Kulturstaatsminister Wolfram Weimer macht öffentlich falsche Angaben: Auf Anfrage erklärte er im Namen der Bundesregierung, dass ihm keine staatlichen Mittel zugelassen seien. Nun veröffentlicht der Weimer-Jäger Alexander Wallasch aber eine Liste von solchen Zahlungen; dazu kommen erhebliche Beträge, die ihm aus Bayerischen und Hessischen Staatskassen zugeflossen sind.
picture alliance/dpa | Christoph Schmidt
Auf Anfrage der AfD antwortet Wolfram Weimer: „Keine Förderungen bekannt.“ North Data und EU-Beihilferegister beweisen das Gegenteil – der Minister hält 50 Prozent der Weimer Media Group.
Ist das der endgültige Kipppunkt für Kulturstaatsminister Wolfram Weimer? Auf Anfrage des Bundestagsabgeordneten Dr. Christoph Birghan (AfD) antwortet Weimer als Staatsministers beim Bundeskanzler dem Fragesteller. Dr. Birghan wollte wissen:
Frage 10/0348
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, in welcher Höhe die WEIMER MEDIA GROUP staatliche Förderungen erhalten hat bzw. in welcher Höhe ihr sog. Coronahilfen zukamen (bitte aufschlüsseln nach Bund bzw. Bundesländern)?
Weimer antwortet selbst (Unterschrift):
„Der Bundesregierung sind keine staatlichen Förderungen der Weimer Media Group bekannt.“
Richtig ist aber, dass die Weimer Media Group staatliche Corona-Beihilfen in nicht unerheblicher Höhe erhalten hat. Hinzu kommt, das Kulturstaatsminister Wolfram Weimer weiterhin 50 Prozent des Unternehmens gehören. Und das dieses Unternehmen umfangreich staatlich gefördert wurde aus Bayern und Hessen. Das bedeutet, dass er sowohl aus der unternehmerischen Perspektive wie auch aus der Perspektive der Bundesregierung Zugang zu diesem Vorgang hat.
Die Auszahlung ist tatsächlich erfolgt (nicht nur beantragt oder bewilligt).
Die Förderung ist offiziell registriert (hier: EU-Beihilferegister via SA-Nummern).
Es gibt keine Anhaltspunkte für Rückforderung oder Unregelmäßigkeiten.
Der North Data-Eintrag (ID 5929997247709184) dokumentiert exakt diesen Betrag als staatliche Beihilfe im Rahmen der Corona-Hilfen – damit ist die Auszahlung nachweislich gesichert.
Erschwerend: Weimer hat als Geschäftsführer den Handelsregistereintrag selbst unterzeichnen müssen. Die Förderung ist geflossen als Weimer noch Geschäftsführer war und er hat auch die Bilanz unterschrieben, die diese Förderung ausgewiesen hat.
Der Minister hat gelogen.
Rechtsanwalt Dirk Schmitz ordnet den Fall juristisch ein:
Minister Weimer hat das Parlament belogen. Und erschwerend – persönlich und in eigener Sache. Damit ist jedes Irrtumsgeschwafel ausgeschlossen. Rechtsfolgen bewusster Lügen bei parlamentarischen Anfragen – also bei der Beantwortung von Kleinen oder Großen Anfragen durch Regierungsmitglieder oder Staatsminister hängen davon ab, mit welcher Verbindlichkeit die Auskunft erfolgt.
Bundestagsabgeordnete haben nach den §§ 104, 105 der Geschäftsordnung des Bundestages (GO BT) ein Fragerecht gegenüber der Bundesregierung. Die Regierung ist zur wahrheitsgemäßen, vollständigen und rechtzeitigen Auskunft verpflichtet. Dies folgt aus dem Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 2 GG) und dem
Parlamentsprinzip (Art. 38 ff. GG).
Wenn ein Minister oder Staatssekretär bei einer Anfrage bewusst falsche Angaben macht, hat dies rechtliche Folgen: Infolge politischer Verantwortung – so etwas gibt es – kann der Bundestag ein Misstrauensvotum (§ 67 GG) gegen den Bundeskanzler einleiten. Ein Minister oder Staatsminister kann vom Kanzler entlassen werden (Art. 64 GG). Parlamentarisch kann ein Untersuchungsausschuss (§ 44 GG) eingesetzt werden.
In diesem Falle gegen das Kanzleramt, denn Weimer ist „Staatsminister für Kultur und Medien beim Bundeskanzler“, also Behörde im Kanzleramt. Er handelt nicht als „Bundesminister“. Er hat kein Stimmrecht im Kabinett. Er kann als politischer Beamter nach § 54 BBG oder § 54 BBG analog jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Dies kann auch geschehen, wenn man sein Amt nicht beamtenrechtlich qualifiziert.
Er muss meines Erachtens wegen der hier vorliegenden Lüge „fristlos“ entlassen werden; Entfernung aus dem Dienst nach § 10 BDG – Bundesdisziplinargesetz oder § 10 BDG analog. Das wäre hier die notwendige Folge. Es liegt allerdings keine Straftat vor. Auch keine uneidliche Falschaussage.
Das Parlament ist in der Vorschrift der §§ 153, 154 StGB nicht erwähnt. Das wäre nur ein Untersuchungsausschuss. Merz sollte Weimer unverzüglich entlassen – bevor der Skandal der Skandal von Merz wird. Diese Grenze hat der Fall schon fast erreicht. Rainer Barzel ist für weniger Lüge zurückgetreten.
