Zwei Urteile, die aktuell für emotionale Debatten auf den Social-Media-Plattformen sorgen: Eine 21-jährige Autofahrerin wird in der Schweiz zu vier Jahren Haft verurteilt, weil sie 118 km/h zu schnell war. Und in Wien bekam ein 52-jähriger Syrer, der ein 6-jähriges Mädchen vergewaltigt hat, viereinhalb Jahre Haft.
IMAGO / Daniel Scharinger
Dass die Raserin in der Schweiz lediglich sechs Monate weniger in der Gefängniszelle absitzen muss als ein syrischer Kinder-Vergewaltiger in Wien, könnte eine gewisse Schwäche in den europäischen Justizsystemen zeigen. Hier die beiden Fälle, die zu vier und viereinhalb Jahre Haft führten:
Der Vorfall, der dem Urteil in der Schweiz zugrunde liegt, ereignete sich bereits am späten Abend des 25. Juni 2021: Damals war die Lenkerin erst 21 Jahre alt. Auf der Autobahn A3, auf Höhe der Gemeinde Lachen, beschleunigte sie den Sportwagen ihres Vaters auf eine Geschwindigkeit von 238 km/h – deutlich über der erlaubten Höchstgrenze. Es blieb nicht bei diesem einen Vorfall: Im selben Jahr überschritt sie laut Gericht insgesamt sieben weitere Male die zulässige Geschwindigkeit teils erheblich.
Ihre eigenen Videoaufnahmen wurden der Schnellfahrerin zum Verhängnis: Die Frau hatte ihre Fahrten mit dem Handy gefilmt – Aufnahmen, die später im Zuge eines anderen Strafverfahrens in die Hände der Polizei gelangten.
Vier Jahre Freiheitsstrafe entsprechen der im Gesetz vorgesehenen Höchststrafe für sogenannte Raserdelikte. Der auf Verkehrsrecht spezialisierte Anwalt Simon Bloch erklärte gegenüber dem Schweizer „Tagesanzeiger“, es könnte sich um die bislang härteste Strafe handeln, die in der Schweiz für ein reines Raserdelikt verhängt wurde.
Nur viereinhalb Jahre Haft für sexuellen Missbrauch eines 6-jährigen Kindes
Der zweite Fall, der nun zu einer ähnlich hohen Haftstrafe führte, ereignete sich in Wien: Ein 52-jähriger syrischer Migrant hatte im vergangenen Juli seine erst sechsjährige Nachbarstochter zu sich in die Wohnung gelockt. Dann hat er an ihr sexuelle Handlungen durchgeführt. „Die Tat ist schrecklich und erschütternd”, hatte selbst der Verteidiger zum Verhandlungsauftakt gesagt.
Bei der Festnahme des Täters hat die Polizei auch eine Hausdurchsuchung bei dem Zuwanderer durchgeführt: Verschiedenste Datenträger mit 6.000 Bildern und Videos an Kindesmissbrauchsmaterial wurden sichergestellt. Zwei Videos soll der Syrer auch per WhatsApp weiterverschickt haben. Aus dem beschafften Material hatte er 160 Screenshots hergestellt.
Das Urteil wegen Vergewaltigung, schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger und Besitzes von Kindesmissbrauchsmaterial: viereinhalb Jahre Haft, die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft nahmen das Urteil an.
Österreichische Ministerin kritisiert Urteil
Dieser Richterspruch sorgte für politische Reaktionen in Österreich. Nicht nur die FPÖ kritisierte die Milde, sondern auch die österreichische Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) sagte in einem Instagram-Auftritt klar, wie sehr sie diese Vorgangsweise der Justiz irritiert: „Die Verhältnismäßigkeit – da ist etwas ins Rutschen gekommen. Wir müssen uns alle immer für den Schutz unserer Kinder einsetzen.“

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118 km/h zu schnell sind schon eine Hausnummer. Ob eine Gefängnisstrafe das richtige ist, sei dahingestellt. Eher ist die Strafe für den Vergewaltiger zu niedrig. Zudem ist der Vergleich etwas problematisch, weil die Urteile in verschiedenen Ländern gefällt wurden.
