Der Syrer tötete und verletzte Menschen mit einem Messer auf einem Fest der Vielfalt – weil er nach eigener Aussage keine feiernden Menschen sehen konnte. Das Gericht verurteilt ihn zu lebenslanger Haft. Das Urteil wirft auch wieder ein Schlaglicht auf Behördenversagen. Denn der Islamist hätte längst abgeschoben werden müssen.
picture alliance / epd-bild | Guido Schiefer
Lebenslange Haft, besondere Schwere der Schuld, anschließende Sicherungsverwahrung: Mit diesem Urteil hat das Düsseldorfer Landgericht den 27-jährigen Syrer Issa al Hasan bestraft, der am 23. August 2024 beim „Festival der Vielfalt“ in Solingen drei Menschen tötete und zehn weitere schwer verletzte. Zusätzlich muss er 360.000 Euro Schmerzensgeld an Opfer und Hinterbliebene zahlen.
Der Prozess endete damit, was viele Nebenkläger gefordert hatten: Der Attentäter wird das Gefängnis nie wieder verlassen. Die Richter betonten, die Tat sei kaltblütig, planvoll und religiös-ideologisch motiviert gewesen. Al Hasan hatte sich noch am Tag der Attacke in einem Video als „Soldat des IS“ inszeniert und angekündigt: „Bei Gott, ich werde Euch zerstückeln.“
Die Bluttat begann ausgerechnet bei einem „Festival der Vielfalt“, das die Solinger feiern und ihre Freude über das neue bunte, vielfältige Deutschland demonstrieren wollten. Der Syrer schlug am Abend des 23. August 2024 zu, als Familien, Paare und Freunde auf dem „Festival der Vielfalt“ tanzten und feierten. Issa al Hasan – Putzkraft eines Döner-Imbisses – stürmte mit einem neu gekauften Dönermesser auf Besucher des Stadtfests zu. Innerhalb von Minuten verwandelte er das Stadtfest in ein Blutbad. Er rammte das Messer mit der 15-Zentimeter-Klinge gezielt in Hälse und Oberkörper seiner Opfer und rief laut „Allahu Akbar“.
Drei Menschen starben: die Apothekerin Ines W. (56), der Rentner Stefan S. (67) und der Ingenieur Florian H. (56). Acht weitere wurden lebensgefährlich verletzt. „Ich sah meine Frau plötzlich auf dem Boden, Blut spritzte aus der Halsschlagader – ich konnte ihr nicht helfen“, schilderte ein Witwer vor Gericht. Helfer versuchten verzweifelt, Leben zu retten. Der Attentäter warf sein Messer weg und floh Richtung Asylheim, Ermittler fanden die Waffe mit seiner blutverschmierten Jacke und seinen Papieren.
Während des mehrmonatigen Prozesses kam heraus: Der Täter hatte vorab ein Bekennervideo für den IS aufgenommen, sein Handy war voller Symbole und Kontakte in die islamistische Szene. Ursprünglich wollte er die israelische Botschaft attackieren, entschied sich dann aber für das nahe Stadtfest. Vor Gericht sprach er von einer „Wehraktion“ gegen deutsche Waffenlieferungen an Israel und dem „Tanzen von Ungläubigen“, das ihn provoziert habe.
Die Bundesanwaltschaft sah darin einen eindeutig terroristischen Hintergrund. Ein psychiatrischer Gutachter bestätigte: Der Angeklagte ist trotz seines niedrigen IQs voll schuldfähig. Es gebe keine Anzeichen für eine psychische Krankheit. Seine Tat sei planvoll und zielgerichtet gewesen, zudem bestehe eine hohe Wiederholungsgefahr.
Der Verteidiger bemühte sich, den Täter als Produkt eines „anderen Kulturkreises“ darzustellen, verwies auf Chancenlosigkeit im syrischen Hinterland und bat, von der Sicherungsverwahrung abzusehen.
Das Urteil wirft auch wieder ein Schlaglicht auf Behördenversagen. Denn der Islamist, der als sogenannter „Flüchtling“ über die Türkei und Bulgarien nach Deutschland kam, hätte längst abgeschoben werden müssen: Bereits im Juni 2023 stand die Ausländerbehörde vor seiner Tür, doch der Syrer war nicht da – danach unternahm niemand weitere Versuche. So blieb er im Land, bis er ein Jahr später mordend durch Solingen zog. Er konnte keine singenden, feiernden und tanzenden Menschen sehen, sagte er.
