Der Staat will die Bürger erziehen

„Das ist Teil unserer Politik, das ist gewollt“ – mit dieser bemerkenswert offenen Erklärung beschreibt Ministeriumssprecher Josef Hinterseher den neuen Sanktionsmechanismus der EU und macht unmissverständlich klar, dass es um „Verhaltensänderung“ geht. Dieser Anspruch klingt weniger nach Rechtsstaat als nach politischer Erziehungsmaßnahme, die Freiheit des Bürgers ist passé.

IMAGO / Achille Abboud
Sprecher des Auswärtigen Amts Josef Hinterseher, Berlin, 02.10.2025

Vor ein paar Tagen machte der Pressesprecher des Baerbock-Ministeriums, das jetzt in Treue zur großen Chefin ein Herr Wadephul verwaltet, Josef Hinterseher auf offener Bühne der Bundespressekonferenz deutlich, dass man sich im Übergang vom Rechtsstaat über den Gesinnungsstaat zum Sanktionsstaat befindet. Ostdeutsche sind mit der Funktionsweise bestens vertraut. Gefragt zum „Sanktionsmechanismus“ von der Leyens, der nun wohl auch gegen Journalisten und Publizisten angewandt wird, antwortete Hinterseher mit der kalten Arroganz der Macht, die der Sanktionsmechanismus verleiht:

„Das ist Teil unserer Politik, das ist gewollt, und da bin ich Ihnen auch dankbar dafür, dass Sie das immer wieder bekannt machen, dass es dieses Sanktionsregime gibt. Denn klar ist: Für diejenigen, die das unterlaufen, muss bekannt sein, dass das Ganze mit Kosten verbunden ist und womit dann zu rechnen ist.“

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Die Kosten für den Kritiker, den Unbotmäßigen, den nicht Gefügigen, von denen der vom deutschen Steuerzahler reichlich bezahlte Pressesprecher euphemistisch schwadroniert, bestehen konkret in der sozialen Exekution, der Zerstörung der sozialen Existenz, denn auf der Sanktionsliste der EU zu stehen, bedeutet, dass derjenige von Reise- und Durchreiseverboten innerhalb der EU betroffen wird, also ihm Recht auf Freizügigkeit abgesprochen wird und dass Vermögenswerte eingefroren werden. Konten bei Banken können gekündigt werden. Der Betroffene verfügt über keine Rechte, über keine wirtschaftlichen Handlungsmöglichkeiten mehr. Diese Vorstellung bereitet Josef Hinterseher offensichtlich Vergnügen, denn so führte er weiter aus:

„Das Ziel von Sanktionen ist eben explizit eine Verhaltensänderung. Deshalb ist das Signal, das daraus hervorgeht, relativ klar: Dass wir Desinformation als freiheitliche Gesellschaft nicht akzeptieren.“

Nur: Wer bestimmt, was Desinformation ist? Herr Hinterseher? Herr Wadephul? Frau von der Leyen? Katharina Dröge oder Heidi Reichinnek? Oder am besten gleich das ZDF, das sich in Desinformation so gut auskennt, dass es inzwischen sogar KI dafür nutzt?

Als wir noch einen funktionierenden Rechtsstaat hatten, gab das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2009 eine klare Antwort, wer darüber entscheidet: „Die Auslegung und Anwendung der Strafgesetze ist grundsätzlich Aufgabe der Fachgerichte.“ Doch darüber, wer beispielsweise wegen Desinformation auf die Sanktionsliste gesetzt wird, entscheidet eben nicht ein Fachgericht, sondern der Rat der Europäischen Union unter Nichtbeachtung der Gewaltenteilung.

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Die Geschichte ist voller Beispiele dafür, dass Juristen noch immer einen Weg fanden, Unrecht zu Recht zu machen. Der Ausweg, den die „Europäer“ fanden, lautet, dass die Sanktionen „keinen strafenden Charakter“ hätten, sondern „eine Änderung in der Politik oder der Handlungen derjenigen bewirken“ sollen, „gegen die sich die Maßnahmen richten“. Einem Bürger die bürgerliche und wirtschaftliche Existenz zu vernichten, ist also keine Strafe, sondern Erziehung? Mit dieser Auffassung übernimmt die EU-Aristokratie die Praktiken totalitärer, ideologiebasierter Diktaturen, die ihre Untertanen nicht bestrafen, sondern nur erziehen wollten. Der Kreml-Herrscher Breshnew verfiel sogar auf die Idee, dass man verrückt sein muss, wenn man am Sozialismus und der segenbringenden Herrschaft der Kommunistischen Partei und ihres geliebten Generalsekretärs zweifelt und Desinformation verbreitet, diese Desinformierer in die psychiatrische Anstalt einzuweisen, auf dass sie nicht nur erzogen, sondern auch noch geheilt werden von ihrer Zweifelsucht.

