Sex mit einer Zwölfjährigen: Freisprüche im Fall „Mia“

Nicht nur in Großbritannien, auch im deutschsprachigen Raum wird jungen Mädchen Verantwortung für die Sexualverbrechen aufgebürdet, denen sie zum Opfer fallen – während die Täter freigesprochen werden. Das belegt nun endgültig der Fall „Mia“, der vor dem Wiener Landesgericht verhandelt wurde.

picture alliance / Weingartner-Foto / picturedesk.com | -

Ein zwölfjähriges Mädchen wird von einem Dutzend Jugendlicher und junger Männer über Monate hinweg sexuell missbraucht. Diese halten die Taten teilweise per Video fest, setzen das Mädchen damit unter Druck.

Diese Tatsachen leugnet im Fall „Mia“ niemand. Und dennoch wurden nun zehn Tatverdächtige im Alter zwischen 16 und 21 Jahren, Syrer, Nordmazedonier, Türken und Bulgaren, vor dem Wiener Landgericht freigesprochen.

Dem vorausgegangen waren zwei weitere Freisprüche in dem Fall: TE hatte über den Freispruch eines zum Tatzeitpunkt 15-jährigen Syrers berichtet, der dem Opfer noch im Gerichtssaal 100 Euro übergab – ob als Entschuldigung, oder um die sexuellen Handlungen nachträglich zu kaufen, muss offen bleiben, ein Hohn gegenüber dem missbrauchten Kind ist dieses Verhalten in jedem Fall.

Nun also wurden auch die anderen Täter freigesprochen. Die Verantwortung für vielfachen sexuellen Missbrauch, für den Schmerz, die Demütigung und die lebenslange psychische Belastung, die mit Vergewaltigung einhergeht, wird damit einzig und allein dem Opfer zugewiesen. Einem Kind, das zur mündigen Einwilligung gar nicht fähig war.

Der verantwortliche Richter Daniel Schmitzberger sah jedoch nicht als erwiesen an, dass das Mädchen eingeschüchtert worden sei. Es habe nie von einer Gruppenvergewaltigung gesprochen. Auf eine Anklage wegen Missbrauchs einer Unmündigen hatte die Staatsanwaltschaft gleich ganz verzichtet, da nicht nachweisbar sei, dass die Täter das wahre Alter des Mädchens gekannt hätten; körperlich wirke das Mädchen älter.

Das hatte den Ex-Freund des Mädchens allerdings nicht vor einer Verurteilung geschützt – der wurde laut ORF wegen des einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs mit der damals 13-Jährigen zu 15 Monaten auf Bewährung verurteilt; er war zu dem Zeitpunkt 16 Jahre alt.

Nicht nur diese Verurteilung schafft einen Kontext, in dem die Freisprüche fragwürdig wirken – 2023 hatte derselbe Richter zwei junge Männer zu Haftstrafen, teils auf Bewährung, verurteilt, weil sie Impfzertifikate gefälscht hatten. Unverständnis dafür, wieso derartige Taten eine Haftstrafe rechtfertigen, während monatelanger Kindesmissbrauch keinerlei Konsequenzen nach sich zieht, bleibt sicher nicht auf juristische Laien beschränkt. Diese eklatante Schieflage ist schlicht nicht vermittelbar.

Hier zeigt sich eine Mentalität, die in Frauenfeindlichkeit verhaftet ist, und zugleich die Gegebenheiten des 21. Jahrhunderts sowohl in Bezug auf sexuelle Gewalt als auch auf die Lebensrealitäten von Jugendlichen, insbesondere aus sozial schwachen Verhältnissen, nicht annähernd begreift oder begreifen will.

Immer früher werden Kinder mit Pornographie konfrontiert. In den USA kam eine Studie mit 1300 Jugendlichen zu dem Ergebnis, dass 15 Prozent der Befragten beim Erstkontakt mit Pornographie 11 Jahre alt oder jünger waren. Das bewirkt nicht nur Frühsexualisierung und Verrohung bei männlichen Jugendlichen. Es fügt auch Mädchen großen Schaden zu, und zwar indirekt auch dann, wenn sie nicht selbst Pornographie konsumieren.

Denn das Frauenbild, das ihnen über ihre Altersgenossen wie auch anderweitig über soziale Medien vermittelt wird, suggeriert, dass Verfügbarkeit die anzustrebende Haltung einer Frau zu sein habe, dass ihre Objektivierung vollkommen normal sei und integral zu sexuellen Handlungen dazugehöre, inklusive Herabwürdigung und Gewalt.

