Schwere rechtliche Bedenken zu Merkels neuem Infektionsschutzgesetz: „schießt über alle Verhältnismäßigkeitsgrenzen hinaus“

Die Bundesregierung will den bundesweit einheitlichen Lockdown schnell durchsetzen. Immer mehr renommierte Juristen warnen in eindringlichen Worten vor dem Schritt. Er wäre eine "Nichtachtung der Justiz."

IMAGO / Jürgen Heinrich

Am heutigen Dienstag soll die Änderung des Infektionsschutzgesetzes bereits vom Bundeskabinett beschlossen werden – vorgesehen sind bundesweite Ausgangssperren ab 21 Uhr, Schulschließungen, Schließung des Einzelhandels ab einer bestimmten Inzidenz und eine Ermächtigung der Bundesregierung zur Verhängung weiterer Maßnahmen ohne erneuten Parlamentsbeschluss. Wenn das Vorhaben heute angenommen wird, könnte es wohl bereits in den nächsten Tagen Bundestag und Bundesrat passieren. Der deutsche Landkreistag sieht darin ein „in Gesetz gegossenes Misstrauensvotum gegenüber Ländern und Kommunen“.

Doch das Gesetz stößt nicht nur auf zunehmend politischen Widerstand auch unter den so ja in der Corona-Politik weitgehend entmachteten Ministerpräsidenten – es gibt auch zunehmend rechtliche Bedenken.

Zum ersten wäre da die Koppelung der Maßnahmen an einen Inzidenzwert 100. Der ehemalige Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Jens Gnisa äußerte sich auf seiner Facebook-Seite dazu: „Nur auf die Inzidenz abzustellen ist bei derartig drastischen Maßnahmen willkürlich, weil die reine Inzidenz davon abhängt wie viel getestet wird. Dies ist manipulierbar.“ Der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau sagte gegenüber TE, dass der Inzidenzwert von 100 völlig willkürlich sei, „zumal der massenhafte PCR-Test kaum geeignet ist, relevante Aussagen über den Stand der Volksgesundheit zu treffen“.

Unmittelbar verstößt das Gesetz wohl nicht gegen das Grundgesetz – die Seuchenbekämpfungspolitik darf der Bund an sich ziehen. Allerdings dauert so ein Beschluss dieser Tragweite normalerweise Wochen wenn nicht Monate, mit verschiedenen parlamentarischen Debatten. Der Verfassungsrechtler Michael Brenner sagt dazu im Deutschlandfunk: „Wenn man das jetzt in kurzer Zeit durchpeitschen würde, dann würde vielleicht die Gründlichkeit ein bisschen auf der Strecke bleiben.“. Auch das vermutliche Ausbleiben einer Sachverständigenanhörung kritisierte er.

Corona-Update 12. April 2021
Die Einschränkung von Grundrechten wird an Phantasiegrößen gekoppelt
Auch wenn formaljuristisch kein Verstoß gegen das Föderalismus-Prinzip vorliegen sollte, sehen viele den Geist des Grundgesetzes bedroht. Brenner sagt etwa: Deutschland habe aus guten Gründen eine föderalistische Staatsstruktur mit starken Ländern. „Die sollte man nicht aus kurzfristigen Erwägungen heraus aushöhlen.“

Jens Gnisa schreibt:  „Der Bund schießt deutlich über alle Verhältnismäßigkeitsgrenzen hinaus.“ und: „Dieses Gesetz führt aber zu einem kaum noch steuerbaren Dauerzustand. Unsere Gesellschaft wird gewissermaßen auf Autopilot gestellt. Kein Bürgermeister, kein Landrat, kein Ministerpräsident, kein Landtag, nicht einmal ein Verwaltungsgericht kann mehr korrigierend eingreifen.“

Der Staatsrechtler Vosgerau konstatiert, dass Ausgangssperren & Co. ein „verfassungsrechtlich nicht geregelter Ausnahmezustand.“ wären, das spräche gegen die verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Corona-Maßnahmen.

Insbesondere die Ausgangssperre gerät in den Fokus der Kritik – deren Wirkung nicht nachgewiesen ist. Das OVG Lüneburg hob mit dieser Begründung die regionale Ausgangssperre in Hannover bereits kürzlich auf. Anders als dieses Urteil hätten „viele Verwaltungsgerichte bei der Beurteilung behördlicher Maßnahmen, wie v.a. Ausgangssperren, im einstweiligen Rechtsschutzverfahren regelrecht versagt oder sind jedenfalls ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag nicht nachgekommen.“ meint Ulrich Vosgerau. Gnisa sieht die Schuld bei der Politik: „Ab einer Inzidenz von 100 nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, obwohl von Gerichten deren Wirksamkeit angezweifelt wurde, ist eine Nichtachtung der Justiz.“
Auch der Staatsrechtler Christoph Degenhart sieht beim neuen Infektionsschutzgesetz rechtsstaatliche Prinzipien verletzt.

