Schwarzfahren gilt als "Erschleichung von Leistungen" und kann mit Gefängnisstrafe geahndet werden. Sozialverbände kritisieren, dass dies vor allem ohnehin sozial Benachteiligte trifft. Nun erwägt Justizministerin Hubig, die Straftat zur Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Dagegen regt sich Kritik.
picture alliance/dpa | Kay Nietfeld
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat angeregt, die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültiges Ticket zu entkriminalisieren.
Gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung kritisierte die SPD-Politikerin zum einen, dass die Strafverfolgung von Schwarzfahrern Ressourcen binde, „die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten“.
Fahren ohne Fahrschein gilt als Erschleichen von Leistungen und ist damit nach Paragraf 265a StGB eine Straftat. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik wurde die Polizei 2024 diesbezüglich in mehr als 144.000 Fällen tätig.
Zum anderen stellte Hubig die Verhältnismäßigkeit von Ersatzfreiheitsstrafen infrage. Immer wieder machen Fälle Schlagzeilen, in denen Schwarzfahrer hinter Gittern landen, weil sie das verhängte Bußgeld nicht zahlen oder zahlen können.
Auf diesen Aspekt verweist unter anderem die Initiative Freiheitsfonds e.V., die Gefängnisinsassen „freikauft“, indem sie die entsprechenden Gelder aufbringt. Diese hatte in einem öffentlichen „Brandbrief“ an die Justizministerin gefordert, das Fahren ohne Fahrschein zu entkriminalisieren: „Jedes Jahr müssen 9.000 Personen in Deutschland für mehrere Wochen oder Monate ins Gefängnis, weil sie wegen Fahrens ohne Ticket nach § 265a StGB verurteilt werden“, heißt es in dem Schreiben, das von verschiedenen Sozial- und Juristenverbänden mitgetragen wird.
Der Straftatbestand träfe „nahezu ausschließlich Menschen in extremer Armut, oft ohne feste Unterkunft und mit erhöhtem Suizidrisiko. Die Inhaftierung verschärft ihre ohnehin prekäre Lebenssituation.“
Die Union kritisiert Hubigs Vorstoß. Fraktionsvize Günter Krings legte der Justizministerin nahe, „sich mehr den wirklichen Problemen im Strafrecht“ zu widmen. Der Auffassung, es handle sich lediglich um ein Bagatelldelikt, widersprach er, und bezeichnete Schwarzfahren als „gemeinschädliches Betrugsdelikt“.
Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) lehnt die Pläne der Bundesjustizministerin ab. Andreas Roßkopf, GdP-Chef für den Bereich Bundespolizei, erklärte gegenüber der Rheinischen Post, dass die Hemmschwelle, Verkehrsmittel ohne Fahrschein zu nutzen, sinken würde, wenn das Strafrecht an dieser Stelle entfiele. Zudem sei es ein Armutszeugnis, wenn als Begründung für die Herabstufung einer Straftat zur Ordnungswidrigkeit die Belastung der Justiz herangezogen würde.
Unterstützung kommt derweil von den Linken. „Es ist ein Skandal, dass in diesem Land noch immer vor allem arme Menschen strafrechtlich verfolgt werden, weil sie sich ein Ticket nicht leisten können“, sagte Linksfraktionsvize Clara Bünger ebenfalls der Rheinischen Post. Sie forderte eine Rückkehr zum sogenannten 9-Euro-Ticket, um Mobilität als Grundrecht zu gewährleisten.
Auf kommunaler Ebene gilt Schwarzfahren in Deutschland bereits in dreizehn Städten nurmehr als Ordnungswidrigkeit, darunter in Düsseldorf, Köln, Mainz, Leipzig und Dresden.
Zuletzt hatten im Herbst bzw. Winter 2025 Frankfurt am Main und Kiel beschlossen, Schwarzfahren nur noch als Ordnungswidrigkeit zu ahnden.

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Die Strafbarkeit des Schwarzfahrens ist auch bei Juristen umstritten. Im Gegensatz zur „Erschleichung von Leistungen“ in anderen Kontexten, wo immer die Umgehung von Kontrollen oder die Überwindung physischer Barrieren eine Tatvoraussetzung ist, gilt beim Schwarzfahren laut Rechtsprechung schon die bloße Inanspruchnahme der Leistung ohne Bezahlung als „Erschleichen“. Man könnte ja auch argumentieren „Wer nicht bezahlt, den sollen die Transportunternehmen eben nicht mitnehmen.“ Letztendlich ist die Strafbarkeit des Schwarzfahrens eine Subventionierung des öffentlichen Personenverkehrs, der so weniger kontrollieren muss. Wenn man als Gesellschaft solch eine Subventionierung wünscht, stellt sich immer noch die Frage, ob das Strafrecht dafür die richtige Form ist,… Mehr
Judikative und Exekutive sind mit dem besuchen von Bürgern mit Bademantelhintergrund beschäftigt. Da bleibt wenig Zeit, um sich mit dem mehrfachen Erschleichen von Leistungen zu beschäftigen.
