Tichys Einblick hat vor Gericht obsiegt: Das LG Frankfurt am Main hebt die einstweilige Verfügung gegen TE auf und stärkt die Meinungsfreiheit. Pro Asyl wollte die Kritik an seiner Einbindung in ein staatlich finanziertes Netzwerk untersagen lassen. Das Gericht stellt nun klar: Die Einordnung als Teil einer „alimentierten Asyl-Lobby“ ist von Art. 5 GG gedeckt. Für TE ist das mehr als nur ein juristischer Erfolg: Es ist ein Auftrag, weiter Licht in das Geflecht der Asylindustrie zu bringen.
TE, IMAGO - Collage: TE
Tichys Einblick (TE) hatte am 13. März 2025 während der damals laufenden CDU/CSU/SPD-Koalitionsverhandlungen die SPD unter der Überschrift „SPD-Politiker wollen jedes Jahr 500.000 Zuwanderer – und ein Wahlrecht, unabhängig von Staatsbürgerschaft“ unter Berufung auf die WELT vom 12. März 2025 zitiert: „Wir fordern die Einführung eines Bundesfachkräfte-Programms für jährlich 500.000 Personen, um den demografischen Wandel zu bewältigen und den Fachkräftebedarf zu decken.“ TE hatte anschließend an dieses Zitat geschrieben: Diese SPD-Forderungen „lesen sich denn auch wie die Programme der zumeist staatlich üppig alimentierten Asyl-Lobby – von diversen Migrationsräten bis hin zu `Pro Asyl´ sowie den Nutznießern der Zuwanderungsindustrie von Arbeiterwohlfahrt, Paritätischem Wohlfahrtsverband, Anwaltsvereinen über Diakonie bis hin zur Caritas. […]“
Nun hat das Landgericht Frankfurt am Main – 3. Zivilkammer – aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 22. Januar 2026 für Recht erkannt (2-03 O 124/25): „Der Beschluss vom 29.04.2025 wird in Ziffer 1, 2 und 4 aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. Zentral war das im Text verwendete Adverb „zumeist“.
„Beitrag zu einer zeitgeschichtlichen öffentlichen Debatte“
Unter anderem heißt es im Urteil: Am Vorliegen einer dem Schutz des Art. 5 I GG unterstehenden Meinung bestehen keine Zweifel. Darüber hinaus belässt auch der Gesamtäußerungskontext keinen Zweifel, dass es dem Autor um die Mitteilung einer persönlichen Wertung geht. Die angegriffene Meinung ist rechtmäßig. (…) Die von ihr ausgehende Beeinträchtigungsintensität ist gerechtfertigt. Denn schon die angegriffene Äußerung enthält eine Relativierung („zumeist“), bezeichnet den Verfügungskläger nicht konkret, sondern adressiert ihn als Teil des Konglomerats „Pro Asyl“, und zwar mit Bezügen zu seiner Sozialsphäre (als Teil der „Asyl-Lobby“). Dieser Artikel leistet damit einen Beitrag zu einer zeitgeschichtlichen öffentlichen Debatte. Die Äußerung einer „Alimentierung“ auch des Verfügungsklägers ist nicht völlig haltlos oder aus der Luft gegriffen (…), weil der Staat ihn unmittelbar (1) und Projekte von „Pro Asyl“ jedenfalls mittelbar (2) finanziell mitträgt. Zumindest mittelbar profitiert hiervon auch das Konglomerat „Pro Asyl“, weil hierunter zu fassende Rechtsträger mit unmittelbar und erheblich staatlich finanzierten Vereinigungen in vielen Projekten zusammenarbeiten; so werden etwa die Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Pro Asyl unmittelbar finanziell gefördert. Bringen insofern wesentliche Kooperationspartner von „Pro Asyl“ aus einer öffentlichen Finanzierung erhaltene Ressourcen in gemeinsame Kampagnen, Publikationen und Projekte ein, ist es ein nicht zu untersagender Schluss des Autors, in der geschehenen Weise von einer „Alimentierung“ zu sprechen. Die in der Äußerung mitschwingende Wertung, „Pro Asyl“ sei nicht unabhängig, kann nicht juristisch untersagt werden. Ihr ist im politischen Meinungskampf zu begegnen.
Fazit und Motivation für TE: Wir werden weiter in dieses Gestrüpp der Asyllindustrie hineinleuchten und alles daransetzen, dass die Politik diesem Missbrauch von Steuergeldern einen Riegel vorscheibt.
