Allein im Haus mit einer Corona-Erkrankten

Wie ist das, wenn die eigene Ehefrau an Corona erkrankt? Im Gegensatz zu Strafgefangenen haben Partner, die einen Corona-Kranken pflegen (und damit die Krankenhäuser entlasten), offenbar keinen Anspruch auf einen Spaziergang.

Am Mittwoch, dem 16. Dezember, kündigte sich die Krankheit an: Mattigkeit, Husten und Fieber (38 ͦ). Erkältung oder Corona? Am Donnerstag – das Fieber steigt auf 39 ͦ  – vormittags Corona PCR-Test bei der Hausärztin. Freitag abends liegt das Ergebnis vor: Meine Frau war corona-positiv und infektiös. 

Gesundheitsamt

Am Samstag meldete sich ein „containement scout“ des Gesundheitsamtes wg. Kontaktverfolgung. Ergebnis: Null. Die kurzen und mit Maske (FFP2) stattgefundenen Kontakte der Vortage ließen sich an zwei Händen abzählen; keine der Kontaktpersonen war oder wurde infiziert. Blieb der Samstagsmarkt vom 12. Dezember, auf dem meine Frau einkaufte und beim Metzger Fleischwaren für Weihnachten vorbestellte. Aber der Markt findet im Freien statt, und es gab kein Gedränge. 

Unmittelbar nach dem Telefonat übersandte das Gesundheitsamt per E-Mail eine „Vorläufige schriftliche Anordnung einer häuslichen Quarantäne für positiv getestete und enge Kontaktpersonen“; Kernsatz:

„Sie wurden als positiv auf SARS-CoV-2 getestete Indexperson ermittelt, weswegen für Sie und ihren Mann als enge Kontaktpersonen (KP1) Quarantäne angeordnet wird.“

Unter Quarantäne

Zeit zum Lesen
„Tichys Einblick“ – so kommt das gedruckte Magazin zu Ihnen
Inzwischen stellte ich den Haushalt auf Corona um: Die Wohnung meiner Frau ist sehr geräumig, mit zwei Bädern, das Zusammenleben ließ sich also leicht trennen. Auch war genügend Essen im Kühlschrank, und zudem hatte meine Frau wenig Appetit und wollte nur leichte Kost. Ihr Zustand blieb stabil schlecht, am 23. Dezember erreichte das Fieber seinen Höhepunkt: 40,1 ͦ. Ich versuchte, mich auf der Internetseite des RKI über den typischen Fieberverlauf zu informieren. Ohne Erfolg: Der „Epidemiologische Steckbrief“ (Stand: 11. 12. 2020) zu Corona vermerkt als „häufige Symptome“ nur allgemein „Husten, Fieber, Schnupfen, Störung des Geruchs- und/oder Geschmacksinns, Pneumonie“, macht aber keine näheren Angaben. Gibt es bei über anderthalb Millionen bestätigten Infektionen in Deutschland tatsächlich keine genaueren Daten zum Fieberverlauf?

Weihnachten

Am Heiligen Abend begann das Fieber zu sinken: 39 ͦ ; an den Weihnachtsfeiertagen pendelte es zwischen 37,0 und 37,9 ͦ . Meine Frau bekam wieder Appetit, und wir verspeisten am 25. Dezember räumlich getrennt, aber gemeinsam die von ihr am 12.12. auf dem Markt bestellte, dann von einer Freundin abgeholte und vor die Haustür gebrachte „Entenbrust“. Mittags hatte das Gesundheitsamt mitgeteilt, dass die Quarantäne für meine Frau ab dem 26. Dezember aufgehoben sei.

Trotz alledem

Für mich selbst als „KP1“ galt die Quarantäne noch bis 29. Dezember. Gesundheitsamtlich. Ich frage mich allerdings, mit welchem Recht der Staat gesunde Personen für 14 Tage total wegsperrt. Strafgefangenen wird immerhin täglich ein 1-2-stündiger „Hofgang“ im Freien gewährt. Haben normale Bürger, die zuhause einen Corona-Kranken pflegen (und damit die Krankenhäuser entlasten), keinen Anspruch auf einen Spaziergang?

An Silvester erhielt ich schließlich vom Gesundheitsamt ein auf den 30. Dezember datiertes fünfseitiges Schreiben mit folgender „Anordnung“:

„Für Herrn Dr. Helmut Berschin […] wird ab 16.12.2020 bis 29.12.2020 häusliche Absonderung für 14 Tage angeordnet.“

Zu spät, aber was soll’s? Für Ursula und mich beginnt das Neue Jahr coronabefreit – trotz alledem und alledem.

