„Das ist Teil unserer Politik, das ist gewollt“ – mit dieser bemerkenswert offenen Erklärung beschreibt Ministeriumssprecher Josef Hinterseher den neuen Sanktionsmechanismus der EU und macht unmissverständlich klar, dass es um „Verhaltensänderung“ geht. Dieser Anspruch klingt weniger nach Rechtsstaat als nach politischer Erziehungsmaßnahme, die Freiheit des Bürgers ist passé.
IMAGO / Achille Abboud
Vor ein paar Tagen machte der Pressesprecher des Baerbock-Ministeriums, das jetzt in Treue zur großen Chefin ein Herr Wadephul verwaltet, Josef Hinterseher auf offener Bühne der Bundespressekonferenz deutlich, dass man sich im Übergang vom Rechtsstaat über den Gesinnungsstaat zum Sanktionsstaat befindet. Ostdeutsche sind mit der Funktionsweise bestens vertraut. Gefragt zum „Sanktionsmechanismus“ von der Leyens, der nun wohl auch gegen Journalisten und Publizisten angewandt wird, antwortete Hinterseher mit der kalten Arroganz der Macht, die der Sanktionsmechanismus verleiht:
„Das ist Teil unserer Politik, das ist gewollt, und da bin ich Ihnen auch dankbar dafür, dass Sie das immer wieder bekannt machen, dass es dieses Sanktionsregime gibt. Denn klar ist: Für diejenigen, die das unterlaufen, muss bekannt sein, dass das Ganze mit Kosten verbunden ist und womit dann zu rechnen ist.“
„Das Ziel von Sanktionen ist eben explizit eine Verhaltensänderung. Deshalb ist das Signal, das daraus hervorgeht, relativ klar: Dass wir Desinformation als freiheitliche Gesellschaft nicht akzeptieren.“
Nur: Wer bestimmt, was Desinformation ist? Herr Hinterseher? Herr Wadephul? Frau von der Leyen? Katharina Dröge oder Heidi Reichinnek? Oder am besten gleich das ZDF, das sich in Desinformation so gut auskennt, dass es inzwischen sogar KI dafür nutzt?
Als wir noch einen funktionierenden Rechtsstaat hatten, gab das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2009 eine klare Antwort, wer darüber entscheidet: „Die Auslegung und Anwendung der Strafgesetze ist grundsätzlich Aufgabe der Fachgerichte.“ Doch darüber, wer beispielsweise wegen Desinformation auf die Sanktionsliste gesetzt wird, entscheidet eben nicht ein Fachgericht, sondern der Rat der Europäischen Union unter Nichtbeachtung der Gewaltenteilung.
Doch es ist weder die Aufgabe noch das Recht der EU, die Bürger Europas zu bevormunden und zu erziehen. Es ist der freien und öffentlichen Auseinandersetzung vermöge des Arguments vorbehalten, zwischen Information und Desinformation zu unterscheiden. Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluss des Ersten Senats vom 4. November 2009 darauf hingewiesen:
„Geboten ist eine Fassung der Norm, die in rechtsstaatlicher Distanz gegenüber konkreten Auseinandersetzungen im politischen oder sonstigen Meinungskampf strikte ‚Blindheit‘ gegenüber denen gewährleistet, auf die sie letztlich angewendet werden soll. Sie darf allein an dem zu schützenden Rechtsgut ausgerichtet sein, nicht aber an einem Wert- oder Unwerturteil hinsichtlich der konkreten Haltungen oder Gesinnungen.“
Die Qualifizierung einer Meinungsäußerung als Desinformation stellt aber genau das dar, nämlich ein Wert- oder Unwerturteil hinsichtlich der konkreten Haltungen oder Gesinnungen, die Sanktionierung eines Bürgers aufgrund seiner Meinungsäußerung ist genau das, ein „Wert- oder Unwerturteil hinsichtlich … Gesinnungen“. Das Bundesverfassungsgericht geht sogar noch weiter: „Das Grundgesetz gewährt Meinungsfreiheit im Vertrauen auf die Kraft der freien öffentlichen Auseinandersetzung vielmehr grundsätzlich auch den Feinden der Freiheit.“ Doch genau das scheinen die „Erzieher“ von Ursula von der Leyen über Friedrich Merz bis Josef Hinterseher in Abrede zu stellen, die Kraft der freien öffentlichen Auseinandersetzung. Oder fürchten sie sich vor ihr?