Die Raserin hat Höchststrafe ausgefasst, weil sie eine Wiederholungstäterin war, die sich auch dabei filmte und damit Anreizwirkung für andere erzielte. Höchststrafen sollen für die Allgemeinheit abschreckend wirken; da geht es nicht nur um die Gefährlichkeit des Täters, sondern um eine öffentliche Wirkung. In diesem Fall soll das Urteil abschreckend auf die illegale Rennszene wirken. Im Falle des Vergewaltigers am LG Wien (Schöffenprozess mit 2 Berufsrichtern und 2 Laien) wurde schuldmindernd „die Unbescholtenheit des Angeklagten und dessen Geständnis“ gewertet. Die Strafhöhe könnte von der StA noch angefochten werden; warum sie darauf verzichtete, war aus der Presse nicht zu erfahren.
In dieser Hinsicht sollte man das Kalifat, aus dem der Syrer kommt, dann tatsächlich für Europa begrüßen. Dann wäre er aufgeknüpft worden. Und die Schweizerin hätte als Frau weder Auto noch Führerschein haben dürfen.
Das ist zwar eine Nebensache aber angesichts der Fakten, die hier vorliegen,s scheint es sich im dem Fall aus Österreich um einen Geschäftsmann handeln, der auch Kunden gehabt hat. Sind die Kunden des Mannes rechtlich untersucht worden oder wie im Falle Epstein einfach in Ruhe gelassen, weil sie immer noch zu viele Kontakte mit den entsprechenden Behörden haben?
Dazu 6000 Bildern sind wohl nicht von dem gleichen Kind gemacht? Was ist mit den anderen Opfern dann? Hat der Mann das alles alleine gemacht?
118 km/h –> in der Schweiz Knast. In Deutschland hingegen haben wir Freiheit und derjenige bekommt vielleicht eine Geldstrafe und ein paar Monate Fahrverbot, damit er dann im nächsten Jahr auch damit erfolgreich ist Menschen totzufahren.
Ob das in der Schweiz gerecht ist, das kann man durchaus anzweifeln. Ein dauerhaftes Fahrverbot und eine sehr hohe Geldstrafe wären ausreichend, soweit niemand zu Schaden gekommen ist.
Das migrantische Kinderschänder jedoch mit sehr wenig Strafe bis sogar straffrei wegkommen, ich möchte da an den Afghanen in Regensburg erinnern der wegen Vergewaltigung nach seinem Heimaturlaub zu Abstinenz „verurteilt“ wurde, hat weder etwas mit Recht, noch mit Gerechtigkeit zu tun.
Sowohl Richter als auch die Anklage haben durch dieses Fehlurteil faktisch mitvergewaltigt. Es ist nichts anderes als die Belohnung der Tat mit einer milden Strafe. Typisch linksgrün. Einfach nur ekelhaft
Hier kollidieren 2 grundsätzlich unterschiedliche Probleme. Die Strafbarkeit opferloser Taten ist ein absoluter Hohn, es sollte Derartiges in freien Rechtsstaaten überhaupt nicht geben. Wenn ich zu schnell fahre und niemand zu schaden kommt, dann ist nichts passiert. Es gibt kein Opfer, es gibt keinen Schaden, nichts. Eine Tat zu strafen, die keinerlei Folgen hat, ist grundsätzlich falsch und einem Rechtsstaat unwürdig. Viel sinnvoller wäre es stattdessen, Taten bei Eintritt einer Folge dann wesentlich härter zu bestrafen, wenn bspw. eine Vorsicht – in diesem Fall eine angepasste Geschwindigkeit – geboten gewesen wäre. Das betrifft aber nicht nur zu schnelles Fahren. Auch… Mehr
Wie seit eh und je, die Justiz handelt nach Vorgabe der jeweils Herrschenden.
Solange die Urteile gesetzeskonform sind, ist alles in Ordnung. Und die Gesetzgebung zweier Länder zu vergleichen und bei gänzlich unterschiedlichen Delikten zu Ergebnissen zu gelangen, die reisserisch gerade ins Bild passen, ist auch kein seriöser Journalismus. Wenn Sie schon vergleichen, dann bitte auch die gleichen Delikte. Vielleicht ist die Strafandrohung für Vergewaltigung in der Schweiz ja höher als das oben geschilderte Verkehrsdelikt. Mit solchen Artikeln tun sie dem Journalismus keinen Gefallen.
Das Problem ist doch eher, dass die 4 Jahre Haft für die Raserin eine zu harte Strafe sind. Man muss gegen Raser vorgehen, keine Frage. Aber 4 Jahre Haft sind unverhältnismäßig. Hier soll wohl ein Exempel statuiert werden. Für Vergewaltigung muss es dagegen immer mindesten 10 Jahre Haft geben. Zur Abschreckung (wie bei der Raserin) gerne auch deutlich mehr. Die Verhältnismäßigkeiten stimmen so jedenfalls nicht.