Der Fall Joachim Paul: Vom bürgerlichen Recht zum Gesinnungsrecht

Das Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerde von Joachim Paul abgelehnt. Die Hoffnung darauf, dass Paul Recht widerfährt, war gering. Denn es geht um Wahlen in Rheinland-Pfalz, wo laut Umfragewerten die SPD absteigt, während die AfD aufsteigt. Die SPD muss die Spielregeln verändern, um im Spiel zu bleiben.

picture alliance / CHROMORANGE | Udo Herrmann
Joachim Paul (AfD), Ludwigshafen, 23.08.2025

Ludwigshafen ist zum Symbol für die Aushöhlung des Grundgesetzes und des willkürlichen Entzugs des passiven Wahlrechts nach Maßgabe der Gesinnung geworden. Nachdem der Kandidat der AfD, Joachim Paul, einfach von der Wahlliste für die Wahl zum Oberbürgermeister von einem zweifelhaften Wahlausschuss gestrichen wurde, hat der Kandidat, der Beamter und Landtagsabgeordneter ist, dagegen Klage eingereicht. Das Verwaltungsgericht hat in einem Bescheid die Klage abgelehnt. Aus der Begründung wird deutlich, dass sich die Richter wohl eher von der Gesinnung, als vom Recht leiten ließen (TE berichtete).

Dagegen reichte Joachim Paul Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein. Die Hoffnung darauf, dass Paul Recht widerfährt, war gering, denn wir sind immer noch in Rheinland-Pfalz, in dem Bundesland, in dem die SPD zur letzten Landtagswahl 2021 35,7 Prozent holte, in der letzten INSA-Umfrage sie aber nur noch bei 21 Prozent steht, während die AfD 2021 8,3 Prozent von sich überzeugen konnte, sie laut der letzten INSA-Wahlumfrage aber bei 19 Prozent stünde. Ähnlich fällt der Vergleich der Landtagswahl mit der Bundestagswahl von 2025 aus.

In der Begründung des OVG wird politische Intention deutlich und verrät das OVG ungewollt überdies die politische Choreographie. So heißt es in der Begründung des OVG:

„Mit Schreiben vom 14. Juli 2025 ‚an die betroffenen Kommunen‘ – dies waren offenbar diejenigen Kommunen, die im Jahr 2025 Wahlen von kommunalen Wahlbeamtinnen und -beamten durchzuführen hatten beziehungsweise haben – erinnerte die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz an die Anforderungen bei der Prüfung und Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge.“

Rechtsstaat oder Gesetzesstaat?
Herrschaft des Rechts oder Herrschaft durch Recht
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz wird von Thomas Linnertz geleitet, über den Wikipedia vermerkt: „Nachdem Linnertz im Zusammenhang mit dieser Aufgabe der ADD mehrfach als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss 18/1 ‚zur Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz, deren Folgen und zur rechtlichen und politischen Verantwortung der Landesregierung, ihrer nachgeordneten Behörden sowie aller sonstigen öffentlichen Stellen hierfür‘ des Landes Rheinland-Pfalz ausgesagt hatte, erstattete Dirk Herber, Obmann der CDU-Landtagsfraktion, am 9. Mai 2023 Strafanzeige wegen falscher uneidlicher Aussage (§ 153 StGB) vor dem Ausschuss.[4] Linnertz hatte gegenüber dem Ausschuss von ‚ausschließlich dienstlichen‘ Gründen gesprochen, den Urlaub seiner Vizepräsidentin Begoña Hermann in den USA trotz der Katastrophe zu genehmigen; direkt nach der Sitzung und seiner Aussage machte Linnertz gegenüber dem SWR „gewichtige private“ Gründe geltend. Mit Pressemitteilung vom 23. August 2023 teilte die leitende Oberstaatsanwältin Keller mit, dass die Aufnahme von Ermittlungen mangels Anfangsverdachtes abgelehnt wurden.“