Bitte noch ein bisschen mehr Sozialismus! Durch schmierige Lügenkampagnen (siehe Fernandes/Ulmen) die Meinungsfreiheit einschränken und auf der anderen Seite den öffentlichen Nah- und Schienenverkehr zur Gratis-Veranstaltung machen, vor allem natürlich für gewaltaffine Neubürger. Frau Hubig, bitte weiter so!
Gut so – weiter so … die Abschaffung des RECHTSSTAATES läuft gut – Danke an Frau Hubig und die SPD – tolle Arbeit (Vorsicht Satire).
Ist dann eine optimierte Steuererklärung bitte auch STRAFFREI zu stellen ? Das wäre schön …
Bitte macht endlich NEUWAHLEN .. all diese Tiefflieger in Amt und Pöstchen müssen verschwinden …. Merz, Klingbeil, Hubig .. alle Problemlos durch KI sofort ersetzbar, ggf. sogar effizienter und billiger …
Die SPD sollte ihre Medienbeteiligungen sofort verkaufen und das GELD an den BUND und LÄNDER als Schadensersatz spenden …
Hat sich das Thema nicht erledigt ,weil die Frage nach einer Fahrkarte den Fragenden sofort in Lebensgefahr bringt ?
Im Koran steht leider nix zum Thema „Fahrschein“ ,sondern nur ,wie der Gläubige mit Ungläubigen umzugehen hat .
Beim Erschleichen von Leistungen wie Schwarzfahren ist der Nutzen einer Sanktionierung für den Staat/Kommune in der Tat gleich Null, bzw. erzeugt nur Kosten.
Hingegen bei der Sanktionierung von Bürgergeldbetrug oder beim „Erschleichen“ von Arbeitslosengeld etc. wären enorme Summen einzusparen, stünden da nicht der ideologische Hemmschuh und die Hege einer bestimmten Wählerschaft davor.
Die Dame ist mit ihrem Amt komplett überfordert. Sie sollte mal ehrlich in den „Spiegel“ sehen.
Das ist ähnlich besch*** wie die Idee, Ladendiebstahl zu „entkriminalisieren“. Das Ergebnis lässt sich in einigen Staaten in den USA beobachten. Plünderungen allenthalben.
Wozu führt dieser Vorschlag der Frau? Ingenieure und Raketenphysiker werden wie gehabt keinen Fahrschein kaufen, und bei einer Kontrolle darf das Zugpersonal abwägen: Riskiere ich eine Auseinandersetzung wegen einer OWi? Eher nicht. Also werden nur die „bestraft“, die eh eine Fahrkarte gekauft haben, allen Anderen passiert noch weniger.
Man lernt – wenn nur genug Straftaten bis hin zum Mord verübt werden, wird offiziell nachgegeben. Jedenfalls, sofern der Großteil herkunftshintergrundveredelt ist.
Naja machen wir uns doch mal nichts vor hier… es werden ja eh ausnahmslos Autochthone angezeigt… auch weil man bei all den Neubürgern ja gar nicht weiss wo sie sich ja gerade aufhalten… haben ja bisweilen bis zu 12 Identitäten habe ich mir sagen lassen… auch will ich mal sehen wie man eine Gruppe von „Neubürgern“ kontrolliert… wer bitte will das riskieren? Wenn schon ein Blick ausreicht damit der „Neubürger“ „vor Schreck“ die Machete zückt, die er natürlich nur zum Brote schmieren mit hat… Ach ist das toll wenn alles so super duper im Land läuft, dass sich Minister mit… Mehr
Die nächste Stufe wäre dann, zur Einsparung von Verwaltungsaufwand Fahrgäste mit afrikanischem oder „westasiatischem“ Aussehen gar nicht mehr zu kontrollieren. Anschließend könnte man (wie in Kalifornien) Ladendiebstahl bis zu einer gewissen Summe legalisieren. Die freigewordenen Kräfte könnte man dann endlich einsetzen im Kampf gegen Rääächts.