Muslime beten mitten auf einer Hauptstraße in Frankfurt. Zweimal pro Woche steht der Verkehr auf einer Spur still. Die Polizei muss den Verkehr umleiten. Weil das Bundesinnenministerium die Imam-Ali-Moschee verboten und geschlossen hat, machen die Gemeindemitglieder seitdem auf der Straße weiter. Und das ab sofort mit offiziellem Segen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs.
picture alliance/dpa | Boris Roessler
Es war als knallharter Schlag gegen die Mullahs in Deutschland gedacht: Im Juli 2024 verbot die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) das Islamische Zentrum Hamburg (IZH), das als Arm des iranischen Regimes gilt. Auch die Frankfurter Imam-Ali-Moschee fiel unter das Verbot, weil der Gotteshaus-Betreiber „Zentrum der Islamischen Kultur“ zum IZH gehört.
Seit dieser Zeit versammeln sich vor allem Angehörige der Glaubensgemeinschaft zweimal pro Woche in der Eschborner Landstraße vor der geschlossenen Moschee. Mitten auf der Straße wird gebetet, gesungen, rezitiert und demonstriert. Regelmäßig, auf öffentlicher Verkehrsfläche.
Angemeldet wurden diese Zusammenkünfte für das Jahr 2026 als Versammlungen unter dem Motto „Religionsfreiheit verteidigen: Hände weg von unserer Moschee“. Die Stadt Frankfurt wollte dies nicht hinnehmen. Es handle sich primär um „gottesdienstähnliche“ Veranstaltungen.
Der Verwaltungsgerichtshof Kassel urteilte nun anders: Er wertet die Versammlungen nicht als religiöse Zusammenkünfte. Gerade das Beten, Singen und Rezitieren könne Ausdruck gemeinsamen Protests sein. Der maßgebliche Zweck der Veranstaltungen liege in der öffentlichen Thematisierung der Schließung der Imam-Ali-Moschee. Damit fallen sie laut VGH Kassel unter die Vorgaben zur Versammlungsfreiheit.
Dass die Veranstaltungen in der Öffentlichkeit auf Unverständnis stießen, stehe der Einstufung als Versammlung nicht entgegen.
Politische Brisanz
Das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) stand seit 1993 bis zu seinem Verbot unter Beobachtung des Hamburger Verfassungsschutzes. Bereits 2004 wurde es dort als verlängerter Arm der Teheraner Terrorregierung beschrieben, mit dem Ziel, islamistisches Gedankengut in Deutschland zu verbreiten und seinen Einfluss in der schiitischen Gemeinde auszubauen. In derselben Einordnung war auch von Unterstützung für in Hamburg lebende Hisbollah-Anhänger die Rede. 2017 wurde das IZH vom Hamburger Verfassungsschutz ausdrücklich als „Instrument der iranischen Staatsführung“ eingeschätzt.
Über Jahre trat das IZH beim Al-Quds-Tag in Erscheinung, unterstützte entsprechende Mobilisierungen, geriet immer stärker unter Druck, wurde 2023 Gegenstand eines vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens des Bundesinnenministeriums und schließlich am 24. Juli 2024 verboten. Die Begründung des Bundesinnenministeriums war eindeutig: Das IZH verbreite als direkte Vertretung des iranischen „Revolutionsführers“ in aggressiv-kämpferischer Weise die Ideologie der sogenannten Islamischen Revolution in Deutschland, richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Als Teilorganisation wurde unter anderem auch das Zentrum der Islamischen Kultur Frankfurt (ZIK) verboten.
Verheerendes Signal
Die Einschätzung des VGH Kassel ist ein verheerendes Signal. Es erweckt den Eindruck, dass ein Verbot keinerlei Konsequenzen für die verbotene Organisation hat. Auf Kosten der Allgemeinheit kann sie den öffentlichen Raum weiterhin nutzen und wird von der Ordnung geschützt, gegen die sie agiert.
Die Öffentlichkeit muss hinnehmen, dass die Straße zur Ersatz-Moschee wird.
Der VGH Kassel ließ bereits zwei pro-palästinensische Demonstrationen ausdrücklich stattfinden. Am 7. Oktober 2024 („Für ein freies Palästina – Der Sieg gehört der Gerechtigkeit“) und am 29. August 2025 („United4Gaza“). Wie diese Demonstrationen in der Praxis aussehen, hat Tichys Einblick mit Videoaufnahmen dokumentiert:
Am 16. Oktober 2023 bestätigte der VGH Kassen hingegen ein Verbot einer solchen Demonstration. Ein von der Stadt Frankfurt verhängtes Verbot der Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“ auf einer Pro-Palästina-Demo kippte er indes im Frühjahr 2024. Das Gericht wollte damals keine automatische Strafbarkeit erkennen können: Die Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“ sei nicht per se strafbar und könne somit nicht pauschal als Auflage untersagt werden. Die Demonstration konnte Infolge des Beschlusses in Frankfurt unter freiem Himmel stattfinden.