Linnertz’ Behörde erinnert also plötzlich daran, dass die eingereichten Wahlvorschläge zu prüfen seien. Dem kommt die Oberbürgermeisterin von Ludwigshafen umgehend nach, erkundigt sich beim Innenminister, der ohnehin schon einmal in öffentlichen Einlassungen davon sprach, Mitgliedern der AfD den Eintritt in den Staatsdienst zu verwehren, ausgerechnet über den Kandidaten der AfD. Die Hobby-Philosophen des Verfassungsschutzes tragen ein Material zusammen, das der Oberbürgermeisterin zu erlauben scheint – wie gewollt –, Joachim Paul von der Wahl auszuschließen.

Im Beschluss des OVG heißt es nun verräterisch:

„Mit Schreiben vom 29. Juli 2025 übersandte die Abteilung Verfassungsschutz des Ministeriums des Innern und für Sport der Oberbürgermeisterin der Stadt Ludwigshafen am Rhein die aus dortiger Sicht relevanten offenen und gerichtsverwertbaren Erkenntnisse zum Antragsteller.“

Niemand kann verübelt werden, wenn er darin ein abgekartetes Spiel zu sehen meint.

Das OVG behauptet, dass die Durchführung der Wahl wichtiger sei als der Schutz des passiven und des aktiven Wahlrechts der Bürger, in diesem Fall von Ludwigshafen. Man könne ja hinterher Beschwerde einreichen, führt aber vorsorglich aus, dass das nicht viel Zweck haben dürfte. Auch das OVG argumentiert durch und durch politisch. Pauls Anwalt, Dr. Christian Wirth, kommentierte das Urteil so:

„Leider hat das OVG RLP die überraschende, aber falsche Rechtsauffassung des VG übernommen, dass es einen einstweiligen Rechtsschutz im Vorfeld der OB-Wahlen nur in Evidenzfällen gebe und diese Evidenz verneint, obwohl die Vorwürfe des Verfassungsschutzes offensichtlich konstruiert und von der politischen Konkurrenz bestellt sind. Das hinterlässt einen bitteren Beigeschmack und verletzt den Grundsatz der allgemeinen und gleichen Wahl.“

In Rheinland-Pfalz lernt man jedenfalls, was die Freiheit der Wahlen betrifft von der DDR. Die Oberbürgermeisterin war bis heute nicht in der Lage, TE das Protokoll des Wahlprüfungsauschusses, das dazu führte, Joachim Paul die Kandidatur zu verwehren, vorzulegen. Existiert das Protokoll überhaupt?

Spötter jedenfalls sagen, dass man das Schild OVG in Koblenz durch einen Dante-Vers aus dem dritten Gesang des Infernos ersetzen will: „laßt, die ihr eingeht, alle Hoffnung fahren.“

Offensichtlich kann sich die SPD sich nicht mehr in freien und demokratischen Wahlen durchsetzen.
Sie muss die Spielregeln verändern, um im Spiel zu bleiben.

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Kommentare ( 130 )

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M.E.S.
3 Monate her

Wenn die Bevölkerung die Wahl als Volksabstimmung über Demokratie nutzt, dann müsste es deutlich mehr ungültige als gültige Stimmen geben.

Michael Palusch
3 Monate her
Antworten an  M.E.S.

Das nützt überhaupt nichts, ist reine Symbolik und interresiert keine S..!
Mit dem Wahlsystem wurde diesen Fall vorgebaut. Es gibt weder eine Mindestwahlbeteiligung noch hängt die Anzahl der zu vergebenden Posten vom Anteil der gültigen Stimmen ab. Selbst wenn eines schönen Tages nur noch die Parteimitglieder wählen gehen, werden Politik und Medien von einem überzeugenden Votum für Unseredemokratie jubeln.

Last edited 3 Monate her by Michael Palusch
M.E.S.
3 Monate her
Antworten an  Michael Palusch

Was erwarten Sie alternativ von den Wählern?

