Wie der EuGH, eine Landesbeauftragte und die Asyl-Lobby den Familiennachzug erhalten und transformieren

Woher kommt die neue Welle von Asylfolgeanträgen, bei der afghanische Frauen eine große Rolle spielen? Die Antwort ist simpel: Erst gewährte der EuGH allen Afghaninnen politisches Asyl. Das verbreiteten interessierte Kreise – auch in Dari. Eine schwarz-rote Gesetzesänderung vom letzten Juli bewirkte nichts – weil die Afghaninnen von staatlichen Stellen bestens informiert wurden.

picture alliance / NurPhoto | Michael Nguyen

Die Bundesrepublik bleibt das Land unzähliger Möglichkeiten, und das vor allem für sogenannte Flüchtlinge, Migranten, Asylzuwanderer oder auch Glücksritter. Hier kann sich jeder den Ausdruck aussuchen, der ihm am passendsten scheint. Vielleicht möchte er auch schlicht nur noch von unberechtigten Eindringlingen oder illegalen Zuwanderern sprechen, was ihm unbenommen bleibt. An der Realität kann die Benennung allerdings nichts verändern: Deutschland hieß auch 2025 über 300.000 vorgeblich „Schutzsuchende“ willkommen. Über den Daumen gepeilt kam ein Drittel aus der Ukraine, ein Drittel durch unerlaubte Einreise und folgenden Asylantrag, ein Drittel durch den Familiennachzug und Visa. Die neue Koalition unter Kanzler Merz gibt derweil vor, das sei eine Migrationswende.

Dabei scheitert die Merz-Regierung sogar dort, wo sie es scheinbar gut meint. Etwa bei der Aussetzung des Familiennachzugs für sogenannt „subsidiär Schutzberechtigte“, das heißt für Asylbewerber, die es nicht zu einem normalen, heute gewöhnlich gewordenen Schutzstatus als „Flüchtling“ (gemäß Genfer Konvention) gebracht haben, die man aber trotzdem nicht in die Kategorie „abgelehnt“ einordnen wollte. Wie es so schön heißt, kommt diesen Migranten keine „Flüchtlingseigenschaft“ zu. Noch anders gesagt: Nicht einmal die Bundesregierung oder ihr Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) halten diese Leute für Flüchtlinge.

Im Hintergrund einer solchen Entscheidung steht, dass der Migrant keine Fluchtstory erzählen konnte, die überzeugend gewesen wäre, dass man aber sein Herkunftsland allgemein und abstrakt in die Gruppe der gefährlichen Gebiete eingeordnet hat, in denen allgemein und abstrakt befürchtet wird, dass Personen ein „ernsthafter Schaden“ entstehen könnte, als da wären: Todesstrafe, Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, wozu heute ja auch das Fehlen eines angemessen großen Niedriglohnsektors in einem Land und die daraus resultierende mögliche Verarmung zählen kann, wenn man die Verwaltungsentscheidungen richtig im Gedächtnis hat. Und kurz gesagt, greift in diesen Fällen die europäische „Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten“, die einige ja sowieso abschaffen oder modifizieren wollen – darunter auch Innenminister Alexander Dobrindt „Wir arbeiten an Lösungen“.

Ein Gesetz bewirkt fast nichts

Doch zurück zur ungebrochenen Offene-Tür-Politik der Bundesregierung: Jenes Gesetz über die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär geschützte Nicht-Flüchtlinge wurde im Mai vergangenen Jahres im Kabinett verabschiedet und trat am 24. Juli in Kraft. Es gilt bis zum 23. Juli 2027, vorübergehend also. Am 23. Juli 2025 überschrieb die Bundesregierung ihre Veröffentlichung zur erfolgreichen Gesetzesinkraftsetzung mit den Worten: „Zusammenleben zukunftsgerecht gestalten“, worunter man wieder einmal alles oder nichts verstehen kann. Die Union wird sagen: „Ja, seht ihr, zukunftsgerecht ist eben ohne den Familiennachzug von X und Y“; die SPD kann sagen: „Auf das Zusammenleben kommt es an“. Und alle sind zufrieden, obwohl das Gesetz nahelegt, dass die Familien dieser Nicht-Flüchtlinge eben nicht mehr in Deutschland „zusammenleben“ sollen.

