Rheinland-Pfalz verliert fast 1.000 Asylbewerber aus seinen Einrichtungen – keiner weiß, wo sie sind. Die Behörde ist „erleichtert“, weil angeblich keine Leistungen mehr fließen, ein Whistleblower wird entlassen und NGO-Stimmen beschwichtigen – bezahlt vom Land.
picture alliance/dpa | Patrick Pleul
Dem rot-grün regierten Rheinland-Pfalz gehen die Asylbewerber abhanden. Das könnte man positiv sehen. Aber zugleich weiß niemand, wo fast tausend von ihnen geblieben sind. Von Mitte 2024 bis zum Ende des vergangenen Jahrs verschwanden 923 Antragsteller aus Aufnahmeeinrichtungen des Landes spurlos. Das waren 9,1 Prozent der in diesem Zeitraum aufgenommenen Asylbewerber, also jeder zehnte der 10.120 im Land Rheinland-Pfalz Aufgenommenen. Sieben der verschwundenen Asylbewerber waren zudem bereits polizeibekannt wegen Körperverletzung, Diebstahl oder Delikten mit Betäubungsmitteln.
Die Getürmten waren zuvor meist in den Einrichtungen in Trier (245), Speyer (180) und Hermeskeil (173) untergebracht, aber auch in Kusel (150), Bitburg (94) und vom Flughafen Hahn (81), wie die Welt berichtet.
Aufnahmeeinrichtungen seien ja keine Gefängnisse, so wird nun wieder hervorgehoben. Aber eigentlich müssen sich Asylbewerber beim Verlassen des Geländes ab- und bei Rückkehr wieder anmelden. Diese Regel sollte einfach und verständlich genug sein. Aber anscheinend ist die Geduld da manchmal nur gering ausgeprägt. Erst wenn ein Asylbewerber drei Tage nicht wieder kommt, gilt er übrigens als „abgängig“, also verschwunden, nach einer Woche organisiere die Ausländerbehörde eine „Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung“, die an die Polizei übermittelt wird, so die grüne Integrationsministerin Katharina Binz gegenüber der Bild.
Sicherheitsmann und Whistleblower inzwischen entlassen
Die Geschichten von Asylbewerbern, die in einem Bundesland verschwinden und im anderen auftauchen, sind hinlänglich bekannt. Es muss in diesen Fällen auch keine große Pause beim Leistungsbezug geben. Das neue Land springt ja ein, ohne lästige Fragen zu stellen. Tragisch wurden solche Zustände, als es etwa beim Regionalzug-Attentäter von Brokstedt darum ging, welche Bundes- und Landesbehörden eigentlich für ihn und seine verpasste Abschiebung zuständig waren.
Heraus kam all das nur durch eine Indiskretion: Der Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma, die in der AfA Bitburg tätig ist, hatte in einer E-Mail von 31 verschwundenen Asylbewerbern allein seit August berichtet. Die Mail ging an die Aufsichtsbehörde ADD und alle Landtagsabgeordneten, wie Integrationsstaatssekretär Janosch Littig (Grüne) erklärte. Der Mitarbeiter sei inzwischen entlassen worden. So hart kann der Fall bei wahrheitsgemäßen Auskünften sein.
Inzwischen ist das Thema im Integrationsausschuss des Landtages angekommen, wo der Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Thomas Linnertz, erklärte, alle 923 „abgängigen“ Personen bekämen keine staatlichen Leistungen mehr – jedenfalls wohl nicht mehr in Rheinland-Pfalz. Die CDU-Opposition schäumt pflichtgemäß bei solchen Enthüllungen. „Der Staat muss jederzeit wissen, wer sich in seinen Einrichtungen aufhält und wer sie verlässt“, meint Oppositionsführer Gordon Schnieder zur Bild. Die Ampelregierung müsse immerhin einen Überblick darüber haben, sonst sei das „ein Asyl-Skandal“. Der Abgeordnete Damian Lohr (AfD) kritisiert via X den mangelnden Aufklärungswillen der Landesregierung: Der „massenhafte Kontrollverlust“ werde zum normalen Vorgang erklärt. Laut einem weiteren AfD-Post befinden sich auch ausreisepflichtige Migranten unter den Getürmten.
Flüchtlingsrat entschuldigt Behörden – auf Landeskosten
Annika Kristeit vom Flüchtlingsrat RLP sieht das Problem weniger im Verhalten der Migranten als in der allgemeinen Reaktion darauf. Zum SWR meint Kristeit, das Verschwinden habe „in den meisten Fällen nichts mit bösen Absichten zu tun, sondern lediglich mit einem fehlenden Bewusstsein für die deutschen bürokratischen Strukturen“. Also nach dem Motto: Eine kleine Regelverletzung? Kann doch nicht so schlimm sein.
Und auch sonst ist Kristeit voll des Verständnisses: Eine neue Adresse könne ja „nur angeben, wer eine Adresse hat“. In der „Unbeständigkeit und Unsicherheit einer Flucht“ sei das nicht „unbedingt gegeben“, so die Referentin für Öffentlichkeitsarbeit beim Flüchtlingsrat RLP. Kristeit tut gerade so, als würde sich diese „Flucht“ der meist ganz gewöhnlichen Migranten bis ins Unendliche fortsetzen. Diese „Flucht“ soll selbst dann nicht enden, wenn der deutsche Staat bereits drauf und dran ist, dem „Geflüchteten“ einen im internationalen Vergleich besonders bequemen Schutztitel zu gewähren. Die „Flucht“ geht weiter, auch wenn dem Flüchter schlicht die AfA nicht gefällt.
Laut dem Lobbyregister der Bundesregierung erhielt der private Verein Flüchtlingsrat RLP allein im Jahr 2024 zwischen 290.000 und 320.000 Euro aus der Landeskasse, nämlich vom Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz, um Torheiten dieser Art zu verbreiten. Verantwortliche Ministerin ist seit 2021 die Grüne Katharina Binz, daneben auch stellvertretende Ministerpräsidentin. Und die lässt so auch die Kritik an ihrer offenbar laschen Amtsführung bei Bedarf von palmenschwingenden Jubel-NGOs wegwedeln. Klar sollte sein: Das ist keine Nicht-Regierungs-Organisation, das ist eine korrupte Beeinflussung der Meinungsvielfalt.
Alles, was man von Katharina Binz bislang hörte, war die wohlfeile Aussetzung von Abschiebungen in den Iran kurz nach Ausbruch der dortigen Aufstände. Dabei ging es Binz offenbar nicht um den Freiheitskampf der Iraner, sondern nur um die Stabilisierung ihres Asyl-Zwickels in einem deutschen Bundesland. Und obwohl im März schon Landtagswahlen sein werden, liegt die letzte Wahlumfrage für Rheinland-Pfalz schon drei Monate zurück.

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Wenn in einem Bundesland 1.000 Asylbewerber verschwinden (nur ein einziges Bundesland! Wir haben 16), fallen einem da nur drei Möglichkeiten ein (sofern die Damen und Herren nicht in ihr Heimatland zurückgekehrt sind). A) Die Betroffenen melden sich in einem anderen Bundesland unter gleichem Namen an und bekommen Leistungen. B) Die Betroffenen melden sich unter einer anderen Identität an. C) Es handelt sich um Kriminelle, Verbleib unbekannt. Die Erklärung von Frau Kristeit vom Flüchtlingsrat ist ja niedlich (fehlendes Bewusstsein für die deutschen bürokratischen Strukturen). Es gibt aber in unserem Rechtssystem keine zweigeteilten Regeln einmal für Einheimische, einmal für Migranten, die von… Mehr