Überdies hat über die „Schranken der Meinungsfreiheit“ im konkreten Fall die Judikative und nicht die Exekutive zu entscheiden. Das Bundesverfassungsgericht mahnt:
„Eine Beunruhigung, die die geistige Auseinandersetzung im Meinungskampf mit sich bringt und allein aus dem Inhalt der Ideen und deren gedanklichen Konsequenzen folgt, ist notwendige Kehrseite der Meinungsfreiheit und kann für deren Einschränkung kein legitimer Zweck sein.“
Wäre in Brüssel und in Berlin, im Bundeskanzleramt und im Außenministerium eine Erziehungsmaßnahme dringend notwendig, dann bestünde sie in der Lektüre dreier Texte:
- des Grundgesetzes
- des Böckenförde-Diktums
- der Leitsätze zum Beschluss des Ersten Senats vom 4. November 2009 – 1 BvR 2150/08
In Letzteren heißt es schließlich:
„Nicht tragfähig für die Rechtfertigung von Eingriffen in die Meinungsfreiheit ist ein Verständnis des öffentlichen Friedens, das auf den Schutz vor subjektiver Beunruhigung der Bürger durch die Konfrontation mit provokanten Meinungen und Ideologien oder auf die Wahrung von als grundlegend angesehenen sozialen oder ethischen Anschauungen zielt. Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat. Der Schutz vor einer Beeinträchtigung des ‚allgemeinen Friedensgefühls‘ oder der ‚Vergiftung des geistigen Klimas‘ sind ebenso wenig ein Eingriffsgrund wie der Schutz der Bevölkerung vor einer Kränkung ihres Rechtsbewusstseins durch totalitäre Ideologien oder eine offenkundig falsche Interpretation der Geschichte. Auch das Ziel, die Menschenrechte im Rechtsbewusstsein der Bevölkerung zu festigen, erlaubt es nicht, zuwiderlaufende Ansichten zu unterdrücken. Die Verfassung setzt vielmehr darauf, dass auch diesbezüglich Kritik und selbst Polemik gesellschaftlich ertragen, ihr mit bürgerschaftlichem Engagement begegnet und letztlich in Freiheit die Gefolgschaft verweigert wird.“
Wenn Friedrich Merz es am politischen Aschermittwoch ernst gemeint hat: „Wir müssen wieder bereit sein, unsere Freiheit wirklich zu verteidigen“, wenn Merz das „europäische Erbe“, das in der Freiheit besteht, wirklich verteidigen will, dann sollte seine erste Handlung darin bestehen, die Freiheit der Bürger zu schützen und den Sanktionsmechanismus auf eine rechtsstaatliche Grundlage zu stellen.
Es entsteht immer stärker der Eindruck, dass die Demokratie in der Tat verteidigt werden muss, nicht aber gegen die Antidemokraten, sondern gegen unsere Demokraten, die das Wort Freiheit nur noch zur Rechtfertigung der Freiheitsbeschränkung und das Wort Demokratie nur noch zur Aushebelung von Demokratie benutzen.






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Hochverrat am GG / der FDGO, insbesondere der meinungs- und pressefreiheit sowie ganz besonders insbesondere 😉 dem rechtsstaatsprinzip.
Dem namen nach ist der typ bayer (mangels wikipediaeintrag — eigenartig — auf die schnelle nicht zu eruieren). Ich fremdschäme mich und entschuldige mich im namen aller aufrechten landsleute für diesen/s [bademantelgeneigtes qualifikatif].
Jagoda, Jeschow, Berija, Heydrich, Kaltenbrunner oder Wollweber und Mielke besassen immerhin nicht den rotzfrechen Zynismus -oder mit Blick auf diese tumbe Gestalt aus dem Dunstkreis der unterbelichteten, aber verhaltensauffaelligen Logorrhoetikerin, zu der (gemeint tumbe Gestalt) übrigens die Suchmaschine jedenfalls ad hoc nix ausspuckt- Dummheit, die von ihnen auftroktroierte Tyrannei noch mit Agitprop-Worthuelsen als „freiheitliche Gesellschaft“ zu orwellisieren. Aber in „unseredemokratie“ geht eben immer noch ein bisschen mehr. Bei einer oberflaechlichen Betrachtung nicht zu glauben, welche Mischpoke die „nivellierte Mittelstandsgesellschaft“ (Schelsky) der Ueberfluss-B.R.D. in den 70 Jahren ihres Bestehens – mittlerweile ist es damit vorbei- nach oben gespuelt hat, geboostert durch… Mehr
So wie TE den Kommentarbereich handhabt, braucht TE sich nicht über Zensur und Erziehung durch den Staat aufregen. Kommt mal klar mit Euch!