Asylindustrie schlägt wieder zu
Asyl-Folgeanträge steigen sprunghaft an
Die Realität, die sich unter dem neuen Gesetz abspielt, ist allerdings eine ganz andere, und das hängt offenbar noch mit zwei anderen Faktoren zusammen, deren Aufkommen etwas weiter zurückliegt. Im Oktober 2024 hatte nämlich der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden, dass afghanischen Frauen durch die Taliban ganz grundsätzlich „das Recht auf ein menschenwürdiges Alltagsleben in ihrem Herkunftsland verwehrt“ werde und ihnen „aus Gründen ihres Geschlechts die mit der Menschenwürde verbundenen Grundrechte“ dauerhaft vorenthalten würden. Die Fachseite Beck-aktuell versuchte noch zwischen Diskriminierung, die sich in vielen Ländern der Welt finden dürfte, und (politischer) Verfolgung zu differenzieren, aber das nützte nichts mehr. Der EuGH hatte anders votiert. Es war, als hätte Baerbock persönlich die Richter bestochen. Afghanische Frauen galten fortan per se als verfolgte Gruppe. Der EuGH wird freilich durch die Steuern der EU-Bürger unterhalten.

Pro Asyl schrieb dazu: „Frauen in Afghanistan werden unsichtbar gemacht – allein, weil sie Frauen sind. Deshalb brauchen sie Schutz.“ Wen man nun den Schluss daraus ziehen will, dass alle Personen, die irgendwo „unsichtbar“ gemacht werden, weil sie der Politik oder der herrschenden Meinung egal sind, anderswo Asyl beantragen können, würde Pro Asyl wahrscheinlich widersprechen. Denn das könnte ja auch für deutsche Obdachlose gelten oder für arme Rentner, die Pfandflaschen suchen oder manchmal politisch Andersdenkende. Aber in diesem Fall soll es so sein. Und das war der erste Faktor, den es brauchte, damit die Asylfolgeantragswelle seit Juli 2025 Gestalt annehmen konnte. Der EuGH-Spruch vom Oktober 2024 hatte die Chancen auf einen Flüchtlingsstatus nach Genfer Konvention für Afghaninnen offenbar drastisch erhöht. Daraus folgte aber erst einmal noch nichts. Das wussten aber damals noch nur Spezialisten und politisch Interessierte.

Kirchenreferentin wird Flüchtlingsbeauftragte

Der zweite Schritt folgte jedoch sogleich, die Pro-Asyl-Würdigung hat es angedeutet: Interessierte Kreise und Einzelpersonen begannen mit dem Versuch, das Urteil zu popularisieren, und dies mit besonderem Augenmerk auf die betroffenen Kreise. So veröffentlichte die Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen für Schleswig-Holstein, Doris Kratz-Hinrichsen, eine Handreichung unter dem schönen Titel „Flüchtlingseigenschaft für alle afghanischen Frauen“, und zwar sowohl auf Deutsch wie in der Landessprache Dari.

Der EU-Gerichtshof und das Asylrecht
Systematisch verfolgt: Heute Frauen in Afghanistan – morgen auch hier?
Kratz-Hinrichsen war zuvor Referentin des Diakonischen Werks Schleswig-Holstein gewesen (weiß die taz) und hatte in dieser Eigenschaft versucht nachzuweisen, dass Migranten gar nicht ins deutsche Sozialsystem einwandern, weil – Tusch! – sie nicht öfter krank oder behindert seien als die Allgemeinbevölkerung. Kratz-Hinrichsens neue Stelle wird natürlich vom schleswig-holsteinischen Steuerzahler finanziert.

Die „Handreichung für die Beratungspraxis“ der nunmehr vom schleswig-holsteinischen Landtag bestellten Flüchtlingsbeauftragten wurde sehr rasch auch vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg wiederveröffentlicht und beworben. Ebenso wies der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt auf den Schrieb hin, daneben auch die Zuflucht Bremen. Ökumenische Ausländerarbeit e.V. und auch der Freundeskreis Asyl Altenholz – das ist eine Gemeinde mit 9.865 Einwohnern im Kreis Rendsburg-Eckernförde.

 

screenshot/ zuflucht-bremen.de

Vom Bund bezahlte Asyllobbyisten

Die „Flüchtlingsräte“ werden finanziert durch eine Mischung aus öffentlichen Mitteln der jeweiligen Länder, aus Geldern von Kirchen und Diakonien, und letztlich schießt auch die Mutterorganisation etwas dazu, und das ist der schon genannte Bundesverband Pro Asyl mit seinem Vorsitzenden, dem ehemaligen grünen Bundestagskandidaten Tareq Alaows (der wegen zwielichtiger Kontakte letztlich auf seine Kandidatur verzichtete). Aber auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und der EU-Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) geben hier Zuschüsse an Asyl-Lobbyisten, wie das Lobbyregister weiß (etwa für den Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt und jenen in Baden-Württemberg. Auch hier fließen also diverse Steuermittel.

