Wie der EuGH, eine Landesbeauftragte und die Asyl-Lobby den Familiennachzug erhalten und transformieren

Woher kommt die neue Welle von Asylfolgeanträgen, bei der afghanische Frauen eine große Rolle spielen? Die Antwort ist simpel: Erst gewährte der EuGH allen Afghaninnen politisches Asyl. Das verbreiteten interessierte Kreise – auch in Dari. Eine schwarz-rote Gesetzesänderung vom letzten Juli bewirkte nichts – weil die Afghaninnen von staatlichen Stellen bestens informiert wurden.

picture alliance / NurPhoto | Michael Nguyen

Die Bundesrepublik bleibt das Land unzähliger Möglichkeiten, und das vor allem für sogenannte Flüchtlinge, Migranten, Asylzuwanderer oder auch Glücksritter. Hier kann sich jeder den Ausdruck aussuchen, der ihm am passendsten scheint. Vielleicht möchte er auch schlicht nur noch von unberechtigten Eindringlingen oder illegalen Zuwanderern sprechen, was ihm unbenommen bleibt. An der Realität kann die Benennung allerdings nichts verändern: Deutschland hieß auch 2025 über 300.000 vorgeblich „Schutzsuchende“ willkommen. Über den Daumen gepeilt kam ein Drittel aus der Ukraine, ein Drittel durch unerlaubte Einreise und folgenden Asylantrag, ein Drittel durch den Familiennachzug und Visa. Die neue Koalition unter Kanzler Merz gibt derweil vor, das sei eine Migrationswende.

Dabei scheitert die Merz-Regierung sogar dort, wo sie es scheinbar gut meint. Etwa bei der Aussetzung des Familiennachzugs für sogenannt „subsidiär Schutzberechtigte“, das heißt für Asylbewerber, die es nicht zu einem normalen, heute gewöhnlich gewordenen Schutzstatus als „Flüchtling“ (gemäß Genfer Konvention) gebracht haben, die man aber trotzdem nicht in die Kategorie „abgelehnt“ einordnen wollte. Wie es so schön heißt, kommt diesen Migranten keine „Flüchtlingseigenschaft“ zu. Noch anders gesagt: Nicht einmal die Bundesregierung oder ihr Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) halten diese Leute für Flüchtlinge.

Im Hintergrund einer solchen Entscheidung steht, dass der Migrant keine Fluchtstory erzählen konnte, die überzeugend gewesen wäre, dass man aber sein Herkunftsland allgemein und abstrakt in die Gruppe der gefährlichen Gebiete eingeordnet hat, in denen allgemein und abstrakt befürchtet wird, dass Personen ein „ernsthafter Schaden“ entstehen könnte, als da wären: Todesstrafe, Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, wozu heute ja auch das Fehlen eines angemessen großen Niedriglohnsektors in einem Land und die daraus resultierende mögliche Verarmung zählen kann, wenn man die Verwaltungsentscheidungen richtig im Gedächtnis hat. Und kurz gesagt, greift in diesen Fällen die europäische „Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten“, die einige ja sowieso abschaffen oder modifizieren wollen – darunter auch Innenminister Alexander Dobrindt „Wir arbeiten an Lösungen“.

Ein Gesetz bewirkt fast nichts

Doch zurück zur ungebrochenen Offene-Tür-Politik der Bundesregierung: Jenes Gesetz über die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär geschützte Nicht-Flüchtlinge wurde im Mai vergangenen Jahres im Kabinett verabschiedet und trat am 24. Juli in Kraft. Es gilt bis zum 23. Juli 2027, vorübergehend also. Am 23. Juli 2025 überschrieb die Bundesregierung ihre Veröffentlichung zur erfolgreichen Gesetzesinkraftsetzung mit den Worten: „Zusammenleben zukunftsgerecht gestalten“, worunter man wieder einmal alles oder nichts verstehen kann. Die Union wird sagen: „Ja, seht ihr, zukunftsgerecht ist eben ohne den Familiennachzug von X und Y“; die SPD kann sagen: „Auf das Zusammenleben kommt es an“. Und alle sind zufrieden, obwohl das Gesetz nahelegt, dass die Familien dieser Nicht-Flüchtlinge eben nicht mehr in Deutschland „zusammenleben“ sollen.