„Der Staat will die Bürger erziehen“ – War es je anders? Neu ist nur, dass es skrupellos geschieht und von einer gefälligen Justiz gedeckt wird. Vielleicht waren die ehemaligen Nazirichter Wendehälse, aber zumindest wussten sie die Grundrechte der Bürger so wie sie von den Vätern und drei Mütterchen des Grundgesetzes vorgesehen, zu schützen. Tempi passati.
Für dieses völlig verkommene Parteien System mache ich keinen Finger mehr krumm.
Dieser Hinterseher ist ein immer funktionierender Apparatschik, der gar nicht weiß, was Freiheit wirklich bedeutet. Leute wie Hinterseher funktionieren in jedem System, egal ob Demokratie, Sozialismus, Kommunismus oder Faschismus. Sie sind die Helferlein im Hintergrund, die Schreibtischtäter, hervorragend ausgebildet und trotzdem unendlich beschränkt. Die Hintersehers wird es immer geben, sie sind die, die hinterher von nichts gewusst haben wollen. Ich glaube, da kann man nichts machen…
@Minusmann „Und sie werden nicht mehr frei ihr ganzes Leben – und sie sind glücklich dabei.“ So einer in einer Rede in Reichenberg, 1938. „Und vielleicht, dachte ich dann und denke ich auch heute, kommt die Beschädigung der Seelen, die da zwangsweise passiert ist, erst mit einer oder zwei Generationen Verspätung wieder an die Oberfläche.“ Beides gefunden bei Michael Kleeberg, „Glücksritter – Recherche über meinen Vater“, Seite 130. Wobei der Abgebildete von all dem nichts wissen wird – und das eigene böse Verhalten als „normal“ zu empfinden gelernt hat. Der Pole Andrzej Łobaczewski schrieb vor Zeiten über das Verhalten Regierender… Mehr
Was wollen die EU-Despoten schützen vor dem Bürger als Souverän? Doch nur ihr Unrechtssystem! Ihre Willkürherrschaft, die nicht Frieden schützt, sondern Krieg vorbereitet.
Wo ist die EU-Diplomatie in Richtung Russland???
Wo ist die deutsche Diplomatie in Richtung Russland?
Die Zustände sind doch schon weit schlimmer, als während des Kalten Krieges.
Bitte liebe Leser, vergegenwärtigt euch die Lage.
Wenn Merz von „unserer“ Freiheit spricht, meint er damit die Freiheit der Rüstungs- und Asylindustriellen; der Wind und Solarbarone. Ihre oder meine wird ihn ja wohl kaum interessieren.
Diese exekutiven EU-Sanktionen gegen Personen sind nicht nur totalitär, entgegen allen Gepflogenheiten des Rechtsstaats, sie sind auch noch zeitlich unbegrenzt, wie ein Bann eines mittelalterlichen Despoten.
Die EU fährt mit dem Rechtsstaat Schlitten. Während Ausländern, die ohne Papiere und Bleibegrund massenhaft in europäische Staaten einsickern und man denen goldene Brücken zum dauernden Verbleib im steuerfinanzierten Wohlfahrtsstaat baut, mit staatlich bezahlten Anwälten gegen den Staat, werden interne Kritiker per Dienstanweisung ohne echte rechtliche Zurwehrsetzungsmöglichkeit staatlich geächtet.
Das ist die Europäische Union im 3. Jahrtausend, ein unangreifbarer Moloch mit Anspruch auf absolute Macht über das Leben.
Zur Geschichte der Diktaturen gehört auch die Geschichte des unrühmlichen Endes, das sie oft nahmen. Wir sollten unseren vereinten Antidemokraten vielleicht einmal Geschichtsbücher schenken, damit sie sehen, in welcher Tradition ihr faschistoides Gehabe steht und welches Ende es unter Umständen nehmen wird. Die Angst vor den Bürgern und die Angst vor der Freiheit sind keine guten Ratgeber für wirkliche Demokraten. Argumentativ Schwache versuchen diejenigen mundtot zu machen, die ihnen argumentativ überlegen sind. Das ist der Anfang vom Ende der Demokratie.