Woher kommt die neue Welle von Asylfolgeanträgen, bei der afghanische Frauen eine große Rolle spielen? Die Antwort ist simpel: Erst gewährte der EuGH allen Afghaninnen politisches Asyl. Das verbreiteten interessierte Kreise – auch in Dari. Eine schwarz-rote Gesetzesänderung vom letzten Juli bewirkte nichts – weil die Afghaninnen von staatlichen Stellen bestens informiert wurden.
picture alliance / NurPhoto | Michael Nguyen
Die Bundesrepublik bleibt das Land unzähliger Möglichkeiten, und das vor allem für sogenannte Flüchtlinge, Migranten, Asylzuwanderer oder auch Glücksritter. Hier kann sich jeder den Ausdruck aussuchen, der ihm am passendsten scheint. Vielleicht möchte er auch schlicht nur noch von unberechtigten Eindringlingen oder illegalen Zuwanderern sprechen, was ihm unbenommen bleibt. An der Realität kann die Benennung allerdings nichts verändern: Deutschland hieß auch 2025 über 300.000 vorgeblich „Schutzsuchende“ willkommen. Über den Daumen gepeilt kam ein Drittel aus der Ukraine, ein Drittel durch unerlaubte Einreise und folgenden Asylantrag, ein Drittel durch den Familiennachzug und Visa. Die neue Koalition unter Kanzler Merz gibt derweil vor, das sei eine Migrationswende.
Dabei scheitert die Merz-Regierung sogar dort, wo sie es scheinbar gut meint. Etwa bei der Aussetzung des Familiennachzugs für sogenannt „subsidiär Schutzberechtigte“, das heißt für Asylbewerber, die es nicht zu einem normalen, heute gewöhnlich gewordenen Schutzstatus als „Flüchtling“ (gemäß Genfer Konvention) gebracht haben, die man aber trotzdem nicht in die Kategorie „abgelehnt“ einordnen wollte. Wie es so schön heißt, kommt diesen Migranten keine „Flüchtlingseigenschaft“ zu. Noch anders gesagt: Nicht einmal die Bundesregierung oder ihr Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) halten diese Leute für Flüchtlinge.
Im Hintergrund einer solchen Entscheidung steht, dass der Migrant keine Fluchtstory erzählen konnte, die überzeugend gewesen wäre, dass man aber sein Herkunftsland allgemein und abstrakt in die Gruppe der gefährlichen Gebiete eingeordnet hat, in denen allgemein und abstrakt befürchtet wird, dass Personen ein „ernsthafter Schaden“ entstehen könnte, als da wären: Todesstrafe, Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, wozu heute ja auch das Fehlen eines angemessen großen Niedriglohnsektors in einem Land und die daraus resultierende mögliche Verarmung zählen kann, wenn man die Verwaltungsentscheidungen richtig im Gedächtnis hat. Und kurz gesagt, greift in diesen Fällen die europäische „Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten“, die einige ja sowieso abschaffen oder modifizieren wollen – darunter auch Innenminister Alexander Dobrindt „Wir arbeiten an Lösungen“.
Ein Gesetz bewirkt fast nichts
Doch zurück zur ungebrochenen Offene-Tür-Politik der Bundesregierung: Jenes Gesetz über die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär geschützte Nicht-Flüchtlinge wurde im Mai vergangenen Jahres im Kabinett verabschiedet und trat am 24. Juli in Kraft. Es gilt bis zum 23. Juli 2027, vorübergehend also. Am 23. Juli 2025 überschrieb die Bundesregierung ihre Veröffentlichung zur erfolgreichen Gesetzesinkraftsetzung mit den Worten: „Zusammenleben zukunftsgerecht gestalten“, worunter man wieder einmal alles oder nichts verstehen kann. Die Union wird sagen: „Ja, seht ihr, zukunftsgerecht ist eben ohne den Familiennachzug von X und Y“; die SPD kann sagen: „Auf das Zusammenleben kommt es an“. Und alle sind zufrieden, obwohl das Gesetz nahelegt, dass die Familien dieser Nicht-Flüchtlinge eben nicht mehr in Deutschland „zusammenleben“ sollen.
