Ex-BND-Chef Hanning in Haft – Maaßen erhebt schwere Vorwürfe gegen Justiz

August Hanning sitzt seit Mittwoch in Untersuchungshaft. Hans-Georg Maaßen sieht das sehr kritisch. Seine Gegenrede ist: Nicht erst die Schuldfrage, sondern schon die Methoden der Ermittler, die Haft und die öffentliche Darstellung eines Beschuldigten müssten einer Prüfung standhalten.

picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow
Bundesnachrichtendienst in Berlin

Die Sensationsnachricht der Woche: Der Chef des Bundesnachrichtendienstes wird selbst unter Spionageverdacht verhaftet. Medien sind praktischerweise gleich im Morgengrauen zur Stelle, nehmen die Verhaftungsaktion auf und wissen auch um die angeblichen Schuldensituation bestens Bescheid. Doch es gibt vieles, was misstrauisch machen muss.

Der 80-jährige August Hanning sitzt seit Mittwoch in Untersuchungshaft. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat den Haftbefehl am 7. Oktober in Vollzug gesetzt. Sein früherer Mitarbeiter Manfred D. war bereits am Dienstag in Untersuchungshaft gekommen. Hanning soll, das wird ihm vorgeworfen, über Jahre interne Unterlagen aus dem BND erhalten und für private Geschäfte genutzt haben.

Der ehemalige Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen stellt Fragen zum Geheimschutz, zur Verhältnismäßigkeit der Haft und zur medialen Vorverurteilung. Tichys Einblick hat mit ihm gesprochen. Maaßens Vorwurf lautet: Hier werde ein Beschuldigter vorschnell öffentlich an den Pranger gestellt. Eine Unschuldsvermutung gilt schon längst nicht mehr.

Was ist belegt, was bleibt offen?

Die Verteidigung bestätigte inzwischen den Besitz vertraulicher Unterlagen, bestreitet aber deren Weitergabe zum Nachteil Deutschlands. Rechtsanwalt Leon Kruse erklärte am Mittwoch, Hanning habe solche Informationen nicht weitergegeben.

Auch Aserbaidschan weist eine Beteiligung zurück. Das Land war unversehens als das Land ins mediale Gerede gekommen, das interne Dokumente von Hanning gekauft haben soll. Nach Medienberichten über eine mögliche Verbindung nach Baku dementierte die aserbaidschanische Seite am Mittwoch. Die Bundesanwaltschaft hat eventuell betroffene ausländische Dienste oder Länder weiterhin nicht öffentlich benannt.

Maaßen kennt Hanning nach eigener Aussage seit rund 25 Jahren; zeitweise war dieser sein Vorgesetzter. Ausgangspunkt des Gesprächs sind die Vorwürfe, Hanning habe von einem früheren persönlichen Mitarbeiter mehr als 2.000 Dokumente erhalten, ihn dafür bezahlt und Unterlagen zumindest teilweise an einen ausländischen Nachrichtendienst weitergegeben.

„Der Bundesnachrichtendienst ist keine Stadtverwaltung“

Im Gespräch mit TE zweifelt Maaßen daran, dass eine solche Menge geheimer Unterlagen unbemerkt aus dem BND gelangen konnte. Sein internes Computernetz sei vom Internet getrennt. Daten ließen sich nicht einfach per E-Mail weiterleiten oder auf einen USB-Stick übertragen. Auch Smartphones dürften nicht mitgenommen werden, um damit etwa Bildschirme zu fotografieren.

Hinzu komme die Protokollierung von Ausdrucken und Kopien. Aus anderen Diensten kenne er außerdem stichprobenartige Taschenkontrollen. Vor diesem Hintergrund sei ihm unerklärlich, wie 2.000 geheime Dokumente nach außen hätten gelangen können, ohne dass dies früher aufgefallen wäre.

Der Ursprung liegt im Block-Verfahren

Die frühere Hausdurchsuchung ordnet Maaßen nicht dem Spionageverdacht, sondern dem Verfahren um Christina Block zu. Hanning sei Verwaltungsrat einer Firma gewesen, die Block beraten habe. An der Rückholung ihrer Kinder aus Dänemark sei er laut Maaßen nicht beteiligt gewesen. Trotzdem hätten die Ermittler weitreichende Mittel eingesetzt: Telekommunikationsüberwachung, eine Durchsuchung und sogar eine in die Firma eingeschleuste Quelle. Beschlagnahmte Unterlagen und Datenträger seien anschließend über ein Jahr ausgewertet worden.

Besonders fragwürdig erscheint Maaßen die Begründung der Überwachung. Nach seiner Kenntnis sei behauptet worden, Blocks Ex-Mann sollten kinderpornographische Inhalte untergeschoben werden. Daraus sei ein möglicher Besitz solchen Materials auch bei Hanning abgeleitet worden. Maaßen hält diese Herleitung für spekulativ. Er schränkt ausdrücklich ein, das Block-Verfahren nicht im Einzelnen zu kennen.

