Die CDU will bei der Wahl des Ministerpräsidenten geschlossen den Saal verlassen, damit kein Abgeordneter heimlich für Ulrich Siegmund stimmen kann. Aus Angst vor freien Stimmen wird damit ein Grundprinzip der Demokratie ausgehöhlt: Der Abgeordnete soll nicht mehr seinem Gewissen folgen, sondern der Parteilinie.
picture alliance/dpa/AFP Pool | Ronny Hartmann
Im Dezember will sich der AfD-Politiker Ulrich Siegmund in Magdeburg zum Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt wählen lassen. Das ist die folgerichtige Konsequenz aus dem überdeutlichen Wahlsieg bei der Landtagswahl. Die Wahlverlierer wollen das mit allen Mitteln verhindern – auch mit machtpolitischen, undemokratischen Spielchen.
Wahl des Landtagspräsidenten als Generalprobe?
Vergangene Woche ist Tobias Rausch (AfD) zum Landtagspräsidenten des Sachsen-anhaltinischen Parlaments gewählt worden. Er erhielt vier Stimmen mehr als erwartet. Wer für ihn gestimmt hat, lässt sich nicht sicher sagen. Denn es war eine geheime Wahl. Im Fokus stehen Abgeordnete der CDU. Die Wut in den Parteizentralen der Bundespolitik muss groß sein. Sie nehmen die Abgeordneten der CDU-Fraktion ins Visier und setzen sie in der Öffentlichkeit extrem unter Druck. Die Politprominenz erhebt wilde Forderungen nach Aufklärung, den – unbekannten – Parlamentariern wird der Parteiausschluss angedroht.
Ein Anwalt regt sogar an, von den CDU-Abgeordneten eine „strafbewehrte Unterlassungserklärung“ zu verlangen. Das ist ein juristisches Instrument, mit dem man sicherstellt, dass jemand ein rechtswidriges Verhalten in Zukunft unterlässt. Ein Abgeordneter wählt in einer freien und geheimen Wahl einen Landtagspräsidenten – das soll ein rechtswidriges Verhalten sein? Weiter kann man sich von der Verfassungsidee des freien Mandats nicht entfernen.
Das Geschehen in Magdeburg zeigt, warum man eine geheime Wahl dringend braucht. Sie ist der institutionelle Schutz der Abgeordnetenfreiheit. Nur die geheime Wahl ist wirklich frei. Das sieht nicht nur das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe so. Auch das Landesverfassungsgericht von Sachsen-Anhalt hat bereits 1997 ausdrücklich betont, dass die geheime Wahl die Eigenständigkeit des Abgeordneten schützt und ausdrücklich in Kauf nimmt, dass er sich nicht „fraktionskonform“ verhält.
Machtpolitischer Furor in Berlin – und in Magdeburg
Die machtversessenen Parteipolitiker in Berlin und Magdeburg können das natürlich nicht akzeptieren. Wo kommen wir denn hin, wenn alle Abgeordneten ihre Mandatsfreiheit nutzen? Jetzt fangen die machtpolitisch-psychologischen Spielchen an.
Der CDU-Chef Sven Schulze brüstet sich stolz mit einer – wie er meint – sehr cleveren Idee. Während der Wahl des Ministerpräsidenten sollten alle CDU-Abgeordnete den Plenarsaal verlassen und die Wahl boykottieren. Dann sei sichergestellt, dass niemand von der CDU seine Abgeordnetenfreiheit nutzt und Ulrich Siegmund wählt. Tatsächlich findet diese Idee Widerhall in Magdeburg und in Berlin bei der CDU. Der perfide Mechanismus ist klar: Wenn alle gemeinsam hinausgehen, muss ein Abgeordneter, der geheim wählen möchte, vorher öffentlich aus der Reihe treten. Er gerät dadurch automatisch unter Verdacht, den AfD-Kandidaten unterstützen zu wollen – selbst, wenn er tatsächlich mit Nein stimmen möchte. Was heißt das? Die bloße Wahrnehmung seines Wahlrechts wird damit zum sichtbaren Loyalitätstest.
