Bundesverfassungsgericht verlangt Ergänzung der Triage-Kriterien

Das Triage-Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein Erfolg für alle Bürger. Der Gesetzgeber muss nun regeln, wie im Falle nicht ausreichender Ressourcen über die Behandlung von Patienten entschieden wird. Geklagt hatten neun Menschen mit Behinderungen.

IMAGO / photothek

Es kommt selten vor, dass das Oberste Gericht der Bundesrepublik die „unverzügliche Umsetzung“ eines Urteils der Verfassungsrichter anordnet. Normalerweise wird dem Gesetzgeber eine Zeitspanne von bis zu zwei Jahren eingeräumt. Doch diesmal geht es im wirklichen Sinne um Leben oder Tod!

Geklagt hatten neun behinderte Menschen, die die Sorge umtrieb, im Falle nicht ausreichender Ressourcen – wie Intensivbetten oder Operationskapazitäten – aufgrund ihrer Beeinträchtigungen von der Behandlung ausgeschlossen werden zu können. Eigentlich hätte man davon ausgehen müssen, dass Karlsruhe diesen Antrag von vornherein als nicht „realitätsrelevant“ abweisen würde. So hätte allein der Artikel 1 des Grundgesetzes, der die „Würde des Menschen für unantastbar“ erklärt, ein solches Vorgehen ausschließen müssen. Denn was verletzt die Würde mehr als die Verweigerung medizinischer Hilfe – gerade für Behinderte? Eine körperliche Behinderung gilt allgemein nicht als Krankheit.

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Doch siehe da, das Verfassungsgericht bewertete dies anders. Es forderte den Gesetzgeber auf, unverzüglich die Rechte der Behinderten entsprechend des Gleichheitsgrundsatzes (Artikel 3 GG) der Verfassung zu stärken.

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Wozu gibt es eigentlich den dauernd in Corona-TV-Talks vertretenen Ethikrat, wenn er nicht schon längst auf diesen Missstand aufmerksam gemacht haben müsste? Aufgekommen ist die Diskussion in dem Augenblick, als befürchtet werden musste, dass nicht ausreichend Plätze zur Behandlung von schwer an Corona Erkrankten auf den Intensivstationen zur Verfügung stehen könnten und darüber hinaus die Kapazitäten zur Behandlung anderer Krankheitsbilder knapp würden. Dann nämlich stellt sich das Problem der Triage, bekannt eigentlich nur aus den Frontlazaretten in Kriegszeiten, bei der die Ärzte im Einzelnen entscheiden, wer Hilfe bekommt und wer nicht. Es handelt sich dabei um die wohl schmerzlichste Entscheidung eines Arztes während seines Berufslebens.

Auch während der zwei Jahre andauernden Corona-Krise in Deutschland ist dieser Zustand noch nie eingetreten. Plötzlich aber entfaltete sich eine makabere Debatte. Es wurde gefragt, ob Impfverweigerer, die sich unsolidarisch gegenüber der Gemeinschaft verhielten, bei einer Erkrankung nicht ihr Recht auf Behandlung verlieren sollten. Im konkreten Falle käme dies einem Todesurteil wegen Nicht-Inanspruchnahme von staatlichen Impfleistungen gleich. Denn bekanntlich existiert in der Beachtung des Rechts auf Selbstbestimmung des Einzelnen, auch über seinen Körper, hierzulande keine gesetzliche Impfpflicht – noch bis vor Kurzem wurde eine solche auch konsequent ausgeschlossen!

Aufgrund zu geringer Impfbereitschaft wird jetzt jedoch erwogen, eine solche Pflicht einzuführen. Dabei wird Wert darauf gelegt, dass auch diese noch keinen Impfzwang mit sich bringen werde. Verfahren dieser Art sind gerade ins Karlsruhe aufgrund der Bedeutung kompliziert und meist sehr umstritten.

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Jedenfalls stieß das Gericht bei seinen Recherchen auf einen Katalog der Kriterien, die bei einer Triage den Ausschluss von der Behandlung rechtfertigen können. In der Regel ist es der Gesamtzustand des Patienten unter Würdigung von Vorerkrankungen und der Funktionsfähigkeit der wesentlichen Organe, die letztlich die Entscheidung begründen. Eines allerdings ließ die Richter aufhorchen: Denn unter diesen Kriterien ist auch die „Gebrechlichkeit“ des Betroffenen aufgeführt. Ist eine Behinderung also auch eine Gebrechlichkeit, die früher oder später unweigerlich zum Tode führen wird, die letztlich das „Todesurteil“ begründet? Hier muss der Gesetzgeber jetzt schnell Abhilfe schaffen. Unmittelbar nach Urteilsverkündung hat die Bundesregierung das auch zugesagt.

