ver.di: die Checkliste

ver.di verlässt mit dem Aufruf an seine Mitglieder zum Ausspähen und Denunzieren den Boden der Verfassung, den eigenen Gewerkschaftsauftrag und den Rahmen der politischen Kultur westlicher Gesellschaften.

Damit verlässt ver.di den Boden der Verfassung, des eigenen Gewerkschaftsauftrags und den Rahmen der politischen Kultur westlicher Gesellschaften. Die „HANDLUNGSHILFE FÜR DEN UMGANG MIT RECHTSPOPULISTEN IN BETRIEB UND VERWALTUNG“ ist ein Aufruf zum ausspähen und denunzieren. ver.di ruft ihre Mitglieder zu genau dem auf, was der türkischen Präsidenten und seine Partei von den Türkischstämmigen in Deutschland verlangen.

Zu Beginn der „Handlungshilfe“ heißt es: „Die vorliegende Handlungshilfe ist dafür gedacht, im Falle des Auftretens von AFDlern oder anderen Rechtspopulisten im betrieblichen Alltag den Umgang mit ihnen zu erleichtern. Leider muss man davon ausgehen, dass es mit der Zunahme von Rechtspopulisten in Deutschland auch in Betrieben und Verwaltungen zu Vorfällen kommt, bei denen man sich einmischen muss.“

Wir werden Ihnen nicht empfehlen, wie Sie das verstehen „müssen“. Ohne Zweifel wird sich jeder bei der nachstehenden „Checkliste“ sein eigenes Urteil bilden. Wer mehr wissen will, findet das mit dem Link zu ver.di Weser-Ems. (Update: Die Seite wurde zwischenzeitlich vom Netz genommen, der Inhalt findet sich aktuell noch hier.)

In der „Handlungshilfe“ steht auch:

„Mögliche Außenwirkung: kann es sein, dass ein betriebliches Vorgehen gegen Rechtspopulisten nach außen transportiert wird und so gegen BR, PR oder ver.di-Aktive gewendet werden kann?

ver.di kann das bei seiner Antwort zum Beispiel zwei Journalisten erklären. Peter Rossberg von BILD investigativ fragte ver.di – und Silke Bunners von RTL bzw. Kollegen nicht zum ersten mal:

 

Update 2: Der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske distanziert sich von dieser Aktion (Pressemitteilung ver.di vom 24.03.2017).

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