Seit dem 1. Januar 2026 dürfen Männer zwischen 17 und 45 Deutschland bei Auslandsaufenthalten über drei Monate nur noch mit Genehmigung der Bundeswehr verlassen. Damit zeigt der Staat sein wahres Gesicht: Freiheitsrechte gelten nur noch, solange Berlin sie nicht unter Vorbehalt stellt.
picture alliance / Marcel Kusch/dpa
Zum 1. Januar 2026 ist in Deutschland eine Regel in Kraft getreten, die es in sich hat. Männer zwischen 17 und 45 Jahren dürfen das Land bei einem längeren Auslandsaufenthalt nicht mehr einfach verlassen. Wer länger als drei Monate weg will, braucht eine Genehmigung der Bundeswehr. Das betrifft den Job im Ausland, das Studium, den längeren Aufenthalt und jeden anderen Fall, in dem einer für Monate raus will. Die Änderung trat weitgehend unbemerkt in Kraft.
Der Skandal liegt im Kern der Sache. Diese Pflicht galt bislang nur im Spannungs oder Verteidigungsfall. Also in einer konkreten militärischen Ausnahmelage. Diese Schwelle ist gefallen. Die Regel gilt jetzt im normalen Rechtszustand. Im Frieden. Im Alltag. Ohne Notstand. Ohne offenen Streit im Land.
Damit ist die Richtung klar. Der Staat verschiebt eine Kriegsregel in den Normalbetrieb. Was früher an den Ausnahmefall gebunden war, wird jetzt vorsorglich auf Millionen Männer gelegt. Berlin behandelt sie damit nicht mehr nur als Bürger mit Freizügigkeit, sondern als erfassten Bestand, den man im Zugriff behalten will.
Das Verteidigungsministerium redet dafür von einer „belastbaren und aussagekräftigen Wehrerfassung“. Schon diese Wortwahl verrät alles. Es geht nicht um ein harmloses Verwaltungsdetail. Es geht um Überblick, Verfügbarkeit und schnellen Zugriff. Die Berliner Zeitung berichtet zudem, das Ministerium stufe die Folgen selbst als „tiefgreifend“ ein. Wer so formuliert, weiß genau, dass hier kein kleiner Paragraf nachgeschärft wurde.
Die neue Regel steht auch nicht isoliert im Gesetz. Seit Jahresbeginn läuft der neue Wehrdienst an. 18-jährige Männer müssen einen Fragebogen der Bundeswehr ausfüllen. Wer ihn ignoriert, riskiert ein Bußgeld. Ende Februar wurde bereits berichtet, dass Männer seit Jahresbeginn nicht nur den Fragebogen verpflichtend ausfüllen, sondern auch auf Anforderung zur Musterung erscheinen müssen. Das Ziel dahinter ist offen benannt: Die Truppe soll bis 2035 von gut 184.000 auf 255.000 bis 270.000 Soldaten wachsen.
Wer diese Schritte nebeneinanderlegt, sieht kein loses Stückwerk. Erst die Erfassung. Dann die Pflichtangaben. Dann die Möglichkeit zur Musterung. Jetzt die Beschränkung längerer Auslandsaufenthalte. So baut man eine Wehrpflicht nicht mit einer ehrlichen Ansage wieder auf. So baut man sie scheibchenweise zurück ins Recht, bis der eigentliche Bruch längst vollzogen ist und nur das Etikett noch fehlt.
Hinzu kommt die personelle Lage der Bundeswehr. Anfang März hieß es, dass bis 2027 wohl die Wehrpflicht beschlossen werde, falls sich nicht genug Freiwillige melden. Der Wehrbericht beschreibt hohe Abbruchquoten, bürokratische Hürden und marode Infrastruktur. Auch der Wehrbeauftragte sprach Ende März von einer „sehr ernsten“ sicherheitspolitischen Lage und weiterem Personalbedarf. Das erklärt den Druck hinter diesen Maßnahmen, macht den Eingriff aber nicht harmloser, sondern politisch noch aufschlussreicher.
Der eigentliche Vorgang ist deshalb glasklar. Berlin schafft Tatsachen, bevor das Land offen über die Konsequenzen streitet. Erst wird das Recht verschoben. Dann wird der Zugriff ausgeweitet. Dann soll sich jeder daran gewöhnen. Am Ende heißt es wieder, das alles sei alternativlos gewesen. Genau so frisst sich ein Staat in Freiheitsrechte hinein: nicht mit einem Paukenschlag, sondern mit einer stillen Gesetzesänderung, die Millionen betrifft und trotzdem fast unbemerkt bleibt.

