Tausende Beanstandungen empörter Bürger erreichen jedes Jahr den ÖRR. Doch nur eine einzige Beschwerde (!) war 2025 in den Rundfunkräten der ARD erfolgreich. Eine Aufsicht, die praktisch nie einschreitet, ist keine.
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Wer einen Fehler bei ARD oder ZDF entdeckt, darf sich beschweren. Auf dem Papier klingt das nach demokratischer Kontrolle durch die Zuschauer. In der Praxis beginnt damit ein bürokratisches Verfahren, das die Beschwerden aufteilt, zusammenfasst, filtert, weiterleitet – und am Ende fast immer abweist.
Wie verworren, intransparent und am Ende selbstherrlich die Öffentlich-Rechtlichen mit Beschwerden umgehen, haben gerade die Medienjournalisten Stefan Fries von „Übermedien“ und Timo Rieg von „Telepolis“ eindrucksvoll dargestellt.
Selbstprüfung und Selbstentlastung
Eine verärgerte E-Mail ist noch keine förmliche Programmbeschwerde. Der Zuschauer muss darlegen, gegen welchen Programmgrundsatz ein Beitrag verstoßen haben soll – etwa gegen Sachlichkeit, Wahrheit, Menschenwürde oder journalistische Sorgfalt.
Zuständig ist zunächst der Intendant der betroffenen Anstalt. Damit prüft ausgerechnet die Führung jenes Hauses den Vorwurf, dessen Redaktion den beanstandeten Beitrag hergestellt hat. Erst wenn der Beschwerdeführer die Antwort nicht akzeptiert und fristgerecht widerspricht, gelangt der Fall zum Rundfunkrat, beim ZDF zum Fernsehrat.
Schon die Suche nach dem richtigen Adressaten wird nicht selten zu einem Irrgartenlauf im dichten Nebel. Für einen Beitrag in den „Tagesthemen“ ist nicht zwingend der Sender zuständig, der ihn zeigt – sondern die Landesrundfunkanstalt, die ihn produziert hat. ARD, ZDF und Deutschlandradio unterhalten unterschiedliche Regeln, Fristen und Abläufe.
Der Verdacht drängt sich auf, dass das Verwaltungsdickicht absichtlich so undurchdringlich gepflanzt wurde: um kritische Zuschauer abzuschrecken.
Vernichtende Erfolgsquote
Nach der Recherche von „Übermedien“ hat es im vergangenen Jahr insgesamt 4.985 offizielle Programmbeschwerden gegeben. Im Jahr 2024 waren es rund 1.600, im Jahr 2023 lediglich 904. Leider sind diese Zahlen nur bedingt vergleichbar: Die Sender führen gar keine einheitliche Statistik mit einheitlicher Zählweise.
Von den 4.985 Fällen wurden überhaupt nur 184 den Rundfunkräten vorgelegt. Dort wurde einer Beschwerde stattgegeben. Einer einzigen. Nochmal zum Mitschreiben: Der Ausgangswert war 4.985. Das filterten die Anstalten selbstständig (!) auf 184 herunter. Und am Ende entschieden die Rundfunkräte in einem einzigen Fall zugunsten des Beschwerdeführers.
Der erfolgreiche Fall betraf eine SWR3-Nachricht über Charlie Kirk. Der Sender hatte fälschlich behauptet, Kirk habe unter anderem die Steinigung Homosexueller gefordert. Der SWR bezeichnete die ungeprüfte Übernahme selbst als schweren Fehler, veröffentlichte eine Korrektur und gab der Beschwerde statt. Das Sitzungsprotokoll des SWR-Rundfunkrats dokumentiert den Vorgang.
Dass dies der einzige anerkannte Fall eines ganzen Jahres war, spricht aber natürlich nicht für eine außergewöhnlich fehlerfreie Berichterstattung. Es spricht nur für eine außergewöhnlich hohe Abwehrquote.
Sammelverfahren als Beschwerdegrab
Besonders undurchsichtig verfährt, Überraschung, das ZDF. Wenn dort mehrere Beschwerden zu einer einzigen Sendung eingehen, dann bündelt der Fernsehrat sie üblicherweise in einem sogenannten Mehrfachbeschwerdeverfahren.
Das funktioniert dann so: Eine der vielen Eingaben zu einer Sendung wird zur „Leitbeschwerde“ erklärt. Der Rest verschwindet aus der Statistik der eigenständigen Fälle – und aus den Beratungen des Fernsehrats. Das ZDF beschreibt dieses Leitbeschwerdeverfahren auf seiner eigenen Internetseite.
Für 2025 nannte die Geschäftsstelle des ZDF-Fernsehrats zunächst 124 Beschwerden. Tatsächlich waren in zehn Sammelverfahren 1.698 Zuschriften gebündelt. Weil darunter wiederum einfache Eingaben gewesen sein können, lässt sich die wirkliche Zahl förmlicher Beschwerden nicht bestimmen. Sicher ist nur: Die offizielle Statistik bildet das tatsächliche Beschwerdeaufkommen nicht ab.
Der Fernsehrat gab der Beschwerde trotzdem nicht statt.