Uns alle erschrecken muss aber die Tatsache, dass allein das Nicht-Befolgen staatlicher Aufforderungen zur Verweigerung von Hilfe in der Not ernsthaft in der öffentlichen Debatte erwogen wurde. Erinnerungen an die dunkelsten Zeiten der deutschen Geschichte werden wach, in denen während des Nationalsozialismus geistig und körperlich Behinderte als „minderwertige und unnütze“ Existenzen eingestuft wurden. Dies galt auch für politische Gegner.

Manches ist so ungeheuerlich, dass man es gar nicht für möglich hält – und dann ist es plötzlich da. Die in Karlsruhe geklagthabenden Behinderten haben mit diesem Urteil auch einen Erfolg für uns alle erzielt!

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Kommentare ( 66 )

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66 Comments
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Don Didi
2 Jahre her

Triage findet in jeder Notaufnahme jeden Tag statt. Nicht in dem Maße, wie hier zu Grunde gelegt wird, aber wenn in der Notaufnahme 20 potentielle Patienten sitzen, einer mit Kopfverletzung, einer mit Armbruch, 3 mit Schmerzen in der Magengegend, 2 mit Schmerzen in der Brust, 4 mit Atemwegsbeschwerden, einer mit Fieber und 4 Kinder mit diffusen Symptomen, entscheidet die Sachbearbeiterin am Tresen, wer in welcher Reihenfolge behandelt wird, an erster Stelle kommt dabei der Nachweis der Krankenversicherung, am Ende befinden wir uns schließlich noch immer in einem Wirtschaftsunternehmen. Wer am lautesten schreit, oder am meisten blutet, hat gute Chancen, früher… Mehr

Der Ketzer
2 Jahre her

Bei aller Begeisterung: Das Urteil impliziert, dass Ärzte die Gleichbehandlung von Behinderten und nicht Behinderten bisher nicht praktiziert haben.

Alf
2 Jahre her

Das Triage-Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein Erfolg für alle Bürger?Es kommt selten vor, dass das Oberste Gericht der Bundesrepublik die „unverzügliche Umsetzung“ eines Urteils der Verfassungsrichter anordnet? Abgesehen davon, daß das Bundesverfassungsgericht sehr lange benötigt, um eine Entscheidung zu treffen, also diese Entscheidung nicht „unverzüglich“ trifft, wo sind die Anordnungen an den Gesetzgeber, unverzüglich zu regeln, daß die Corona Politik auf eine ordentliche Grundlage gestellt wird (z.B. eine ordentliche Statistik geführt wird, überhaupt eine Statistik geführt wird, die den Namen verdient oder eine Stelle das Ereignis Corona und seine Bekämpfung koordiniert, nicht alle, insbesondere die Medien, ihre unfachlichen Äußerungen absetzen,… Mehr

Physis
2 Jahre her
Antworten an  Alf

Ich verrate Ihnen etwas. In dem Krankenhaus, in dem ich mich vor ca. 25 Jahren noch eigentlich „intensiv“ um „meine“ Patienten zu kümmern hatte, gab es nur mich und den Patienten. Weit und breit kein Arzt. Wissen Sie daher eigentlich, dass im Zweifelsfall überwiegend „Greenhorns“ Ihren und meinen A… retten? Natürlich nicht, denn in Ihrem Kommentar stellen Sie Fragen, die sich seit Corona nicht gestellt haben. Ich halte es deswegen für ein Märchen, dass ausgerechnet Corona ein Problem darstellt! Und ich bin sehr gerne ein Corona-Lügen-Leugner, da ich mit erkrankten Mitmenschen sehr gut umgehen kann! ABER! Warten Sie bitte in… Mehr

Alf
2 Jahre her
Antworten an  Physis

Mein Kommentar betrifft die so hochgelobte Entscheidung des Bundesverfassungsgericht. Das Urteil enthält keinerlei Aufforderung oder Hinweise, daß der Gesetzgeber Probleme lösen muß, die überhaupt zur Triage führen. Eine Triage ist nicht notwendig, wenn die Regierung ordentlich regiert und auch der Gesetzgeber seinen Beitrag zur Bekämpfung des Ereignisses Corona leistet. Regieren im Blindflug ist kein Regieren. Und es reicht nicht aus, eine schwurblige Gesetzesgrundlage abzunicken, die jeder nach Belieben interpretiert. Da helfen auch keine falschen Zahlen.
Diese Regierung kann es nicht. Die Beweisaufnahme kann geschlossen werden.

