Noch mehr Umverteilung: Karl Lauterbach will „reiche“ Rentner schröpfen

Nach jeder Wahlniederlage schlagen SPD-Größen noch mehr Umverteilung vor. Der Ex-Gesundheitsminister will an das Altersgeld von Beschäftigten. Nur: wirklich gut versorgte Rentner gibt es in Deutschland kaum – im Gegensatz zu Pensionären.

IMAGO

Noch am Wahlabend, an dem die SPD gerade fast zehn Prozentpunkte und die Regierungsführung in Rheinland-Pfalz und in München die Oberbürgermeisterwahl verlor, saß der SPD-Bundestagsabgeordnete und Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach in der Talkshow von Caren Miosga und wartete mit einem nicht ganz neuen Vorschlag auf, der seiner Ansicht nach den Sozialdemokraten wieder Auftrieb verschaffen soll: nämlich eine Teilenteignung ausgerechnet von Arbeitern und Angestellten mit einer langen Arbeitsbiografie.

Menschen, die gut verdient haben und eine gute Rente bekommen, sollen wieder davon abgeben.

Denn sie hätten ja eine höhere Lebenserwartung, als jene, die wenig verdienen. Das sei ungerecht. pic.twitter.com/kHg68qrmj6

— Dominik Kettner (@Dominik_Kettner) March 22, 2026

Damit folgt er dem schon seit langem eingespielten Muster der SPD, nach jeder Wahlniederlage höhere Steuern und mehr Umverteilung zu fordern. Lauterbachs Idee einer Umverteilung innerhalb des Rentensystems von denen, die lange Arbeits- und damit Einzahlungszeiten aufweisen, zugunsten von „armen Rentnern“ kann keine Originalität beanspruchen. Schon 2025 brachte der Chef des DIW Marcel Fratzscher dieses Modell in die Debatte, damals unter dem Namen „Boomer-Soli“: wer in den Zeiten relativ hoher wirtschaftlicher Stabilität ohne Unterbrechung arbeitete und relativ auskömmliche Rentenansprüche erwarb, so der regierungsnahe Ökonom, sollte davon etwas abgeben, um die Altersversorgung von künftigen Rentnern mit geringen Ansprüchen zu „stabilisieren“. Den gleichen Vorschlag griff auch schon der Grünen-Chef Felix Banaszak auf. Der Gedanke einer Umverteilung zwischen „reichen“ und „armen“ Rentnern leidet allerdings unter drei Schwächen: Erstens wäre er System- und aller Wahrscheinlichkeit nach auch verfassungswidrig, zweitens auch ökonomisch unsinnig. Vor allem gibt es aber die „reichen“ deutschen Rentner beziehungsweise künftigen Rentner kaum, denen Lauterbach in die Tasche greifen möchte.

Das deutsche Rentensystem folgt dem Äquivalenzprinzip – das heißt, die Rente des Einzelnen richtet sich nach Höhe und Dauer der Einzahlung, also der erworbenen Rentenpunkte. Damit würde die Fratzscher- beziehungsweise Lauterbach-Umverteilung brechen, indem sie bei denjenigen, die über lange Zeit viel einzahlten, die Rentenpunkte, wie sich der SPD-Politiker ausdrückte, „abregelt“, ihnen also weniger auszahlen will, als ihnen zustünde. Rentenanwartschaften gelten als eigentumsähnliche Ansprüche. Auch wenn das Rentenniveau in Zukunft demografisch bedingt sinkt, sinken nicht automatisch auch die Renten selbst. Vor allem richtet sich, siehe oben, unabhängig vom Rentenniveau die individuelle Rente nach der konkreten Beitragszahlung. Würde dieses Prinzip zugunsten einer Umverteilung aufgegeben und auch vom Bundesverfassungsgericht durchgewunken, dann würde das gerade eine wesentliche Möglichkeit zur Stabilisierung der gesetzlichen Rente torpedieren. Denn besonders Arbeitnehmer, die früh ins Berufsleben starteten und beispielsweise als Facharbeiter oder Meister ohne Unterbrechung hohe Beträge einzahlten, hätten dann kein Motiv mehr, bis zum gesetzlichen Rentenalter von 67 oder demnächst gar 70 weiterzuarbeiten. Denn ab einem bestimmten Punkt würden sie schließlich „abgeregelt“; statt weitere Rentenpunkte für sich zu sammeln, würden sie für die Alterssicherung von anderen mit einer weniger geradlinigen Arbeitsbiografie einzahlen. Folglich wäre es gerade für gut Qualifizierte eine rationale Entscheidung, sich in Frührente zu verabschieden. Dabei würde es das Rentensystem stützen, wenn mehr Beschäftigte als bisher bis zum Alter von 67 im Job blieben.

