238 km/h: Raserin so hart wie Vergewaltiger bestraft

Zwei Urteile, die aktuell für emotionale Debatten auf den Social-Media-Plattformen sorgen: Eine 21-jährige Autofahrerin wird in der Schweiz zu vier Jahren Haft verurteilt, weil sie 118 km/h zu schnell war. Und in Wien bekam ein 52-jähriger Syrer, der ein 6-jähriges Mädchen vergewaltigt hat, viereinhalb Jahre Haft.

IMAGO / Daniel Scharinger
Symbolbild

Dass die Raserin in der Schweiz lediglich sechs Monate weniger in der Gefängniszelle absitzen muss als ein syrischer Kinder-Vergewaltiger in Wien, könnte eine gewisse Schwäche in den europäischen Justizsystemen zeigen. Hier die beiden Fälle, die zu vier und viereinhalb Jahre Haft führten:

Der Vorfall, der dem Urteil in der Schweiz zugrunde liegt, ereignete sich bereits am späten Abend des 25. Juni 2021: Damals war die Lenkerin erst 21 Jahre alt. Auf der Autobahn A3, auf Höhe der Gemeinde Lachen, beschleunigte sie den Sportwagen ihres Vaters auf eine Geschwindigkeit von 238 km/h – deutlich über der erlaubten Höchstgrenze. Es blieb nicht bei diesem einen Vorfall: Im selben Jahr überschritt sie laut Gericht insgesamt sieben weitere Male die zulässige Geschwindigkeit teils erheblich.

Ihre eigenen Videoaufnahmen wurden der Schnellfahrerin zum Verhängnis: Die Frau hatte ihre Fahrten mit dem Handy gefilmt – Aufnahmen, die später im Zuge eines anderen Strafverfahrens in die Hände der Polizei gelangten.

Vier Jahre Freiheitsstrafe entsprechen der im Gesetz vorgesehenen Höchststrafe für sogenannte Raserdelikte. Der auf Verkehrsrecht spezialisierte Anwalt Simon Bloch erklärte gegenüber dem Schweizer „Tagesanzeiger“, es könnte sich um die bislang härteste Strafe handeln, die in der Schweiz für ein reines Raserdelikt verhängt wurde.

Nur viereinhalb Jahre Haft für sexuellen Missbrauch eines 6-jährigen Kindes

Der zweite Fall, der nun zu einer ähnlich hohen Haftstrafe führte, ereignete sich in Wien: Ein 52-jähriger syrischer Migrant hatte im vergangenen Juli seine erst sechsjährige Nachbarstochter zu sich in die Wohnung gelockt. Dann hat er an ihr sexuelle Handlungen durchgeführt. „Die Tat ist schrecklich und erschütternd”, hatte selbst der Verteidiger zum Verhandlungsauftakt gesagt.

Bei der Festnahme des Täters hat die Polizei auch eine Hausdurchsuchung bei dem Zuwanderer durchgeführt: Verschiedenste Datenträger mit 6.000 Bildern und Videos an Kindesmissbrauchsmaterial wurden sichergestellt. Zwei Videos soll der Syrer auch per WhatsApp weiterverschickt haben. Aus dem beschafften Material hatte er 160 Screenshots hergestellt.

Das Urteil wegen Vergewaltigung, schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger und Besitzes von Kindesmissbrauchsmaterial: viereinhalb Jahre Haft, die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft nahmen das Urteil an.

Österreichische Ministerin kritisiert Urteil

Dieser Richterspruch sorgte für politische Reaktionen in Österreich. Nicht nur die FPÖ kritisierte die Milde, sondern auch die österreichische Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) sagte in einem Instagram-Auftritt klar, wie sehr sie diese Vorgangsweise der Justiz irritiert: „Die Verhältnismäßigkeit – da ist etwas ins Rutschen gekommen. Wir müssen uns alle immer für den Schutz unserer Kinder einsetzen.“

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Kommentare ( 55 )

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M. B.
21 Tage her

Die Strafe für den sexuellen Mißbrauch eines Kindes ist absolut zu gering, die wegen der Raserei absolut überzogen. Für Delikte, die keinen Schaden angerichtet, keine weiteren Auswirkungen oder spätere Folgen für irgendjemanden oder irgendetwas haben, ist Freiheitsentzug zu drakonisch. Vier Jahre Führerscheinentzug, hohe Geldstrafe, Sozialstunden etc, etc, aber vier Jahre Freiheitsentzug (!) ist absolut unverhältnismäßig.