Monika Vogel
3 Monate her
Antworten an  Michael Palusch

Wenn das Ungültigmachen der Wahlstimme keine Wirkung hat, wie Sie beschreiben, was bleibt uns dann außerdem? Wäre dann nicht eine organisierte Protestaktion vor dem Ludwigshafener Rathaus ein Zeichen? Wäre aber nur ein Signal, wenn jeder, aber wirklich jeder AfD-Wähler sich beteiligt + alle, die das Verbot als Unrecht sehen. Und das dürften trotz erfolgreicher medialer Indoktrinierung nicht wenige sein. Hier geht es um viel mehr als um ein Teilnahmeverbot. Es geht um Widerstand gegen die Errichtung einer Diktatur in Deutschland, der 3. innerhalb von 100 Jahren. Das sollte es allen wahren Demokraten wert sein.

Ostfale
3 Monate her
Antworten an  Monika Vogel

Herr Palusch hat völlig recht, es interessiert niemanden, was auch in der Wahlkabine mit und auf dem Zettel „veranstaltet“ wird. Ungültige zu gültigen Stimmen könnten 99 zu 1 sein, es zählt die eine Stimme und dann feiern Politganoven einen 100prozentigen Wahlerfolg für sich. Und das einzige was hülfe, wäre tatsächlich eine zahlenmäßig bemerkbare und häufige ‚Massendemo‘ vor den Toren der Betrügerparteien. Aber das hier in diesem Lande und seinen Menschen?

Delegro
3 Monate her
Antworten an  Monika Vogel

Genau so sieht es auf. Wir müssen auf die Straßen und diesen Demokratievernichtern zeigen, dass nun eine Grenze absolut überschritten wurde. Ich bin dabei, auch wenn ich aus NRW komme. Es geht hier nicht um Ludwigshafen. Es geht um unsere Demokratie und die schrittweise Errichtung einer Diktatur. Wer kann so was organisieren?

Kassandra
3 Monate her
Antworten an  Monika Vogel

Steht ja keiner auf.
Keiner ist mehr bereit, für Demokratie auf die Straße zu gehen – alle scheinen zufrieden mit der Vielfalt, die hinter der Brandmauer weiter „eine Wahl“ verspricht – wiewohl auch auf kommunaler Ebene unter solchen eben seit Zeiten gar keine mehr politisch etwas verändern konnte.

Supersilent
3 Monate her
Antworten an  Michael Palusch

Genau so ist es. Erst Joachim Paul dann die gesamte AfD. Wenn diese erst verboten ist interessiert es die SED-Parteien überhaupt nicht wenn deren Wähler zu Hause bleiben. Man wird in Prozent zulegen und dann vom Sieg „unserer Demokratie“ reden. So funktioniert Faschismus, linker Faschismus und den haben wir hier.

Last edited 3 Monate her by Supersilent
PapaAN
3 Monate her
Antworten an  Michael Palusch

Aber 40% ungültige Stimmen wären immerhin ein Hinweis, was das aufgeklärte Volk von diesen Faschisten hält! Ludwigshafen ist der Anfang, viele andere Städte werden folgen, weil sie keine echten Argumente gegen die einzig wahre Oposition haben. Erinnert alles an längst vergangene Zeiten, wer sind jetzt die Nadsies?

Michael Palusch
3 Monate her
Antworten an  PapaAN

Wo lesen oder hören Sie denn was von „ungültigen Stimmen“?
Das finden Sie nur raus, wenn Sie danach suchen. Und suchen werden, wenn überhaupt, nur die, die ihre Stimme ungültig gemacht haben. Die haben dann zwar den Trost, nicht alleine zu sein, aber ebenso die Verzweiflung, sich mit ihrer Nichtwahl dennoch kein Gehör verschaffen zu können.

