Inkompetenz der Regierung wird strafbar – für den, der sie benennt

Darf ein AfD-Abgeordneter Vertretern der Regierung „Inkompetenz“ vorwerfen? Offensichtlich nicht. CDU, CSU, SPD, Grüne und Linke haben sich das Präsidium des Bundestags so aufgestellt, dass solche Kritik zu empfindlichen Strafen führt.

picture alliance / dts-Agentur | -
Andrea Lindholz, CSU

Die Regierung ist inkompetent, deswegen sollte die eigene Partei an die Macht kommen. Das ist eine verständliche Position für jemanden, der in der Opposition ist. Doch im Bundestag ist es verboten, die Inkompetenz der Regierung Friedrich Merz (CDU) zu benennen. Zumindest ist es ziemlich teuer, wenn diese Kritik von der größten Oppositionspartei kommt und die Christsozialistin Andrea Lindholz als eine der vielen Vizepräsidentinnen des Bundestags über die Zulässigkeit oppositioneller Kritik richtet. Diese Konstellation führt dann zu Ordnungsrufen. Der dritte kostet 2.000 Euro, jeder weitere 4.000 Euro.

Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Bernd Baumann, berichtete auf X, dass er sich im Ältestenrat des Bundestags über diesen Ordnungsruf beschwert habe. Er wollte wissen, ob die Opposition die Regierung nun gar nicht mehr kritisieren darf. Darauf habe ihm das Präsidium geantwortet, es sei „die Gesamtschau der Rede gewesen“, an der sich die Christsozialistin Lindholz gestoßen habe.

— Dr. Bernd Baumann (@DrBerndBaumann) January 15, 2026

So geschah es in der vergangenen Woche dem AfD-Abgeordneten Martin Hess. Er hatte, wie Nius zuerst berichtete, in einer Aktuellen Stunde zum linken Terroranschlag von Berlin der SPD-Abgeordneten Rasha Nasr „Inkompetenz“ im Kampf gegen Linksextremismus vorgeworfen. Da diese Wertung gegen eine einzelne Person gerichtet gewesen war, sei es ein „persönlicher Angriff“, sagte Lindholz und rechtfertigte damit den Ordnungsruf.

Nasr hatte in der gleichen Debatte Hess zuerst fehlende Empathie vorgeworfen. Das richtete sich zwar auch gegen ihn persönlich, war aber für Lindholz nicht persönlich – und offensichtlich auch nicht so schlimm. Wohl wegen der „Gesamtschau“ und so. Es drängt sich der Verdacht auf, dass „Inkompetenz“ zu vermuten, nur dann ein Problem ist, wenn es ein Oppositioneller gegenüber der Regierung tut. Vielleicht dürften es noch Grüne und Linke. Die sind zwar auch Opposition, stimmen aber, wenn es darauf ankommt, mit der Regierung. Etwa, wenn es um die Aufweichung der Schuldenbremse geht oder darum, die AfD als größte Oppositionspartei aus dem Präsidium des Bundestags zu halten.

Ob das mit „Gesamtschau“ gemeint sei, wollte TE vom Präsidium des Bundestags wissen, deren Chefin die Christdemokratin Julia Klöckner ist. Die Pressestelle des Bundestags antwortet ausweichend: Zu Themen des Ältestenrats äußere sich das Gremium gar nicht, weil da „Vertraulichkeit“ herrsche. Grundsätzlich gelte, dass die Präsidentin Strafen verteilen dürfe, wenn die „Würde des Bundestages“ gefährdet sei: „Es handelt sich dabei um eine Einzelfallentscheidung, welche die konkreten Umstände der Debatte berücksichtigt.“

CDU, CSU, SPD, Grüne und Linke verweigern im Bundestag der AfD den Platz im Präsidium, den die größte Oppositionspartei rechtmäßig haben sollte. Präsidentin Julia Klöckner (CDU) und ihre vielen Vizepräsidentinnen können dann den persönlichen Angriff der Vertreterin einer Regierungsfraktion gutheißen – und die Verteidigung gegen eben diesen Angriff als strafbar ahnden. TE wollte vom Präsidium auch wissen, ob das nicht Willkür bedeute und ob die regierungstragenden Präsidentinnen damit nicht der größten Oppositionspartei die Arbeit  unmöglich machten? Darauf haben Julia Klöckner und ihr Team keine Antwort gegeben. Es wäre aber strafrechtlich bewehrt, ihnen deshalb Inkompetenz vorzuwerfen.

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