Mit der Festnahme Marla Svenja Liebichs in Tschechien beginnt der nächste Akt einer Posse, mit der Politik, Justiz und Presse zum Narren gehalten werden und sich dem eigenen Versagen stellen müssen.
picture alliance/dpa | Sebastian Willnow
Berichten zufolge wurde Marla-Svenja Liebich aufgrund eines europäischen Haftbefehls in Tschechien gefasst.
Damit beginnt der nächste Akt einer gesellschaftspolitischen Justiz-Posse, die man nur als Realsatire bezeichnen kann.
Liebich war im Juli 2023 vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden und führt seitdem Politik, Justiz und Presse vor.
Zum einen ließ Liebich gemäß des Selbstbestimmungsgesetzes den männlichen Geschlechtseintrag auf weiblich ändern, nahm den Namen „Marla Svenja“ an und ging gegen Medien vor, die über Liebich weiterhin unter dem Namen „Sven“ Liebich berichteten und als Mann titulierten.
Im Zuge dessen gewann das Medium Nius vor Gericht gegen Liebich: Nius-Gründer Julian Reichelt hatte Liebich öffentlich weiterhin als Mann bezeichnet und kritisiert, dass das Selbstbestimmungsgesetz dazu zwinge, eine Unwahrheit – nämlich die, dass Liebich eine Frau sei – zu verbreiten.
Das Landgericht Berlin gab ihm Recht und legte dar, dass in diesem Falle die Meinungsfreiheit höher zu gewichten sei als der Wunsch Liebichs, als Frau angesprochen zu werden.
Medien wie die Tagesschau oder der Stern bezeichnen Liebich in ihrer Berichterstattung dennoch als „Rechtsextremistin“ und „Neonazistin“.

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Seit Liebichs Änderung des Geschlechtseintrags und der damit einhergehenden Forderung, in einem Frauengefängnis untergebracht zu werden, äußern sich ausgerechnet Befürworter des Selbstbestimmungsgesetzes kritisch. Sie fassen Liebichs Vorgehen als Provokation auf.
Dies ist aber zum einen juristisch schwer nachprüfbar, zum anderen nicht von Belang, da das Selbstbestimmungsgesetz nicht vorgibt, welche inneren Beweggründe ein Mensch vorweisen muss, um es in Anspruch zu nehmen. Unter anderem dies hatten Gegner des Gesetzes kritisiert, und entsprechenden Missbrauch vorhergesagt.
Mit dieser „Geschlechtsänderung“ wird daher nicht nur die Absurdität des Selbstbestimmungsgesetzes offengelegt, sondern auch die Bigotterie derjenigen, die es befürwortet und durchgesetzt haben: Wer Liebich als Mann auffasst, gibt damit zu, dass eine Änderung des Geschlechts nicht möglich und eine Erfindung und Täuschung ist.
Wer die Änderung als legitim betrachtet, und fortan Liebich als Frau tituliert, bleibt damit konsequent, macht sich aber offensichtlich zum Narren und muss zudem anerkennen, dass das Selbstbestimmungsgesetz keinerlei Schutzmechanismen bereithält, um das Erschleichen des „Frauenstatus“ zu verhindern. Denn damit kann sich jeder Mann Vorteile, die mit Hinblick auf die Benachteiligung von Frauen geschaffen wurden, erschleichen, und Frauen vorbehaltene Räume besetzen.
Die Warnungen der Gegner des Selbstbestimmungsgesetzes, die zuvor als trans- und queerfeindlich gebrandmarkt wurden, erweisen sich nicht nur angesichts des Falls Liebich als zutreffend.
Einige Transgenderideologen fordern bereits eine Anpassung des Gesetzes: Die propagierte „Selbstbestimmung“ soll nur Menschen aus dem eigenen politischen und ideologischen Lager offenstehen.
Doch Liebich beließ es nicht dabei, das Selbstbestimmungsgesetz vorzuführen. Nach der öffentlichkeitswirksamen Ankündigung, die Haft im Frauengefängnis Chemnitz antreten zu wollen, tauchte Liebich im August 2025 unter und ließ die versammelte Presse auflaufen.
Damit wurde allerdings die deutsche Justiz der Verlegenheit enthoben, einen biologischen Mann in einem Frauengefängnis unterbringen zu müssen.
Mit der nun erfolgten Festnahme müssen sich die deutsche Politik und Justiz also den unangenehmen Realitäten stellen, die sie einer aggressiven Lobby zuliebe mit dem Selbstbestimmungsgesetz geschaffen haben.





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