Pro Asyl schrieb dazu: „Frauen in Afghanistan werden unsichtbar gemacht – allein, weil sie Frauen sind. Deshalb brauchen sie Schutz.“ Wen man nun den Schluss daraus ziehen will, dass alle Personen, die irgendwo „unsichtbar“ gemacht werden, weil sie der Politik oder der herrschenden Meinung egal sind, anderswo Asyl beantragen können, würde Pro Asyl wahrscheinlich widersprechen. Denn das könnte ja auch für deutsche Obdachlose gelten oder für arme Rentner, die Pfandflaschen suchen oder manchmal politisch Andersdenkende. Aber in diesem Fall soll es so sein. Und das war der erste Faktor, den es brauchte, damit die Asylfolgeantragswelle seit Juli 2025 Gestalt annehmen konnte. Der EuGH-Spruch vom Oktober 2024 hatte die Chancen auf einen Flüchtlingsstatus nach Genfer Konvention für Afghaninnen offenbar drastisch erhöht. Daraus folgte aber erst einmal noch nichts. Das wussten aber damals noch nur Spezialisten und politisch Interessierte.
Kirchenreferentin wird Flüchtlingsbeauftragte
Der zweite Schritt folgte jedoch sogleich, die Pro-Asyl-Würdigung hat es angedeutet: Interessierte Kreise und Einzelpersonen begannen mit dem Versuch, das Urteil zu popularisieren, und dies mit besonderem Augenmerk auf die betroffenen Kreise. So veröffentlichte die Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen für Schleswig-Holstein, Doris Kratz-Hinrichsen, eine Handreichung unter dem schönen Titel „Flüchtlingseigenschaft für alle afghanischen Frauen“, und zwar sowohl auf Deutsch wie in der Landessprache Dari.
Die „Handreichung für die Beratungspraxis“ der nunmehr vom schleswig-holsteinischen Landtag bestellten Flüchtlingsbeauftragten wurde sehr rasch auch vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg wiederveröffentlicht und beworben. Ebenso wies der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt auf den Schrieb hin, daneben auch die Zuflucht Bremen. Ökumenische Ausländerarbeit e.V. – das ist eine Gemeinde mit 9.865 Einwohnern im Kreis Rendsburg-Eckernförde.
screenshot/ zuflucht-bremen.de
Vom Bund bezahlte Asyllobbyisten
Die „Flüchtlingsräte“ werden finanziert durch eine Mischung aus öffentlichen Mitteln der jeweiligen Länder, aus Geldern von Kirchen und Diakonien, und letztlich schießt auch die Mutterorganisation etwas dazu, und das ist der schon genannte Bundesverband Pro Asyl mit seinem Vorsitzenden, dem ehemaligen grünen Bundestagskandidaten Tareq Alaows (der wegen zwielichtiger Kontakte letztlich auf seine Kandidatur verzichtete). Aber auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und der EU-Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) geben hier Zuschüsse an Asyl-Lobbyisten, wie das Lobbyregister weiß (etwa für den Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt und jenen in Baden-Württemberg. Auch hier fließen also diverse Steuermittel.
Die Interessenwalter und Lobbyisten der Asyl-Industrie verteilten also emsig, was die Flüchtlingsbeauftragte Schleswig-Holstein fleißig hatte übersetzen lassen: Ein neuer Schutzstatus gemäß der Genfer Konvention war für Frauen aus Afghanistan eröffnet worden, und das vom EuGH.