Eltern aufgrund der Inzidenz zu verbieten, ihre Kinder zu treffen, entspräche für Gnisa auch nicht dem „Bild des Grundgesetzes.“
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Kommentare ( 109 )

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andreas donath
3 Jahre her

Der Verfassungsrechtler Michael Brenner sagt dazu im Deutschlandfunk: „Wenn man das jetzt in kurzer Zeit durchpeitschen würde, dann würde vielleicht die Gründlichkeit ein bisschen auf der Strecke bleiben.“

An der Formulierung merkt man deutlich, wie eingeschüchtert dieser Mann bereits ist und wie er verzweifelt versucht, sein Statement so abzuschwächen, dass man ihm nicht an den Karren fahren kann. Merkel, was hast Du aus unserem vormals schönen, freiheitlichen Land gemacht!

moorwald
3 Jahre her

Was Merkel unternimmt, darf nie als Zeichen von Stärke und Machtfülle mißdeutet werden. Im Gegenteil: je drastischer und „verrückter“ die Mittel, desto deutlicher offenbaren sie das Schrumpfen dieser Scheinriesin. Es sind alles Rückzugsgefechte – was man dir auch sage. Am Ende siegt das „System“.

moorwald
3 Jahre her

Merkel will nicht den Kommunismus einführen. Sie will nur möglichst lange Bundeskanzlerin bleiben. Obwohl ihr das neuderdings immer weniger Freude macht, da das Regieren – entgegen ihren Erwartungen – je länger, desto schwieriger wird.

moorwald
3 Jahre her

Nun wollen wir auch mal die Dinge vom Ende her denken: Ziemlich wahrscheinlich werden die Länder dem Merkelschen Diktat nicht so ohne weiteres folgen. Da der Bund (Merkel) aber unbedingt erreichen muß – bei Strafe der Lächerlichkeit – daß seine Anordnungen befolgt werden, könnte er in letzter Konsequenz die Polizei der Länder seinem direkten Befehl unterstellen. Dann wäre es nur noch ein kleiner Schritt zum Schießbefehl. Sozusagen der krönende Abschluß von Merkels 16jährigem Krieg gege das eigene Volk. Dann hät sie alles angewendet, was sie in der DDR gelernt hat. Wie weit wird Merkel in ihrer Verblendung und Schwäche gehen?… Mehr

nachgefragt
3 Jahre her

Oder ist es vielleicht eher so, was den Aspekt Ausgangssperren betrifft, dass hier ein bestimmter Umstand missbraucht wird: Wer trifft sich denn um diese Jahreszeit bei diesen Temperaturen zwischen 23 und 5 Uhr draußen im Freien? Wer setzt freiwillig einen Fuß vor die Tür, wenn er nicht muss? Niemand. Außer… Richtig, „wir“ (Merkel und ihr Deutschland) haben Ramadan. Und damit „wir das schaffen“, den Ramadan, ohne „uns“ anzustecken, müssen „wir“ „uns“ verbieten, „uns“ gegenseitig zum Fastenbrechen zu besuchen. Zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang. Denn „wir“ wissen ja, wer in den Krankenhäusern schon jetzt die Mehrheit der Patienten stellt. Das dürfen „wir“… Mehr

Sembo
3 Jahre her

Das Gesetz wird an diesem Freitag in den Bundestag eingebracht und dann nächsten Mittwoch beschlossen.
Basta. Was schert diese Kanzlerin Bedenken von Verfassungsrechtlern?
Und die Abgeordneten nicken alles ab. Außer einer Fraktion.

moorwald
3 Jahre her
Antworten an  Sembo

Vergessen Sie nicht den Bundesrat… gut möglich, daß die Ministerpräsidenten sich zusammentun. Dann stimmt der Rat nicht zu, der Vermittlungsausschuß wird tätig – und das dauert. Merkels Coup ist ja nicht zuletzt ein Überrumpelungsmanöver.

Axelino
3 Jahre her

In den USA strömen bei einer Inzidenz von 140 in bestimmten Bundesstaaten die Menschen in die Sportstadien, bei uns wird bei einer Inzidenz von 140 der Mega-Lockdown verhängt. So viel zur Aussagekraft und Vergleichbarkeit von Inzidenzwerten. Bis heute warten wir Kritiker auf evidenzbasierte Zahlen. Stattdessen dienen willkürlich gewählte Grenzwerte eines Wischi-Waschi-Parameters als Rechtfertigung für extreme Grundrechtseinschränkungen. Aber klar: seit einem Jahr stehen uns in regelmäßigen Abständen mal wieder die völlige Überlastung des Gesundheitssystems und die berüchtigte Triage bevor. Ich kann diese Knalltüte Wieler nicht mehr hören. Im Januar, bei (angeblich) 1000 COVID-Toten war die Lage angespannt, aber zu keiner Zeit… Mehr

Fulbert
3 Jahre her

Aus den Worten der klugen Juristen dürfen wir damit schliessen: die Abschaffung des demokratischen Föderalismus und die Einführung autoritärer Rahmenbedingungen sind unfein, aber prinzipiell rechtmässig.

Rob Roy
3 Jahre her

Ein gewünschter Nebeneffekt des neuen Infektionschutzgesetzes, ist es die Regierung vor möglicherweise ansteckendem, bundesweitem Protest zu schützen. Jede Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen, jeden öffentlichen Ausdruck von Missbilligung der Politik kann man nun entspannt mit Verweis auf das Gesetz verbieten. Linke Demos gegen Rechts sind davon natürlich ausgenommen.

Axelino
3 Jahre her

Eine Blankovollmacht zum Durchregieren. Ein Gesetz, dass auf einem dubiosen, nach allen Regeln der Kunst manipulierbaren und keine echte Ausagekraft besitzenden Inzidenzwert und der Feststellung einer pandemischen Notlage durch den Bundestag beruht. Ja, damit lässt es sich ganz fein regieren. Die Zahlen liefern die den Ministerien unterstellten Institute und ein paar windige Wissenschaftler vom Schlage unseres nationalen Virologie-Gurus, die Feststellung der Lage übernimmt der Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition und den Stimmen der de facto mitregierenden Parteien, offiziell Opposition genannt. Mit den Gesetzen ist es wie mit den Steuern. Hat man sie erst einmal aus irgendeinem Grunde eingeführt, wird… Mehr