Polizistenmord von Völklingen: Täter kommt in die Psychiatrie statt ins Gefängnis

Sechs Schüsse auf einen jungen Polizisten – einer Hinrichtung gleich. Ein geständiger Täter, und am Ende kein Mordurteil, kein Gefängnis, sondern Psychiatrie. Das Saarbrücker Urteil zeigt, wie weit sich Rechtsstaat und Gerechtigkeit voneinander entfernt haben.

picture alliance/dpa | Laszlo Pinter

Am 17. Juni 2024 wird der Polizeikommissar Simon Bohr († 34) in Völklingen im Einsatz erschossen. Eine Tat, die in ihrer Brutalität einer Hinrichtung entsprach. Täter Ahmed G. gesteht. Die Staatsanwaltschaft fordert Jugendstrafe wegen Mordes. Und am Ende steht weder ein Mordurteil noch Gefängnis, sondern die Einweisung in die Psychiatrie. Abermals genau in dieser Kollision von Tat und Folge liegt der Skandal von Saarbrücken.

Simon Bohr starb durch Schüsse aus seiner eigenen Dienstwaffe. Der 19 Jahre alte Täter hatte sie ihm entrissen und abgedrückt. Ein Beamter ist tot, seine Familie ist zerstört, Bohrs Witwe sitzt im Gerichtssaal. Das sind die nackten Tatsachen. Alles Weitere ist die sprachliche und juristische Ummantelung eines Urteils, das nach außen nur eine Botschaft sendet: Selbst wer einen Polizisten tötet, muss am Ende nicht mit der härtesten strafrechtlichen Antwort rechnen.

Das Gericht folgte nicht der Staatsanwaltschaft, die wegen Mordes aus Mordlust 13 Jahre Jugendstrafe verlangt hatte. Stattdessen übernahm es die Deutung, der Angeklagte sei in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert gewesen und habe sich infolge einer schizophrenen Erkrankung in subjektiver Lebensgefahr gewähnt. So wurde aus einem tödlichen Angriff auf einen Polizeibeamten kein Mord, sondern ein Fall für die Forensik.

Juristisch mag das begründbar sein. Für die Autorität des Staates ist es verheerend. Denn draußen im Land zählt nicht die dogmatische Feinzeichnung, sondern der sichtbare Befund. Ein Polizist wird erschossen, und der Täter kommt nicht ins Gefängnis. Genau das frisst sich fest. Genau das zerstört, was jeder Staat zum Überleben braucht: den Glauben daran, dass er seine eigenen Repräsentanten schützt und ihren Tod mit unmissverständlicher Härte beantwortet.

Seit Jahren wird den Bürgern eingeschärft, Angriffe auf Einsatzkräfte seien ein Angriff auf uns alle. Nach jeder Messerattacke, nach jeder Prügelorgie, nach jedem Übergriff auf Uniformierte folgen dieselben Rituale: Betroffenheit, Kerzen, Kränze, Empörung, Null-Toleranz-Rhetorik. Doch wenn ein Beamter tatsächlich erschossen wird, endet das Verfahren in einer Konstruktion, die vor allem eines produziert: den Eindruck staatlicher Ausweichbewegung. Härte wird angekündigt. Nachsicht wird geliefert.

Besonders fatal ist, was ein solches Urteil über den Zustand dieses Gemeinwesens verrät. Der Staat verlangt Loyalität, Respekt und Opferbereitschaft von seinen Polizisten. Er schickt sie in Lagen, in denen Sekunden über Leben und Tod entscheiden. Er erwartet, dass sie für die öffentliche Ordnung den eigenen Körper einsetzen. Doch wenn einer von ihnen erschossen wird, wirkt selbst die Antwort des Rechtsstaats nicht wie Entschlossenheit, sondern wie Rückzug. Das ist mehr als ein Fehlton. Das ist eine Selbstentwertung staatlicher Autorität.

Für die Familie von Simon Bohr ändert keine psychiatrische Diagnose etwas am Ergebnis. Der junge Mann ist tot. Für seine Kollegen ändert kein Gutachten etwas an der Erfahrung, dass selbst der Mord an einem Polizisten nicht mehr zwingend in die schärfste strafrechtliche Kategorie führt. Und für die Öffentlichkeit bleibt der Eindruck eines Staates, der seinen Bürgern Härte predigt, aber vor der letzten Konsequenz zurückschreckt, sobald sie tatsächlich fällig wäre.

