Zwei Urteile, die aktuell für emotionale Debatten auf den Social-Media-Plattformen sorgen: Eine 21-jährige Autofahrerin wird in der Schweiz zu vier Jahren Haft verurteilt, weil sie 118 km/h zu schnell war. Und in Wien bekam ein 52-jähriger Syrer, der ein 6-jähriges Mädchen vergewaltigt hat, viereinhalb Jahre Haft.
IMAGO / Daniel Scharinger
Dass die Raserin in der Schweiz lediglich sechs Monate weniger in der Gefängniszelle absitzen muss als ein syrischer Kinder-Vergewaltiger in Wien, könnte eine gewisse Schwäche in den europäischen Justizsystemen zeigen. Hier die beiden Fälle, die zu vier und viereinhalb Jahre Haft führten:
Der Vorfall, der dem Urteil in der Schweiz zugrunde liegt, ereignete sich bereits am späten Abend des 25. Juni 2021: Damals war die Lenkerin erst 21 Jahre alt. Auf der Autobahn A3, auf Höhe der Gemeinde Lachen, beschleunigte sie den Sportwagen ihres Vaters auf eine Geschwindigkeit von 238 km/h – deutlich über der erlaubten Höchstgrenze. Es blieb nicht bei diesem einen Vorfall: Im selben Jahr überschritt sie laut Gericht insgesamt sieben weitere Male die zulässige Geschwindigkeit teils erheblich.
Ihre eigenen Videoaufnahmen wurden der Schnellfahrerin zum Verhängnis: Die Frau hatte ihre Fahrten mit dem Handy gefilmt – Aufnahmen, die später im Zuge eines anderen Strafverfahrens in die Hände der Polizei gelangten.
Vier Jahre Freiheitsstrafe entsprechen der im Gesetz vorgesehenen Höchststrafe für sogenannte Raserdelikte. Der auf Verkehrsrecht spezialisierte Anwalt Simon Bloch erklärte gegenüber dem Schweizer „Tagesanzeiger“, es könnte sich um die bislang härteste Strafe handeln, die in der Schweiz für ein reines Raserdelikt verhängt wurde.
Nur viereinhalb Jahre Haft für sexuellen Missbrauch eines 6-jährigen Kindes
Der zweite Fall, der nun zu einer ähnlich hohen Haftstrafe führte, ereignete sich in Wien: Ein 52-jähriger syrischer Migrant hatte im vergangenen Juli seine erst sechsjährige Nachbarstochter zu sich in die Wohnung gelockt. Dann hat er an ihr sexuelle Handlungen durchgeführt. „Die Tat ist schrecklich und erschütternd”, hatte selbst der Verteidiger zum Verhandlungsauftakt gesagt.
Bei der Festnahme des Täters hat die Polizei auch eine Hausdurchsuchung bei dem Zuwanderer durchgeführt: Verschiedenste Datenträger mit 6.000 Bildern und Videos an Kindesmissbrauchsmaterial wurden sichergestellt. Zwei Videos soll der Syrer auch per WhatsApp weiterverschickt haben. Aus dem beschafften Material hatte er 160 Screenshots hergestellt.
Das Urteil wegen Vergewaltigung, schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger und Besitzes von Kindesmissbrauchsmaterial: viereinhalb Jahre Haft, die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft nahmen das Urteil an.
Österreichische Ministerin kritisiert Urteil
Dieser Richterspruch sorgte für politische Reaktionen in Österreich. Nicht nur die FPÖ kritisierte die Milde, sondern auch die österreichische Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) sagte in einem Instagram-Auftritt klar, wie sehr sie diese Vorgangsweise der Justiz irritiert: „Die Verhältnismäßigkeit – da ist etwas ins Rutschen gekommen. Wir müssen uns alle immer für den Schutz unserer Kinder einsetzen.“

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So unappetitlich. Kinderschutz proklamieren und dafür Internetzugang für jeden von einer Ausweiskontrolle abhängig machen wollen, Chats abhören wollen, planen, digitale Gewalt ins Gesetz aufzunehmen, aber reale Täter mit einem kleinen Klaps bestrafen.
Und wie hoch war die Strafe für den Linken, der tausende jugendpornographischer Fotos und Videos auf seinem Handy hatte? Ah, https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/ost-thueringen/saale-holzland/landtagsabgeordneter-kinderpornografie-strafbefehl-100.html. 9 Mte Haft für 2 Jahre auf Bewährung ausgesetzt und 1.000 EUR Strafe.
Wie wäre es mit einer drastischen Erhöhung der Mindesstrafe ohne Möglichkeit für Bewährung über die EU?