Die Markierung von Abweichlern
Das bringt die CDU-Abgeordneten, die möglicherweise Siegmund wählen wollen, in eine Zwickmühle. Wenn sie mit ihren Kollegen während der Wahl das Plenum verlassen, haben sie sich in ihrer Abgeordnetenfreiheit einschränken lassen. Selbstverständlich könnten sie sich auch weigern und an der Wahl teilnehmen. Niemand kann sie rechtlich bindend zum Auszug aus dem Plenum zwingen. Dann setzen sie zwar ihre Freiheit als Abgeordnete durch. Gleichzeitig ist dann ziemlich klar, dass sie Siegmund gewählt haben werden. Der perfide Vorschlag gefährdet sowohl die Freiheit des Abgeordneten als auch die freie und geheime Wahl. Beides wird allerdings von der Verfassung garantiert – sowohl in Sachsen-Anhalt als auch im Grundgesetz.
Letztlich zielt der Vorschlag darauf, Abgeordnete, die sich nicht an die Fraktionslinie halten (wollen), als „Abweichler“ zu markieren, ja zu stigmatisieren. Die gezielte Kennzeichnung von Menschen als „Abweichler“ gehört zum Instrumentarium autoritärer Herrschaft – besonders dann, wenn abweichende Ansichten als Illoyalität oder Verrat gebrandmarkt werden. Dafür gibt es zahlreiche historische Beispiele.
Erinnert sei etwa an die Praxis der SED, die Parteiverfahren, Ausschlüsse und Rituale der „Kritik und Selbstkritik“ nutzte, um Andersdenkende zu markieren und zu disziplinieren. Natürlich gibt es auch in demokratischen Parteien und Parlamenten einen gewissen Konformitätsdruck. Das gehört zur Politik dazu. Aber in Magdeburg wird die „rote Linie“ zwischen normalem Anpassungsdruck und autoritärer Markierung als „Abweichler“ deutlich überschritten. Das zeigen die maßlosen Drohungen aus der Bundespolitik und Teilen der Gesellschaft, mit denen die Abgeordneten überzogen werden. Die Fraktion darf den Schutz der geheimen Wahl nicht dadurch faktisch entwerten, dass sie schon die Teilnahme als verdächtiges Verhalten kennzeichnet. Eine bloße Bezeichnung des Auszugs als „freiwillig“ würde dieses Verfassungsproblem nicht ausräumen.
Demokratischer Geist ist nötig
Dass diese Idee überhaupt ernsthaft diskutiert wird, zeigt einen liederlichen Umgang mit der Landesverfassung und mit dem Grundgesetz – sie wirft ein Schlaglicht auf Politiker, die von allen guten demokratischen Geistern verlassen sind. Die Freiheit des Abgeordneten ist ein Grundpfeiler der Demokratie. Das gilt auch für die Geheimheit der Wahl. Die Schöpfer des Grundgesetzes und der Landesverfassung von Sachsen-Anhalt wussten noch aus eigener Erfahrung, wie verletzlich die Freiheit ist. Ihnen war klar, dass nur geheime Wahlen wirklich freie Wahlen sind. Dass man das – in Berlin und Magdeburg – aus machtpolitischen Gründen einfach so ignoriert, macht fassungslos. Und es entwertet die Verfassungen. Eine Verfassung wirkt nur, wenn sich die Menschen ihr verpflichtet fühlen und sie beachten. Wer sie aus machtpolitischen Interessen willkürlich missachtet, beschädigt sie – und macht sie auf Dauer irrelevant. Eine Verfassung, die nicht gelebt wird, ist „totes Papier“.