Last edited 21 Tage her by M. B.
verblichene Rose
20 Tage her
Antworten an  M. B.

Wie wäre es dann mit 6 Monaten Bootcamp für die TikToker*in? Ich lasse ergo gerne mit mir „handeln“. Mithin glaube ich, daß auch zehn Jahre Haft für einen Pädophilen kaum etwas an dessen „Gemüt“ ändern würden. Ganz abgesehen davon, daß die Opfer seit der Tat zu „Lebenslänglich“ verdonnert wurden!

Phil
21 Tage her

Die junge Dame wurde mehrmals mit massiv überhöhter Geschwindigkeit erwischt, dies macht sie zu einer Wiederholungstäterin. Des weiteren hat sie sich bei ihren Übertretungen noch selber gefilmt und in den sozialen Medien gepostet, dieses Vorgehen alleine sollte einem bereits 4 Jahre Haft für ausserordentliche Dummheit einbringen. Bei Kinderfickern wäre die Kastration mittels rostiger und stumpfer Klinge, ohne die geringste Anästhesie, dass mindeste was an Strafe erfolgen sollte. Ich entsinne mich, dass dieses vorgehen sich in der muslimischen Welt dereinst, angewandt bei Ungläubigen in die Sklaverei geratenen, grosser Beliebtheit erfreute. Alleine schon aus kulturellen Gründen sollte sich die Bestrafung nach Herkunft… Mehr

Deutscher
21 Tage her

Naja. Mit Tempo 238 wird ein Auto zum panzerbrechenden Geschoss. Eine Kolission ohne Todesopfer wäre nahezu ausgeschlossen. Kommt hinzu, dass bei Tempolimit 120 niemand mit einem doppelt so schnellen Fahrzeug rechnet und dass die wenigsten Fahrer in der Lage sind, ihr Fahrzeug bei so hoher Geschwindigkeit noch sicher zu beherrschen und auf Gefahrensituationen richtig zu reagieren.

Daher: Kein Kavaliersdelikt! Strafe angmessen! 👍🏻

Die Strafe für den Vergewaltiger ist allerdings ein sehr, sehr schlechter Witz. Regelrecht kranke Rechtssprechung.

Last edited 21 Tage her by Deutscher
Wilhelm Roepke
21 Tage her

Tja, das ist vermutlich der Wertewesten. Damit mich keiner falsch versteht: Strafen gegen Raser sollen m.E. sein, aber wenn keiner verletzt worden ist, kann man m.E. auch erst einmal mit Bewährungsstrafen, Geldstrafen, Beschlagnahmung des Autos und Führerscheinentzug arbeiten. Aber vielleicht fehlt es bei mir ja am gesunden Rechtsempfinden.
Was den 52jährigen betrifft, da habe ich eine ganz eigene Meinung dazu, die sich vermutlich nicht mit dem österreichischen Strafgesetzbuch deckt.

Deutscher
21 Tage her
Antworten an  Wilhelm Roepke

Ihr im alten Wert(los)osten kanntet ja das Problem mit 200km/h plus X überhaupt nicht. Da blieben die Autos schon bauartbedingt unterhalb jedes Tempolimits… 😄

Last edited 21 Tage her by Deutscher
Wilbert Camshaft
21 Tage her

Ich habe mich mal per KI-Recherche kundig gemacht wie solche Delikte in China strafrechtlich geahndet werden. Die dort praktizierte Rechtsprechung entspricht meinem Rechtsempfinden viel eher gleichwohl ich die kommunistische Diktatur in China völlig ablehne. Hier das Ergebnis der Recherche: In China wird die Vergewaltigung eines Kindes (definiert als Person unter 14 Jahren) nach dem Strafgesetzbuch der Volksrepublik China (Artikel 236) mit einer Mindeststrafe von 10 Jahren Freiheitsentzug geahndet.  Hier sind die Details zur Strafzumessung: Grundsätzliche Einstufung: Sexueller Kontakt mit einem Kind unter 14 Jahren gilt in China automatisch als Vergewaltigung, unabhängig von einer vermeintlichen Einwilligung.Strafrahmen: Die Strafe für die Vergewaltigung eines Kindes unter 14… Mehr

