Politische Entscheidungen sind notwendig, um die Finanzierung des Rundfunks in Deutschland neu zu ordnen. Dies ist keine verfassungsrechtliche Frage, sondern eine politische. Dort muss angesetzt werden.

Man kann sich über das Bundesverfassungsgericht beklagen, Richterschelte betreiben und in Lethargie verfallen. Immerhin hat das Bundesverfassungsgericht das Rundfunk-Beitragssystem im Grunde nach gebilligt. ARD und ZDF jubeln. Sind sie doch als klarer Sieger hervorgegangen. Sicher könnte man kritisieren, warum eine gemietete Zweitwohnung vom Rundfunkbeitrag bald befreit ist, aber ein gemietetes Zweitfahrzeug nicht. In der Logik des Ersten Senats könnte man ja auch auf die Idee kommen, dass nicht der Mieter für den Rundfunkbeitrag verantwortlich ist, sondern der Vermieter. Genau so hat es das Gericht bei Mietwagen entschieden und bei der Zweitwohnung gerade nicht. Das klagende Unternehmen Sixt muss weiter für seine Fahrzeugmieter den Rundfunkbeitrag für das eingebaute Radio bezahlen. Das ist irgendwie komisch.
Doch ähnlich wie bei anderen Fragen, die sehr hoffnungsvoll nach Karlsruhe getragen werden, ist es auch beim Rundfunkbeitrag wohl eine Überforderung des Verfassungsgerichts, politische Vorgaben von so weitreichender Bedeutung zu revidieren. Das kann man bedauern. Doch dieses Verhalten der Verfassungsrichter ist aus vielerlei Gründen logisch. Nicht nur, weil alle Richter zeitlebens im Öffentlichen Dienst tätig waren und daher eine natürliche Staatsnähe aufweisen. Den Rundfunkbeitrag grundsätzlich in Frage zu stellen, hätte die rund 90 öffentlich-rechtlichen Programme sicherlich in akute Finanzierungsprobleme gestürzt. Generell gilt: das Verfassungsgericht scheut seit langem, Entscheidungen der Politik grundsätzlich zu revidieren. Dies war bereits in der Euro-Schuldenkrise so und das ist jetzt wieder so.
Daher sollten wir etwas großzügig mit den Karlsruher Richter umgehen und darauf setzen, dass letztlich politische Entscheidungen notwendig sind, um die Finanzierung des Rundfunks in Deutschland neu zu ordnen. Dies ist keine verfassungsrechtliche Frage, sondern eine politische. Dort muss angesetzt werden. Und dafür braucht es ein breiteres gesellschaftliches Klima. Es gibt keinen Grund für einen öffentlich finanzierten Rundfunk. Erst recht nicht in diesem Umfang. Die Rundfunkwelt ist so bunt wie die Zeitungswelt. Niemand käme daher auf die Idee, den Rückgang der Auflage beim Handelsblatt oder der Bildzeitung dadurch zu kompensieren, dass die Allgemeinheit für die Finanzierung dieser Zeitungen zuständig sein sollte. Um es mit den Worten des Ersten Senats zu sagen, damit „die Wirklichkeit unverzerrt dargestellt wird“. Auch nicht, wenn alle dann ein Zwangsabonnement bekämen. Ungewöhnlich wäre es auch, wenn dadurch die Qualität besser würde. Warum auch? Wahrscheinlich würden beide Medien sogar noch mehr Rücksicht auf das Regierungshandeln nehmen. Man stelle sich nur vor, die Zeitungsverleger würden tatsächlich auf diese Idee kommen. Was wohl die Karlsruher Richter entscheiden würden? Faxgeräte und Schreibmaschinen im Blick lassen böses erahnen.
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Vielleicht sollte der gute Herr Schäffler mal darüber nachdenken, dass diese „Rundfunkgebühr für alle“ auf ein Gutachten zurückgeht, die ein gewisser Professor Paul Kirchhof aus Heidelberg, ehemaliger Verfassungsrichter, im Auftrag von ARD und ZDF erstellt hat.
Und wie es denn der Zufall so will, wurde dieses Fehlurteil ausgerechnet vom seinem lieben Bruder, Professor Ferdinand Kirchhof, verkündet.
Befangenheit? Keine Spur!
Und Rechtsstaat? Ebenfalls keine Spur!
es war verfassungsgemäß i. O, aber nicht juristisch korrekt. Wo wurde diese Korrektheit argumentiert? Für welche Leistung oder vertragliche Vereinbarung soll man hier einen Beitrag bezahlen? Es besteht beides nicht. Wo ist dieses Unternehmen öffentlich rechtlich, wo agiet es nur auf Kostendeckung, zahlt hohe Gehälter und Pensionen und kommen mit ihrem Budgetund den Werbeeinnahmn nicht aus. Das sollen jetzt die Bürger auch die es nicht nutzen, diesem Unternehmen AZD bezahlen? Warum lässt die Justiz dies immer noch dass ein solches Unternehmen mit ihen Beiträgen als öffentlich-rechtliche Forderunen gelten. Das zeigt unsere alte, leicht beeinflussbare Justiz von den „Großen“ bzw. Mächtigen
Richtig, Herr Schäffler, das ist nur politisch lösbar. Aber man sollte nicht verschweigen, dass es derzeit nur mit der AfD geht.
Verständnis? Für ein solches Urteil? Für derartige Marionetten dieses Staates, dieser Regierung?
Das Mindeste, was hier angesagt ist, wäre ziviler Ungehorsam, werter Herr Schaeffler! Mit den üblichen „demokratischen“ Mitteln werden wir dieses Joch, für das der Zwangsrundfunkbeitrag zugunsten der Staatspropagandasender hier nur stellvertretend stehen mag, jedenfalls nicht mehr los!
Donnerwetter, ich bin ja voll digital. Meinen Warenbestand verwalte ich schon seit
Jahrzehnten nicht mehr per Karteikarte, meine Preise muß ich auch nicht regelmäßig manuell anpassen, wenn mein Lieferant mal wieder Preise ändert. Vllt. sollte mal jemand in Berlin Bescheid geben, das es da elektronische Helferlein gibt. Und ja, meine TA Gabriele habe ich auch noch im Schrank, aber nur aus nostalgischen Gründen, wenn der Strom ausfällt, hilft die auch nicht weiter.
Herr Schäffler, Sie schreiben: „Niemand käme daher auf die Idee, den Rückgang der Auflage beim Handelsblatt oder der Bildzeitung dadurch zu kompensieren, dass die Allgemeinheit für die Finanzierung dieser Zeitungen zuständig sein sollte.“
Ich muß aber sagen, daß ich den Verdacht hege, daß durch den Rechercheverbund womöglich doch eine Quersubventionierung einer Zeitung stattfindet, auch wenn das in diesem Artikel bestritten wird:
https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/Kritisierte-Kooperation-NDR-WDR-und-SZ,recherchekooperation102.html
Auch ohne Quersubventionierung halte ich das Konstrukt rechtlich für fragwürdig.