Die Interessenwalter und Lobbyisten der Asyl-Industrie verteilten also emsig, was die Flüchtlingsbeauftragte Schleswig-Holstein fleißig hatte übersetzen lassen: Ein neuer Schutzstatus gemäß der Genfer Konvention war für Frauen aus Afghanistan eröffnet worden, und das vom EuGH.

Die Entscheidung des EuGH habe, das bemerkte das Bamf – mít großer Unschuldsmiene – nun auch gegenüber der Neuen Zürcher Zeitung, wesentlich zur späteren Zunahme der Asylfolgeanträge im Juli 2025 beigetragen. Nur die zeitliche Lücke zwischen dem EuGH-Urteil (Oktober 2024) und dem sprunghaften Anstieg der Zweitanträge vermochte sich niemand zu erklären. Dabei ist die Ursache längst klar und wurde auf TE entsprechend kommentiert: Es war die Einschränkung des Familiennachzugs durch die Merz-Klingbeil-Regierung, die offenbar dazu führte, dass die von den Pro-Asyl-Lobbyisten verteilten Informationen plötzlich nicht mehr nur interessant, sondern überaus nützlich waren.

Eine Torheit bricht sich Bahn

Denn nun ging es ja darum, dass viele Afghanen (männliche wie weibliche) durch ihren Status als Nicht-Flüchtlinge daran gehindert wurden, ihren Verwandten aus der Heimat nachzuholen. Was half, war offenbar die EuGH-Entscheidung zugunsten afghanischer Frauen, die nun, unbesehen ihrer Fluchtstory wie auch der übrigen Verhältnisse in Afghanistan, allein als Frauen einen Flüchtlingsstatus nach Genfer Konvention erhalten sollten, was man schon recht blödsinnig finden darf. Denn was ist eigentlich mit den Frauen aus anderen muslimischen oder afrikanischen Ländern? Haben sie so viel mehr Rechte?

Das EuGH-Urteil kann man politisch und juristisch nur eine große Torheit nennen, und die bricht sich nun Bahn – in Deutschland mit Asylfolgeanträgen, die von unter 3.000 pro Monat auf über 10.000 pro Monat zunahmen. Ein Großteil der neuen Zweit- oder Folgeanträge stammte von Afghaninnen, die nach neuem Asylbescheid und besserem Status dann wieder Anträge auf Familiennachzug stellen können, damit dann auch ihre Vettern und Onkel nach Deutschland kommen können, die natürlich nur in Afghanistan von den frauenfeindlichen Regeln des Zusammenlebens profitieren.

So trifft eine Gesetzesbresche, geschlagen vom EuGH, popularisiert von Asyllobbyisten, auf die neue Gesetzesverschärfung der Koalition und macht sie heute zu einem Gutteil unwirksam. Man darf sich nochmals in Erinnerung rufen, dass alle Institutionen, die an diesem Vorgang mitwirken, vom Steuerzahler bezahlt werden. Der Bürger wird so daran gehindert, über Wahlen überhaupt einen wie auch immer geringen Einfluss auf die Politik seines Landes zu nehmen, solange supranationale Gerichte, Flüchtlingsbeauftragte und offene Asyllobbyisten so blendend kollaborieren.

Es ist eine Verschwörung gegen den Wähler, an der in diesem Fall auch der schleswig-holsteinische Landtag mitgewirkt hat, aber genauso das Bamf und die Bundesregierung, die es finanziert. Der Merz-Regierung gelang keine wesentliche Verringerung des Familiennachzugs. Die Neuregelung wurde zur bunten Folklore für Wahlkampfreden. Mit der Realität von 110.000 Visa nur aus diesem Grund – vergeben von Wadephuls Auswärtigem Amt – hatte sie ohnehin nie etwas zu tun.

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Kommentare ( 61 )

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Boris G
1 Monat her

Leider nur ein Rezept für kleine mobile Minderheiten. Die Massen werden verharren müssen.