Mausi
2 Jahre her

Urteil für uns Alle? Und Sie glauben, dass ein geimpfter Mensch mit Behinderung oder Gebrechlichkeit nun die gleichen Rechte hat wie ein ungeimpfter Mensch ohne Behinderungen? Was für eine Gutgläubigkeit. Im Zweifelsfall sieht die Reihenfolge aus: Mensch mit Behinderung und geimpft, Mensch mit Behinderung und ungeimpft, ….. und ganz am Ende weisser Mann und ungeimpft. Und sind wir schon so eingefahren in unserem Denken, dass wir es für eine unberechtigte Abwägung halten Alt oder Jung, ohne Behinderung oder mit Behinderung? Wir glauben an eine Pandemie, ohne Schlangen von Kranken? Bei genügend Zeit zum Überlegen, wen behandele ich? Sind die Betten… Mehr

Mausi
2 Jahre her

Urteil für uns Alle? Und Sie glauben, dass ein geimpfter Mensch mit Behinderung oder Gebrechlichkeit nun die gleichen Rechte hat wie ein ungeimpfter Mensch ohne Behinderungen? Was für eine Gutgläubigkeit. Im Zweifelsfall sieht die Reihenfolge aus: Mensch mit Behinderung und geimpft, Mensch mit Behinderung und ungeimpft, ….. und ganz am Ende weisser Mann und ungeimpft. Und sind wir schon so eingefahren in unserem Denken, dass wir es für eine unberechtigte Abwägung halten Alt oder Jung, ohne Behinderung oder mit Behinderung? Wir glauben an eine Pandemie, ohne Schlangen von Kranken? Bei genügend Zeit zum Überlegen, wen behandele ich? Sind die Betten… Mehr

nachgefragt
2 Jahre her

Ich halte von dem Urteil gar nichts. Es zeigt die Inkompetenz dieses Gerichts. Dass Menschen nicht pauschal aufgrund veranlagter Eigenschaften benachteiligt werden dürfen, steht im Grundgesetz und bedarf keiner Klärung. Das sollte selbstverständlich sein. Die Frage nach dem Ob ist also längst beantwortet. Einzig und allein die direkten Erfolgsaussichten einer Behandlung und die unmittelbare Notwendigkeit dürfen hier in der Abwägung entscheidend sein. Ganz im Gegenteil wäre hier gar nichts gesetzlich zu konkretisieren, in irgendwelche statischen Formen zu gießen, irgendwelche starren Leitfäden zu spinnen. Der Einzelfall ist immer komplex. Leitfäden, Regulierungen und Hierarchien, die nun gebastelt werden, werden zu Toten führen.… Mehr

Schlaubauer
2 Jahre her

Ich glaube es geht nicht wirklich um Intensivbetten sondern eher um Krankenhäuser. Bei dem anhaltenden Bettenabbau werden die wohl bald immer überfüllt sein. Gut das sich dann Minderheiten freie Betten einklagen können.

Schlaubauer
2 Jahre her

Ist das wirklich ein Erfolg für alle Bürger? Oder öffnet es nicht allen Minderheiten die Tür, sich in ein belegtes Krankenhaus hinein zu klagen? Ist es nicht eine weiterer Eingriff in die Freiheit des Arztberufes der nicht mehr selbst nach besten Wissen und gewissen entscheiden soll? Wenn vor dem Arzt in Zukunft nicht mehr gilt, alle sind nachgleichen Maßstäben zu behandeln, freuen wir uns auf die Folgeurteile, in denen der Staat die gleichen Auflagen bekommt. Verlierer mal wieder der alte weiße Mann mit deutschem Pass?

Politikmausi
2 Jahre her

Leider sehe ich das Urteil bei weitem nicht so positiv. Es ist ein weiteres politisch motiviertes Urteil, das der Politik erneut den Weg dafür bereitet, mit ihrer Agenda drehbuchmäßig fortfahren zu können. Es hat nie, während der gesamten Corona-Pandemie, Triage in Deutschland gegeben, auch wenn das ständig herbeiphantasiert wurde. Die Politik konnte noch zusehen, wie tausende Intensivbetten abgebaut wurden und sorgt auch noch aktiv dafür, dass Personal vergrault wird. Irgendwelche Überlastungen oder Notlagen kann man ja bequem den sogennanten Ungeimpften in die Schuhe schieben. Man führt per Politik die Notsituation einer Triage regelrecht herbei. Und es wird so hinauslaufen, dass… Mehr

St.Elmo
2 Jahre her

Ist das wirklich ein Erfolg wenn jetzt die Politik und nicht mehr Ärzte entscheiden wer im Notfall eine Medizinische Behandlung bekommt?
Wird das Gesetz den Ärzten die Freiheit geben rein nach medizinischen Kritierien zu entscheiden oder wird das Gesetz, gerade unter einer RGG Regierung, am Ende voll mit Sonderregelungen und zusätzlichen Berücksichtigung von nicht medizinischen Kriterein sein?