Vergewaltigung mit Kulturrabatt

Ein Richter lässt einen zugewanderten Vergewaltiger auf freien Fuß, weil der Täter die gesellschaftlichen Normen noch nicht ausreichend verstanden habe. Der Fall ist ein krasses Beispiel für die neue Zwei-Klassen-Justiz im Westen.

picture alliance / fototronik.de | David Ebener

Wenn spätere Generationen von Historikern die Frage untersuchen, was die blühende Zivilisation des Abendlandes hat untergehen lassen, dann wird eine zentrale Antwort lauten: die Justiz.

In der Nähe der australischen Hauptstadt Canberra vergewaltigt nach einer Party im August 2025 ein damals 16-Jähriger eine 18-jährige Frau. Der Täter stammt aus Bhutan und war sechs Monate zuvor nach Australien gekommen. Eben gerade ist der Prozess zu Ende gegangen, und jetzt kocht im Land der Koalas und Kängurus die Volksseele.

Denn der Richter, Andrew Muller heißt er, hat ein unfassbar mildes Urteil gesprochen: Der Mann, der das Leben einer jungen Frau zerstörte, muss nicht ins Gefängnis. Das Urteil lautet: 18 Monate auf Bewährung.

Noch unfassbarer ist die Urteilsbegründung.

Richter Muller geht kurz darauf ein, dass der Täter jung war und ein Geständnis ablegte und dass zwei Gutachterinnen eine günstige Sozialprognose stellten. Man kennt das. Was man bisher nicht kannte: Der Richter wertete auch „die fehlende sexuelle Erfahrung“ des Täters als strafmindernd. Im Umkehrschluss heißt das, dass sexuell erfahrene Männer härter bestraft werden. Da gehen beim Beobachter die Augenbrauen bis zum Haaransatz nach oben.

Der Hammer aber kommt zum Schluss: Vor allem begründet der Richter sein mildes Urteil mit der „begrenzten Einsicht in die gesellschaftlichen Normen in Australien“.

Rechtsprechung gegen das Recht

Seit wann ist Unkenntnis der Gesellschaft eine Entschuldigung für Vergewaltigung?

Eine Frau ist kein landestypischer Brauch, den ein Neuankömmling erst kennenlernen muss. Ihr Körper ist kein interkulturelles Missverständnis. Wer eine Frau gegen ihren Willen festhält, sie vergewaltigt und trotz ihres Flehens nicht aufhört, braucht keinen Einführungskurs in westliche Umgangsformen – sondern eine ausreichend lange Zeit im Knast.

Es ist schon diskutabel, warum gewalttätige Jugendliche grundsätzlich milder bestraft werden als ältere Täter. Es gibt Argumente dafür, aber auch dagegen. Ganz sicher gibt es kein einziges Argument für einen zusätzlichen Kulturrabatt.

Herkunft erklärt Lebensgeschichten. Das ist auch schon alles. Unabhängig von seiner Herkunft ist jeder Mensch für seine Taten verantwortlich.

Das Urteil und seine Begründung machen den Rechtsstaat zur Farce. Der Täter läuft frei herum. Das Opfer, das im Prozess quälende Erinnerungen und den Verlust ihres Selbstwertgefühls vortrug, bleibt eine Gefangene des Unrechts, das ihr angetan wurde.

Dafür gibt es keine Bewährung.

Unrecht mit System

Die Justiz in Australien führt vor, was wir auch anderswo im Westen besichtigen müssen – auch bei uns in Deutschland.

Der Bundesstaat Victoria schickte seine Richter schon im Oktober 2024 zu einer Fortbildung. Dort lernten sie zu vermeiden, dass sie gegen Migranten Strafen verhängen, die zu deren Abschiebung führen würden. Anhand von Fallbeispielen wurde gezeigt, wie die Juristen in Urteilen Strafen begründen können, die unter zwölf Monaten Haft liegen. Denn ab einer Strafe von zwölf Monaten kann ein Migrant abgeschoben werden.

Für einen hypothetischen Sexualstraftäter wurde in einem solchen Fallbeispiel ein Urteil von elf Monaten und fünfzehn Tagen empfohlen. Alles ganz rechtsstaatlich, selbstverständlich.

Tatsächlich ist es das Ende des Rechtsstaats. Ein Strafgericht ist keine Rettungsagentur für Aufenthaltstitel. Es bemisst Schuld. Wer das Strafmaß danach bemisst, ob ein Täter ausländerrechtliche Probleme bekommt, hat den Sinn der Strafjustiz nicht verstanden und im Richteramt nichts verloren.

Nicht in Australien. Und auch nicht in Deutschland.

Täterschutz statt Opferschutz

Doch auch bei uns kapitulieren die Gerichte vor dem Zeitgeist.

