Vizepräsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer legt Ämter nieder

In einem Online-Seminar hatte Sabine Maur, hochrangige Psychotherapeutin und Mitautorin einer Leitlinie zur transgenderaffirmativen Behandlung von Minderjährigen, Therapeuten nahegelegt, wie sie Regelungen der Krankenkassen zur Kostenübernahme umgehen können. Nun hat sie ihre Ämter niedergelegt.

picture alliance / Sipa USA | Robyn Stevens Brody

Am 23. März hat die Psychotherapeutin Sabine Maur ihre Ämter als Vizepräsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und als Präsidentin der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz (LPK RLP) mit sofortiger Wirkung niedergelegt.

Während Gegner der Transition von Kindern schon lange Kritik an Maurs Positionen üben, war sie vermehrt in die Kritik geraten, nachdem der Videomitschnitt einer Online-Fortbildung im September 2025 öffentlich geworden war. Da Menschen, die sich als „non-binär“ empfinden, von den Krankenkassen keine Kostenerstattung für geschlechtsangleichende Maßnahmen erhalten, hatte Maur den Teilnehmern der Fortbildung nahegelegt, die Selbstidentifikation des Patienten als „non-binär“ nicht in das anzufertigende Indikationsschreiben aufzunehmen, um eine Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu vermeiden.

Videomitschnitt darf öffentlich verbreitet werden

Maur versuchte in der Folge, die Verbreitung des Videomitschnitts zu unterbinden, unter anderem, indem sie am Landgericht Berlin ein Verfahren gegen die Autorin und feministische Aktivistin Rona Duwe anstrengte, um eine einstweilige Verfügung zu erwirken.

Das Gericht entschied bereits am 10. März 2026, dass Duwe einen Wortbeitrag auf X zu löschen habe. In Bezug auf die Verbreitung des Videos wurde Maurs Antrag jedoch abgewiesen. Das Gericht habe offengelassen, ob Maur sich mit den im Mitschnitt festgehaltenen Äußerungen „strafbar gemacht oder jedenfalls (berufs-)rechtswidrig gehandelt“ habe, zitiert Duwe aus dem Urteil.

Das Gericht sah demzufolge jedoch zugleich als erwiesen an, dass Maur selbst eingeräumt hat, den „Hinweis auf die Non-Binarität des jeweiligen Patienten zu unterlassen, obwohl ihr bewusst ist, dass eine Kostenerstattung für geschlechtsangleichende Maßnahmen bei non-binären Patienten ausgeschlossen ist.“ Ebenfalls habe sie dieses Verhalten den Teilnehmern des Seminars nahegelegt.

Im Video selbst bezeichnet Maur ihre Erläuterung als „Zaunpfahl“: Da sie in Indikationsschreiben für Patienten, die sich als „binär“ identifizieren, diese Selbstidentifikation auch nicht aufnehme, könne es nicht als Lüge gelten, bei non-binären Personen ebenfalls darauf zu verzichten.

Das Gericht stellte dementsprechend ein erhebliches öffentliches Interesse an der Verbreitung des Videos fest, da hier „Unstimmigkeiten zwischen der öffentlichen Selbstdarstellung der Antragstellerin und ihrem eigenen Verhalten“ aufgedeckt würden.

Den Gerichtsentscheid betrachtet Duwe als „großen Erfolg“. Sie hofft, „dass durch das Verfahren die kritische Debatte zu der nicht evidenzbasierten Leitlinie gestärkt wird, für die Frau Maur wesentlich verantwortlich war.“, so Duwe gegenüber Tichys Einblick. Zudem halte sie es für wichtig, „dass die transgenderaffirmativen Eingriffe insbesondere an Minderjährigen auf den Prüfstein gestellt werden.“

Berufsrechtliche Prüfung der Aussagen

Duwe wies zudem darauf hin, dass Maur als Präsidentin der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz „selbst für die Überwachung und Ahndung von Berufspflichtverstößen zuständig“ sei. Diesem Interessenkonflikt ist Maur nun durch den Rücktritt von ihren Ämtern begegnet.

Maur selbst gibt an, dass die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz bereits eine berufsrechtliche Prüfung ihrer Aussagen eingeleitet habe. Die Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer, Andrea Benecke, äußerte Bedauern über diesen Schritt und dankte ihr für ihre Arbeit. Das Queernet Rheinland-Pfalz bezeichnet Maurs Entscheidung als „traurige[n] Ausgang einer langjährigen transfeindlichen Hetzkampagne“. Man werde „Diffamierung, Desinformation und gezielte Angriffe“ nicht unwidersprochen lassen.

Transaffirmative Leitlinien

Maur tritt für affirmative therapeutische Begleitung von Kindern und Jugendlichen ein, die unter Geschlechtsdysphorie leiden. Das bedeutet, dass eine Selbstidentifikation, die dem biologischen Geschlecht nicht entspricht, akzeptiert und befördert wird – im Unterschied zu therapeutischen Ansätzen, die danach streben, die Annahme des eigenen Geschlechts zu erleichtern.

Die Psychotherapeutin ist Mitautorin der S2K-Leitlinie „Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter – Diagnostik und Behandlung“.

An der Erstellung dieser Leitlinie waren neben diversen medizinischen und psychotherapeutischen Fachverbänden unter anderem auch der Verband für lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, intersexuelle und queere Menschen in der Psychologie (VLSP), der Bundesverband Trans* (BVT*) und die Initiative Trans* Kinder Netz (TraKiNe) beteiligt.

Die Leitlinie sieht, obwohl sie die mangelhafte Studienlage verschiedentlich selbst einräumt, geschlechtsangleichende Hormonbehandlungen für Jugendliche vor, befürwortet die Verabreichung von Pubertätsblockern und gibt bei diagnostizierter Geschlechtsdysphorie zudem Empfehlungen zur Brustamputation bei minderjährigen Mädchen ab. Minderjährige werden grundsätzlich als einwilligungs- und urteilsfähig betrachtet, eine Entscheidung von solcher Tragweite ermessen zu können.

Mit Maur zieht sich nun also eine hochrangige Vertreterin des Ansatzes, schon Kinder und Jugendliche zur Transition zu führen, aus leitenden Positionen zurück.

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Kommentare ( 2 )

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2 Comments
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Minusmann
23 Minuten her

„Mit Maur zieht sich nun also eine hochrangige Vertreterin des Ansatzes, schon Kinder und Jugendliche zur Transition zu führen, aus leitenden Positionen zurück.“ – Die Dame sollte ihren Rücktritt und den damit verbundenen Zeitgewinn mit einer Psychoterapie verbinden.

Dunkelsachse
1 Stunde her

Glaubt hier jemand, derartige Tipps seien ein Einzelfall?