Anzeige

Unterstützung
oder

Kommentare ( 53 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

53 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
Helmut Berschin
3 Jahre her

Viren wurden nachgewiesen; lt. Ärztin „hochinfektiös“. H.B.

Kassandra
3 Jahre her
Antworten an  Helmut Berschin

Ärzte sind doch „Wissenschaftler“?
Mir ist tatsächlich unklar, weshalb die dieses Spiel mitmachen. Man sollte mal fragen, was dieses Coronadings an Symptomen verursacht, die bei früheren „Virusgrippen“ nicht so ins Rampenlicht gestellt wurden?

Entenhuegel
3 Jahre her
Antworten an  Helmut Berschin

„Viren“? Wurde auch gesagt, welche? Es gibt – oder gab – ja auch Grippe-Viren, Rhino-Viren etc..

Davon abgesehen ist die auf einem PCR-Tests fußende Aussage der Ärztin, Ihre Frau sei „hochinfektiös“, auch fragwürdig. Denn weder zur Feststellung einer Infektion, noch zur Ansteckungsgefahr kann ein solcher Test eine zuverlässige (diagnostische) Aussage treffen. Darauf hat auch sein Erfinder klar hingewiesen. Interessiert heute Politik, RKI und Co. aber nicht die Bohne…

Dieter
3 Jahre her

Mittlerweile gibt es eine allgemeine Verfahrensanweisung für .. Menschen.. Die Gesundheitsämtter stellen schon keine Bescheide, Verfügungen oder was auch immer mehr aus. Sprich ein Arbeitnehmer sagt seinem Arbeitgeber: oh, ich hatte Kontakt, ich bin dann mal weg. Woraufhin der 6 Wochen lang den Lohn im Auftrage des .. Landschaftsverbandes, was auch immer auszuzahlen hat und dann in einem 8 seitigem Formular die Erstattung zu beantragen hat. Ggf. ohne jeden Beleg. Viel Spaß! Manchmal schreibt noch eine Kindergärtnerin an die Eltern: bitte alle Zuhause bleiben. Dann steht Kinderbetreuung im Raume. Arbeitgeber hat wieder zu zahlen und einen neuen Bürokratieberg zu erklimmen.… Mehr

Kassandra
3 Jahre her
Antworten an  Dieter

Die „Sterbefälle“ seit 1990 sind in dieser Statistik prozentual zur Gesamtbevölkerung gegenüber gestellt. https://twitter.com/jens140180/status/1345341047698845696/photo/2
Photo 1 geht zurück auf die Jahre bis 1950.

W aus der Diaspora
3 Jahre her

Wenn Sie einen eigenen Hof haben, dann dürfen Sie auf dem auch spazieren gehen. Ansonsten ist Quarantäne nun einmal geboten, denn Sie möchten doch sicher auch andere nicht anstecken, oder?

Von daher finde ich Ihre Frage schon ein wenig bescheuert!

Wenn Sie Fragen zum Krankheitsverlauf hatten, warum haben Sie nicht die Hausärztin oder die Hotline angerufen? Es gibt auch noch einen ärztlichen Notdienst der Ihnen sicher gerne weitergeholfen hätte.

Vom RKI zu erwarten für gänzlich unterschiedliche Krankheitsverläufe die Fiberkurven zu veröffentlichen ist einfach nur Idiotie.

Helmut Berschin
3 Jahre her
Antworten an  W aus der Diaspora

Ich wünsche Ihnen mehr Intelligenz im Neuen Jahr! H.B.

Silverager
3 Jahre her
Antworten an  Helmut Berschin

Darf ich mich diesem Wunsch anschließen?

Helmut Berschin
3 Jahre her
Antworten an  Silverager

Gerne. H.B.

Joerg.F
3 Jahre her

Stellt Euch mal vor, früher machte man bei Freunden Krankenbesuche.

bkkopp
3 Jahre her

Von öffentlichem Interesse erscheint die Arbeitsweise des Gesundheitsamtes. Es dominiert das Erbe des Obrigkeitsstaates. Man wundert sich, dass Menschen von heute noch ein Amtsverständnis und in Teilen wohl auch eine Tonlage überhaupt zustande bringen, die 1945 mit dem autoritären Obrigkeitsstaat zu Ende gegangen sein sollte. Da es der Autor nicht erwähnt nehme ich an, dass das Gesundheitsamt ihm, als Kontaktperson und familiäre Pflegekraft, keine vorsorglichen Tests angeboten hat. Die in unzähligen Varianten antiquierte und im besonderen ineffektive Arbeitsweise der Gesundheitsämter ist der Hauptgrund dafür weshalb man die Infektionsverbreitung auch für die 2. Welle ab November nicht unter Kontrolle bringen konnte.