Öffentliche Gebete von Muslimen an emblematischen Orten westlicher Großstädte sind mittlerweile ein bestens eingeübtes Ritual, mit dem der öffentliche Raum für den Islam beansprucht wird. Muslime fordern damit für sich Rechte ein, die Andersgläubigen in islamischen Ländern größtenteils versagt bleiben. Es fällt schwer, dahinter keine Methode zu erkennen.
— 鈴森はるか 『haruka suzumori』 🇯🇵 (@harukaawake) January 18, 2026



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Da lässt man diese iranischen Antisemiten, die Israel ausradieren wollen, ihre Gebetsteppiche auf der Hauptverkehrsader ausrollen!
Und das mit Gerichtsurteil. Das wäre also gerichtlich zulässig! Wer beobachtet diese Versammlung? Wer erstattet Anzeige, wenn wieder die antisemitischen Parolen erschallen? Wenn der Iran Israel angreift, haben diese Leute hier nichts mehr verloren.
Die Leute könnten auch zu Hause beten.
Die grundgesetzlich garantierte Versammlungsfreiheit gilt explizit nur für Deutsche, als Polizei Kassel sollte man die Figuren also einfach mal auf ihre Staatsangehörigkeit prüfen. Falls nichtdeutsch, wegscheuchen oder festnehmen. Und die Anzahl der „Deutschen“ unter den Islamisten dann veröffentlichen oder durchstecken, damit der tumbe Bürger vielleicht ein wenig mehr erkennt, wen er sich da ins Land holt und wer da von den linksistischen Parteien (
Linke, Grüne, SPD, FDP, CDU, CSUNicht– AfD) eingebürgert wird.Namen, Vornamen der „Richter“?
Die Mohamedaner haben Plakate mit Artikel 4 GG aufgehängt. Erdogan: „Demokratie ist der Zug auf den wir aufspringen, bis wir unser Ziel erreicht haben“. Läuft….
Toleranz ist gut, aber nicht gegenüber den Intoleranten, denn unsere Toleranz präsentiert sich bei uns als letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
Was die Frage aufwirft, ob die Richter tatsächlich noch so gescheit waren, dass sie wussten, was sie damit anrichten – und sich zudem selbst überflüssig machen, wenn die Scharia als Rechtssystem eingeführt sein wird: https://www.danisch.de/blog/2022/05/22/unfaehige-juristen-und-die-invertierung-der-grundrechte/ . Nicht mal für Unterworfene kann das Alternative sein, auf ewig in Unfreiheit mit gefesselten Gedanken vor sich hin vegetieren zu müssen – weit entfernt von Cogito ergo sum – denn sie müssen glauben, wie geschrieben steht – ohne Ausnahme! Auf der Zeitschiene gehen wir rückwärts – weit vor die Zeiten der Aufklärung und Descartes: Denn unter der Scharia gibt es keine Religionsfreiheit gibt es… Mehr
Eine reine Machtdemonstration. Und sie funktioniert.