Hanning hat sich ja auch gegen die Staatsanwaltschaft in Hamburg dann gewehrt. Auf die Frage, ob es sein könnte, dass hier alte Rechnungen beglichen werden sollen, sagte Maaßen gegenüber Tichys Einblick: „Hanning ist natürlich ein unbequemer Mensch und hat sich wiederholt auch unbequem gegenüber der Regierungspolitik geäußert: gegenüber der Massenmigration nach Deutschland und dann auch gegenüber der Staatsanwaltschaft. Er hat sich das nicht gefallen lassen, hat Dienstaufsichtsbeschwerde erstattet, hat auch das Verhalten des Innensenators und des Justizsenators kritisiert und dann Strafanzeige erstattet wegen Verfolgung Unschuldiger. Da kann es natürlich sein, dass das jetzt hier eine Retourkutsche der Staatsanwaltschaft ist.“

Und wieder waren Medien bestens im Bilde, was wann wo passiert. Maaßen dazu: „Sie haben da ihre Bilder bekommen. Ich nehme an, dass sie vorher schon gebrieft waren, dass sie genau wussten, wann und wo sie da sein sollten und dass sie genügend Zeit hatten, ihre Berichte zu schreiben. Das ist natürlich rechtswidrig. Das weiß jeder, der ein Semester Strafprozessrecht gemacht hat.

Es ist rechtswidrig, dass Behörden Journalisten informieren, damit sie bei der Festnahme oder der Hausdurchsuchung von Betroffenen Fotos machen und Berichte schreiben. Ich habe den Eindruck, dass seit dem Fall Klaus Zumwinkel, dem früheren Chef der Deutschen Post, in Deutschland mittlerweile eine rechtswidrige Tradition in der Politik geworden ist, öffentlich bekannte Personen in einer solchen Weise, man kann sagen, zu demütigen und Menschen vorzuführen. Das darf nicht passieren in einem Rechtsstaat, dass Politik, Staatsanwaltschaften oder der Beamtenapparat in der Polizei, der damit zu tun hat, mit Journalisten kollektiv zusammenwirken, damit diese Journalisten Fotos machen können, damit sie dann ihre Berichte schreiben können.“

„Es gilt in Deutschland das Unschuldsprinzip“

Maaßen weiter: „Das Unschuldsprinzip heißt, auch wenn es eine hausdurchsuchende Festnahme gibt, der Mensch ist unschuldig, solange nicht ein Richter die Schuld feststellt. Und was hier stattfindet, das ist schon eine öffentliche Demütigung und man kann bei Personen wie August Hanning oder damals auch bei Zumwinkel sagen: Das ist schon eine Art Pranger oder Hinrichtung, weil der Ruf ist damit letztendlich ruiniert und diese Personen haben es unglaublich schwer, ihren Ruf wieder herzustellen.“

Durchgestochen wurden auch die finanziellen Verhältnisse von Hanning. Angeblich soll er aus einer Bankgeschichte in Litauen Schulden haben. Maaßen würde hier nicht von ‚durchgestochen‘ sprechen. „Den Begriff ‚durchstechen‘ verwendet man, wenn jemand von der unteren Arbeitsebene etwas an einen Polizisten gibt und vielleicht dafür noch einen Verräterlohn bekommt. Hier muss man davon ausgehen, das ist die politische Ebene, die das zumindest billigt oder in Auftrag gibt, dass so etwas weitergegeben wird. Es ist ein politischer Verrat und das hat nichts mit durchstechen zu tun.“

Maaßen verweist auf die Frage nach Hannings finanziellen Verhältnissen auf dessen Aufsichtsratstätigkeit bei einer später insolventen Bank. Gläubiger hätten versucht, sich an Hanning schadlos zu halten. Ein ausländisches Urteil sei in Deutschland vollstreckt und seine Pension gepfändet worden. Maaßen kritisiert dabei die aus seiner Sicht unzureichende inhaltliche Prüfung solcher Urteile durch deutsche Gerichte.

Untersuchungshaft gegen einen 80-Jährigen

Am schärfsten greift Maaßen die Haftentscheidung an. Hanning sei 80 Jahre alt und krank. Unter diesen Umständen müsse der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz besonders beachtet werden. Eine Fluchtgefahr sieht Maaßen nicht. Er stellt dies Fällen gegenüber, in denen nach Gewalttaten ein fester Wohnsitz in einer Asylunterkunft gegen Haft spreche. Er bezeichnet die Entscheidung des Bundesgerichtshofs als „falsch“ und „rechtswidrig“ und sieht einen schweren Eingriff in Hannings Menschenrechte.

Maaßen befürchtet ein jahrelanges Verfahren. Wenn die Auswertung bis zur Festnahme bereits so lange gedauert habe, könne sich auch der Weg zu einer Anklage erheblich hinziehen. Als warnendes Beispiel nennt er die Verfahren gegen mutmaßliche „Reichsbürger“ in Frankfurt. Hanning brauche nun gute Strafverteidiger.

Zum Schluss würdigt Maaßen Hannings Verdienste um die deutsche Sicherheit. Den Umgang mit ihm empfindet er als menschlich und rechtsstaatlich skandalös. Er zweifelt an Ausbildung und charakterlicher Eignung der beteiligten Juristen. Noch schwerer wiege für ihn, wie dieses Vorgehen vielfach als selbstverständlich hingenommen werde. Der Kern seiner Gegenrede: Nicht erst die Schuldfrage, sondern schon die Methoden der Ermittler, die Haft und die öffentliche Darstellung eines Beschuldigten müssten einer kritischen Prüfung standhalten.

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