Er erklärte sie für „erledigt“, weil der Intendant dem berechtigten Anliegen bereits abgeholfen habe. Ein gravierender Fehler wird also anerkannt und sanktioniert, erscheint aber nicht als erfolgreiche Programmbeschwerde.
Und andere Beschwerden zum selben Beitrag fallen auch komplett unter den Tisch: Zum Beispiel hatte das ZDF in seinem Telemedienangebot bei den Korrekturen zum betroffenen TV-Beitrag erneut wohl Unwahrheiten verbreitet. Das wurde im Fernsehrat gar nicht diskutiert: Denn die so definierte „Leitbeschwerde“ hatte diesen zweiten Aspekt nicht aufgegriffen und sich nur unmittelbar auf den TV-Beitrag bezogen.
So entsteht eine Statistik, in der selbst anerkannte schwerste Fehler keine Spuren hinterlassen.
Schutzgemeinschaft zur Beschwerde-Abwehr
Ein weiterer unglaublicher Fall betrifft den Südwestrundfunk (SWR):
Der Sender hatte in einem Beitrag über ein Bauprojekt im baden-württembergischen Weil der Stadt mehrere Falschaussagen gemacht. Selbst ein Unterausschuss des Rundfunkrats stellte das fest. Trotzdem wurde die Beschwerde abgewiesen: Die Fehler seien nicht schwerwiegend genug und nicht absichtlich erfolgt. Bürgermeister und Stadtrat klagen deshalb vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart.
Der Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks (HR) erklärte sogar, die Anerkennung einer Programmbeschwerde sei ein Eingriff in die Rundfunkfreiheit und müsse deshalb hohen Hürden unterliegen. Diese Auffassung verdreht die Aufgabe der Kontrolle in ihr Gegenteil. Eine Richtigstellung verhindert ja keine Sendung, sondern schützt journalistische Glaubwürdigkeit.
Unsere öffentlich-rechtlichen Anstalten verstehen die Rundfunkfreiheit dagegen ganz offenkundig als Freibrief für fehlende Rechenschaft. ARD und ZDF werden unabhängig von Einschaltquote und Kundenzufriedenheit durch Zwangsbeiträge finanziert. Deshalb müssen für sie strengere Maßstäbe gelten als für private Medien. Wer sich dem wirtschaftlichen Urteil des Publikums entziehen kann, muss sich einer umso schärferen öffentlichen Kontrolle stellen.
Im Reich der Folgenlosigkeit
Und selbst, wenn eine Programmbeschwerde ausnahmsweise einmal erfolgreich sein sollte, dann passiert in den allermeisten Fällen – nichts.
Rundfunkräte können Hinweise geben, Empfehlungen aussprechen oder die Intendanz auffordern, einen Fehler künftig zu unterlassen. Eine verbindliche, gut sichtbare Korrektur an derselben Stelle ist nicht überall vorgeschrieben. Bei manchen Anstalten kann sogar ein erfolgreich beanstandeter Beitrag theoretisch online bleiben.
Das Beschwerdesystem erfüllt damit vor allem einen administrativen Zweck: Es verwaltet Kritik. Es sorgt aber kaum dafür, dass Fehler öffentlich sichtbar werden, dass Verantwortliche Rechenschaft ablegen und dass vergleichbare Verstöße verhindert werden.
Wie schön wäre eine Medienwelt, in der es einheitliche Verfahren gäbe, feste Bearbeitungsfristen und eine zentrale öffentliche Datenbank. Wie schön wäre es, wenn dort Sendung, Gegenstand der Beschwerde, Entscheidung und Begründung vollständig dokumentiert werden müssten. Wie schön wäre es, wenn Fehler dort korrigiert würden, wo sie verbreitet wurden. Und wie schön wäre eine Medienwelt mit einer externen Kontrollinstanz, die nicht institutionell mit den kontrollierten Sendern verbunden ist.
Leider leben wir nicht in einer solchen Welt.
Der Medienstaatsvertrag verpflichtet die Anstalten inzwischen zu einem kontinuierlichen Dialog mit der Bevölkerung über Qualität und Leistung. Er sieht außerdem einen unabhängigen Medienrat vor (§§ 26a und 26b MStV). Doch ohne Transparenz, ohne relevante Befugnisse und vor allem ohne sichtbare Konsequenzen bleibt auch dieses Gremium ein reines Instrument zur Publikumsbeschwichtigung.
Die Zahlen des Jahres 2025 lassen nur einen Schluss zu: Die bestehenden Rundfunk- und Fernsehräte kontrollieren ARD und ZDF nicht nur nicht systematisch – sondern systematisch nicht. Sie verstehen die Sender als ihre Schutzbefohlenen – und die Beitragszahler als lästige Nörgler.
Diese Aufsicht – die so gut wie jeden Einwand abwehrt – wird von den Anstalten auch vor den Gerichten stets als wichtigstes Argument dafür herangezogen, dass der Zwangsbeitrag gerechtfertigt sei: Weil die Pluralität der Berichterstattung gewährleistet sei – weil die Aufsicht das ja dauernd bestätigt.
Man kann es nicht anders sagen: Die sogenannte „Aufsicht“ der Öffentlich-Rechtlichen ist eine großangelegte Täuschung.





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