Die Entscheidung des EuGH habe, das bemerkte das Bamf – mít großer Unschuldsmiene – nun auch gegenüber der Neuen Zürcher Zeitung, wesentlich zur späteren Zunahme der Asylfolgeanträge im Juli 2025 beigetragen. Nur die zeitliche Lücke zwischen dem EuGH-Urteil (Oktober 2024) und dem sprunghaften Anstieg der Zweitanträge vermochte sich niemand zu erklären. Dabei ist die Ursache längst klar und wurde auf TE entsprechend kommentiert: Es war die Einschränkung des Familiennachzugs durch die Merz-Klingbeil-Regierung, die offenbar dazu führte, dass die von den Pro-Asyl-Lobbyisten verteilten Informationen plötzlich nicht mehr nur interessant, sondern überaus nützlich waren.
Eine Torheit bricht sich Bahn
Denn nun ging es ja darum, dass viele Afghanen (männliche wie weibliche) durch ihren Status als Nicht-Flüchtlinge daran gehindert wurden, ihren Verwandten aus der Heimat nachzuholen. Was half, war offenbar die EuGH-Entscheidung zugunsten afghanischer Frauen, die nun, unbesehen ihrer Fluchtstory wie auch der übrigen Verhältnisse in Afghanistan, allein als Frauen einen Flüchtlingsstatus nach Genfer Konvention erhalten sollten, was man schon recht blödsinnig finden darf. Denn was ist eigentlich mit den Frauen aus anderen muslimischen oder afrikanischen Ländern? Haben sie so viel mehr Rechte?
Das EuGH-Urteil kann man politisch und juristisch nur eine große Torheit nennen, und die bricht sich nun Bahn – in Deutschland mit Asylfolgeanträgen, die von unter 3.000 pro Monat auf über 10.000 pro Monat zunahmen. Ein Großteil der neuen Zweit- oder Folgeanträge stammte von Afghaninnen, die nach neuem Asylbescheid und besserem Status dann wieder Anträge auf Familiennachzug stellen können, damit dann auch ihre Vettern und Onkel nach Deutschland kommen können, die natürlich nur in Afghanistan von den frauenfeindlichen Regeln des Zusammenlebens profitieren.
So trifft eine Gesetzesbresche, geschlagen vom EuGH, popularisiert von Asyllobbyisten, auf die neue Gesetzesverschärfung der Koalition und macht sie heute zu einem Gutteil unwirksam. Man darf sich nochmals in Erinnerung rufen, dass alle Institutionen, die an diesem Vorgang mitwirken, vom Steuerzahler bezahlt werden. Der Bürger wird so daran gehindert, über Wahlen überhaupt einen wie auch immer geringen Einfluss auf die Politik seines Landes zu nehmen, solange supranationale Gerichte, Flüchtlingsbeauftragte und offene Asyllobbyisten so blenden kollaborieren.
Es ist eine Verschwörung gegen den Wähler, an der in diesem Fall auch der schleswig-holsteinische Landtag mitgewirkt hat, aber genauso das Bamf und die Bundesregierung, die es finanziert. Der Merz-Regierung gelang keine wesentliche Verringerung des Familiennachzugs. Die Neuregelung wurde zur bunten Folklore für Wahlkampfreden. Mit der Realität von 110.000 Visa nur aus diesem Grund – vergeben von Wadephuls Auswärtigem Amt – hatte sie ohnehin nie etwas zu tun.




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Ich vermute , dass einheimische Mitarbeiter der Asyl-NGOs, die im Ausland entscheiden, wer ein Visum erhält, gerne eine kleine Aufmerksamkeit annehmen, um auswanderungswillige Afghanen (oder auch andere) auf die Liste zu setzen. Dass es in diesen Länder seriös und ohne Bakschisch läuft, ist unwahrscheinlich.
Hätten wir Fachleute im AA oder dem BND, die sich mit Internet und den Sprachen Farsi, Dari, Paschtun und Arabisch auskennen, würde man sicher schnell auf Foren mit entsprechenden Angeboten stoßen.
Es ist das Pendant zu den Menschenschleppern des Mittelmeers, nur viel sicherer, weil ein moderner Airbus auf die Visa-Flüchtlinge wartet und kein überfülltes Schlauchboot.
