Eine Studienrätin in NRW gilt seit über 15 Jahren als dienstunfähig, ohne dass die Bezirksregierung Düsseldorf gehandelt hätte. Erst Ende 2024 ordnete sie eine amtsärztliche Untersuchung an. Viel zu spät, wie das Oberverwaltungsgericht rügt. Die Richter sprechen von „jahrelanger Untätigkeit“ des Dienstherrn.
imago Images/Michael Weber
Das muss man erst einmal in den Kopf kriegen: als Normalbürger, aber auch als einer, der – wie der Autor dieses Textes – über Jahrzehnte Lehrerrepräsentant und Gymnasialdirektor war. Darum geht es: Eine Studienrätin in NRW gilt aufgrund eines ärztlich-psychiatrischen Gutachtens seit über 15 Jahren als dienstunfähig.
Schließlich hat die zuständige Bezirksbehörde, die Bezirksregierung Düsseldorf, am 26. November 2024 (nach 15 Jahren erstmals!) dann doch eine amtsärztliche Untersuchung zur Frage der Dienstunfähigkeit – also de facto gegebenenfalls einer möglichen vorzeitigen Ruhestandsversetzung oder anderweitigen dienstlichen Verwendung – angeordnet. Zuletzt hatte die Lehrerin am 14. September 2020 eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt; diese war vom Zentrum für Neurologie und Psychiatrie A. K. ausgestellt worden (zuletzt von der Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie D. G.).
Im Beschluss des OVG NRW heißt es unter anderem:
- „Die Befugnis des Dienstherrn zur Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten des Beamten besteht auch noch nach einer deutlichen Überschreitung der in § 26 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG (Beamtenstatusgesetz) genannten Fehlzeiten und einer jahrelangen Untätigkeit des Dienstherrn.“
- „Ohne Erfolg macht die Beschwerde insoweit geltend, es hätte vorliegend ausnahmsweise der Konkretisierung des Untersuchungsanlasses bedurft, weil die Antragstellerin die Untersuchungsanordnung nach so vielen Jahren nicht nachvollziehen könne. Es sei unverständlich, warum der Antragsgegner nach nunmehr 16 Jahren krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit jetzt (noch) die Veranlassung sehe, die Antragstellerin untersuchen zu lassen. Nach einem so langen Zeitablauf könne die Antragstellerin nicht wissen, welche Umstände, welcher Vorfall oder welches Ereignis der Untersuchungsanordnung zugrunde lägen bzw. liege.“
Das OVG rügt also mehr oder weniger direkt auch die Bezirksregierung Düsseldorf: Das OVG erinnert daran, „dass nach § 26 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG der Dienstherr (als nach rund 6 Monaten Dienstunfähigkeit – TE) verpflichtet ist, Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie wegen ihres körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung ihrer Dienstpflichtendauernd unfähig (dienstunfähig) sind“. Das OVG wörtlich: Das „jahrelange Untätigbleiben des Antragsgegners (ist) im vorliegenden Fall zwar in der Tat nicht nachvollziehbar“.
Gewaltiger Imageschaden
Das OVG weiter: „Bestehen Zweifel an der Dienstfähigkeit eines Beamten, kommt der Dienstherr mit der gegenüber dem Beamten ausgesprochenen Weisung, sich ärztlich untersuchen zu lassen, zum einen seiner Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beamten nach. Zum anderen haben der Dienstherr und die Allgemeinheit ein berechtigtes Interesse daran, dass hoheitliche Aufgaben nur von Beamten wahrgenommen werden, die zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten physisch und psychisch dauerhaft in der Lage sind … Weder die Fürsorgepflicht des Dienstherrn noch das öffentliche Interesse an der Gewährleistung der staatlichen Aufgabenerfüllung und damit an der Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen verlieren indes dadurch an Bedeutung oder entfallen gar ganz, dass der Dienstherr über längere Zeit wie im Fall der Antragstellerin nichts unternimmt.“
Alles in allem: „Fälle“ wie dieser mögen individuell bedauerlich sein. Niemand wünscht einem Menschen, hier der betreffenden Lehrerin, Erkrankungen dieser Art. Es ist aber eine maßlose Überdehnung des Anspruchs öffentlich Bediensteter auf eine schier endlose und nicht auf den Prüfstand gestellte Fürsorge durch den steuerfinanzierten öffentlichen Dienstherrn, wenn es dafür keine solide Basis geht.