Privat
1 Monat her

Die Politik besteht aus kriminellen und Psychopathen, die unser Land und unsere Kultur mutwillig zerstören.
Es gab einmal den Spruch – die Volksschädlinge mit Mistgabeln aus ihren Palästen jagen – Das müssen sich die vernünftigen wünschen.

ratatoesk
1 Monat her

Da dieser Artikel nur so von billigem Populismus strotzt möchte ich mich mal auf eine Behauptung hier beschränken. 1.Es gibt keinen „Europäischen Gerichtshof“ oder auch EuGH gern abgekürzt. Das Organ von dem hier die Rede ist heist – Gerichtshof der Europäischen Union– ! Wer jetzt meint „Ist doch das selbe“ , NEIN ist es nicht,denn der Name Europäischer Gerichtshof suggeriert das es da ein übergeordnetes Gericht gäbe ,was in irgenteiner Weise ,auf Grund von europäischen Gesetzen einen Familiennachzug von Asylanten bestimmen könnte, wie hier auch so schön in der Form benutzt wird. „Erst gewährte der EuGH allen Afghaninnen politisches Asyl.“… Mehr

Last edited 1 Monat her by ratatoesk
Boris G
1 Monat her
Antworten an  ratatoesk

Ein bisschen Haarspalterei, denn auch der EuGH wie jede Ansammlung von Juristen hat Auslegungs- und Ermessensspielräume, die er bisher regelmäßig migrantophil nutzte, regelmäßig gegen das Rechtsempfinden der Alteingesessenen.

Haba Orwell
1 Monat her
Antworten an  ratatoesk

> dieses Unionsrecht wiederum folgt den Gründungsverträgen, dem sog. Primärrecht.

In der Theorie – in der Praxis will Von Der alles der EUdSSR samt EUdSSR-Unrecht unterordnen. Vor wenigen Jahren fuhr ich in der Bahn neben Jura-Studenten, denen nicht mal in den Sinn kam, EUdSSR-Gesetze können nicht über allen anderen stehen, wie in einer Pyramide.

CasusKnaxus
1 Monat her

Die Asylindustrie boomt. Es soll wohl einfach alles rein. Wahnsinn. Keine Kettensäge in Sicht…

Manfred_Hbg
1 Monat her

Raus aus dem EuGH -….und gleich auch noch aus diesem EU-Brüssel mit seinen Leyen’schen Pseudodemokraten!
Wir haben in Deutschland ein GG und eine zuständige hohe Gerichtbarleit. Und wird beides wie vorgesehen und vernünftig genutzt, braucht Deutschland keine fremden Gesetzesgeber und Gerichtbarkeiten.
Ich habe neben Berlin mit seinem AltparteienKARTELL, auch diesen Saftladen von EU-Brüssel mit allem was daran hängt, so was von satt!!!
#germanyfirst, #remigration

Wilhelm Roepke
1 Monat her

Die muslimischen Neueingebürgerten haben einen großen Vorteil für die Kartellparteien: sie wählen links.
Was die Kartellparteien nicht wissen: wenn genügend Neuwähler da sind, wählen sie nicht mehr links, sondern grün. Allerdings nicht bündnisgrün, sondern das Grün des Propheten. Und danach wird es keine Wahlen mehr geben und auch keine Altparteien. Das lernen diese dann auf die harte Tour, wir Wähler aber leider auch, denn wenn die Christen irgendwann wie im Libanon die Diaspora bilden, war es das mit dem Grundgesetz.

Schwabenwilli
1 Monat her
Antworten an  Wilhelm Roepke

Der Weg durch das tiefe Tal der Tränen ist schon vorgezeichnet, Stichwort Libanon.

Wilhelm Roepke
1 Monat her
Antworten an  Schwabenwilli

Ein böser rechter Mann, dessen Namen nicht einmal hier auf TE genannt werden darf, prophezeit für Westeuropa eine Art Libanon und für die USA eine Art Südafrika. Ich halte das nicht für wahrscheinlich und schon gar nicht für ein unabwendbares Schicksal, aber auch nicht für völlig ausgeschlossen, vor allem nach den Vorkommnissen der letzten 10 Jahre. Die Frage ist, wie das Wahlvolk damit umgehen wird. Die meisten Leute sind zu dumm um zu realisieren, dass alles alles alles Politik ist: welcher Gewerkschaft sie Beiträge zahlen, welcher Religion sie angehören, bei welchem Drogeriemarkt sie einkaufen, welche Zeitung sie abonnieren, wie sie… Mehr