Vor allem würde ich ein Land als #gefährliches Gebiet# einstufen, in dem #große Schäden# drohen: Deutschland.
Und wieder schreiben wir 100 mal auf die Tafel : „Das ist Absicht“. Solange allerdings die Ziele und Motive der schwerkriminellen Täter und Helfer nur von den Kommentatoren auf TE und Achgut , wohlgemerkt den Kommentatoren , thematisiert werden, geht der freie Fall ohnehin ( bwschleunigt) weiter. Die Verweigerung der Realität ist umso pathologischer, je offensichtlicher der Sachverhalt, in diesem Fall die “ Kreativität“ der Täter zur Zielerreichung ist. Wenn man, was allerdings bereits verweigert wird, diese Aktionen vom Ziel bzw Nutzen her denken würde, machen sie sehr viel Sinn. Jeder Gleichgesinnte würde exakt so vorgehen , wissend, mit wem… Mehr
Frei nach Peter Scholl-Latour:
Kalkutta liegt am Ganges und am Rhein.
Damaskus liegt am Barada und am Rhein.
Bagdad liegt am Tigris und am Rhein.
Viel fehlt nicht mehr, dann wird das politische Establishment die Umbenennung von Köln oder Mannheim fordern. Wenn dann mehr Muslime als Ungläubige dort leben werden. Viel fehlt nicht mehr…So in 20,30 Jahren könnte es soweit sein.
Wenn sie auch sonst fsst nichts mehr auf die Reihe bekommen, das bekommen die locker hin….
Würde es vielleicht helfen, wenn man Flüchtlinge und Asylanten nicht mehr über das Land frei verteilen würde, sondern in geschlossenen Lagern unterbringt? Ungarn hatte sowas mal versucht.
Politisch und juristisch gegen das Wohl der einheimischen Bevölkerung. Obendrauf wird noch Moral in Stellung gebracht. Der EUGH ist ein nicht demokratisch legitimiertes Instrument, um nationale Gesetze auszuschalten, um den Weg frei zu machen für eine EU, die zukünftig die einheimische Bevölkerung in die Minderheit befördert. Für mich geht das alles Richtung ideologisierte Politik, die Gesetze und Regeln festlegt, welche mit fast schon krimineller politischer Energie vorangetrieben werden. Die Trump-Administration hat vollkommen recht: Wir stehen am Scheideweg der eigenen Selbstzerstörung. Verursacht durch eine vollkommen unverantwortliche Politik, die auch vor Kriminalisierung von kritischer Opposition nicht mehr zurückschreckt. Nicht nur Demontage von… Mehr
Wenn Todesstrafe wirklich ein Kriterium ist, würden da sogar die USA drunter fallen.
Etwas klarere Begriffstrennung würde in der Diskussion auch gut tun. Asylanten sind nach deutschem Recht nur politisch Verfolgte, Flüchtlinge sind zum größten Teil eine andere Kategorie als Asylanten und Migranten sind meist gar nichts von beidem, das sollte man alles ganz sauber auch sprachlich trennen und auch in den Zahlen sauber getrennt ausweisen, da ansonsten nie so richtig klar ist, worüber diskutiert wird, wenn alle Kategorien immer wild durcheinander gewürfelt werden (gnaz stark im ÖRR zu beobachten).
Der Begriff ‚unerlaubte Einreise‘ (bisweilen auch ‚illegale Einreise‘ genannt) ist vollkommen unklar bei einem souveränen Staat, da ein wesentliches Merkmal der Souveränität von Staaten der Schutz der Staatsgrenzen und damit des Staatsgebietes ist. Wer seine Staatsgrenze nicht selbstbestimmt schützen kann vor illegalen Übertritten ist auch nicht mehr souverän auf dem Staatsgebiet.
Wir sind doch ein reiches Land!
https://www.danisch.de/blog/2026/01/16/die-grosse-enteignung-durch-leichenfledderei/