Leihmutterschaft – Einstieg in eine neue Form globaler Ausbeutung

Die CDU erteilt Leihmutterschaft weiterhin eine klare Absage, will aber die Eizellspende womöglich in engen Grenzen legalisieren. Doch wird die Ablehnung an einer Stelle aufgeweicht, wird dem Geschäft mit dem Kind Tür und Tor geöffnet. Von Sylvia Pantel

Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten, doch das schützt Kinder und Frauen nicht ausreichend. Auf dem CDU‑Parteitag in Stuttgart hat die Partei zwar mit klarer Mehrheit ein uneingeschränktes Verbot der Leihmutterschaft bekräftigt, zugleich aber die Zulassung der Eizellspende zur weiteren Beratung an die Unionsfraktion überwiesen. Lebensschutz‑ und Frauenrechtsorganisationen wie die Christdemokraten für das Leben (CDL) warnen: Wer die Ablehnung an einem Punkt aufweicht, bereitet den Boden für eine Praxis, durch die Frauenkörper und Kinder zum global gehandelten Gut werden.

Besonders drastisch zeigt sich das in ärmeren Weltregionen und im Blick auf Kinder, deren Bindung von Anfang an vertraglich gekappt wird. Die Frage, wie leicht sich solche Kinder später erneut ausbeuten lassen, wird in der deutschen Debatte bisher kaum gestellt.

Afrika und andere „Märkte“ – wenn Armut zur Geschäftsgrundlage wird

Nach Indien, der Ukraine und Teilen Osteuropas rücken zunehmend afrikanische Länder in den Fokus des internationalen Geschäfts mit der Leihmutterschaft. Dort treffen schwache staatliche Kontrolle, Korruption und bittere Armut auf die Nachfrage wohlhabender Bestell‑Eltern aus Europa und Nordamerika. Für Agenturen ist das ideal: niedrige Kosten und Frauen, die aus materieller Not Schwangerschaften übernehmen, deren Bedingungen andere festlegen.

Die argentinische Justiz ermittelt aktuell in Dutzenden Fällen wegen Menschenhandels im Zusammenhang mit international vermittelten Leihmutterschaften, an denen auch deutsche Paare beteiligt sind.

Ein Beispiel dafür, wie rasch reproduktive Dienstleistungen in kriminelle Netzwerke kippen können. Wo Frauen ohne ausreichende Aufklärung Verträge unterschreiben, wird aus „Kinderwunschmedizin“ ein System, das auf strukturellem Zwang basiert.
Wenn Afrika oder andere arme Regionen als „neue Wachstumsfelder“ für Leihmutterschaft beworben werden, heißt das übersetzt: Man sucht gezielt dort nach Frauen, deren Notlage sich in Geschäftsmodelle verwandeln lässt, damit die „Ware Baby“ besonders günstig ist.

In Deutschland gibt es zwar ein Verbot im Gesetz, die Vermittlung beginnt aber in der Messehalle.

Deutschland verbietet Leihmutterschaft, akzeptiert aber faktisch, dass Kinder über Umwege bestellt werden. Kinderwunschmessen in Köln, Berlin und anderen Städten bringen Paare mit internationalen Agenturen zusammen. Offiziell geht es um „Information“ und „Familienplanung“. Inoffiziell werden unter der Hand Kontakte hergestellt, Verträge vorbereitet und die rechtlich reibungslose Anerkennung der im Ausland geborenen Kinder in Deutschland erläutert.

So entsteht eine bequeme Doppelstrategie: Im Inland verweist man auf das Verbot, die Auslagerung der Praxis ins Ausland aber wird stillschweigend geduldet. Der Verein Frauenheldinnen e. V. hat Klage gegen die Stadt Köln erhoben, weil sie eine Kinderwunschmesse zulässt, auf der Angebote zur Leihmutterschaft im Ausland beworben und vermittelt werden. Die zentrale Frage lautet: Kann eine Kommune, die sich offiziell gegen Ausbeutung und Menschenhandel positioniert, Räume für Veranstaltungen zur Verfügung stellen, die genau in solche Märkte hineinführen?

Gefahr für Kinder: Bindungsbruch, Machtgefälle – und Missbrauch

In der Diskussion wird häufig so getan, als betreffe Leihmutterschaft vor allem die Beziehung zwischen Wunscheltern und Leihmutter. Zu wenig Beachtung findet, dass das Kind selbst von Anfang an in einer hoch verletzlichen Position steht. Seine Existenz beginnt mit einem Vertrag, der festlegt, dass die Frau, die es neun Monate trägt, keine Mutter sein soll, dass Bindung nicht erwünscht ist und Übergabe Teil der Geschäftsabwicklung wird.

Damit fehlen zwei Schutzschichten, die Kinder sonst, zumindest potenziell, haben: die natürliche Bindung an die gebärende Frau und die gewachsene Beziehung zu Eltern, die sich während Schwangerschaft und Geburt auf das Kind einstellen.

Wenn Kinder bestellt werden, ohne dass eine vorgelagerte Beziehung besteht, steigt das Risiko, dass sie primär als „Erfüllung eines Wunsches“ oder als Objekt betrachtet werden. Das ist besonders gefährlich, wenn Bestell‑Eltern eigene problematische Motive haben, etwa bei pädosexuellen Tätern, die gezielt nach Kindern suchen, über die sie von Anfang an vollständige Verfügung erlangen wollen. Seriöse Daten über einen systematischen Missbrauchsmarkt liegen zwar nicht vor, Fachleute weisen aber darauf hin, dass jeder Markt, der Kinder planbar verfügbar macht und Kontrollen umgeht, solche Risiken strukturell erhöht. In Australien löste bereits vor über zehn Jahren ein Fall Diskussionen aus, da keine rechtlichen Regelungen bestanden, um zu verhindern, dass verurteilte pädophile Straftäter durch Leihmutterschaft ein Kind erwerben.