Fälle wie dieser werfen zugleich ein schlechtes Licht auf die „Bürokratie“ in Deutschland, hier in NRW. Denn unabhängig von finanziellem Schaden, der wohl in den sechsstelligen Bereich geht, muss die Staatsverwaltung auch dafür Sorge tragen, dass der Steuerzahler auf ein sorgfältiges und korrektes Arbeiten der Staatsverwaltung vertrauen kann. Dieses Vertrauen ist hier erschüttert.
Übrigens: Das dieser vorliegende „Fall“ realiter Vorbehalte gegen Lehrer und Beamte fördert, steht auf einem anderen Blatt. Die Sache hier wäre freilich nicht anders verlaufen, wenn es sich um eine unbefristet angestellte Lehrerin gehandelt hätte und wenn die Bezirksverwaltung auch hier über mehr als ein Jahrzehnt nicht tätig geworden wäre.
Es wird jedenfalls Zeit, dass sich der NRW-Landtag und die schwarz-grüne NRW-Landesregierung mit solchem Behördenversagen befassen und für die Zukunft ausschließen.




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Das Beamtentum im nicht-hoheitlichen Bereich kann durchaus als Gesellschaftsgeschwür bezeichnet werden❗
Eine Studienrätin in NRW gilt seit über 15 Jahren als dienstunfähig….kann ich noch toppen! Mein nachbar/freund war post-beamter und wurde bei der reform der post „freigesetzt“ (dienstunfähig geschrieben) und der war über 20 jahre „nicht“ arbeitsfähig. Wo der normale arbeiter (bürger) noch arbeiten muss gehen beamte in den vorzeitigen „ruhestand“ und das sind verdammt viele*. Dazu kommen auch noch politische beamte und generale/admirale die man in den einstweiligen ruhestand versetzt siehe zb Hans-Georg Maaßen. Die meisten dieser leute (beamten) könnten noch arbeiten bzw müssten es wenn sie keine beamten wären. Auch sind deren versorgungsbezüge nicht normal bzw extrem hoch im… Mehr
So sieht die NRW-Schulpolitik aus. Die Dame blockiert eine Planstelle. Hat man ihr Stundendeputat wieder auf „Sparschweine“ verteilt, die in Kettenverträgen die Lücke füllen, selber aber ausgeschlossen sind von Beförderung, Weiterbildung usw? Was für ein Sumpf. Es ändert sich nichts.
Kommt einer über die Grenze. Holt seine 3 Frauen und seine schon geborenen Kinder nach. Bekommt hier noch mehr Kinder. Keiner von denen ist krank und keiner von denen geht je arbeiten. Alle bekommen Geld. Bekommen die Miete bezahlt. Wenn einer krank wird bekommt er die Behandlung bezahlt. Da kommen monatlich fünfstellige Summen zusammen, die vierteljährlich sechsstellig kumulieren. Das von den Landesbehörden zu ermöglichen, zuzulassen, zu bezahlen passiert in Deutschland Hunderttausend Mal häufiger als der oben geschilderte Fall. Vielleicht ist die Lehrerin wirklich krank. Vielleicht hat sie vor ihrer Krankheit gearbeitet. Sah die allgemeine Entwicklung und hat sich überlegt wie… Mehr
Ich gehe davon aus, dass diese Krankheit ein stiller Protest gegen die idiotische Einwanderungspolitik ist, denn niemand leidet darunter so sehr, wie gerade Lehrrerinnen*. Schauen Sie sich einmal in den Psycheatrischen Kliniken, z.B. in Baden-Baden um.
Es kommen dann jeweils noch die Pflege- und Betreuungskosten im Alter hinzu. Hier bitte noch den Faktor berücksichtigen, daß die Lebenserwartung unserer Gäste sich bei der hiesigen medizinischen Vollversorgung und dem Rechtsschutz, den sie hier genießen, deutlich erhöhen wird.