Asylindustrie schlägt wieder zu
Asyl-Folgeanträge steigen sprunghaft an
Die Realität, die sich unter dem neuen Gesetz abspielt, ist allerdings eine ganz andere, und das hängt offenbar noch mit zwei anderen Faktoren zusammen, deren Aufkommen etwas weiter zurückliegt. Im Oktober 2024 hatte nämlich der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden, dass afghanischen Frauen durch die Taliban ganz grundsätzlich „das Recht auf ein menschenwürdiges Alltagsleben in ihrem Herkunftsland verwehrt“ werde und ihnen „aus Gründen ihres Geschlechts die mit der Menschenwürde verbundenen Grundrechte“ dauerhaft vorenthalten würden. Die Fachseite Beck-aktuell versuchte noch zwischen Diskriminierung, die sich in vielen Ländern der Welt finden dürfte, und (politischer) Verfolgung zu differenzieren, aber das nützte nichts mehr. Der EuGH hatte anders votiert. Es war, als hätte Baerbock persönlich die Richter bestochen. Afghanische Frauen galten fortan per se als verfolgte Gruppe. Der EuGH wird freilich durch die Steuern der EU-Bürger unterhalten.

Pro Asyl schrieb dazu: „Frauen in Afghanistan werden unsichtbar gemacht – allein, weil sie Frauen sind. Deshalb brauchen sie Schutz.“ Wen man nun den Schluss daraus ziehen will, dass alle Personen, die irgendwo „unsichtbar“ gemacht werden, weil sie der Politik oder der herrschenden Meinung egal sind, anderswo Asyl beantragen können, würde Pro Asyl wahrscheinlich widersprechen. Denn das könnte ja auch für deutsche Obdachlose gelten oder für arme Rentner, die Pfandflaschen suchen oder manchmal politisch Andersdenkende. Aber in diesem Fall soll es so sein. Und das war der erste Faktor, den es brauchte, damit die Asylfolgeantragswelle seit Juli 2025 Gestalt annehmen konnte. Der EuGH-Spruch vom Oktober 2024 hatte die Chancen auf einen Flüchtlingsstatus nach Genfer Konvention für Afghaninnen offenbar drastisch erhöht. Daraus folgte aber erst einmal noch nichts. Das wussten aber damals noch nur Spezialisten und politisch Interessierte.

Kirchenreferentin wird Flüchtlingsbeauftragte

Der zweite Schritt folgte jedoch sogleich, die Pro-Asyl-Würdigung hat es angedeutet: Interessierte Kreise und Einzelpersonen begannen mit dem Versuch, das Urteil zu popularisieren, und dies mit besonderem Augenmerk auf die betroffenen Kreise. So veröffentlichte die Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen für Schleswig-Holstein, Doris Kratz-Hinrichsen, eine Handreichung unter dem schönen Titel „Flüchtlingseigenschaft für alle afghanischen Frauen“, und zwar sowohl auf Deutsch wie in der Landessprache Dari.

Der EU-Gerichtshof und das Asylrecht
Systematisch verfolgt: Heute Frauen in Afghanistan – morgen auch hier?
Kratz-Hinrichsen war zuvor Referentin des Diakonischen Werks Schleswig-Holstein gewesen, wusste die taz und hatte in dieser Eigenschaft versucht nachzuweisen, dass Migranten gar nicht ins deutsche Sozialsystem einwandern, weil – Tusch! – sie nicht öfter krank oder behindert seien als die Allgemeinbevölkerung. Kratz-Hinrichsens neue Stelle wird natürlich vom schleswig-holsteinischen Steuerzahler finanziert.

Die „Handreichung für die Beratungspraxis“ der nunmehr vom schleswig-holsteinischen Landtag bestellten Flüchtlingsbeauftragten wurde sehr rasch auch vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg wiederveröffentlicht und beworben. Ebenso wies der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt auf den Schrieb hin, daneben auch die Zuflucht Bremen. Ökumenische Ausländerarbeit e.V. – das ist eine Gemeinde mit 9.865 Einwohnern im Kreis Rendsburg-Eckernförde.

 

screenshot/ zuflucht-bremen.de

Vom Bund bezahlte Asyllobbyisten

Die „Flüchtlingsräte“ werden finanziert durch eine Mischung aus öffentlichen Mitteln der jeweiligen Länder, aus Geldern von Kirchen und Diakonien, und letztlich schießt auch die Mutterorganisation etwas dazu, und das ist der schon genannte Bundesverband Pro Asyl mit seinem Vorsitzenden, dem ehemaligen grünen Bundestagskandidaten Tareq Alaows (der wegen zwielichtiger Kontakte letztlich auf seine Kandidatur verzichtete). Aber auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und der EU-Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) geben hier Zuschüsse an Asyl-Lobbyisten, wie das Lobbyregister weiß (etwa für den Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt und jenen in Baden-Württemberg. Auch hier fließen also diverse Steuermittel.