Doch es ist weder die Aufgabe noch das Recht der EU, die Bürger Europas zu bevormunden und zu erziehen. Es ist der freien und öffentlichen Auseinandersetzung vermöge des Arguments vorbehalten, zwischen Information und Desinformation zu unterscheiden. Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluss des Ersten Senats vom 4. November 2009 darauf hingewiesen:

„Geboten ist eine Fassung der Norm, die in rechtsstaatlicher Distanz gegenüber konkreten Auseinandersetzungen im politischen oder sonstigen Meinungskampf strikte ‚Blindheit‘ gegenüber denen gewährleistet, auf die sie letztlich angewendet werden soll. Sie darf allein an dem zu schützenden Rechtsgut ausgerichtet sein, nicht aber an einem Wert- oder Unwerturteil hinsichtlich der konkreten Haltungen oder Gesinnungen.“

Die Qualifizierung einer Meinungsäußerung als Desinformation stellt aber genau das dar, nämlich ein Wert- oder Unwerturteil hinsichtlich der konkreten Haltungen oder Gesinnungen, die Sanktionierung eines Bürgers aufgrund seiner Meinungsäußerung ist genau das, ein „Wert- oder Unwerturteil hinsichtlich … Gesinnungen“. Das Bundesverfassungsgericht geht sogar noch weiter: „Das Grundgesetz gewährt Meinungsfreiheit im Vertrauen auf die Kraft der freien öffentlichen Auseinandersetzung vielmehr grundsätzlich auch den Feinden der Freiheit.“ Doch genau das scheinen die „Erzieher“ von Ursula von der Leyen über Friedrich Merz bis Josef Hinterseher in Abrede zu stellen, die Kraft der freien öffentlichen Auseinandersetzung. Oder fürchten sie sich vor ihr?

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Bereits Ernst-Wolfgang Böckenförde hatte in seinem Diktum darauf hingewiesen: „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Das ist das große Wagnis, das er, um der Freiheit willen, eingegangen ist.“ Greift man also in die öffentliche Auseinandersetzung ein, weil man Bürger „mit den Mitteln des Rechtszwanges und autoritativen Gebots“ „erziehen“ will, dann fällt der Staat in seinen Totalitätsanspruch zurück. Deshalb ist klar, dass Hinterseher eben nicht von der „freiheitliche Gesellschaft“, sondern von der totalitären Gesellschaft spricht, wenn er verkündet: „Dass wir Desinformation als freiheitliche Gesellschaft nicht akzeptieren“, denn zu den Grundsätzen einer freiheitlichen Gesellschaft zählt auch das Recht auf Desinformation, denn es ist nicht die Aufgabe einer Institution der Exekutive zu entscheiden, was Desinformation und was Information ist, denn: „Das Grundgesetz gewährt Meinungsfreiheit im Vertrauen auf die Kraft der freien öffentlichen Auseinandersetzung vielmehr grundsätzlich auch den Feinden der Freiheit.“ Das Bundesverfassungsgericht sagt eindeutig: „Die Schranken der Meinungsfreiheit dürfen deren substantiellen Gehalt nicht in Frage stellen.“ Doch genau das geschieht durch den Vorsatz der Erziehung.

Überdies hat über die „Schranken der Meinungsfreiheit“ im konkreten Fall die Judikative und nicht die Exekutive zu entscheiden. Das Bundesverfassungsgericht mahnt:

„Eine Beunruhigung, die die geistige Auseinandersetzung im Meinungskampf mit sich bringt und allein aus dem Inhalt der Ideen und deren gedanklichen Konsequenzen folgt, ist notwendige Kehrseite der Meinungsfreiheit und kann für deren Einschränkung kein legitimer Zweck sein.“

Wäre in Brüssel und in Berlin, im Bundeskanzleramt und im Außenministerium eine Erziehungsmaßnahme dringend notwendig, dann bestünde sie in der Lektüre dreier Texte:

  • des Grundgesetzes
  • des Böckenförde-Diktums
  • der Leitsätze zum Beschluss des Ersten Senats vom 4. November 2009 – 1 BvR 2150/08

In Letzteren heißt es schließlich:

„Nicht tragfähig für die Rechtfertigung von Eingriffen in die Meinungsfreiheit ist ein Verständnis des öffentlichen Friedens, das auf den Schutz vor subjektiver Beunruhigung der Bürger durch die Konfrontation mit provokanten Meinungen und Ideologien oder auf die Wahrung von als grundlegend angesehenen sozialen oder ethischen Anschauungen zielt. Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat. Der Schutz vor einer Beeinträchtigung des ‚allgemeinen Friedensgefühls‘ oder der ‚Vergiftung des geistigen Klimas‘ sind ebenso wenig ein Eingriffsgrund wie der Schutz der Bevölkerung vor einer Kränkung ihres Rechtsbewusstseins durch totalitäre Ideologien oder eine offenkundig falsche Interpretation der Geschichte. Auch das Ziel, die Menschenrechte im Rechtsbewusstsein der Bevölkerung zu festigen, erlaubt es nicht, zuwiderlaufende Ansichten zu unterdrücken. Die Verfassung setzt vielmehr darauf, dass auch diesbezüglich Kritik und selbst Polemik gesellschaftlich ertragen, ihr mit bürgerschaftlichem Engagement begegnet und letztlich in Freiheit die Gefolgschaft verweigert wird.“

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De facto hebt das Sanktionsrecht der EU die grundgesetzverbrieften Rechte der Bürger auf. Dass ein Bürger auf die Sanktionsliste gesetzt wird, weil er Ansichten und Meinungen, womöglich auch Desinformation verbreitet, was, wie man lesen konnte, höchstrichterlich geschützt ist, ohne richterlichen Beschluss, ohne richterliche Anhörung widerspricht dem Rechtsstaat und ersetzt das Recht durch Willkür, denn es fußt auf unbefugter Entscheidung der Exekutive in einem der Interpretation offen stehenden Rahmen, der von politischen bis parteipolitischen und ideologischen Anschauungen definiert wird. Das Sanktionsrecht angewandt auf einzelne Bürger nicht aufgrund von Handlungen, sondern aufgrund des Vertretens und der Diskussion von Meinungen im öffentlichen Raum markiert daher den Übergang vom Rechts- zum Gesinnungsstaat, der eingeleitet wurde durch Merkels Pandemie-Diktatur, in der der Bürger auch schon erzogen und Angstkommunikation zur Herstellung von Folgebereitschaft, also Kadavergehorsam, exekutiert wurde.

Wenn Friedrich Merz es am politischen Aschermittwoch ernst gemeint hat: „Wir müssen wieder bereit sein, unsere Freiheit wirklich zu verteidigen“, wenn Merz das „europäische Erbe“, das in der Freiheit besteht, wirklich verteidigen will, dann sollte seine erste Handlung darin bestehen, die Freiheit der Bürger zu schützen und den Sanktionsmechanismus auf eine rechtsstaatliche Grundlage zu stellen.

Es entsteht immer stärker der Eindruck, dass die Demokratie in der Tat verteidigt werden muss, nicht aber gegen die Antidemokraten, sondern gegen unsere Demokraten, die das Wort Freiheit nur noch zur Rechtfertigung der Freiheitsbeschränkung und das Wort Demokratie nur noch zur Aushebelung von Demokratie benutzen.

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Kommentare ( 72 )

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weihnachtsmann_frau_lein
1 Monat her

Hochverrat am GG / der FDGO, insbesondere der meinungs- und pressefreiheit sowie ganz besonders insbesondere 😉 dem rechtsstaatsprinzip.
Dem namen nach ist der typ bayer (mangels wikipediaeintrag — eigenartig — auf die schnelle nicht zu eruieren). Ich fremdschäme mich und entschuldige mich im namen aller aufrechten landsleute für diesen/s [bademantelgeneigtes qualifikatif].

Rasparis
1 Monat her

Jagoda, Jeschow, Berija, Heydrich, Kaltenbrunner oder Wollweber und Mielke besassen immerhin nicht den rotzfrechen Zynismus -oder mit Blick auf diese tumbe Gestalt aus dem Dunstkreis der unterbelichteten, aber verhaltensauffaelligen Logorrhoetikerin, zu der (gemeint tumbe Gestalt) übrigens die Suchmaschine jedenfalls ad hoc nix ausspuckt- Dummheit, die von ihnen auftroktroierte Tyrannei noch mit Agitprop-Worthuelsen als „freiheitliche Gesellschaft“ zu orwellisieren. Aber in „unseredemokratie“ geht eben immer noch ein bisschen mehr. Bei einer oberflaechlichen Betrachtung nicht zu glauben, welche Mischpoke die „nivellierte Mittelstandsgesellschaft“ (Schelsky) der Ueberfluss-B.R.D. in den 70 Jahren ihres Bestehens – mittlerweile ist es damit vorbei- nach oben gespuelt hat, geboostert durch… Mehr

alter weisser Mann
1 Monat her

So wie TE den Kommentarbereich handhabt, braucht TE sich nicht über Zensur und Erziehung durch den Staat aufregen. Kommt mal klar mit Euch!

