Die Staatsanwaltschaft prüft, gegen den Richter in Weimar zu ermitteln, der Corona-Restriktionen an zwei Schulen kippte. Das Bildungsministerium macht auch mobil. Die Exekutive will also die Judikative kontrollieren. In einem Rechtsstaat ist das Gegenteil vorgesehen.

Gegen den Richter sind nun bereits drei Anzeigen wegen Rechtsbeugung eingegangen. Laut Oberstaatsanwalt Hannes Grünseisen wird nun geprüft, ob die Vorwürfe ein Ermittlungsverfahren rechtfertigen, heißt es im Spiegel, der bereits ordentlich gegen den Richter trommelt. Ein Vorwurf aus der Thüringischen Allgemeinen: Die Kläger sollen gezielt in Telegramgruppen nach Kindern deren Nachnamen mit bestimmten Buchstaben gesucht haben, damit deren Klagen dann jenem Richter zufallen. Dazu zitiert der Spiegel dann noch die „neue Richtervereinigung“, die wohl als vermeintlich juristische Autorität den Fall passend als „unhaltbar“ kommentiert. Dass dieser Verband ein dezidiert politisierter Richterbund ist und proklamiert, dass die Ausübung des Amtes als Richter oder Staatsanwalt immer eine „gesellschaftspolitische Relevanz“ habe und daher politisch sei – das muss der Spiegel-Leser offenbar nicht erfahren.
Nach infrage stellenden Bemerkungen zum Bundeslockdown, der pauschal etliche Grundrechte aushebelt, sucht man indes vergeblich. Seit wann ist es eigentlich die Aufgabe der Regierung die Gerichte zu kontrollieren – war es nicht im Rechtsstaat andersherum gedacht?
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Die Links-Wendung der Kontrolle der Rechtsprechung durch eine sich selbst ermächtigende Regierung anstelle der rechtsstaatlichen Kontrolle der Regierung durch die Rechtsprechung macht den Unterschied zwischen der alten BRD und der neuen DDR-2.0 aus.
„Die Exekutive will also die Judikative kontrollieren. In einem Rechtsstaat ist das Gegenteil vorgesehen. Seit wann ist es eigentlich die Aufgabe der Regierung die Gerichte zu kontrollieren – war es nicht im Rechtsstaat andersherum gedacht?“ 😂…nun ja, das ist der Unterschied zwischen Anspruch und Wirklichkeit, inzwischen sollte es eigentlich jeder wissen,daß die so genannte „Unabhängigkeit der Justiz“ in Deutschland real nicht existiert und das wohlgemerkt seit Gründung der BRD. Die Gewaltenteilung der Bundesrepublik existiert nur auf dem Papier, weshalb es in Deutschland auch nie geben wird,daß die Staatsanwaltschaft wie in Italien ungebremst gegen Politiker ermitteln kann. Das Dilemma der Gewaltenteilung… Mehr
Zum neuen IfSG der Frau Merkel. Auch dieses Gesetz muss lt. GG Art 19 (4) anfechtbar sein. Der offene Rechtsweg der Anfechtung staatlicher Entscheidungen kann insofern, verfassungsrechtlich NIE ausgeschlossen werden. Ein Gesetz, dass den Rechtsweg der Anfechtung ausschließt, sie es nur effektiv, ist insofern verfassungswidrig. Da das Grundrecht der Anfechtung stattlicher Entscheidungen gemäß GG Art 19 (4) immer besteht, müssen staatlich Entscheidung immer auch begründet sein, um überprüfbar zu sein. Die autokratische Feststellung ohne Begründung „der Bundestag stellt eine epidemische Lage fest“ ist also verfassungsrechtlich unzulässig. Das gleiche gilt für Corona Maßnahmen des Staates, diese müssen begründet sein, um überbrüfbar… Mehr
Stellungnahmen der NRV zum Urteil von Weimar:
https://www.neuerichter.de/details/artikel/article/richter-bleib-bei-deinen-leisten-new60746f2a1020a272280283
„Die NRV hat bereits in der vergangenen Woche zur Kenntnis genommen, dass ein „Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte“ im Internet dazu auffordert, Familiengerichte mit Anträgen auf Schulschließungen anzurufen und die Situation diskutiert. Wir sind dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass derartige Verfahren von den Familiengerichten nicht einzuleiten sind: Sie sind erstens nicht zuständig, zweitens droht Kindern von den beschriebenen Maßnahmen der Schulen keine Gefahr.“
Das wissen die Richter der NRV woher?