Die Interessenwalter und Lobbyisten der Asyl-Industrie verteilten also emsig, was die Flüchtlingsbeauftragte Schleswig-Holstein fleißig hatte übersetzen lassen: Ein neuer Schutzstatus gemäß der Genfer Konvention war für Frauen aus Afghanistan eröffnet worden, und das vom EuGH.

Die Entscheidung des EuGH habe, das bemerkte das Bamf – mít großer Unschuldsmiene – nun auch gegenüber der Neuen Zürcher Zeitung, wesentlich zur späteren Zunahme der Asylfolgeanträge im Juli 2025 beigetragen. Nur die zeitliche Lücke zwischen dem EuGH-Urteil (Oktober 2024) und dem sprunghaften Anstieg der Zweitanträge vermochte sich niemand zu erklären. Dabei ist die Ursache längst klar und wurde auf TE entsprechend kommentiert: Es war die Einschränkung des Familiennachzugs durch die Merz-Klingbeil-Regierung, die offenbar dazu führte, dass die von den Pro-Asyl-Lobbyisten verteilten Informationen plötzlich nicht mehr nur interessant, sondern überaus nützlich waren.

Eine Torheit bricht sich Bahn

Denn nun ging es ja darum, dass viele Afghanen (männliche wie weibliche) durch ihren Status als Nicht-Flüchtlinge daran gehindert wurden, ihren Verwandten aus der Heimat nachzuholen. Was half, war offenbar die EuGH-Entscheidung zugunsten afghanischer Frauen, die nun, unbesehen ihrer Fluchtstory wie auch der übrigen Verhältnisse in Afghanistan, allein als Frauen einen Flüchtlingsstatus nach Genfer Konvention erhalten sollten, was man schon recht blödsinnig finden darf. Denn was ist eigentlich mit den Frauen aus anderen muslimischen oder afrikanischen Ländern? Haben sie so viel mehr Rechte?

Das EuGH-Urteil kann man politisch und juristisch nur eine große Torheit nennen, und die bricht sich nun Bahn – in Deutschland mit Asylfolgeanträgen, die von unter 3.000 pro Monat auf über 10.000 pro Monat zunahmen. Ein Großteil der neuen Zweit- oder Folgeanträge stammte von Afghaninnen, die nach neuem Asylbescheid und besserem Status dann wieder Anträge auf Familiennachzug stellen können, damit dann auch ihre Vettern und Onkel nach Deutschland kommen können, die natürlich nur in Afghanistan von den frauenfeindlichen Regeln des Zusammenlebens profitieren.

So trifft eine Gesetzesbresche, geschlagen vom EuGH, popularisiert von Asyllobbyisten, auf die neue Gesetzesverschärfung der Koalition und macht sie heute zu einem Gutteil unwirksam. Man darf sich nochmals in Erinnerung rufen, dass alle Institutionen, die an diesem Vorgang mitwirken, vom Steuerzahler bezahlt werden. Der Bürger wird so daran gehindert, über Wahlen überhaupt einen wie auch immer geringen Einfluss auf die Politik seines Landes zu nehmen, solange supranationale Gerichte, Flüchtlingsbeauftragte und offene Asyllobbyisten so blenden kollaborieren.

Es ist eine Verschwörung gegen den Wähler, an der in diesem Fall auch der schleswig-holsteinische Landtag mitgewirkt hat, aber genauso das Bamf und die Bundesregierung, die es finanziert. Der Merz-Regierung gelang keine wesentliche Verringerung des Familiennachzugs. Die Neuregelung wurde zur bunten Folklore für Wahlkampfreden. Mit der Realität von 110.000 Visa nur aus diesem Grund – vergeben von Wadephuls Auswärtigem Amt – hatte sie ohnehin nie etwas zu tun.

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Kommentare ( 15 )

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Flavius Rex
30 Minuten her

Informativer Artikel, danke.

Darf man davon ausgehen, dass unter EU und BRD Richtlinien afghanische Männer sich auch als afghanische Frauen selbst-deklarieren können? Wurde das in der Info auf Dari erwähnt?