In den letzten Jahren ist viel demokratischer Geist verloren gegangen – in der Politik und in der Gesellschaft. Das zeigt sich immer wieder, wenn es um die nackte Macht geht. Was demokratischer Spirit in Magdeburg hieße, ist klar. Die Verlierer der Wahl müssten einfach gute Verlierer sein: Sie müssten die Niederlage anerkennen und die Entscheidung der Bürger und Wähler respektieren, statt sie durch machtpolitische und verfassungswidrige Spielchen zu sabotieren. Dann würden sie die Demokratie und die Verfassung stärken – statt sie zu beschädigen.


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Na sowas. Fast wäre ich doch tarsächlich überrascht. Aber das bleibt den zahlreichen Experten überlassen, die sich immer noch sehr schwer mit der Erkenntnis dessen tun, was in Schland gerade abläuft. Da kann man klagen und jammern, was das neuronale System so hergibt, allein, es ist vergeblich. Man wird schon und wieder einmal in den Handlungsmodus wechseln müssen, etwas, was der Michel, vor allem der “ liberalkonservative“, gar nicht mag, um den Feind zu stoppen. Der meint es nämlich sehr ernst. Wieder einmal.
Der Anwalt, der anregte, von den CDU-Abgeordneten eine „strafbewehrte Unterlassungserklärung“ zu verlangen, ist Chan-jo Jun – Wikipedia der linke Experte und Anwender von Quatschjura.
Offenbar genügt ein Jurastudium heute nicht mehr, um die zentralen Grundsätze des Grundgesetzes zu verstehen.
Diese ganzen politischen Spielchen bringen doch unter dem Strich überhaupt nichts. Solange keine 180° Wende, in der Energiepolitik, Sozialpolitik, Einwanderungspolitik, der Steuer- und Abgabenpolitik, dass Leistungsprinzip wieder in den Fokus rückt und sich die politische Ebene aus dem Markt, dem Wettbewerb heraushält, wird sich nichts ändern. Die Parteien links der Mitte können nach meiner Wahrnehmung hier keine Kehrtwendung vollziehen. Obwohl sie auf ihre Fahnen „SOZIAL“ geschrieben haben. Ich bin gespannt ob sich mit dieser Form von „SOZIAL“ der soziale Frieden auf Dauer aufrecht halten lässt. Wohlstand und Sicherheit für die breite Gesellschaft = sozialer Friede.
Für was haben wir in Landtagen überhaupt noch Abgeordnete wenn der Bundesvorsitzende einer Partei darüber entscheidet wie „seine“ Abgeordneten in einem Landtag abstimmen sollen? Dann würde doch ein einziger Abgeordneter pro Partei ausreichen, um den Befehl des Bundesvorsitzenden im Parlament umzusetzen, oder?
Schulze hätte die Abgeordneten der CDU zumindest geheim darüber abstimmen lassen müssen, ob sie geschlossen raus gehen wollen oder nicht. Aber die Angst der CDU-Führung vor einer geheimen Wahl ließ dies nicht zu. Ein katastrophales Armutszeugnis und Zeichen der inneren Entkernung dieser Partei.
Abgeordnete mit freiem Mandat (und laut Verfassung nur ihrem Gewissen verantwortlich) werden zu Stimmvieh degradiert, das von den Parteiführern zur Abstimmung mal in den Saal hinein- oder wieder hinausgetrieben wird.
Ich hoffe, einige Abgeordnete der Brandmauerparteien lesen diesen Kommentar und schämen sich!
CDU – Pfeifen im Mandat.
Zum Parlamentsverbot durch Wählerentscheid kommt obendrauf das Parlamentsschwänzen auf Geheiß der Bandenchefs.
Ist ja ein toller Laden geworden, diese SPD-Dominageführte CDU-Trümmertruppe. Einer blöder und feiger als der andere.
Na, dann mal weiter so mit eurem Merkel-Zirkus.
Von welchem Land spricht der Autor?