Der Mann ist darüber hinaus – Verzeihung – blöd. Wer beantwortet in eigener Sache eine solche Anfrage persönlich? Hier hätte er über seine Pressestelle oder die des Kanzlers antworten können. Schlupflöcher hat er sich so verbaut. Oder will er den Walther Leisler Kiep machen? Der hatte in der historischen Spendenaffäre als
Schatzmeister der CDU wegen seiner belastenden Unterschrift einen Unterschriftenautomaten als Urheber ins Spiel gebracht. Wäre heute die Sekretärin mit der eingescannten Unterschrift.
Weimer erklärt wörtlich: „Der Bundesregierung sind keine staatlichen Förderungen der Weimer Media Group bekannt.“ Auch Corona-Hilfen sind staatliche Förderungen,. Das muss ein Staatssekretär wissen. Darüber hinaus hat der noch amtierende Staatsminister auf die spezifische Frage des Abgeordneten pauschal mit „Nein“ geantwortet.
So hat das Bayerische Digitalministerium allein Kooperationsmittel von 30.000 Euro (netto) für den Gipfel 2025 bereitgestellt; zusätzlich richtete die Staatskanzlei einen Staatsempfang aus, dessen Kosten noch nicht final beziffert sind. Zusätzlich flossen 165.000 Euro aus öffentlichen Mitteln durch Bayern Innovativ sowie 44.625 Euro durch die LfA Förderbank für den „Frühlingsauftakt der Entscheider“ des Gipfels 2025; hinzu kam ein Kooperationsvertrag des Digitalministeriums mit der Weimer Media Group in unbekannter Höhe. In seiner veröffentlichten Bilanz gibt die Weimer Group auch für frühere Jahre Staatsunterstützung in sechsstelliger Höhe aus. Für eine Veranstaltung im Oktober diesen Jahres in Frankfurt hat die Weimer Group von der hessischen Staatsregierung mindestens 30.000.—€ erhalten; Details für Nebenformern durch halbstaatliche Organisationen wie in Bayern wurden noch nicht beantwortet.
screenshot/ alexander wallasch
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Ich habe mal etwas recherchiert: in den MSM findet dieser Skandal nicht statt. Damit sollte Weimer aus dem Schneider sein.
Von den vielen Details, die über die Weimer Media Group bereits bekannt wurden, mal ganz abgesehen. Aber ich stelle mir unter einem „Kulturstaatsminister“ grundsätzlich jemand ganz anderen vor.
Jedenfalls bestimmt nicht den Chef eines Medienunternehmens, das regelmäßig zu großen Politikertreffen einlädt, so mit allem Tam-Tam – und dabei zudem staatliche Fördergelder kassiert – als handelte es sich um ein mildtätiges Hilfswerk für Arme und Obdachlose.
Amigo Weimer fühlt sich sicher in seiner Wagenburg, weil ja Amigo Merz davorsteht und Wache schiebt!
Warum sollte der Kulturminister durch Ehrlichkeit auffallen? Er sieht doch auch dass alle in der Regierung lügen dass sich die Balken biegen und alle jubeln dabei! Der Lügenfriedrich, der nach der Bundestagswahl ein ganzes Volk belogen hat, als oberster Lügenboss voran.
Der Herr Minister belügt den Bundestag! Was für eine kaum zu glaubende Meldung! Da wagt es tatsächlich jemand, die Unwahrheit zu sagen. So ein Frevel.
Was aber ist mit Friederike Merz? Ist etwa in jedem Satz den er von sich gibt, eine homöopathische Spur von Wahrheit enthalten? Der deutsche Bundestag und das deutsche Volk wollen angelogen werden. Sonst wäre es keine Politik!
Ja ganz wat Neues…aus der Anstalt
Wenn der Staatsminister im Kanzleramt lügt, dann ist das so, als wenn der Kanzler persönlich lügt.
Na dann hat er ja nichts zu fürchten. Dass Merz ein notorischer Lügner und Wahlbetrüger ist, ist gesichert. Also Brüder im Geiste und in der Tat.
Vielen Unternehmungen sind die Corona Hilfen im Nachgang als unbegründet gestrichen worden. Da Weimar auch in deiner Mediengruppe offensichtlich Corona Hilfen erhalten hat, kommt bei mir manchmal der Verdacht auf. Mit den Corona Hilfen sollten nur die richtigen bedacht werden. So ging’s schneller an den Brotkorb.
Den Bundestag belügen?
Das Volk belügen ist viel schlimmer.
Gehört zum Geschäft
Die lügen und lügen und lügen! Einer wie der Andere! Konsequenzen: KEINE! Warum? Weil WIR sie lassen!
Immer getreu dem Motto: „Sie belügen uns, wir wissen, dass sie lügen, sie wissen, dass wir wissen, dass sie lügen, aber trotzdem lügen sie weiter, und wir tun weiter so, als würden wir ihnen glauben.“ Elena Gorokhova: „Goodbye Leningrad: Ein Memoir.“
WIDERLICH! Das ganze PACK!
Zitat: „Er muss meines Erachtens wegen der hier vorliegenden Lüge „fristlos“ entlassen werden; Entfernung aus dem Dienst nach § 10 BDG – Bundesdisziplinargesetz oder § 10 BDG analog“
> Auch wenn es sich hier „nur“ um eine Lüge und keine Straftat handeln soll, fände ich es dennoch sehr angebracht, dass auch in diesen/solchen Fällen nicht nur eine fristlose Entlassung erfolgt, sondern auch -für „Lehrzwecke“ anderer „Politexperten“- die Streichung sämlicher Bezüge aus der polit. Laufbahn.
Manne, mit dem „muß“ ist das immer so n Problem -aber ich glaub ich weiß was sie meinen…Moin moin