Der EuGH ist übrigens nur dazu da über Streitigkeiten zwischen EU Mitgliedsstaaten zu entscheiden. Für alles andere ist er nicht zuständig.

alter weisser Mann
43 Minuten her

Alle sind verfolgt und hier aufzunehmende Opfer, die nicht irgendwo sonst vollalimentiert und mit persönlichen Freiheiten wie freie Geschlechtswahl usw. usf., also kurzgesagt eben nicht so wie nach der Aufnahme in Schland, leben können. /s

Last edited 43 Minuten her by alter weisser Mann
twsan
43 Minuten her

Der Bürger wird so daran gehindert, über Wahlen überhaupt Einfluss auf die Politik zu nehmen.

Das IST ja der Sinn und Zweck solcher Konstrukte

Den Rest erledigen die Staatsmedien.

Lotus
55 Minuten her

Langer Artikel – ein längst bekannte Erkenntnis: Deutschland (möglicherweise ganz Westeuropa) hat und ist verloren, die Linksgrünen haben gewonnen.
Ich beneide diejenigen, die immer noch an Rettung glauben, fast um ihre Naivität. In spätestens 20 Jahren isch hier over, dann werden Biodeutsche in Scharen auswandern bzw. ausgewandert sein.

Hueckfried69
55 Minuten her

Man sollte – am besten im Rahmen einer Koalition der Willigen- dieses EuGH- Urteil ausdrücklich n i c h t befolgen. Es kann doch nicht sein, dass ein paar Elfenbeintürmer (fast) ganz Europa auf der Nase herum tanzen.

Klaus D
55 Minuten her

Asyllobbyisten….es geht hier auch um verdammt viel geld (rendite)! Jeder mensch der nach deutschland kommt ist bares geld wert den neben den direkten asyl lobbyisten wie proasyl gibt es ja noch die die nur ihren profit darin sehen. Und ich denke das das auch die jenigen sind die im hintergrund am meisten druck auf die politik ausüben bzw ihre guten verbindungen in die politik nutzen siehe zb fall Weimer. Man muss nur schauen wohin der rubel rollt – die größten profiteure dieser massenzwannderung sind die immobilien und finanzbranche. Darum stehen diese auch der politik so nahe und im besonderen der… Mehr

SvenFischer
57 Minuten her

Wann wird diesen Schlepper NGOs endlich die Kohle gestrichen, wenn man schon nicht strafrechtlich gegen sie vorgeht. Familienzusammenführung ja, aber nur im Heimatland. Ich mache mir echt Sorgen um meine Kinder, wenn es so weiter geht, sind wir bald ein islamischer Staat.

Wilhelm Rommel
1 Stunde her

Und wie bringen wir das Ganze auf den Punkt, verehrter Herr Nikolaidis? Merkels ‚Marrakesch‘ in seiner EU-beträufelten germanistanischen Spezialversion – will sagen: Chaotisch, von durchtriebenen Geschäftemachern (inklusive zahlloser ideologiegeschädigter Helferlein) direkt oder feixend aus der Ferne gesteuert und ausgenutzt – und vom steuerzahlenden ‚Langohr‘ auf absehbare Zeit finanziert, ob es ihm nun passt oder nicht!
Immer nach der Devise: „Es ist noch Suppe da…“. In Anlehnung an einen bekannten Kabarettisten könnte man auch sagen: „Stell Dir vor, die Welt geht unter – und es ist noch ‚Sondervermögen‘ über!!!“…

Last edited 55 Minuten her by Wilhelm Rommel
Skeptiker
1 Stunde her

Schlicht GRAUENVOLL.
Ich wüsste zu gerne, wie und womit insere Leithammel erpresst werden. Nach zehn Jahren Migrationserfahrung sollte doch eigentlich JEDER gemerkt haben, dass diese Politik nicht „normal“ ist und das Land kaputt macht.

Aegnor
1 Stunde her

Ist schon ein interessanter Vorgang. Man erklärt alle afghanischen Frauen aufgrund ihrer Unterdrückung zu schutzbedürftigen und damit einreiseberechtigten Opfern. Da diese aufgrund ihrer Unterdrückung natürlich niemals alleine reisen können und praktisch schon im jüngsten Alter verheiratet werden, hängt an jeder afghanischen Frau die man nach Deutchland lässt, immer mind. ein afghanischer Mann mit dran, der ja selbst offiziell als Unterdrücker, zudem real als kulturell inkompatibel und Sicherheitsrisiko gilt. Und das Gnaze wird dann noch als humanitär verkauft. Das muss man sich erstmal einfallen lassen.