Der Syrer wird mit den Worten zitiert, die er zu Beginn gesagt hatte: „Ich habe schwere Schuld auf mich geladen, habe drei Menschen getötet, andere haben nur knapp überlebt. Ich werde das Urteil akzeptieren. Ich habe Unschuldige getötet, keine Ungläubigen. Juden, Christen und Muslime sind keine Feinde. Ich erwarte die lebenslange Haftstrafe.“
Solingen – der 23. August 2024: wieder ein Tag, an dem ein islamistischer Fanatiker ein fröhliches Stadtfest in ein Massaker verwandelte.

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Lebenslang – lassen wir uns davon mal nicht täuschen. Zumal es mich ankotzt, solch ein Monster „lebenslang“ versorgen und beaufsichtigen zu müssen.
Lebenslang bedeutet in Deutschland „auf unbestimmte Zeit“ und kann bereits nach 15 Jahren zur Folge haben, dass solch ein Monster erneut auf die Bevölkerung losgelassen wird.
Für solche Täter wäre ich bereit, die Todesstrafe wieder einzuführen. Die haben jegliches Recht auf ein langes Leben verwirkt.
Bleibt der jetzt allen Ernstes in Deutschland? Mal so als Info: Der Fluchtgrund „Krieg in Syrien / Diktator“ etc. pp. ist weggefallen. Es gibt keinen Grund, hierzubleiben.
Tja. Wer sagts ihnen, den Syrern von überallher?
„Lebenslang“ hahaha… kann man irgendwo Wetten abgeben wann der wieder unter die Opfer gelassen wird?
Trump sagt und macht es richtig! Wir brauchen Politiker wie Trump die aufräumen in diesem Irrenhaus!
Die menschliche Bestie kostet die Steuerzahler auch noch lebenslang Geld.
Ich wüsste eine sehr viel bessere Lösung zum Vorteil aller Steuerzahler.
Der Afghane, der Mia in Kandel erstach (oder ihr das Gesicht nahm, so genau wurden wir nicht unterrichtet) soll sich im Gefängnis aufgehängt haben.
Fragt sich halt, wer inzwischen als Wärter in solchen Vollzugsanstalten tätig sein wird.
25 Jahre Vollpension. Nice!
Mit Anschlussverwahrung!
Naja – unter Umständen sind es nur 15 Jahre. Lesen Sie mal zum Begriff „lebenslang“ in Deutschland.
Zitat 1: „Zusätzlich muss er 360.000 Euro Schmerzensgeld an Opfer und Hinterbliebene zahlen.“ > Na, und: ……hat das syrische Goldstück die schlappen 360.000 „Ocken“ schon überwiesen? Oder eine der ihn vllt. damals oder heute unterstützenden NGO’s? _ _ _ _ _ _ Zitat 2: „Es gebe keine Anzeichen für eine psychische Krankheit.“ > Also, „keine Anzeichen für eine psychische Krankheit“ hin oder her: Fakt ist hier doch wohl, dass wer eine solche Tat begeht, dass jene Person einfach einen „Knall“ hat und grundsätzlich „psychisch gestört“ ist. Denn wenn solch Mensch nicht als „psychisch gestört/krank“ gesehen und eingestuft wird, wäre dieser… Mehr
Da muss ich die Kläger leider enttäuschen, in 15, 20 Jahren wird er von einem islamischen Friedensrichter auf freien Fuß gesetzt, exakt so, wie der IS und die „moderarten syrischen Rebellen“ ihr Gleichgesindel aus den Knästen entlassen haben.
„Denn der Islamist hätte längst abgeschoben werden müssen“
Die wahren Verbrecher sind für mich die Mitarbeiter der zuständigen Behörden, die bei ihrer Arbeit total versagt haben. Aber bei Beamten und Politikern gibt es keine Verantwortung für ihr Tun. Dies wird sich vorerst auch in „Unserer Demokratie „nicht ändern lassen. Einfach nur schändlich.
Das gab es mal. Einer ging sogar baden.
Und nun ?