„Wir wollen, dass Sie sicher reisen“, erklärt sich die Polizei Berlin. Und genau deswegen bin ich unsicher. Sagt Thilo Schneider vor seiner Berlin-Reise.

Die Polizei Berlin hat auf X eine „Bekanntmachung“ bekannt gemacht. Eine „Allgemeinverfügung“: „Vom 26. Mai bis einschließlich dem 30. Juni 2025 ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände an ausgewählten Berliner #Bahnhöfen täglich von 14–4 Uhr verboten.“ Dann kommt ein Emoji in Form einer Zielscheibe und die Erklärung: „Ziel: Schutz der Reisenden sowie der Nutzerinnen & Nutzer der Bahnhöfe“.
Aha. Das ist jetzt doof, denn ich bin im Juni in Berlin. Gut, mit etwas Glück kommt mein Zug vor 14 Uhr aus Frankfurt an und ich kann meine gefährlichen Gegenstände behalten und anderntags wieder bei der Abfahrt mitnehmen, da diese voraussichtlich nach vier Uhr in der Früh stattfinden wird. Aber was mache ich, wenn mein Zug bei der Hinreise Verspätung hat und ich, sagen wir, erst um 14 Uhr und acht Minuten ankomme? Muss ich meine gefährlichen Gegenstände dann aus dem Zugfenster werfen oder kann ich diese der Bahnpolizei bis zur Rückfahrt zur Aufbewahrung aushändigen? Und was kostet das?
In meinem Falle handelt es sich bei dem gefährlichen Gegenstand übrigens um eine Stehlampe aus den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts mit einem Messingfuß in Form von drei Löwentatzen, ein Erbstück, das ich meiner Stieftochter als Überraschung mitbringen möchte, weil die Stehlampe bei mir zu Hause eine Im-Weg-Steh-Lampe ist und ich finde es besser, sie steht ihr im Weg herum als mir. Und außerdem muss sie sich dann auch noch bei mir bedanken! Aber eigentlich geht Sie das nichts an und ich erwähne es nur der Vollständigkeit halber. Sonst wird ja eh nur wieder per Email nachgefragt. Jetzt wissen Sie es!
Aber zählt meine Stehlampe eigentlich als „gefährlicher Gegenstand“? Ich meine schon, denn ich bin ein paar Mal über die Löwentatzen gestolpert und habe mir einmal fast den linken kleinen Zeh dabei gebrochen. Also, zumindest nicht ganz ungefährlich. Ein Blick in die Ankündigung gibt Auskunft, aber keine Entwarnung:
Als „gefährliche Gegenstände“ gelten „verschiedene Messer, Reizgas, Schlaggegenstände usw.“. Gut, ich wollte für meine Stieftochter auch noch ein Parfum mitbringen, das kann zwar auch Reizgas, aber im positiven Sinne, sein. Verschiedene Messer trage ich nicht bei mir, ehrlich gesagt, trage ich überhaupt keine Messer und Knüppel, Streitäxte oder Morgensterne gehören normalerweise auch nicht zu meinen Reiseaccessoires. Womit wir wieder bei der Stehlampe wären. Mit dieser könnte ich durchaus einen feindlich gesinnten Aus- oder Eingeborenen niederstrecken. Meine Lampe bewegt sich also zwischen „Schlaggegenstände“ und „usw.“.
Aber wie sieht es beispielsweise mit Schusswaffen aus? Revolver und die gute alte Walther müssten doch durchgehen, sofern sie nicht geladen sind? Oder gilt ein Verbot nur für deutsche Fabrikate und eine Makarov oder eine Beretta gingen durch? Was ungeladene Langwaffen und halb- oder vollautomatische Gewehre angeht, bin ich da ja „Team Polizei Berlin“, weil die sich auch in ungeladenem Zustand als Schlaggegenstand verwenden lassen. Aber wie sieht es beispielsweise mit Zollstöcken und Schwimmnudeln aus? Nicht, dass die jetzt großen Schaden anrichten könnten, aber tatsächlich könnte man mit einer Schwimmnudel ja auch reisende oder den Bahnhof nutzende Kinder und Kinderinnen verprügeln. Und, wenn es ganz dumm läuft, sie sogar ins Gleisbett treiben?
Weitere Fragen tun sich auf: wie beispielsweise die, ob die Polizei Berlin ein fettes Eisenbahnrad abhat? Glaubt man bei der Polizei Berlin ernsthaft, dass sich ein potenzieller Attentäter (oder „Attentäterin“, ich möchte nicht, dass sich weibliche Attentäter ausgeschlossen fühlen) mit seinem Sprengstoffgürtel um 14.03 Uhr am Hauptbahnhof einfindet und sich denkt „ah, Mist, Slot verpasst. Jetzt muss ich bis morgen mit dem Sprengen warten“? Wobei: Wenn er clever ist, liest er sich die Anweisung bis zum Ende durch: Die Anweisung gilt nämlich nicht für die U-Bahn-Höfe. Glaube ich.
Konkret steht da, in der Anweisung: Das Verbot gilt auf den Berliner Bahnhöfen Blablabla und Trallala und Südkreuz AUSSCHLIESSLICH der dortigen U-Bahn-Bereiche. Das ist etwas missverständlich: Darf ich jetzt am Bahnhof Südkreuz ein geladenes MG mit mir führen, wenn ich den U-Bahn-Bereich nicht verlasse oder gilt das Gefährliche-Gegenstände-Verbot AUSSCHLIESSLICH im U-Bahn-Bereich des Bahnhofs Südkreuz? Da ist es natürlich kein Wunder, dass da Leute mit ihrem Sprengstoffgürtel orientierungslos durch die Gegend fallen.