Doch dem Sachverhalt, dass Mädchen oftmals bereits ein Verständnis internalisiert haben, das ihnen unmöglich macht, den eigenen Unwillen adäquat auszudrücken – ein Problem, das häufig selbst noch erwachsene Frauen betrifft – oder auch nur zu erkennen, dass ihnen Unrecht getan wird, trägt die Rechtsprechung nicht Rechnung. Sie ignoriert, dass immer mehr Kinder durch entsprechenden Medienkonsum und durch die Haltung zu Sexualität, die sie in ihrem sozialen Umfeld erleben, in ihrem Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl bereits so geschädigt sind, dass sie ihnen zugefügte Gewalt nicht einordnen können.

Wenn dann auch noch vorliegende Belege, wie die auf Video festgehaltene Bitte „aufzuhören“, nicht als stichhaltig betrachtet werden, dafür aber Chatnachrichten, in denen kein Widerwille zum Ausdruck käme, hat ein Opfer wie „Mia“ keine Chance.

Nicht nur an dieser Stelle scheinen sich Gerichte in einem Paralleluniversum zu bewegen. Denn abgesehen davon, dass hier neben Scham und Unvermögen, das Erlebte auszudrücken, auch das Bedürfnis eine Rolle spielen könnte, sich vor „Freunden“ und der eigenen Peer-Group keine Blöße geben zu wollen, scheint ihnen zeitgenössisches Chatverhalten ein Buch mit sieben Siegeln zu sein. Dass Chats nicht zwangsläufig die eigenen Gefühlsregungen umfänglich und vor allem lückenlos darlegen, sollte kein Geheimnis sein.

Während „Mia“ also unverhältnismäßig viel abverlangt wird, werden die Jugendlichen exkulpiert. Und das, obwohl sie sehr genau wissen, dass das, was sie tun, nicht in Ordnung ist.

Sie können darauf zählen, dass dieselbe mangelnde Reife, die „Mia“ zum Schaden ausgelegt wird, ihnen Straffreiheit garantiert. Sie treffen auf ein Rechtssystem, das die Zukunft eines Vergewaltigers für wichtiger erachtet als Genugtuung für die Missbrauchte, und seinen moralischen Defiziten mit Milde, Verständnis und Nachsicht begegnet.

Hier kommt der Migrationshintergrund der Täter ins Spiel. Angesichts der Grooming-Gang-Skandale in Großbritannien wäre es schlechthin lächerlich, behaupten zu wollen, dass dieser keine Rolle spiele.

Die oft misogyne und gewaltaffine kulturelle Prägung der Täter trifft aber nicht nur auf ein Justizsystem, das nicht auf die kriminelle Energie, Verrohung und Dreistigkeit der Jugendlichen ausgerichtet ist, sondern ganz konkret auf Richter und Schöffen, die schlicht nicht willens sind, die Täter zu bestrafen.

Woher rührt dieser generelle Unwille, Kinder vor sexueller Gewalt zu schützen? Anzunehmen, hier handle es sich ausschließlich um Appeasement gegenüber migrantischen oder um falsch verstandene Nachsicht mit jungen Tätern, greift zu kurz.

Viel grundlegender fehlen einer Gesellschaft, die „Einvernehmlichkeit“ als einzigen relevanten Parameter betrachtet, um Sexualkontakte zu legitimieren, die Instrumente, um in einer Kultur, die von Pornographie und Frauenverachtung geprägt ist, sicherzustellen, dass die Schwächsten vor Übergriffen geschützt werden. Zumal ein elitäres Klassendenken auch in Kontinentaleuropa existiert. Ganz offensichtlich werden auch hier Mädchen aus bestimmten sozialen Milieus als wertlos betrachtet, ihr Wohl als vernachlässigbar.

Anzeige

Unterstützung
oder

Kommentare ( 95 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

95 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
weihnachtsmann_frau_lein
2 Monate her

Kann es sein, daß der/die richter und/oder seine/ihre angehörigen massiv bedroht/eingeschüchtert wurden?

DDRforever
2 Monate her

Sollte ihrer Familie derlei zustoßen kann ich nur hoffen das sie sich ein Beispiel an der Verfahrensweise der bedauernswerten „Flüchtlige“ nehmen. Stellen Sie sich vor es handelte sich um die 12 jährige Tochter eines Syrers, Türken, Tschetschenen, Irakers oder Afghanen. Haben sie verdammt noch mal die Eier wie diese und handeln entsprechend.

Kassandra
2 Monate her

„Do not put illegal alliens over natives!“
.
So schreiben sie auf dem account des White House:
„Lookin‘ at you, Democrats… don’t let your love for illegal aliens hurt American citizens.“
https://x.com/WhiteHouse/status/1972827793479393480

pcn
2 Monate her

Ist es überzogen, wenn ich behaupte, dass in Teilen des westlichen Justizapparates – in Teilen jedenfalls – eine Verwahrlosung in moralischer, ethischer Hinsicht festzustellen ist, wobei Opfer kaum mehr eine Rolle spielen? In den USA hätten die Täter in einem vergleichbaren Fall nach Jugendstrafrecht bis zu 10 Jahren und in besonders schwerem Fall wie in Österreich gleich 20 Jahre Gefängnis zu erwarten. Letztere bei Volljährigkeitsstrafrecht.