Das Landgericht Saarbrücken verurteilte 2006 einen Mann wegen Geiselnahme in Tateinheit mit Vergewaltigung zu zwei Jahren auf Bewährung. Er hatte eine junge Frau war nach Belgien verschleppt worden, um sie zur Heirat zu zwingen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die milde Strafe ausdrücklich unter Berücksichtigung des familiären „Erwartungsdrucks“ des Täters aus einem anderen Kulturkreis: Der Mann habe eine „geringere Hemmschwelle“ überwinden müssen.

Was für eine perverse Logik. Ausgerechnet der soziale Druck einer Umgebung, die den Willen von Frauen mit Füßen tritt, wird zum Argument für mildere Bestrafung. Die Macht des Milieus reicht damit bis in die richterliche Bewertung seiner Gewalt.

Ein Jahr später verweigerte eine Frankfurter Familienrichterin einer misshandelten Frau eine vorzeitige Scheidung unter Verweis auf den Koran und ein angebliches Züchtigungsrecht im „Herkunftsmilieu“. Das Amtsgericht erklärte sie für befangen und übergab den Fall einem anderen Richter.

Die Korrektur ist gut. Aber die Frage bleibt: Wie konnte eine Frau jemals Familienrichterin werden, die anderen Frauen zumutet, aus kulturellen Gründen Gewalt hinzunehmen? Wie kommt eine deutsche Richterin auf die Idee, allgemeine Menschen- und Bürgerrechte sowie den Schutz der körperlichen Unversehrtheit nach Herkunftsklassen zu sortieren?

Pranger ohne Bewährung

Während unsere Richter bei echten Tätern kulturelle Rücksichtnahmen pflegen, ist unsere Gesellschaft bei Verdächtigen auch ganz ohne Beweise viel weniger feinfühlig.

Till Lindemann wurde, das kann man kaum anders sagen, von den Medien öffentlich hingerichtet. Dem Sänger der Band „Rammstein“ wurde vorgeworfen, er habe Frauen unter Drogen setzen lassen, um Sex mit ihnen zu haben. Davon stimmte: nichts. Die Berliner Staatsanwaltschaft stellte ihre Ermittlungen wegen fehlendem hinreichenden Tatverdacht ein. Es gab nie eine Anklage. Das Landgericht Hamburg untersagte mehreren Medien, den Verdacht gegen Lindemann weiter zu verbreiten.

Jörg Kachelmann kam ebenfalls an den öffentlichen Pranger. Der falsche Vorwurf gegen ihn: Vergewaltigung. Er wurde freigesprochen, später stellten Gerichte fest, dass eine frühere Partnerin ihn vorsätzlich falsch beschuldigt hatte. Seine TV-Karriere war da längst ruiniert.

Andreas Türck hat fast genau dasselbe erlebt: Vergewaltigungsvorwurf, Moderatorenjob verloren, anschließend freigesprochen. Auch bei ihm sahen die Richter eine Vorverurteilung durch die Medien.

Die Liste ließe sich nahezu beliebig fortsetzen. Mit deutschen Verdächtigen sind unsere Medien über alle Maße unbarmherzig. Mit zugewanderten echten Tätern sind unsere Richter über alle Maße nachsichtig.

Zwei-Klassen-Justiz

Gleiches Recht für alle: Das bedeutet, dass die Würde einer Frau bei uns nicht verhandelbar ist – egal, wo der Täter herkommt.

Wenn das Volk es den Medien überlässt, über Schuld oder Unschuld zu entscheiden, dann ist das ein doppelt schlechtes Zeichen: Erstens, weil die Medien sich eine Rolle anmaßen, die ihnen beim besten Willen nicht zusteht. Zweitens, weil das überhaupt nur deshalb funktioniert, weil das Volk das Vertrauen in die Justiz verloren hat.

Eine andere Kultur ist keine Rechtfertigung für einen Strafrabatt bei uns. Wenn solche Urteile gesprochen werden, dann ist das keine Toleranz. Es ist Justizversagen.

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Kommentare ( 23 )

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GWR
26 Minuten her

Nach Ludwig Thoma: „Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand“.
Das ist nun wohl das „Markenzeichen“ der deutschen Justiz. Und in GB, Australien und anderen westlichen Ländern scheint das ebenso zu sein.

Udo Zimmermann
31 Minuten her

Deutschland ist auf allen Ebenen zurzeit in der Endphase, eine Änderung ist nicht erkennbar. Als Täter muss ich lediglich mein Schandmaul halten, Ausreden, Rechtfertigungsgründe pp.dafür sorgen schon die Gerichte. Würde meiner Tochtrer/Frau so etwas passieren, entweder wäre ich ein gebrochener Mann oder ich hätte noch eine Aufgabe in meinem Leben. Ein Leben, dass durch einen Gangster unwiderruflich zerstört wurde.