Kurz gesagt: Wo das Kind als Ware den Besitzer wechselt, ist der Schritt zur weiteren Ausbeutung klein, die Hürden für Täter sinken.

Organhandel – Gerücht oder reale Gefahr?

Immer wieder kursiert die Befürchtung, Leihmutterschaft könne mit Organhandel verknüpft sein. Sichere Belege für eine systematische Verbindung gibt es bislang kaum, wohl aber Hinweise, dass in bestimmten Ländern Reproduktionsmedizin, Menschenhandel und Organhandel nicht klar getrennt sind. Ukrainische Behörden haben etwa darauf hingewiesen, dass hinter Teilen des Leihmutterschafts‑Geschäfts auch Menschen‑ und Organhandelsstrukturen vermutet werden.

Für die öffentliche Debatte heißt das: Man sollte mit dem Gerücht keine Panikmache betreiben, aber die Möglichkeit, dass Kinder, die ohne klare soziale und rechtliche Einbettung entstehen, in kriminelle Kreisläufe geraten, sollte ebenso wenig abgetan werden. Je stärker ein System Kinder zur austauschbaren Ware macht, desto anfälliger wird es für Organisierte Kriminalität.

Recht auf Herkunft – wie gut sind Kinder in Deutschland geschützt?

Juristisch hat das Kind in Deutschland ein Recht auf Kenntnis seiner biologischen Abstammung. Dieses Recht wird aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Menschenwürde hergeleitet und umfasst die Möglichkeit, Informationen über die leibliche Mutter und den leiblichen Vater zu erhalten.

Die Rechtsprechung hat mehrfach klargestellt, dass Kinder von ihrer Mutter verlangen können, den leiblichen Vater zu benennen. Es besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Feststellung der Vaterschaft, wenn keine rechtliche Vaterschaft besteht.

Allerdings ist dieses Recht nicht grenzenlos. Das Bundesverfassungsgericht hat betont, dass der Wunsch nach Klärung der Abstammung mit den Grundrechten anderer, etwa dem Recht des mutmaßlichen Vaters auf Schutz seiner Privatsphäre, abzuwägen ist.

Für Kinder aus Leihmutterschaft bedeutet dies, dass zwar theoretisch ein rechtlicher Anspruch darauf besteht, die eigene Abstammung zu klären, faktisch hängt die Durchsetzbarkeit jedoch davon ab, ob Daten der biologischen Eltern und der austragenden Frau überhaupt dokumentiert, zugänglich und im Ausland gesichert wurden.

Genau hier liegt ein blinder Fleck. Internationale Agenturen arbeiten nicht immer transparent, Unterlagen bleiben im Ausland oder in privaten Archiven, Staaten kontrollieren kaum, ob Kinder später tatsächlich erfahren können, wer sie gezeugt und ausgetragen hat. Damit wird das theoretische Recht auf Herkunft zur leeren Hülle.

Ethischer Scheideweg

Ob Leihmutterschaft und Eizellspende künftig stärker in Deutschland verankert werden, ist keine technische Detailfrage, sondern eine Entscheidung über das Menschenbild, auf dem unser Recht basiert. Die UNO warnt inzwischen ausdrücklich vor Leihmutterschaft als Form von Ausbeutung und fordert ein weltweites Verbot, auch der sogenannten altruistischen Modelle.

Wenn Deutschland Leihmutterschaft im Inland verbietet, Kinderwunschmessen aber gewähren lässt, internationale Vermittlung duldet und die Herkunftsrechte von Kindern praktisch kaum absichert, sendet es ein widersprüchliches Signal:
Die Würde von Frauen und Kindern ist verhandelbar, solange es im Ausland geschieht.

Eine ehrliche Politik müsste sagen: Entweder wir nehmen Kinderrechte, Frauenrechte und Menschenwürde ernst, dann bekämpfen wir auch die Grauzonen der internationalen Leihmutterschaft, oder wir akzeptieren, dass Kinder als bestellbare Ware ohne gesicherte Herkunft in ein System hineingeboren werden, in dem die Gefahr weiterer Ausbeutung zumindest angelegt ist.

Leider votierte die CDU auf ihrem Parteitag nicht für ein klares Verbot der Eizellweitergabe, sondern delegierte die Frage an die Bundestagsfraktion – damit hat sie zusätzliche Unsicherheiten und Risiken geschaffen.

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Kommentare ( 2 )

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2 Comments
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Peter Gramm
2 Stunden her

Leihmutterschaft ist schlicht pervers. Mit Geld, auch mit viel Geld kann und darf man nicht alles machen. Die Epsteinfiles zeigen doch zu welchen Perversitäten reiche Existenzen zugänglich sind im Glauben sich alles nehmen und leisten zu können. Leihmutterschaft ist lediglich Ausfluß solcher Zustände. Schlicht widerlich.

flo
3 Stunden her

„Zu wenig Beachtung findet, dass das Kind selbst von Anfang an in einer hoch verletzlichen Position steht. Seine Existenz beginnt mit einem Vertrag, der festlegt, dass die Frau, die es neun Monate trägt, keine Mutter sein soll, dass Bindung nicht erwünscht ist und Übergabe Teil der Geschäftsabwicklung wird.“  Und auf der gegenüberliegenden Seite soll dann die Abtreibung „erleichtert“ werden. Petition auf inn. It: „Legal, einfach [!!!], fair: Für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland!“ mit dem Foto „My Body, My Choice“. „Gewollte Schwangerschaftsabbrüche müssen aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden, die Beratungspflicht gehört abgeschafft. Schwangerschaftsabbrüche müssen Teil der medizinischen Grundversorgung werden.… Mehr