HansKarl70
2 Monate her
Antworten an  pcn

Keineswegs.

November Man
2 Monate her

Auch in Österreich gibt es ein StGB – einen Strafgesetzbuch-Paragraphen zum Schutz von Kindern, den § 207b StGB Sexueller Missbrauch von Jugendlichen, der vom Gericht umgangen wurde. Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 30.09.2025 (1) Absatz eins Wer an einer Person, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und aus bestimmten Gründen noch nicht reif genug ist, die Bedeutung des Vorgangs einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, unter Ausnützung dieser mangelnden Reife sowie seiner altersbedingten Überlegenheit eine geschlechtliche Handlung vornimmt, von einer solchen Person an sich vornehmen lässt oder eine solche Person dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an einem Dritten… Mehr

November Man
2 Monate her

Es ist offensichtlich, dass auch in Österreich die Gerichte und Richter die Strafe der Migrantenclans fürchten.

Freiheit fuer Argumente
2 Monate her

Es gibt eine einfache Erklärung für diese Urteile:

Richter und ihre Kinder haben keinen Personenschutz.

Von Impfzertifikat-Fälschern hiesiger Bauart haben Richter nichts zu befürchten.

Den Rest kann sich jeder selbst ergänzen.

Riffelblech
2 Monate her

So unfassbar und widerlich es ist dieses Urteil eines Wiener Richters bei einer eindeutigen Gruppenvergewaltigung eines 12 jährigen Kindes zur Kenntnis zu nehmen so sicher und wahrscheinlich ist das Abdriften der Gesellschaft in eine absolut unzumutbare Auffassung von Recht und Ordnung . Dieser Weg wird sehr eindeutig durch politische Vorgaben und richterliche Entscheidungen geebnet bei denen im Vordergrund schützende Handlungen gegenüber „ Zugereisten „ oder Menschen einer anderen kulturellen Gemeinschaft stehen . So werden eben Syrer ,Türken ,Rumänen und Afghanen im Justizbereich anders eingeordnet als Einheimische . Das ist Tatsachen und Ergebnis eines rotgrünen Gesellschaftsbildes bei dem der kulturell Andere… Mehr

Hairbert
2 Monate her

Es gibt wenige Gesellschaften auf diesem Planeten, die der Zerstörung von Kinderseelen taten- und straflos zusehen. Wir gehören leider dazu – und halten uns stolz für fortschrittlich und die Moralinstanz der Welt.

Solrac
2 Monate her
Antworten an  Hairbert

Ich wage zu behaupten, dass alle „westlichen“ Gesellschaften die Zerstörung von Kinderseelen in Kauf nehmen. Vielleicht meinen es einige sogar gut mit gewissen Maßnahmen, jedoch helfen überbordende, ineffektive Justizapparate den Opfern auch nicht, wie man sieht. Ungebremste Zuwanderung in ohnehin bereits überlastete und marode Systeme ebenfalls nicht. Ausnahmen sind m.E. lediglich Naturvölker. Aber das sind ja die „wilden Unzivilisierten“, was wissen die denn schon von einem einfachen aber erfüllten und glücklichen Leben?

Last edited 2 Monate her by Solrac
DDRforever
2 Monate her
Antworten an  Solrac

Das habe ich nun allerdings schon 89 gesagt, der Westen ist moralischer Dreck.

Kassandra
2 Monate her
Antworten an  DDRforever

Ja. Letzte Aufrechte u.a. bei TE.

Manfred_Hbg
2 Monate her

Zitat: „Der verantwortliche Richter Daniel Schmitzberger sah jedoch nicht als erwiesen an, dass das Mädchen eingeschüchtert worden sei. Es habe nie von einer Gruppenvergewaltigung gesprochen. Auf eine Anklage wegen Missbrauchs einer Unmündigen hatte die Staatsanwaltschaft gleich ganz verzichtet, da nicht nachweisbar sei, dass die Täter das wahre Alter des Mädchens gekannt hätten; körperlich wirke das Mädchen älter.“ > Das Mädchen „habe nie von einer Gruppenvergewaltigung gesprochen“?! Sorry, aber was hat sich Herr Richter Daniel Schmitzberger scheinbar schon morgens beim Frühstück eingeworfen um auf solche dämliche Aussage und Begründung zu kommen? WAS bitte ist besser/unschädlicher/gesünder daran, wenn das/ein Mädel nicht von… Mehr