Dieses Urteil beschädigt deshalb mehr als nur das Vertrauen in einen einzelnen Richterspruch. Es beschädigt den Restbestand an Gewissheit, dass dieser Staat zwischen Täter und Opfer noch klar unterscheiden will, dass er die Tötung eines Beamten noch als Angriff auf sich selbst versteht und dass seine versprochene Härte mehr ist als eine Phrase für Pressemitteilungen. Wer das nicht mehr glaubhaft zeigen kann, verliert nicht nur Respekt. Er verliert seine abschreckende Kraft.
Simon Bohr ist tot. Der Täter lebt und wird untergebracht. Der Staat erklärt, warum das rechtlich genügen soll. Viele Bürger werden darin vor allem eines sehen: einen Rechtsstaat, der selbst dort noch zurückweicht, wo er Härte schuldet. Und genau deshalb ist dieses Urteil nicht nur verstörend. Es ist ein Offenbarungseid.

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Kommentare ( 7 )

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Felix Dingo
55 Minuten her

Zunächst sollten wir abwarten, ob die Staatsanwaltschaft Berufung einlegt.

Außerdem ist der Aufenthalt in der forensischen Psychiatrie kein Honigschlecken. Die Patienten werden dort mit Medikamenten vollgestopft.

Die infrage kommende Psychiatrie in Merzig hat keinen guten Ruf.

Ich persönlich würde lieber in ein normales Gefängnis gehen, als in der Psychiatrie untergebracht zu sein.

Last edited 55 Minuten her by Felix Dingo
U.S.
57 Minuten her

Der Täter bekommt x Jahre teure Psychotherapie durch studierte Psychologen-/ Therapeuten.

Außerdem wird die IS lamischen Gemeinschaft sich dagegen beschweren!

Nach x Jahren stellt er einen Antrag auf vorzeitige Entlassung, wenn ein Psycho Gutachten ihn als resozialisiert untersucht hat.

OJ
59 Minuten her

Diese Gerichtsbarkeit in Deutschland hat nichts aber auch gar nichts mit Gerechtigkeit zu tun ❗

MariaundJosef
1 Stunde her

Was soll man von einer „saarländischen Justiz“ anderes erwarten. Hier wird ganz klar, offen und dreist g e g e n den Bürger agiert! Derweil die Rehlinger, in ihrem „Amt“ als Bundesratsvorsitzende in die Ukraine eilt, um der ( nachweislich) „ Fake-Leichen“ von Butscha zu gedenken. Überall nur Lügen und falsche Tatsachenbehauptungen. Über das Theater von Butscha und seinen „ drapierten Leichen“ wurde schon oft berichtet. Es soll aber weiter und weiter verbreitet werden, genauso wie die Corinna-Lüge aus Wuhan!

Kaltverformer
1 Stunde her

Hauptsache wir dürfen unsere Meinung nicht mehr ungestraft sagen, denn da agiert die Justiz gnadenlos.
Gnadenlos wird auch agiert, wenn es sich um „Asylanten“ handelt, denn da wird nach Ausreden und Ausflüchten für die Tat gesucht und alles und jedes als Milderungsgrund gewertet.
Dieser Staat schafft sich gerade im Eiltempo ab!

GWR
1 Stunde her

Der war also angeblich eingeschränkt steuerungsfähig. Aber für einen bewaffneten Raubüberfall hat es dann doch gereicht. Und einem Polizisten die Waffe aus dem Holster zu reißen hat es auch gereicht. Und dann hat der das gesamte Magazin leer geschossen. Da störte eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit auch nicht.
Das Urteil liest sich so, als wenn die Richterin krampfhaft nach Gründen gesucht hat, den Täter nicht zu bestrafen.
Alle Polizisten sollten sich über legen, ob sie noch freiwillig Personenschutz machen sollten.

Orlando M.
1 Stunde her

Urteile zu fällen nur um dem Gerechtigkeitsverständnis der Mehrheit entgegenzukommen, ist auch nicht besser. Falls die Krankengeschichte stimmt, dann gehört der sicher nicht ins Gefängnis. Und abschließend, wie kann ein Polizist einen Straftäter ohne abzudrücken so nahe an sich herankommen lassen, dass der ihm die Waffe entreißen kann? Wenn der Beamte die Pistole zieht und entsichert, dann muss er auch bereit sein sie abzufeuern!