe die in der deutschen Geschichte eigentlich nicht mehr in Gebrauch sein sollten. Wie fragwürdig das Innenministerium und der Verfassungsschutz damals gehandelt haben, wurde neulich vom Verwaltungsgericht Köln dokumentiert.
“Das Verwaltungsgericht Köln hat heute einen Eilantrag der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz abgelehnt, der auf die Unterlassung der Einstufung und Bekanntgabe als „gesichert extremistische Bestrebung“ gerichtet war. Aus den jüngsten Aussagen des Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz zur AfD ergäben sich keine Anhaltspunkte für eine solche „Hochstufung“ vom Verdachtsfall zur „gesichert extremistischen Bestrebung“.
Das Innenministerium hat gegen diesen Beschluss keine Beschwerde eingelegt.
Neulich bekam auch TE-Autor Josef Kraus Besuch von der Polizei: “Am 5. März 2026 klingelt die Polizei bei TE-Autor Josef Kraus: Wer über einen Flüchtlingslobbyisten im BR-Rundfunkrat schreibt, bekommt morgens die Staatsmacht ins Haus. Ein abgelehnter, später geduldeter Asylbewerber nutzt das Strafrecht als Keule gegen Berichterstattung zu seiner Person. Polizei und Staatsanwaltschaft haben in Deutschland ja sonst nichts zu tun.”
Der Strafverteidiger Dr. h.c. Gerhard Strate kritisierte diese Entwicklung in einem Beitrag für raw.beck.de: „Viele Feinde der Demokratie wissen ganz genau, was auf den Social-Media-Plattformen gerade noch so unter Meinungsfreiheit fällt“, verkündete Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) auf ihrer Pressekonferenz am 13.2. zum Thema „Hass im Netz“. Diesem Umstand wolle man Rechnung tragen. In dasselbe Horn stieß Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang am selben Tag auf einer Pressekonferenz mit Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zum Thema „Aktuelle Maßnahmen gegen den Rechtsextremismus“: Auch wenn etwas keine strafrechtliche Relevanz habe, könne es trotzdem „staatswohlgefährdend“ sein. – Solche parallelen – auch noch zeitgleich begangenen – Tabubrüche zweier Amtsträger, deren Position ein besonderes Verantwortungsbewusstsein erfordert, treiben jedem Anhänger des Rechtsstaats die Schweißperlen auf die Stirn”.
In seinem Beitrag schreibt er weiter, dass “sich die Strafbarkeitsgrenze für Meinungsäußerungen nicht willkürlich verschieben lässt, dafür hat vor wenigen Jahren noch ein Beschluss des BVerfG gesorgt, den Strate dann in seinem Beitrag wörtlich zitiert. “Nicht nur sachlich-differenzierte Äußerungen seien geschützt, sondern auch pointierte oder polemische Zuspitzungen.”
Schon 1958 erkannte das BVerfG dass die freie Meinungsäußerung als den „unmittelbarsten Ausdruck“ der menschlichen Persönlichkeit, „schlechthin konstituierend“ für die ständige geistige Auseinandersetzung sei. “Der Kampf der Meinungen sei das Lebenselement der Demokratie, „die Grundlage jeder Freiheit überhaupt”.
Dem ist nichts hinzuzufügen.





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Seit Mitte 2018 wird der Burggraben um den Reichstag geplant. Sie haben Angst. Sie wissen, daß sie gegen das Volk regieren. Die Frage ist, für wen sie regieren. Man sehe sich an, wem die Medien gehören, die diese Politik propagandistisch ermöglicht, und sieht deren Eigner in den USA (Bsp. Springer-Verlag, KKR), wo auch die Ratingagenturen sitzen die mit AAA-Ratings die Bundesregierung bei ihrem Zerstörungswerk unterstützen. Das Volk kann diese Leute bestenfalls abwählen – wozu erstmal die Propaganda zusammenbrechen müsste, die knapp 80% des Volkes immer noch nicht durchschauen. Offenkundig haben Andere mehr Macht über „unsere“ Politiker. Aber sie kennen das… Mehr