Ich würde es mal so sagen: Laumeier und Nassauer deutscher Herkunft haben wir schon genug. Es gibt wahrlich eine Menge Deutscher, die es sich vorzüglich eingerichtet haben in der Welt der staatlichen Wohltaten. Burnout, Erwerbsunfähigkeit aufgrund psychischer Probleme und andere clevere Manöver zur unbegrenzten staatlichen Alimentierung. Lehrer sind da wahrscheinlich mit ganz vorn dabei, was aber bei der Entwicklung unseres Bildungssystems und der immer prekärer werdenden Schülerschaft nicht verwunderlich ist. Was ich allerdings nicht verstehe ist, warum wir uns zusätzlich belasten mit Hunderttausenden von zugereisten Tunichtsguten, die nicht die geringste Absicht haben, ihren bequemen Status je zu verändern. Nicht nur… Mehr
Es gibt keinen einzigen Grund, Lehrer zu verbeamten & in der unterrichtsfreien Zeit zu bezahlen, siehe USA.
Früher im Kaiserreich und danach wurde das Lehramt als eine „Hoheitliche Aufgabe“ gesehen-also Verbreitung der allg. Staatsdoktrinen in die Köpfe der Schüler, daher der Beamtenstatus (ähnlich bei der Bahn, da von strategischer Wichtigkeit für das Militär-Transportwesen)
Zumindest bei denen, die sich heute Lehrer nennen (gendern Sie selbst!) ist das ja heute nicht anders. Daher ist der Beamtenstatus für die Verbreitung woker Staatsziele in die Köpfen der zu Beschulenden ganz ok- denken Sie nicht auch?
Eben nicht. Kaiserreich war Ständestaat & heute ist auch Ständestatt.
Vielleicht war die Frau traumatisiert.
„ Die Sache hier wäre freilich nicht anders verlaufen, wenn es sich um eine unbefristet angestellte Lehrerin gehandelt hätte „
bekäme diese auch dauerhaft ihr volles Gehalt wie Beamte oder müsste sie sich mit Krankengeld von der Krankenkasse begnügen? Der Fall wäre anders verlaufen, weil erstens das Krankengeld niedriger ist und zweitens die Krankenkasse reagiert hätte.
Es ist auch kein Behördenversagen, es ist das Versagen der Mitarbeiter in den Behörden. Die versagen nicht nur hier, auch in den Ämtern die für Bürgergeld zuständig sind, in den Ämtern für Migranten , Ausländer …
Da hätte man sie für berufsunfähig erklärt und mit vielleicht 1.000,- € im Monat ausrangiert.Oder sie hätte nach ca. einem Jahr eine krankheitsbedingte Kündigung erhalten.
In vielen Fällen können Sie getrost Absicht unterstellen. Beamte unter sich! Das fängt bei Strafzetteln an, die man für Freunde und Kollegen verschwinden lässt und hört bei einem Fall wie diesem noch lange nicht auf. Da wurde absichtlich weggeschaut, entweder aus Faulheit, weil die Nachverfolgung mit lästiger Arbeit verbunden ist oder aus falsch verstandener Kollegialität zu der Beamtin. Zudem hat es ja auch keinerlei Konsequenzen für diejenigen, die das 15 Jahre haben laufen lassen. Ohne entsprechende Strafen wird sowas regelmäßig passieren.
Ein Bekannter, Beamter im Öffentlichen Dienst einer großen Behörde, ging jahrelang jeden lieben Arbeitstag in die Kantine. Auf Anweisung, weil es für ihn nichts zu tun gab.
Sie sind ja lustig. Welches Vertrauen sollte hier erschüttert sein? Das der Staat sorgsam mit Steuergeld umgeht? Dieses Vertrauen wurde schon vor Jahrzehnten verspielt. Die Lehrerin kann ich sogar verstehen. War sie vielleicht an einer Brennpunktschule?
Sicherlich hat sie sich gut beraten lassen durch GEW und andere linke Schmarotzerorgs…