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Nach dem Wehrpflichtgesetz galt schon vorher, daß der Wehrpflichitige jede Änderung seines Wohnsitzes mitteilen mußte. Dazu genügte eine Meldung an das Einwohnermeldeamt. Der Zweck war, daß der Wehrpflichtige jederzeit erreichbar sein sollte.
Neu hat man die Klausel der Erlaubnis zur Ausreise eingefügt.
Genau darum dreht sich die Diskussion.
Schade.
Habeck ist älter und betrifft es nicht. Er darf sich also weiter am dänischen Stadtbild und der dänischen Hygge erfreuen, die Asylbewerber bei Ablehnung sofort abschiebt, ebenso bei strafbaren Handlungen.
Einspruch!
„Diese Pflicht galt bislang nur im Spannungs oder Verteidigungsfall. Also in einer konkreten militärischen Ausnahmelage.“
Wichtige Ergänzung: SEIT Aussetzung der Wehrpflicht.
VORHER galt die Regel „im normalen Rechtszustand. Im Frieden. Im Alltag. Ohne Notstand“ seit 1956.
Am besten man hat als Deutscher zwei Pässe. Einen syrischen und einen ukrainischen. Damit kommt man schon ziemlich weit.
Deutsche dürfen nicht ausreisen, wie lange sie wollen, ausser sie haben noch eine weitete, zum Bsp. Türkische Staatsbürgerschaft (für diese gilt diese Regelung mit Sicherheit nicht). Dafür darf aber jeder Nicht-Deutsche, gerne auch ohne gültige Dokumente oder als eriträischer Militärdienst-Refugee oder als ukrainischer Deserrteur, einreisen und so lange unter Vollversorgung bleiben, wie er möchte. Ist leider Realität und kein verspäteter Aprilscherz im Besten Deutschland aller Zeiten.
So ein Quatsch
Woher soll man sowas denn wissen und vor allem wer soll das bitte kontrollieren?
Die jungen Männer werden sich um so einen Firlefanz schon aus Unwissenheit nicht kümmern.
Mit anderen Worten, wer länger als drei Monate weg will, muss einen Ausreiseantrag stellen. Hatten wir schon mal. Wer jetzt noch nicht den Gong gehört hat.
Wenn du einen Ausreiseantrag stellst, mußt du erst recht an die Front. Also muß man bessere Ideen finden, abzuhauen.
Dass wir zu keiner Zeit „Freiheitsrechte“, sondern bestenfalls „Freiheitsprivilegien“ genießen, dürfte die Terrorzeit namens „Corona“ bewiesen haben.
Sie zeigen sich jetzt nur konsequent in der „Verviecherung“ der Deutschen, denn man kommt sich inzwischen, gerade als deutscher Mann, wie rechtlose Verschiebemasse vor.
Das sieht schon sehr nach Kriegsvorbereitung aus. Nach Lage der Dinge kann es sich nur darum handeln, Bodentruppen in die Ukraine zu schicken, wovon ja Macron und Starmer schon lange träumen.
Ein „Verteidigungsfall“ wird sich schon finden lassen.
Allerdings wäre eine direkte Konfrontation mit Rußland das Ende Europas. Wenn es hart auf hart kommt, schickt Putin ein Atombömbchen nach Berlin, Paris und London.
Wiederaufbau entfällt dann mangels Masse.
Und die Amis, für die dieses Europa sowieso nur ein lästiger Störenfried ist, werden keinen Finger rühren.
Zumal sie schon vorher aus der NATO ausgestiegen sind
Hmm, was geschieht eigentlich, wenn jemand zwischen 18 und 45, also ein 1845er ins Ausland fährt und nicht in UnsereDemokratie zurückkehrt, marschieren dann Pistorius‘ „Kettenhunde“ los und holen den Fahnenflüchtigen heim nach Schland und was widerfährt jenem dort, Exekution, Arbeitslager, Strafbataillon? Wäre auch noch zu klären, welcher Fahne derjenige gewichen ist. Schwarz-Rot-Gold kanns ja wohl nicht sein, das ist ja nazi. Also für welches andere Bunte Tuch – dunkelblau mit Hammer und Sichel im Sternenkranz etwa?
Was passiert? Mindestens die Rentenansprüche, die man bis dahin durch Zwangsabgaben erworben hat, werden gestrichen. Genau wie es der gute Boris Palmer schon während „Corona“ für Impfunwillige gefordert hat.
Das ist ganz einfach: Irgendwann müssen Sie Ihren Paß erneuern oder verlängern lassen.
Dazu müssen Sie eine deutsche Auslandsvertretung aufsuchen. Diese gilt als extraterritorial, dort gilt deutsches Recht. Und schon kann man Sie festnehmen und in die Heimat überführen.