Niklot
1 Monat her

„Der Staat will die Bürger erziehen“ – War es je anders? Neu ist nur, dass es skrupellos geschieht und von einer gefälligen Justiz gedeckt wird. Vielleicht waren die ehemaligen Nazirichter Wendehälse, aber zumindest wussten sie die Grundrechte der Bürger so wie sie von den Vätern und drei Mütterchen des Grundgesetzes vorgesehen, zu schützen. Tempi passati.

Privat
1 Monat her

Für dieses völlig verkommene Parteien System mache ich keinen Finger mehr krumm.

Minusmann
1 Monat her

Dieser Hinterseher ist ein immer funktionierender Apparatschik, der gar nicht weiß, was Freiheit wirklich bedeutet. Leute wie Hinterseher funktionieren in jedem System, egal ob Demokratie, Sozialismus, Kommunismus oder Faschismus. Sie sind die Helferlein im Hintergrund, die Schreibtischtäter, hervorragend ausgebildet und trotzdem unendlich beschränkt. Die Hintersehers wird es immer geben, sie sind die, die hinterher von nichts gewusst haben wollen. Ich glaube, da kann man nichts machen…

Kassandra
1 Monat her
Antworten an  Minusmann

@Minusmann „Und sie werden nicht mehr frei ihr ganzes Leben – und sie sind glücklich dabei.“ So einer in einer Rede in Reichenberg, 1938. „Und vielleicht, dachte ich dann und denke ich auch heute, kommt die Beschädigung der Seelen, die da zwangsweise passiert ist, erst mit einer oder zwei Generationen Verspätung wieder an die Oberfläche.“ Beides gefunden bei Michael Kleeberg, „Glücksritter – Recherche über meinen Vater“, Seite 130. Wobei der Abgebildete von all dem nichts wissen wird – und das eigene böse Verhalten als „normal“ zu empfinden gelernt hat. Der Pole Andrzej Łobaczewski schrieb vor Zeiten über das Verhalten Regierender… Mehr

Evero
1 Monat her

Was wollen die EU-Despoten schützen vor dem Bürger als Souverän? Doch nur ihr Unrechtssystem! Ihre Willkürherrschaft, die nicht Frieden schützt, sondern Krieg vorbereitet.

Wo ist die EU-Diplomatie in Richtung Russland???
Wo ist die deutsche Diplomatie in Richtung Russland?
Die Zustände sind doch schon weit schlimmer, als während des Kalten Krieges.
Bitte liebe Leser, vergegenwärtigt euch die Lage.

Hueckfried69
1 Monat her

Wenn Merz von „unserer“ Freiheit spricht, meint er damit die Freiheit der Rüstungs- und Asylindustriellen; der Wind und Solarbarone. Ihre oder meine wird ihn ja wohl kaum interessieren.

Evero
1 Monat her

Diese exekutiven EU-Sanktionen gegen Personen sind nicht nur totalitär, entgegen allen Gepflogenheiten des Rechtsstaats, sie sind auch noch zeitlich unbegrenzt, wie ein Bann eines mittelalterlichen Despoten.
Die EU fährt mit dem Rechtsstaat Schlitten. Während Ausländern, die ohne Papiere und Bleibegrund massenhaft in europäische Staaten einsickern und man denen goldene Brücken zum dauernden Verbleib im steuerfinanzierten Wohlfahrtsstaat baut, mit staatlich bezahlten Anwälten gegen den Staat, werden interne Kritiker per Dienstanweisung ohne echte rechtliche Zurwehrsetzungsmöglichkeit staatlich geächtet.
Das ist die Europäische Union im 3. Jahrtausend, ein unangreifbarer Moloch mit Anspruch auf absolute Macht über das Leben.

Juergen P. Schneider
1 Monat her

Zur Geschichte der Diktaturen gehört auch die Geschichte des unrühmlichen Endes, das sie oft nahmen. Wir sollten unseren vereinten Antidemokraten vielleicht einmal Geschichtsbücher schenken, damit sie sehen, in welcher Tradition ihr faschistoides Gehabe steht und welches Ende es unter Umständen nehmen wird. Die Angst vor den Bürgern und die Angst vor der Freiheit sind keine guten Ratgeber für wirkliche Demokraten. Argumentativ Schwache versuchen diejenigen mundtot zu machen, die ihnen argumentativ überlegen sind. Das ist der Anfang vom Ende der Demokratie.