Wie war das gleich noch mal mit Äpfel und Birnen? Aber ja, es ist beschämend, was uns so ein Leben eines kleinen Mädchen wert ist, Schande über uns. Aber warum nehmen wir für uns nicht die Scharia in Anspruch? Es werden immer nur autochthone Mädchen und Frauen vergewaltigt. Warum ist das so? Weil sich in den Herkunftsländern die Straße der Vergewaltiger annehmen würde. So etwas gibt es da nicht! Weil dann bist du nämlich tot, verstehst du?
Es wäre passender gewesen, zwei Urteile innerhalb eines Landes und damit innerhalb desselben Justizsystems zu vergleichen. Dennoch lassen diese beiden Urteile Rückschlüsse auf den Zustand des jeweiligen Landes zu: 1. In Österreich wird Gewaltkriminalität so milde bestraft, dass es das Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung missachtet und damit die öffentliche Ordnung sowie das Funktionieren der Gesellschaft untergräbt. 2. In der Schweiz werden Verkehrsdelikte, bei denen niemand zu Schaden kommt, aufgrund der Abschreckungswirkung sehr hoch geahndet, um für Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen (meines Wisssens aufgrund von Vorfällen mit Rasern aus dem Balkan in den 90er Jahren). Das ist das ebenfalls unverhältnismäßig, da… Mehr
Nach meinem Verständnis von Gerechtigkeit ist Vergewaltigung eine der schlimmsten Straftaten, die man überhaupt begehen kann, insbesondere an Kindern. Trotzdem erleben wir in ganz Europa, dass Vergewaltigung von Richtern geradezu mit Verständnis begegnet wird. Ich hatte vor ca. einem Jahr im Auto den Podcast eines Kumpels von mir mitgehört. Da ich sowas selber normalerweise nicht höre, weiß ich leider nicht mehr, um welchen Podcast es sicj handelte und kann jetzt auch keine Quellen hier angeben. Aber ich fasse mal kurz zusammen, was in diesem Podcast behauptet wurde. Demnach gibt es in Deutschland ein grundsätzliches Strafmaß, das verhängt werden muss, wenn… Mehr
Lob an den Autor, dass er richtigerweise von „Missbrauchsmaterial“ spricht und nicht (wie in den Medien üblich) von Pornographie.
Abseits dessen, würde ich eher den Vergleich zu „Me-too“ ziehen: Kinder, Jugendliche und Frauen werden ungestraft oder nahezu ungestraft vergewaltigt / getötet und viele Medien schweigen. Anders sieht es bei prominenten „Opfern“ und „Tätern“ aus. In diesen Fällen gilt die Unschuldsvermutung nicht mehr (Kachelmann, Reichelt, Ulmen etc.) und jeder Mann ist Täter.
Das Justizsystem (West-)Europas wurde seitens der sogenannten „Elite“ mit dessen Verweiblichung vorsätzlich zerstört (https://www.sueddeutsche.de/magazin/leben-und-gesellschaft/die-neue-rechtsordnung-szm.79969), da Frauen mitnichten nach dem Wohl des Volkes, sondern, geschechtsbedingt, auf das Ego bezogene emotionale Entscheidungen fällen (siehe Hegel, deutscher Philosoph: „Stehen Frauen an der Spitze der Regierung, so ist der Staat in Gefahr, denn sie handeln nicht nach den Anforderungen der Allgemeinheit, sondern nach zufälliger Neigung und Meinung.“), das auch das Handeln der verbliebenen sogenannten „Männer“ innerhalb des sogenannten „Rechtsstaates“ bestimmt!
Die Gefängnisstrafe ist falsch, so lange nichts passiert ist. Fahrerlaubnisentzug für 10 Jahre, danach neu machen und eine saftige Geldstrafe in Höhe von 10 000 EUR.
Tja, in der Schweiz möchte man eben nicht erst darauf warten, bis die junge Selbstdarstellerin jemanden tot fährt. Und ausserdem ist sie ja wohl laut Kommentar eine krasse Wiederholungstäterin, die bei solchen Geschwindigkeiten auch noch Filmaufnahmen von sich macht…
In Deutschland liegt der Großteil der verhängten Einzelstrafen bei Vergewaltigung übrigens in einem Rahmen zwischen 31 und 48 Monaten.
Das wäre dann eine überschaubare Zeit für mich zu überlegen, was ich mit dem Täter „besprechen“ würde, wenn ich ihn bei seiner Entlassung begrüsste.
Die harten Strafen für Raser in der Schweiz wurden nach vielen schweren Unfällen mit Toten, verursacht von Westbalkanesen, die während des Jugoslawienkrieges kamen, eingeführt.
Eine 6-jährige „Untermenschin“ (Sorry, aber entsprechend genau so wird ihr Peiniger milde gerichtet!) gilt halt nichts mehr in den westeuropäischen Ländern, in denen der Islam und die links-grün-woken Marxisten, institutionell das Sagen haben.