Migration als Geschäftsmodell
Nun ja, Pro Asyl stellt sich selbst als hundertprozentig spendenfinanziert und damit unabhängig dar. Vieles weist aber auf eine strukturelle Staatsnähe hin, und die indirekte Förderung wird wohlweislich verschwiegen. Pro Asyl operiert innerhalb eines Netzwerks aus anderen Organisationen, von denen viele ihrerseits Millionen aus öffentlichen Töpfen der Landesregierungen, der Bundesregierung oder der EU erhalten. Dazu kommt das Gemeinnützigkeitsprivileg. So fließen staatliche Ressourcen, Daten und Deutungsmacht in die Arbeit von Pro Asyl – auf Umwegen zwar, aber sie fließen und erreichen ihr Ziel. Das macht Pro Asyl zu einem quasi öffentlichen Akteur, der de facto wesentlich weniger unabhängig ist, als er selbst einräumen mag.
Überhaupt ist die Asyl-Industrie ein Netzwerk eng miteinander verflochtener Organisationen, der zumindest indirekt staatlich gefördert wird. Siehe dazu ausführlich das TE-Magazin Nr. 08/2025. Mittendrin in der Fluchthelferbranche: Pro Asyl. Dieses Imperium zur Förderung der Zuwanderung gliedert sich in formal unabhängige, tatsächlich aber eng miteinander verzahnte Körperschaften. Es sind keine Tochtergesellschaften im wirtschaftlichen Sinn, sondern juristisch selbstständige Organisationsteile. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Pro Asyl (BAG Pro Asyl) ist ein 1986 gegründeter Zusammenschluss von Mitarbeitern aus Kirchen, Gewerkschaften, Wohlfahrts- und Menschenrechtsorganisationen sowie von „Flüchtlingsräten“. Der Förderverein Pro Asyl e.V. ist das operative Zentrum und quasi die Kasse von Pro Asyl. Der Förderverein finanziert die konkrete Unterstützung von Asylbewerbern, die Rechtshilfe und die sonstigen Projekte. Letztere setzen sich zusammen aus politischen Kampagnen, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit sowie der Vernetzung mit anderen als Menschenrechtsorganisation firmierenden Vereinigungen. Im Lobbyregister des Deutschen Bundestages ist der Förderverein seit 2022 unter der Nummer R001885 registriert.
2002 wurde schließlich die Stiftung Pro Asyl gegründet; sie ist so etwas wie die Vermögens- und Anlageverwaltung des Asyl-Konzerns. Das Netzwerk Pro Asyl ist so etwas wie die Abteilung für interne Kommunikation der deutschen Asylindustrie. Das Netzwerk ist zwar keine rechtlich eigenständige Körperschaft, aber die informell wohl wichtigste Einrichtung für den Informationsaustausch und die Verbindung zu Gleichgesinnten in der Gesellschaft. Zum Netzwerk gehören nicht nur die „Flüchtlingsbeiräte“ in allen 16 Bundesländern, sondern auch fünf andere Organisationen: das „Forum Menschenrechte“, das „Netz gegen Rassismus“, der „Informationsverbund Asyl“, die „National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention“ und die „Interkulturelle Woche“.
Pro Asyl selbst finanziert sich nach eigenen Angaben über Mitgliedsbeiträge, Spenden und Erträgen aus dem Stiftungskapital. Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine direkten öffentlichen Zuschüsse von mehr als 10 000 Euro ausgewiesen. Indirekt sieht das allerdings anders aus. Die Stiftung Pro Asyl ist als gemeinnützig anerkannt. Gemeinnützigkeit bedeutet, dass Erträge aus dem Stiftungskapital nicht versteuert werden müssen. Allein schon die weitgehende Steuerbefreiung stellt eine indirekte, aber relevante öffentliche Förderung dar.
Ein weiterer bevorzugter Partner der Stiftung Pro Asyl ist ein guter Bekannter aus der Welt der staatlich alimentierten linken NGOs: die Amadeu-Antonio-Stiftung (AAS) von Ex-Stasi-Mitarbeiterin Anetta Kahane, deren nebulös formulierter Zweck die „Stärkung einer demokratischen Zivilgesellschaft“ ist. Die AAS ist nicht rechtlich, aber de facto eine vom Staat abhängige Einrichtung: Im Kalenderjahr 2022 etwa nahm sie 1,9 Millionen Euro an Spenden ein, erhielt aber – vor allem über das Programm „Demokratie leben!“ – vom Bundesfamilienministerium 6,2 Millionen Euro an öffentlichen Zuschüssen.