Last edited 3 Monate her by Michael Palusch
Thilo Braun
3 Monate her
Antworten an  Michael Palusch

Vollkommen richtig Herr Palusch. Genau so ist das Wahlsystem konstruiert. Deswegen interessiert es auch im Grunde niemanden, wie viele Menschen überhaupt noch an Wahlen teilnehmen. Auch wenn – wie oft vorgeschlagen – der Name von Paul ergänzt wird und der Wahlzettel damit ungültig wird, interessiert das die Politik rein gar nicht. Die absolute Macht wird nur aus den gültigen Stimmen abgeleitet.

Protestwaehler
3 Monate her
Antworten an  M.E.S.

Die werfen doch jeden Wahlzettel der ihnen nicht passt einfach in den Müll, das sind doch schließlich Demokratten.

Sonny
3 Monate her
Antworten an  M.E.S.

Alle, die hier lesen, wissen ganz genau, was passieren wird, wenn mehr ungültige als gültige Stimmen bei einer Wahl vorliegen. Die ungültigen Stimmen fallen unter den Tisch und die wenigen gültigen bestimmen, wer über die Bürger „herrschen“ kann. Und niemand wird dagegen etwas tun können.
Die Transformation in die DDR 2.0 ist längst zu 95% abgeschlossen.
Es gibt weder Recht noch echtes Gesetz in Deutschland mehr. Es gilt nur noch „das Recht“ des Kartells.

Last edited 3 Monate her by Sonny
Mausi
3 Monate her
Antworten an  M.E.S.

Ein SPDler geht zum Wählen, die anderen nicht. Sitzverteilung: 100% SPD.
Wir können nicht mehr abwählen. Weder als Käufer noch als Wähler.

Last edited 3 Monate her by Mausi
Peter Pascht
1 Monat her

Vom bürgerlichen Recht zum Gesinnungsrecht – nicht nur im Falle von Joachim Paul – insbesondere am Fall Norbert Bolz demonstriert. Vom bürgerlichen Recht zum Gesinnungsrecht – ist das Wesen der deutschen Rechtsprechung im irrtümlich absichtlich missverstandenen Grundsatz: „Unabhängigkeit der Richter“ – der zu „Unantastbarkeit der Richter“ wurde Dieses Land muss endlich geheilt werden von seinem Nazi-Trauma, das schon seit 80 Jahren anhält. „Hannah Arendt über die Deutschen (1950): Quelle: „Hannah Arendt, Besuch in Deutschland. Die Nachwirkungen des Nazi­regimes“ Realitätsflucht vor dem „Nazi-Trauma“ – meint Hannah Arendt, 1950 „Der wohl hervorstechendste und auch erschreckendste Aspekt der deutschen Realitätsflucht liegt jedoch in… Mehr

Del. Delos
3 Monate her

Frau Lengsfeld sagt in einem ihrer Artikel, dass die Wähler in Ludwigshafen die Namen der anderen Kandidaten streichen und mit dem Namen des Joachim Paul ersetzen können. Dann ankreuzen und abgeben. Und wenn genügend Ludwigshafener Wähler dies täten, dann sei Herr Paul GEWÄHLT, sofern er die Wahl annähme. Sie beruft sich dabei auf einen ähnlich gelagerten Fall aus Bayern, wo ein Kandidat, der NICHT auf der Liste stand, von den Bürgern auf die oben geschilderte Weise gewählt wurde. Weiß jemand, ob dies tatsächlich zutrifft? Können die Ludwigshafener so verfahren, ohne ihren Stimmzettel ungültig zu machen? Sollte die Angabe zutreffend sein,… Mehr

Andreas Bitz
3 Monate her

Politisch agiert die Rheinland-Pfalz-SPD FÜR die AfD. Denn: Herr Paul wäre im 2. Wahlgang vom Komplott der anderen Parteien „überstimmt“ worden, wenigstens durch Wahlmanipulation. Gegen die Stadtratsmehrheit, gegen die Antifa-Parteien, gegen jahrzehntelang etablierten grün-rot woken Verwaltungsfilz, gegen Aufsichtsgremien der Landesregierung in einer Pleite-Stadt (man spricht vom Shithole Ludwigshafen – da kommt selbst ein erfahrener Politiker wie Herr Paul nicht alleine an. Er hat durch das Agieren der SPD die Ausgangsbedingungen der wachsenden AfD für die tatsächlich relevante Landtagswahl wesentlich verbessert.