Autour
36 Minuten her

Ist bei uns doch das gleiche!!!!
Hier werden Opfer noch zu Schadensersarz verurteilt weil der Täter sich beim schlagen am Kopf des Opfers die Hand gebrochen hat ..
Oder Tote bekommen eine Mitschuld an ihrem Tod weil ihr Gehin einen seltenen Fehler hatte der durch die Tritte dann zum Tode führte… also gibt es hier alles schon seit Jahrzehnten…

Simplex
44 Minuten her

Horst Arnold. Opfer einer Lügnerin, eines solchen Gerichts, s.o., Justizopfer, vom Land nicht wieder eingestellt, vor Gram das Herz gebrochen. Aber war ja bloss ein Lehrer. Nicht so dramatisch.

twsan
53 Minuten her

Und jetzt kommt Hubig – und will per Gesetz zementieren, dass nur solche, die in den sozialen Medien ein Loblied auf die Regierung singen, also Linke und Linksextremisten, Schöffen werden können.

Last edited 51 Minuten her by twsan
Siggi
58 Minuten her

Hier macht man sich gar nicht erst die Mühe. Viele Anzeigen werden einfach eingestellt. So werden viele Opfer mehrfach vergewaltigt. Die Regierung vegeigt total und kehrt sich einen Sche… um die Opfer. Die Orientalen können dich hier im unterwanderte Land alles erlauben. Siehe Berlin. Man sollte langsam an private Handlu gswillige denken, die sich um die Defizite des Rechtsstaates „kümmern“. Die Regierung mit ihrem Rechtsstaat geht lieber gegen Menschen vor, die diese Zustände anprangern und beenden wollen. AfD, für ein Leben in Würde, Sicherheit und Wohlstand. Es ist schließlich immer noch unser Land! Wenn wir uns ei wenig Mühe geben,… Mehr

Manfred_Hbg
1 Stunde her

Zitat 1: „Eben gerade ist der Prozess zu Ende gegangen, und jetzt kocht im Land der Koalas und Kängurus die Volksseele.“ > Na, zumindest scheint hier dann ja die australische Bevölkerung nicht so völlig verblödet wie hier in „Schland“ und EUropa zu sein und auf die Barrikaden zu steigen. Gut so. – – – – – Zitat 2: „Denn der Richter, Andrew Muller heißt er, hat ein unfassbar mildes Urteil gesprochen“ > Ähem, hüstel-räusper: Weil sich nicht nur das Urteil sehr „deutsch“ anhört, sondern auch dessen Name !Andrew Muller“ ziemlich deutsch klingt, kann es sein, dass dieser Mann ein australischer… Mehr

FreudLich
1 Stunde her

Vermutlich hat dieser Richter keine Tochter, die diesem Mann begegnen könnte.

hansgunther
1 Stunde her

Man bekommt immer mehr den Eindruck, daß Richter ein Anlernberuf wie Kofferträger ist. Bauhilfsarbeiter sind das auch. Dabei bin ich mir ziemlich sicher, daß Urteile des Bauhilfsarbeiters in der Regel näher am ganz normalen Menschenverstand wären als diese Richtersprüche ohne Sinn und Verstand; von Gerechtigkeit spricht noch keiner. Die Entwicklung gibt Anlaß zu großer Sorge für die autochthone Bevölkerung!

TomK11
1 Stunde her

Ich kenne kein Land in dem Vergewaltigungen erlaubt sind. Aber etliche im arabischen Raum, wo der Täter, wenn er nicht von der Polizei gerettet wird, mit dem Tod rechnen muss. Das Urteil von diesem Richter ist ein Skandal und zeugt von der völlig Unkenntnis von migrantischer Herkunft. Und diese dann noch als Begründung zu nehmen setzt dem ganzen noch die Krone auf. Passt aber zu den Engländern, die Blätter an Migranten verteilen, dass in England Vergewaltigungen nicht erlaubt sind.

Benedictuszweifel
40 Minuten her
Antworten an  TomK11

Die Engländer, genauer: die Labor Regierung hat die unerträglich-unfassbaren Verbrechen des Grauens (grooming) bewusst nicht verfolgt, weil sie um ein Großteil ihrer Wähler gefürchtet hat. Wie heißt der Satz: „So lange Jeder an sich denkt… Apropos denken: Auch die überwältigende Mehrheit der Souveräne dieser Republik hat immer und immer wieder den eigenen Untergang frei und geheim gewählt. Offensichtlich führen zwei Dinge immer zu den größten Katastrophen: Hunger und Vollverblödung.