Last edited 21 Tage her by Wilbert Camshaft
Der Person
21 Tage her

„…könnte eine gewisse Schwäche in den europäischen Justizsystemen zeigen.“ Warum? Die Schweiz ist eine Demokratie, in der das Volk bestimmt; Österreich dagegen gehört zur EU-Diktatur, in der Betrüger, Versager und Vorbestrafte den Tarif durchgeben und der Wähler alle vier Jahre seinen Vormund bestimmen darf und ansonsten nichts zu sagen hat. Nur weil beide auf demselben Kontinent sitzen, muss man die nicht vergleichen. Man misst Kasachstan ja auch nicht an China oder Südkorea. Das Urteil für die Intensivtäterin ist völlig in Ordnung, die Schweizer hatten genug Tote durch Raser und dementsprechend beschlossen, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen hart bestraft werden, und zwar so, dass… Mehr

Mausi
21 Tage her

So unappetitlich. Kinderschutz proklamieren und dafür Internetzugang für jeden von einer Ausweiskontrolle abhängig machen wollen, Chats abhören wollen, planen, digitale Gewalt ins Gesetz aufzunehmen, aber reale Täter mit einem kleinen Klaps bestrafen.
Und wie hoch war die Strafe für den Linken, der tausende jugendpornographischer Fotos und Videos auf seinem Handy hatte? Ah, https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/ost-thueringen/saale-holzland/landtagsabgeordneter-kinderpornografie-strafbefehl-100.html. 9 Mte Haft für 2 Jahre auf Bewährung ausgesetzt und 1.000 EUR Strafe.
Wie wäre es mit einer drastischen Erhöhung der Mindesstrafe ohne Möglichkeit für Bewährung über die EU?

Cubus
21 Tage her

Wie war das gleich noch mal mit Äpfel und Birnen? Aber ja, es ist beschämend, was uns so ein Leben eines kleinen Mädchen wert ist, Schande über uns. Aber warum nehmen wir für uns nicht die Scharia in Anspruch? Es werden immer nur autochthone Mädchen und Frauen vergewaltigt. Warum ist das so? Weil sich in den Herkunftsländern die Straße der Vergewaltiger annehmen würde. So etwas gibt es da nicht! Weil dann bist du nämlich tot, verstehst du?

John Beaufort
21 Tage her

Es wäre passender gewesen, zwei Urteile innerhalb eines Landes und damit innerhalb desselben Justizsystems zu vergleichen. Dennoch lassen diese beiden Urteile Rückschlüsse auf den Zustand des jeweiligen Landes zu: 1. In Österreich wird Gewaltkriminalität so milde bestraft, dass es das Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung missachtet und damit die öffentliche Ordnung sowie das Funktionieren der Gesellschaft untergräbt. 2. In der Schweiz werden Verkehrsdelikte, bei denen niemand zu Schaden kommt, aufgrund der Abschreckungswirkung sehr hoch geahndet, um für Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen (meines Wisssens aufgrund von Vorfällen mit Rasern aus dem Balkan in den 90er Jahren). Das ist das ebenfalls unverhältnismäßig, da… Mehr

Lennart Schulz
21 Tage her

Nach meinem Verständnis von Gerechtigkeit ist Vergewaltigung eine der schlimmsten Straftaten, die man überhaupt begehen kann, insbesondere an Kindern. Trotzdem erleben wir in ganz Europa, dass Vergewaltigung von Richtern geradezu mit Verständnis begegnet wird. Ich hatte vor ca. einem Jahr im Auto den Podcast eines Kumpels von mir mitgehört. Da ich sowas selber normalerweise nicht höre, weiß ich leider nicht mehr, um welchen Podcast es sicj handelte und kann jetzt auch keine Quellen hier angeben. Aber ich fasse mal kurz zusammen, was in diesem Podcast behauptet wurde. Demnach gibt es in Deutschland ein grundsätzliches Strafmaß, das verhängt werden muss, wenn… Mehr