Haba Orwell
1 Monat her
Antworten an  Wilhelm Roepke

> Und danach wird es keine Wahlen mehr geben und auch keine Altparteien. Keine Sorge, Wahlen gibt es sogar in Iran, auch wenn man es hier nicht wahrhaben möchte. Hiesige Kartellparteien allerdings nicht. Soweit ich mich entsinne, die Iraner hatten eine kreative Lösung, die Linken loszuwerden. Und dennoch wird immer noch gegen christliche Russen gehetzt? Böses Medium schrieb gestern über einen Archäologie-Professor aus St Petersburg, der in Warschau in Geiselhaft sitzt; die Banderas verlangen seine Auslieferung. Sein „Verbrechen“ – Ausgrabungen auf der Krim, die er jedoch seit 35 Jahren führt, früher im Ukro-Staat zusammen mit dortigen Archäologen. Fazit des Artikels:… Mehr

Wilhelm Roepke
1 Monat her
Antworten an  Haba Orwell

Naja, Wahlen gibt es auch in der VR China und sie gab es auch in der DDR. Vor kurzem war in Ludwigshafen eine „Wahl“ zum Oberbürgermeister. Klar, wenn sie alle „ungeeigneten“ Kandidaten ausschließen, können Sie es immer noch Wahl nennen. Hans-Georg Maaßen nennt das zurecht „Opposition im Sozialismus“ statt „Opposition gegen den Sozialismus“.

horrex
1 Monat her

Das oben beschriebene kann ich nur entweder als „grandiose“ Dummheit oder als „infame Verarschung“ sehen.
Mindestens aber als „hoffnungslos und überfordertem Merz“ im Schwitzkasten von rot-grünen systematisch dem Land schadenden Soboteuren. –

verblichene Rose
1 Monat her
Antworten an  horrex

Sie haben mit großer Wahrscheinlichkeit alle etliche Leichen im Keller.
Was würde Merz denn davon abhalten, als Kanzler in den Geschichtsbüchern zu stehen?
Stattdessen genügt es aber manchen Leuten, lediglich die Lektüre an einer Klowand zu sein.

humerd
1 Monat her

egal, muss halt bei den Rentnern noch mehr gespart werden und bei den Beitragszahlern zur gesetzlichen Krankenkasse.
Immerhin behauptet das ifo Institut
ifo-Untersuchung:
Aufnahme von Geflüchteten schafft neue ArbeitsplätzeKommen Geflüchtete nach Deutschland, entstehen laut ifo Institut mehr Unternehmen und Arbeitsplätze. Denn der Zuzug sorge für neue Geschäftsmodelle.“
blöd halt:
Dabei sei allerdings zu beachten, dass der gestiegene Bedarf auch eine Folge steuerfinanzierter Transfers sein könne. „
praktischerweise hat das „Top Ökonomen“ Iifo Institut, die nicht näher betrachtet “ Die Studie untersucht nicht, in welchem Umfang dies der Fall ist. „
es könne die geneigten Leser vielleicht verunsichern oder gar verärgern.
https://www.zeit.de/wirtschaft/2026-01/zuwanderung-unternehmen-arbeitsplaetze-gewerbeanmeldungen-gxe

verblichene Rose
1 Monat her

Vielen Dank.
Aber ich habe es aufgegeben, mich darüber aufzuregen. Es ist nicht gut für mich und es stört meine christlichen Gedanken. Ich bin mir nämlich nicht sicher, ob ich so denken darf, wie ich manchmal denke, ganz egal, wie diese Leute genannt werden (dürfen).
Nur so viel: Ich verachte alle Leute, die das „Asylsystem“ missbrauchen, ganz egal, auf welche Bezeichnung sie hören.

pcn
1 Monat her

Der EuGH hat trickreich den Familiennachzug zum „Muss“ erklärt. Ob man sich als Steuerzahler dem beugen „muss“, ist noch eine andere Frage. Denn, so wie der Gerichtshof das Urteil gestrickt hat, geht es ihm nicht um den Schutz der Frauen, die zumeist mit Partnern unter Zwang verheiratet wurden, sondern um die juristisch inakzeptable juristische Unterfütterung, den eingeschränkten Schutzstatus , auszuhebeln, betreffend das Familiennachzugsverbot für Subsidiäre. Mit anderen Worten: Wenn der EuGH solche Hintertüren zu Lasten des nationalen Schutzinteresses vor unbegrenzter Zuwanderung missachtet, wobei sich der EuGH über alle national gültigen Gesetze eines Mitgliedsstaates hinwegsetzt, dann ist es Pflicht im Sinne… Mehr