Ich möchte da jetzt nicht unken und das soll auch jetzt nicht „Oppa erzählt vom Kriech“ werden, aber ich glaube, mich zu erinnern meinen, dass es generell ein Waffenverbot gibt und Mord, mit oder ohne gefährliche Gegenstände und Schwimmnudeln, an jedem Ort und zu jeder Zeit, rund um die Uhr, zu Land, zu Wasser und in der Luft, verboten ist. Also, kann sein. Aber bei den ganzen Verboten heutzutage kennt sich ja kein Einheimischer mehr aus. Und den Ausheimischen sind die sowieso egal. Denn die sind grundsätzlich schuldunfähig.
„Wir wollen, dass Sie sicher reisen“, erklärt sich die Polizei Berlin. Und genau deswegen bin ich unsicher.
Sie müssenangemeldet sein um einen Kommentar oder eine Antwort schreiben zu können
Bitte loggen Sie sich ein
Auszug aus dem Lied „Wackelkontakt“ vom Oimara:
„Wär ich ein Möbelstück, dann wär ich eine Lampe aus den Sechzigern
I glüh gern vor, i geh gern aus, mir hauts die Sicherungen naus
Wär ich ein Möbelstück, dann wär ich eine Lampe aus den Sechzigern
I saug die Kernkraftwerke leer, i lauf auf achttausend Ampere
……………………………….“
Ich frage mich wie sich die einfachen Beamten dabei fühlen. Eigentlich müsste es ihnen peinlich sein. Ich vermute aber eher, dass der gemeine Polizist voll darin aufgeht, irgendwelche Omas nach Obstmessern zu durchsuchen.
Die Polizei hat nach einigen „Aktionen“ 2020 und 2021, viel von meinem Respekt und Wohlwollen verloren.
Die Polizeibeamten sollten sich langsam mal fragen, ob sie noch von den Richtigen vertreten werden, denn alle zusammen könnten sich schon gegen falsche und untaugliche Richtlinien gegenüber der Politik wehren und wie sagt man so schön, eine Kette ist nur so stark wie das schwächste Glied und das scheint nicht der normale Beamte zu sein, sondern die Führung, denn alle wissen wie gefährlich dieser Job sein kann und wenn da nicht die Manschetten gegenüber Verbrechern angezogen werden, machen sie sich überflüssig und verlieren auch noch über Zeit an Ansehen, was auch nicht gerade motivierend ist, wobei die Ursache bei denen… Mehr
Ich alter weißer Mann bin noch zu einer Zeit mit der Bahn gefahren, als man völlig entspannt am Bahnsteig eine Rauchen konnte und kein Psychopath aus der südlichen Hemisphäre einem ein Messer in den Rücken rammte. Das war damals im ,,nicht besten Deutschland aller Zeiten“.
„aber ich glaube, mich zu erinnern meinen, dass es generell ein Waffenverbot gibt“
Gibt es nicht. Pfefferspray darf man mitführen wenn man/f/d einen sogenannten kleinen Waffenschein hat. Und der wäre im Notfall sogar sehr hilfreich und ist 100% nicht tödlich. Ein Unding dass der dort verboten ist.
„Schutz der Reisenden sowie der Nutzerinnen & Nutzer der Bahnhöfe“? Meinen die „Sicherheit am Bahnhof“? Wer solche Formulierungsblasen produziert, zeigt doch schon, dass es ihm nur um Außenwirkung und nicht um echten Schutz geht.
Die gesellschaftliche Verabredung, dass der einzelne auf Bewaffung und Kampffähigkeit verzichtet und diese Aufgabe an den Staat überträgt, ist natürlich weit älter als Deutschland, keine städtische Siedlung käme ohne ihr Funktionieren aus. Siehe den Unterschied zwischen einer Favela in Rio und den Gated Communities der Vorstädte. Nun ist es aber so, dass die Einhaltung dieser Verabredung ein gewisses, wenn nicht sogar hohes Maß an Freiwilligkeit voraussetzt, ohne die es nicht geht. Denn so wie es richtig ist, dass sich immer welche nicht dran halten – dafür wurde die Polizei erfunden – so bleibt es richtig, dass diese nur begrenzt für… Mehr
Werte Gewalttäter, bitte beachten Sie das vorübergehend eingeschränkte Angebot innerhalb des angegebenen Zeitraums, weichen Sie ggf. auf andere Bahnhöfe oder die U-Bahnbereiche aus. Berlin bietet schließlich viele Möglichkeiten. Ab dem 1. Juli 2025 haben Sie wieder die freie Auswahl.
Staatliche Bankrotterklärung der öffentlichen Sicherheit!
Gott sei Dank, ich muß erst Ende August gezwungener Maßen in Bürlün Hbf umsteigen. Im ernst, ich sagte letzten Freitag zu jemanden: Ich fliege um die halbe Welt in ein fremdes Land aber um meine Sicherheit dort mache ich mir keine Sorgen, weil es dort kaum Kriminalität gibt. Gedanken mache ich mir nur hier wenn ich mit dem Zug zweimal fast durch das ganze Land fahren und eben in Bürlün umsteigen muß. Als Renter bin ich auch nicht mehr so flinck auf der Hufe, daß wegrennen keine Option ist. Stecke ich mein Tierabwehrspray, das ich mal vor etlichen Jahren gekauft… Mehr