Die Abkassierer der Asylindustrie
Die BAG Pro Asyl wiederum lebt von Spenden und Beiträgen aus dem Förderverein sowie von zusätzlicher finanzieller Unterstützung über die Mitgliedsorganisationen. Letztere erhalten teilweise erhebliche direkte staatliche Zahlungen. Summen zwischen 38 000 und 557 000 Euro haben etwa das „Bildungswerk in der Migrationsgesellschaft“, die „Kinder- und Jugendhilfe-Migrationsarbeit“, der Verein „Migrationsarbeit“ und der „Rat für Migration“ erhalten – vor allem im Rahmen der sog. Projektförderung aus dem Bundesfamilienministerium (BMFSFJ). Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband erhielt in dieser Zeit jährlich zwischen 175 000 und 231 000 Euro. „Paritätische“ Organisationen werden insgesamt 67-mal genannt. Großempfänger sind auch die sogenannten Flüchtlingsräte: Im Jahr 2023 erhielt allein der Kölner Rat 64 000 Euro. Der „Freundeskreis Asyl Karlsruhe“ bekam 38 000 Euro (2022).
Staatliche Mittel finanzieren zudem die „Landesflüchtlingsräte“, die wiederum Mitglieder in der BAG Pro Asyl sind. Auch Gewerkschaften erhalten für ihre migrationspolitische Arbeit selbst zwar keine direkte staatliche Förderung, wohl aber über Kooperationsprojekte (zum Beispiel mit der Bundeszentrale für politische Bildung oder mit EU-Stellen).
Formal erhalten der Förderverein Pro Asyl und die Stiftung selbst zwar keine staatlichen Mittel, doch über ihre Netzwerke von öffentlich bezuschussten Flüchtlingsräten, Kirchen, Wohlfahrtsverbänden sowie durch deren inhaltliche Beiträge innerhalb der BAG Pro Asyl profitieren alle Bereiche von Pro Asyl insgesamt von deren Kompetenzen und Infrastruktur. Öffentliche Gelder landen somit – über die Kanäle Dritter – in Initiativen, an denen Pro Asyl beteiligt ist – und damit in dem ideellen Gesamtkonzern.
So ist ein riesiger Asylmarkt entstanden. Obwohl der Verein selbst keine direkte staatliche Förderung erhält, ist Pro Asyl in dieser Branche einer der einflussreichsten Akteure – vor allem über die BAG und über das Netzwerk. Viele Akteure verdienen direkt oder indirekt an der Migration und beschäftigen Heerscharen von bezahlten Mitarbeitern: „Seenotretter“ im Mittelmeer, Anwälte, Vermieter von Sammelunterkünften, Dolmetscher und Sprachlehrer, Sozialarbeiter, Traumabetreuer, private Arbeitsvermittler – die Liste ist schier endlos; sehr viele Menschen leben davon, dass der Zustrom an Flüchtlingen nicht abreißt.
SLAPP-Klagen von NGOs
Das Vorgehen von Pro Asyl ist in den USA als sog. „SLAPP“-Klage bekannt. SLAPP steht für Strategic Lawsuit Against Public Participation (strategische Klage gegen öffentliche Beteiligung).
Typische Merkmale einer solchen Klage sind:
- Ein wirtschaftlich oder politisch mächtiger Kläger geht gegen einen Journalisten, Aktivist, Wissenschaftler oder Bürger vor.
- Die Streitwerte werden aufgepumpt und damit künstlich verteuert. Das Verfahren wird über alle Instanzen und Jahre geführt.
- Ziel ist nicht Recht zu erhalten. Ziel ist Abschreckung, Einschüchterung und dass jemand zum Verstummen gebracht werden soll. Der Ausgang ist egal. Es geht weniger um Rechtsschutz als um Druck durch Kosten, Zeit und Risiko.
Selbst wenn die Klage am Ende abgewiesen wird, entsteht den Beklagten erheblicher finanzieller Schaden. Auf Anwaltskosten bleibt man selbst sitzen, wenn man siegen sollte. Die alten Griechen nannten das einen Pyrrhus-Sieg – wenn man sich zu Tode siegt.
Wir danken unseren Lesern und Unterstützern die es uns ermöglichen, die finanziellen Mittel für den Kampf gegen diese Einschüchterungsklagen aufzubringen.




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