EU-Kommission: Sozialfonds soll für Abtreibungsfinanzierung genutzt werden

Die EU-Kommission hat die Einrichtung eines EU-Fonds zur länderübergreifenden Finanzierung von Abtreibung abgelehnt. Zugleich gab sie jedoch bekannt, dass ausgerechnet Gelder aus einem Sozialfonds zu diesem Zweck genutzt werden dürfen. Lebensrechtler wenden sich gegen diese Entscheidung.

picture alliance / Anadolu | Dursun Aydemir

Am 26. Februar hat die Europäische Kommission ihre Antwort auf die Europäische Bürgerinitiative My Voice, My choice veröffentlicht.

Die zentrale Forderung der Initiative ist die Einrichtung eines EU-Fonds zur Finanzierung von Abtreibungen, so dass Frauen aus Ländern, die Abtreibungen einschränken, diese auf Kosten der EU-Steuerzahler in anderen Ländern durchführen lassen können. Damit würde innerhalb der EU ein Mechanismus für Abtreibungstourismus geschaffen, der die souveräne Gesetzgebung der EU-Mitgliedstaaten unterläuft.

Die Einrichtung eines solchen Fonds wurde abgelehnt. Allerdings gab die Kommission zugleich zu verstehen, dass der bereits bestehende Europäische Sozialfonds ESF+ für solche Zwecke genutzt werden könne.

Die EU-Kommissarin für Gleichberechtigung, Hadja Lahbib, und die Kommissarin für Soziale Rechte und Kompetenzen, Roxana Mînzatu, führten bei der Pressekonferenz zur Vorstellung der Kommissionsentscheidung aus, der Zugang zu vorgeburtlichen Kindstötungen sei eine Frage der sozialen Gerechtigkeit und öffentlichen Gesundheitsvorsorge.

Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) bezeichnet diese Begründung als „Abschaffung der bisherigen fundamentalen Rechtsordnung“, da hier die Tötung eines Menschen als Gesundheitsleistung definiert wird. Gemäß der geltenden Rechtsordnung sei eine solche Tötung aber weder gerecht noch diene sie der Gesundheit.

Die ALfA macht deutlich, dass die Vertreter der EU-Kommission keinen Hehl aus ihrer Unterstützung gemacht haben: Hadja Lahbib bedankte sich ausdrücklich bei der Initiative My Voice, My Choice für deren „schlaues Vorgehen“. Zur Strategie von My Voice, My Choice gehörte auch, Abtreibung als gesundheitspolitische Maßnahme darzustellen. Die ALfA hält demgegenüber fest, dass „Schwangerschaft keine Krankheit, und Abtreibung keine Therapie“ sei. Es handele sich um die vorsätzliche Tötung eines menschlichen Lebens.

Die Menschenrechtsorganisation hält fest: „In allen EU-Mitgliedstaaten – auch in jenen mit restriktiven Regelungen – ist medizinische Hilfe bei Lebensgefahr der Schwangeren rechtlich anerkannt. Es besteht daher keine Notwendigkeit, für eine Abtreibung, die das Leben der Mutter retten könnte, ins Ausland zu reisen. Wie mit Abtreibungen aus anderen Gründen umgegangen wird, obliegt der nationalen Rechtsprechung der Mitgliedstaaten.“

Da hier die Kompetenzen souveräner Staaten untergraben werden sollen, betrachtet die ALfA die Begründung der Kommission als Rechtsbruch: „ Die ergänzende, koordinierende oder unterstützende Tätigkeit der EU hat „unter Ausschluss jeglicher Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten“ (Art. 168 Abs. 5 AEUV) zu erfolgen.“

Da eine vollumfängliche Zustimmung zum Vorhaben der Bürgerinitiative eindeutig die Zuständigkeit der Kommission überschreiten würde, meine man nun, „einen eleganten Weg gefunden zu haben, diese Widrigkeiten zu umschiffen.“ Die Kommission wolle unter dem Deckmantel soziale Politik einen unzulässigen Abtreibungstourismus fördern.

Die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, Cornelia Kaminski, bezeichnet es als zynisch, dass ausgerechnet Gelder eines Sozialfonds dazu dienen sollen, vorgeburtliche Kindstötung zu finanzieren: „Der ESF+ ist dafür da, Menschen in Arbeit, Bildung und gesellschaftliche Teilhabe zu bringen – nicht, um rechtlich und ethisch hoch umstrittene Maßnahmen wie einen EU-finanzierten Abtreibungstourismus zu etablieren. Er dient explizit dazu, Familien mit Kindern vor Armut und Not zu schützen. Sollte dieser Schutz nun darin bestehen, dass die Mittel des Fonds genutzt werden, um die betroffenen Kinder vor ihrer Geburt zu töten und dies den Familien in Not als Ausweg zu präsentieren, so wäre das an Zynismus nicht zu überbieten“, so Kaminski.

Sie weist zudem darauf hin, dass die 2014 gestartete Bürgerinitiative One of Us, deutlich mehr Unterschriften vorweisen kann und bis heute die erfolgreichste Europäische Bürgerinitiative ist. One of Us setzt sich dafür ein, dass die EU keine Initiativen finanzieren solle, die die Zerstörung menschlichen Lebens in seinen frühen Entwicklungsphasen zum Ziel haben.

„Europas Bürgerinnen und Bürger wollen mehrheitlich kein EU-finanziertes Abtreibungsprogramm, sondern ein Europa, das das Menschenrecht auf Leben aller Menschen schützt – auch der Kinder von Eltern, die von sozialer Not und Armut betroffen sind. In diesem Sinne sollten die Mittel des ESF+ auch in Zukunft verwendet werden.“, wendet Kaminski ein.

Die Initiative My voice, My choice, die auf eine slowenische NGO zurückgeht, ist ein Zusammenschluss aus zahlreichen Organisationen, die Abtreibungslobbyismus betreiben. In Deutschland gehören ihr unter anderem pro familia, Campact und Doctors for choice Germany an.

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Kommentare ( 2 )

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Kassandra
1 Stunde her

Aus den USA betrachten sie so – denn die kommen, bei denen ist Abtreibung so gut wie gar nicht erlaubt:
„The European Union population replacement plan:
1) open borders to millions of Muslims and provide free welfare
2) trade deal with India to bring in millions of cheap low skilled India workers to replace European White workers
3) free abortions for White European women“    https://x.com/WallStreetMav/status/2027088869154296203
.
Wer den Plan gegen die abendländische Gesellschaft ausarbeitete hat tatsächlich an alles gedacht. Welche mit NiedrigstIQ aus Verwandtenehen seit 1447 Jahren können das gar nicht sein.

Felix Dingo
1 Stunde her

Da bleibt einem die Spucke weg. Der folgenden Tabelle können Sie die Anzahl der Abtreibungen in Deutschland von 1980 bis 2022 entnehmen: https://www.theologische-links.de/downloads/tabellen/abtreibungen_deutschland.html Im Durchschnitt waren dies mindestens 100.000 Abtreibungen pro Jahr, wobei nur die registrierten Abtreibungen aufgeführt sind. Vor 1980 und nach 2022 dürften die Zahlen ähnlich gewesen sein. Aber schauen wir uns den Zeitraum von 1980 bis 2022 genauer an. Der Zeitraum umfasst 42 Jahre. In 42 Jahren wurden pro Jahr ca. 100.000 kleine wehrlose Menschlein getötet. Das macht in der Summe: 4,2 Millionen vernichtete kleine Menschen. Diese kleinen Menschen und deren Nachkommen fehlen uns heute. Deshalb muss… Mehr