Und drittens: bei den „wohlhabenden“ Rentnern handelt es sich um eine hauchdünne Schicht, wobei der Rentenwohlstand sich im Vergleich mit anderen Ländern wie Österreich auch stark relativiert. Die aktuellsten Zahlen zur Rentenhöhe, veröffentlicht 2025, beziehen sich auf 2024. Demnach lagen nur für 11 bis 12 Prozent der Rentner die monatlichen Bezüge von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRB) über 1800 Euro – ein Betrag, der für ein Leben in der Großstadt schon sehr knapp ausfällt. Mehr als 2 100 Euro Rente bezogen noch einmal deutlich weniger: nämlich etwa 12 Prozent. Über eine Rente oberhalb von 2 700 Euro monatlich brutto – und erst dann könnte man (relativ) von auskömmlich beziehungsweise gut sprechen – dürfen sich gerade 2,1 Prozent der Männer und 0,2 Prozent der Frauen freuen. Um den rechnerischen Höchstbetrag der DRB von etwas über 3500 Euro zu erhalten, müsste jemand nach der Entgeltpunktebewertung von 2025 über 45 Jahre lang 96 600 Euro brutto verdient und daraus den entsprechenden Rentenbeitrag gezahlt haben. Das trifft auf so gut wie niemand zu. Die Durchschnittsrente 2024 betrug übrigens 1405 Euro. Besonders drastisch fällt der vergleich mit den Beamtenpensionen aus: hier lag der Durchschnitt 2024 bei 3 416 Euro. Ebenfalls 2024 mussten die Steuerzahler insgesamt 57 Milliarden Euro für 1,42 Millionen Pensionäre aufbringen. Bei Beamten gilt die Deckelung von 71,75 Prozent der letzten ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge nach 40 Jahren. Für einen Spitzenverdiener wie einen Staatssekretär mit einem Monatsgehalt von 16 000 Euro bedeutet das eine monatliche Pension von gut 11 000 Euro.

Interessanterweise erwähnte Lauterbach bei seinem Vorstoß zum Thema Altersbezüge das Thema Beamtenpensionen überhaupt nicht. Seine Begründung für die Umverteilung innerhalb der Rentenbezieher lautet, Arbeitnehmer mit geringen Rentenanwartschaften hätten in der Regel auch eine geringe Lebenserwartung als Beschäftigte mit künftig höheren Renten – die einen bekämen also bezogen auf ihr gesamtes Alter deutlich weniger als die anderen. Dabei handelt es sich allerdings um eine Frage des Lebensstils: es gibt tatsächlich eine Korrelation zwischen langen Unterbrechungen im Arbeitsleben durch Arbeitslosigkeit beziehungsweise Bürgergeldbezug und erhöhtem Alkohol- und Tabakkonsum, ungesundem Essen und Bewegungsmangel. Aber eben keine Kausalität: niemand ist gezwungen, ungesund zu leben, weil er unterdurchschnittlich verdient und deutlich weniger als 45 Beitragsjahre einzahlt. Vor allem lassen sich die Folgen individueller Lebensentscheidungen nicht dadurch ausgleichen, dass diejenigen, die seit ihrem 18. Lebensjahr ihrem Beruf ohne längere Unterbrechung nachgehen, von ihren ohnehin nicht üppigen Renten noch etwas abgeben.

Die vergleichsweise größte Überversorgung herrscht bei den Berufspolitikern: Ein Bundestagsabgeordneter erwirbt schon nach vier Jahren im Parlament einen Rentenanspruch von etwas mehr als 1000 Euro – ohne irgendetwas einzuzahlen. Die Höchstgrenze liegt bei 65 Prozent der Abgeordnetendiät: die erreicht ein Politiker nicht wie ein Arbeitnehmer nach 45 Jahren Arbeit, sondern schon nach 26 Jahren Bundestag.

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