Es sieht aus, als wäre ein neues Ziel hinsichtlich der Anzahl der Muslime in der Gesellschaft erreicht. Die wirkliche Anzahl bleibt uns vollkommen unbekannt. Das wird Kreise ziehen. Irgendwo findet man, dass in Ländern, in denen sie Überhand nehmen, der Anteil der Angehörigen aller anderen Religionen über die Jahrhunderte permanent geringer wird. Dr. Peter Hammond beschreibt in seinem Buch „Slavery, Terrorism and Islam“ (09/2010) die Auswirkungen auf eine Gesellschaft in Abhängigkeit vom jeweiligen Anteil der Muslime an der Gesamtbevölkerung: bis 1% Muslime werden als friedfertige Minderheit wahrgenommen. 2-3% Muslime beginnen, andere Minderheiten zu missionieren, größere Rekrutierungen in Gefängnissen und Straßengangs. ab 5% Muslime üben überproportionalen Einfluss auf die Gesellschaft aus.… Mehr
Einer schrieb, dass sie nirgends, wo sie herkommen, im Freien ihre Gebetsteppiche ausrollten – was dann hier als Machtdemonstration angesehen werden müsste. . Danisch bezeichnet schon 2023 Art. 4 GG als einen „der naivsten und dümmsten Fehler im Grundgesetz … wenn nicht der schlimmste und zerstörerischste Fehler überhaupt: Eine Religionsfreiheit als Grundrecht zu installieren, ohne zu sagen, was Religion und wo die Grenzen sind: Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. Ohne zu sagen, was Religion ist. Damit hat man eine beliebig zu missbrauchende Handlungsfreiheit eingebaut.“ https://www.danisch.de/blog/2023/11/08/einer-der-naivsten-und-duemmsten-fehler-im-grundgesetz/#more-60182 . Wie aber mit Inhalten der Schriften wie den Kampfbefehlen umgehen? Denn freie Religionsausübung bedeutet… Mehr
Einen ähnlichen Kommentar beantwortete vor Monaten ein Mitkommentator so: GG Art. 4 (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. „Den, wie Kassandra schreibt, „Kampfsuren“ den Schutz des Art. 4 zuzugestehen, ist in der Tat kollektiver Selbstmord. Diesen Schutz hat das Grundgesetz auch nicht beabsichtigt. Diese Art von Religion (religiöse Lehren in engster Verbindung mit archaischen, grundgesetz-inkompatiblen Gesellschaftspostulaten) war außerhalb des Vorstellungsvermögens der Väter (generisches Maskulinum) des Grundgesetzes. Das Lehren und Verbreiten dieser Suren und vergleichbarer angeblich religiös begründeter Inhalte sollte als Aufforderung zur… Mehr
Das ist kein Fehler im Grundgesetz, das wurde mit voller Absicht so gemacht. Die kirchlichen und die weltlichen Führer haben schon immer zusammen gespannt. Die Religionsfreiheit haben die Geistlichen so ins GG reinschreiben lassen. Im Gegenzug unterstützt die Kirche heute noch die Politik ( Stichwort AfD und Corona).
An den Islam werden sie jedenfalls damals mitnichten gedacht haben. Ich meine zu erinnern, dass es wegen des jüdischen Glaubens gedacht war – und wegen des „nie wieders“.
Dass nun welche kommen, die alles hier nutzen, was die Eroberung weiter treibt – ich glaube, das kann man den Grundgesetzvätern nicht zu Last legen.
Wohl aber Politikern seit Merkel, die keinen Anlass sehen, sich in Deutschland schützend vor Christen, Juden, Atheisten wie alle anderen in den Augen der Muslime „Ungläubigen“ zu stellen – und den Artikel entsprechend ändern.
Ja, so sieht die offene Unterwanderung mit Staat und Justiz als Initiatoren aus. Alles hat einen Sinn, wie man sieht, natürlich offene Grenzen auch. Die größte Gefahr in diesem Land für die einheimische Bevölkerung geht von einer Kuscheljustiz zusammen mit dem Parteienstaat der Deutschlandvernichter aus. Immer sind es CDU/CSU und SPD, die den Weg beschreiten, mit genüsslicher Häme und Befriedigung der grünen Kommunisten, die natürlich erst recht den Niedergang Deutschlands betreiben. Es fängt überall in kleinsten Schritten an. Das Ziel ist die Übernahme des Landes, nicht seiner angestammten Bevölkerung, unter Dominanz ausschließlich der Muslime. Danach geht es um die Verteilung… Mehr
Sie sind gar nicht „geflohen“ – das war Taqiyya, uns solchen Bären aufzubinden – wiewohl bei der Masse der Männer sich hätten Zweifel zeigen müssen. Sie nennen es Jihad – und es ist der koranische Auftrag, alle Welt für die Umma zu erobern. Viktor Orbán hat die uns oktroyierten „Flüchtlinge“ bereits 2015 als Krieger erkannt – und die Grenzen Ungarns geschlossen. „This Hamas Commander says this is not about land, not just Palestine. „The entire planet will be under our law, there will be no more Jews or Christian traitors.“ Only then, if everyone adopts his law, will there be… Mehr
Das scheint Fall von „ultra vires“ zu sein. Dem Gericht könnte auch Rechtsbeugung entgegengehalten werden. Der Landesregierung kann es aber nur recht sein.
Ein bisschen fürs Klima kleben war auch in Berlin drin. Warum sollen sich die Leute also nicht auf die Straße setzen und demonstrativ ihre Rituale feiern? In Frankfurt auf der Zeil zeugt doch auch die Ramadan-Beleuchtung dafür, dass der Islam zu Deutschland gehört.