Verbotene Moscheegemeinschaft betet auf offener Straße

Muslime beten mitten auf einer Hauptstraße in Frankfurt. Zweimal pro Woche steht der Verkehr auf einer Spur still. Die Polizei muss den Verkehr umleiten. Weil das Bundesinnenministerium die Imam-Ali-Moschee verboten und geschlossen hat, machen die Gemeindemitglieder seitdem auf der Straße weiter. Und das ab sofort mit offiziellem Segen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs.

picture alliance/dpa | Boris Roessler

Es war als knallharter Schlag gegen die Mullahs in Deutschland gedacht: Im Juli 2024 verbot die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) das Islamische Zentrum Hamburg (IZH), das als Arm des iranischen Regimes gilt. Auch die Frankfurter Imam-Ali-Moschee fiel unter das Verbot, weil der Gotteshaus-Betreiber „Zentrum der Islamischen Kultur“ zum IZH gehört.

Seit dieser Zeit versammeln sich vor allem Angehörige der Glaubensgemeinschaft zweimal pro Woche in der Eschborner Landstraße vor der geschlossenen Moschee. Mitten auf der Straße wird gebetet, gesungen, rezitiert und demonstriert. Regelmäßig, auf öffentlicher Verkehrsfläche.

Angemeldet wurden diese Zusammenkünfte für das Jahr 2026 als Versammlungen unter dem Motto „Religionsfreiheit verteidigen: Hände weg von unserer Moschee“. Die Stadt Frankfurt wollte dies nicht hinnehmen. Es handle sich primär um „gottesdienstähnliche“ Veranstaltungen.

Der Verwaltungsgerichtshof Kassel urteilte nun anders: Er wertet die Versammlungen nicht als religiöse Zusammenkünfte. Gerade das Beten, Singen und Rezitieren könne Ausdruck gemeinsamen Protests sein. Der maßgebliche Zweck der Veranstaltungen liege in der öffentlichen Thematisierung der Schließung der Imam-Ali-Moschee. Damit fallen sie laut VGH Kassel unter die Vorgaben zur Versammlungsfreiheit.

Dass die Veranstaltungen in der Öffentlichkeit auf Unverständnis stießen, stehe der Einstufung als Versammlung nicht entgegen.

Politische Brisanz

Das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) stand seit 1993 bis zu seinem Verbot unter Beobachtung des Hamburger Verfassungsschutzes. Bereits 2004 wurde es dort als verlängerter Arm der Teheraner Terrorregierung beschrieben, mit dem Ziel, islamistisches Gedankengut in Deutschland zu verbreiten und seinen Einfluss in der schiitischen Gemeinde auszubauen. In derselben Einordnung war auch von Unterstützung für in Hamburg lebende Hisbollah-Anhänger die Rede. 2017 wurde das IZH vom Hamburger Verfassungsschutz ausdrücklich als „Instrument der iranischen Staatsführung“ eingeschätzt.

Über Jahre trat das IZH beim Al-Quds-Tag in Erscheinung, unterstützte entsprechende Mobilisierungen, geriet immer stärker unter Druck, wurde 2023 Gegenstand eines vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens des Bundesinnenministeriums und schließlich am 24. Juli 2024 verboten. Die Begründung des Bundesinnenministeriums war eindeutig: Das IZH verbreite als direkte Vertretung des iranischen „Revolutionsführers“ in aggressiv-kämpferischer Weise die Ideologie der sogenannten Islamischen Revolution in Deutschland, richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Als Teilorganisation wurde unter anderem auch das Zentrum der Islamischen Kultur Frankfurt (ZIK) verboten.

Verheerendes Signal

Die Einschätzung des VGH Kassel ist ein verheerendes Signal. Es erweckt den Eindruck, dass ein Verbot keinerlei Konsequenzen für die verbotene Organisation hat. Auf Kosten der Allgemeinheit kann sie den öffentlichen Raum weiterhin nutzen und wird von der Ordnung geschützt, gegen die sie agiert.

Die Öffentlichkeit muss hinnehmen, dass die Straße zur Ersatz-Moschee wird.

Der VGH Kassel ließ bereits zwei pro-palästinensische Demonstrationen ausdrücklich stattfinden. Am 7. Oktober 2024 („Für ein freies Palästina – Der Sieg gehört der Gerechtigkeit“) und am 29. August 2025 („United4Gaza“). Wie diese Demonstrationen in der Praxis aussehen, hat Tichys Einblick mit Videoaufnahmen dokumentiert:

Am 16. Oktober 2023 bestätigte der VGH Kassen hingegen ein Verbot einer solchen Demonstration. Ein von der Stadt Frankfurt verhängtes Verbot der Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“ auf einer Pro-Palästina-Demo kippte er indes im Frühjahr 2024. Das Gericht wollte damals keine automatische Strafbarkeit erkennen können: Die Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“ sei nicht per se strafbar und könne somit nicht pauschal als Auflage untersagt werden. Die Demonstration konnte Infolge des Beschlusses in Frankfurt unter freiem Himmel stattfinden.

Öffentliche Gebete von Muslimen an emblematischen Orten westlicher Großstädte sind mittlerweile ein bestens eingeübtes Ritual, mit dem der öffentliche Raum für den Islam beansprucht wird. Muslime fordern damit für sich Rechte ein, die Andersgläubigen in islamischen Ländern größtenteils versagt bleiben. Es fällt schwer, dahinter keine Methode zu erkennen.

— 鈴森はるか 『haruka suzumori』 🇯🇵 (@harukaawake) January 18, 2026

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