Haben die Richter der NRV auch die wissenschaftliche Kompentenz gepachtet?
Wie passt dass zusammen? „Die NRV ist seit 1987 der gesellschaftskritische Berufsverband für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.“ Auf ihrer Internetseite reklamiert die NRV „Neue Richtervereinigung“ für sich: „Sie fordert, die Justiz aus der obrigkeitsstaatlichen Abhängigkeit von der Exekutive zu befreien.“ „Die Rechtsprechende Gewalt darf nicht mehr den Justizministerien unterstehen, sondern hat ihre legitimatorische Rückbindung allein durch das Parlament zu erfahren.“ Aber dann, sagt die NRV trotzdem „Richterliche Unabhängigkeit ist ein hohes Gut und deswegen verbietet es sich für richterliche Interessenverbände und Gewerkschaften in der Regel, richterliche Entscheidung in der Sache zu bewerten. Der Beschluss, mit dem das… Mehr
„dass die Ausübung des Amtes als Richter oder Staatsanwalt immer eine „gesellschaftspolitische Relevanz“ habe“
Da tun sich Abgründe auf wie 1933.
Genau das darf Justiz lt. Grundgsetz nicht haben, denn genau dafür gibt es die Gewaltenteilung.
Wie hieß es doch nach der Nazidiktatur,
Das ist marxistisch-leninistische Doktrin, war auch Nazi-Doktrin, wie wir sie aus der marxistisch-leninistische Lehre sehr wohl kennen, wie dies auch gelehrt wurde, die Instrumentalisierung von Justiz, wie wir sie unter den Nazis, Stalinismus und in der DDR sehr gut aus den Gerschichtsbüchern kennen.
So sieht es in der Ära Merkel, mit der vielgepriesenen richterlichen Unabhängigkeit in Deutschland aus. Richter dürfen solnage unabhängig sein, solange sie das politische Framing beachten. „Anzeigen wegen Rechtsbeugung“, das ist natürlich nur chancenloser Blödsinn und eine ehrrührige politische Propagandaktion. Man kann die auch als Versuch der Einschüchterung von Gerichten und der Justiz swerten, aus niederen Beweggründen mit politischen Motiven Rechtsbeugung bedeutet, dem Richter konkret nachzuweisen gegen welchen Wortlaut des Artikel eines Gestzes er absichtlich verstsossen hat. In der Strafanzeige müssen diese Artikel konkret benannt werden und gezeigt werden, dass deren Wortlaut nicht eingehalten wurde. Das ist beim gegenwärtigen Urteil… Mehr
„neue Richtervereinigung“? Alles klar, klingt wie „neue deutsche Medienmacher“.
„neue Richtervereinigung“, ja die gab es bei den Nazis auch.
Nachzulesen in der Nazi-Propagandschrift „Der neue Beamte“
Die gezielte Suche nach Klägern ist doch gängige Praxis der Verfassungsrichterin Baer. Was ist dagegen zu sagen, wenn andere Leute das auch machen? Immerhin hat nicht der Richter Kläger gesucht, oder wäre das besser gewesen?
Vorhang auf für die Einschüchterungskampagne im besten Deutschland, in dem wir je gelebt haben. Das Ziel ist dabei nicht der Richter, der es noch wagt, im Deutschland der linken Netzwerke das Recht tatsächlich anzuwenden. Gemeint sind die Richter, die sich noch trauen könnten, es ihrem Kollegen gleich zu tun. Wieder sind die Relotiusse ganz vorn dabei, wenn es darum geht Demokratie, Recht und die Pluralität zu zerstören und politische Kampagnen gegen Bürger zu entfachen, sie fachlich und charakterlich herabzusetzen. Hetze gibt es aber natürlich nur beim politischen Gegner – das versteht sich ja wohl von selbst.