Niklot
3 Jahre her

Vor Weihnachten war ich ungewöhnlich verschnupft und suchte nach Hintergrundinformationen über Corona-typische Symptome gerade zu Beginn der Krankheit. Keine Informationen auf offiziellen Seiten zu bekommen. Mein Arbeitgeber verlangt schließlich, dass ich ihn informiere und anschließend die Arbeit verlasse. Auch mein Hausarzt konnte nicht weiterhelfen. Ich hab dann einfach einen Test gemacht, der zum Glück negativ war. So konnte ich zumindest – obwohl immer noch verschnupft- beruhigt Weihnachten in Familie feiern.

Martini22
3 Jahre her

Mir brennt doch eine Frage auf der Seele. Dem Text kann ich entnehmen, dass ihre Frau sich stets an die AHA Regeln hält, ja sogar über das gewöhnliche Maß hinaus wenn Sie eine FFP2 Maske trägt. Da wundert es doch sehr, dass sie sich infiziert hat und sogar recht schwer erkrankte. Ein Schelm der dabei Böses denkt und die Wirksamkeit der Maßnahmen hinterfragt. Und wie schon einige Kommentatoren vor mir würde ich auch meinen: Vor einem Jahr wäre man niemals auf die Idee gekommen sich bspw auf Influenza testen zu lassen. Da hätte es schlicht und ergreifend geheißen: Grippaler Infekt.… Mehr

Kassandra
3 Jahre her

Vor 2020 und vor Dr. Ostens auf den Markt geworfenen PCR-Test hätte jeder normale Arzt bei Nennung der Krankheitssymptome eine Erkältung oder Grippe diagnostiziert.
Aber inzwischen sind wir halt schon ein gutes Stück weiter.

Ernst-Fr. Siebert
3 Jahre her

„…bei über anderthalb Millionen bestätigten Infektionen …“ Glaube ich nicht, das müsste so etwa jeder 53ste sein, also bei uns im Dorf knapp 40 Leute. Das hätte sich herumgesprochen. Da wäre es wohl hier mit der Gelassenheit vorbei.

Montesquieu
3 Jahre her
Antworten an  Ernst-Fr. Siebert

Infektion gleich positiver Test nicht gleich krank

Helmut Berschin
3 Jahre her
Antworten an  Ernst-Fr. Siebert

Laut RKI gab es seit Beginn der Pandemie in Deutschland 1 765 666 „nachgewiesene Infektionen“ Stand: 3. 1. 2021, 0.00 Uhr).

Dunkelsachse
3 Jahre her
Antworten an  Helmut Berschin

Nachgewiesen war da gar nix. Behauptet übrigens auch nicht das RKI. Das nennt das Ganze nämlich Covid-19-Fälle.

Silverager
3 Jahre her
Antworten an  Dunkelsachse

Das berüchtigte RKI mit einem Tierarzt an der Spitze nennt den unsinnigen PCR-Test schlicht „Neuinfektionen“.

moorwald
3 Jahre her

Unbedingt achten auf:
1.die gesetzliche Grundlage
2.Rechtsbehelfsbelehrung
War das dabei?

Helmut Berschin
3 Jahre her
Antworten an  moorwald

Ja, aber erst mit Bescheid v. 30. Dezember, als die angeordnete Quarantäne schon vorbei war. H.B.

Jasmin
3 Jahre her
Antworten an  Helmut Berschin

Auch das ist Strategie. Wenn kein rechtsmittelfähiger Bescheid vorliegt, dann muss die Verwaltung sich nicht mit Widerspruch und Klage befassen. Allerdings kann eine Behörde auch nicht nachweisen, ob und was sie verfügt hat. Dürfte interessant sein, was passiert, wenn man sich an eine mündliche Ansage nicht hält.

moorwald
3 Jahre her
Antworten an  Jasmin

Ich würde immer auf einem schriftlichen Bescheid bestehen, Telefon sofort auflegen…

Silverager
3 Jahre her
Antworten an  moorwald

Richtig. Telefonisch geht gar nichts. Da könnte ja jeder anrufen und irgend was anordnen.