loisl
3 Monate her

„spielregeln verändern“ ist lustig.-man könnte- man m u s s es puren betrug nennen ,was die selbsternannten superdemokraten a l l e r parteien- ausser der Afd natürlich -da seit 2017 im ganzen land in den achso heiligen parlamenten veranstalte – wie moralisch verkommen muss eine partei wie die SPD geworden sein ,dass ihr e i n z i g e s dauermantra ,ihr scheinbar e i n z i g e s wirkliches problem ein AFD verbot ist.. es interessieren sie weder die ausufernde islamistischegewalt,die am boden liegende wirtschaft oder das lächerlich gewordene bildungswesen n e i n- die… Mehr

Siggi
3 Monate her

Ich hoffe, der Wähler findet ein gerechtes Urteil. Diese Kumpanei zwischen der versagenden Politik und der Schweinejustiz, muss gebrochen werden.

Das geht allein mit der AfD, die in NRW über 25 % kommen muss.

Aqvamare
3 Monate her

Meine einzige Frage ist und bleibt, „Gibt es ein amtliches Urteil oder laufendes Verfahren mit Anklage im Sachverhalt gegen die Person vor einen Gericht?“

Wenn ja, ist der Ausschuss begründbar, wenn nein, dann ist der Ausschuss nicht begründbar.

Und so hatte das OVG im normalen Rechtsverständnis Urteilen müssen.

Auf „Gutachten“ einen deutschen Inlandsgeheimdienstes, und somit letztlich einer Behörde, hingegen auszugrenzen, geht bei der deutschen Vergangenheit dieser Geheimdienste gar nicht.

A.G.
3 Monate her

Auf die Strasse!!! Nur mit wem? der vollgefressene, 2-fach Bratwurstinjezierte und 3-fach geboosterte der schon wieder den nächsten Malle-Urlaub für 2026 plant..der Putin hasst und Trump hasst und Xi hasst….etwa mit dem? no way…beim Deutschen muss im Vorgarten der „undetonierte“ Marschflugkörper ausm Erdreich schauen…dann glaubt er evtl. das Krieg ist….

Juergen P. Schneider
3 Monate her

Man braucht Wahlen gar nicht abzuschaffen, um die AfD von Wahlämtern fernzuhalten, man muss Wahlen nur wie in Ludwigshafen zur reinen Farce verkommen lassen. Die willfährige links-grüne Gesinnungsjustiz macht ihren Stempel drauf und fertig ist „unsere Demokratie“. Ich hätte nicht gedacht, dass ich diese offenkundige Abschaffung simpelster demokratischer Spielregeln in unserem Land einmal erleben müsste. Das links-grüne Kartell hat jetzt wohl seinen Königsweg gefunden, um die AfD bei Kommunalwahlen kaltzustellen.

loisl
3 Monate her
Antworten an  Juergen P. Schneider

oder die defintive rote linie überschritten ?! man wir sehen- der widerstand der intellektuellen elite wächst jedenfalls rasant .. irgendwie will keine*r im loserboot mit klingbeil, merz und den restlichen auslaufmodellen enden

Supersilent
3 Monate her

Wir leben schon lange im Linksfaschismus. Bei Corona hat „unsere Demokratie“ ihre Maske fallengelassen. Jeder der diesem System gefährlich wird wird vernichtet.

Dieser Staat widert mich nur noch an.

Biskaborn
3 Monate her

Das war zu erwarten. Herr Paul sollte die Wahl im Nachgang anfechten und sich hierfür einen richtigen , beschlagenen, Anwalt suchen. Aber auch dann wäre bei der herrschenden Linken politischen Justiz der Ausgang unklar!