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Innenministerium: Fast 40.000 Nicht-Ukrainer aus der Ukraine aufgenommen

Das Bundesinnenministerium bestätigt: Durch die Aufnahme von 1,1 Millionen Ukraine-Flüchtlingen haben fast 40.000 Nicht-Ukrainer Zugang nach Deutschland erlangt. Mehr als 27.000 stellten nach Einreise einen Asylantrag. Ein Aufenthaltstitel findet sich dabei noch immer. Allein 2.000 Duldungen entstanden so seit März 2022.

IMAGO

Ihren Ausgang nehmen die Abgeordneten von Presseberichten, die auch von der Kriminalität von Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine berichten. So haben im März 2022 zwei „Ukrainer“ eine Ukrainerin auf einem Hotelschiff in Düsseldorf vergewaltigt und müssen dafür laut Urteil vom November für drei und vier Jahre in Haft. Auf dem zugehörigen Pressebild sieht man trotz vorgehalten Aktenheftern, dass einer der Angeklagten ein Schwarzer ist. „Sie gehörte zu den ersten eintreffenden Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine und war in Düsseldorf doch nicht in Sicherheit“, schreibt das Redaktionsnetzwerk Deutschland dazu.

Daneben nennen die Abgeordneten den Fall eines Usbeken, der Anfang 2023 mit Frau und drei Kindern aus der Ukraine nach Deutschland kam. In Deutschland lebt er von reichen Sozialleistungen, wie die Bild berichtet. Zusätzlich hat sich der 35-Jährige aber als Schlepper verdungen und verdient so zusätzlich für jeden Geschleusten 50 Euro. In seinem privaten VW Crafter schleuste der Usbeke mit einer Fuhre bis zu 18 illegale Migranten nach Deutschland ein. Aus Geldnot will der Mann gehandelt haben, doch in seiner Wohnung hatte er 3.500 Euro an Ersparnissen zurückgelegt. Der Täter wird zu zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Im Gefängnis Görlitz sind inzwischen fast die Hälfte der Plätze von Schleusern besetzt.

Solche Einzelfälle befinden sich unter den vielen aufgenommenen „Flüchtlingen“ aus der Ukraine. Dem deutschen Staat scheint an dieser Stelle gründlich die Kontrolle verloren gegangen zu sein. Die Antwort auf eine Frage des AfD-Abgeordneten Stefan Keuter (Drucksache 20/9973) ergab nun, dass nicht nur 1.086.137 Ukrainer in Deutschland aufhältig waren (laut Ausländerzentralregister, Stand 30. November 2023), sondern zudem fast 40.000 Drittstaatsangehörige, die aus der Ukraine geflohen sein sollen (exakt: 37.910 Personen). Die größte Gruppe darunter sind 4.700 Russen und 3.326 Aserbaidschaner. Aber auch 2.233 Nigerianer und fast 2.000 Marokkaner haben sich in diese Kohorte verirrt, ebenso 1.264 Iraner, 1.215 Afghanen, 1.108 Syrer und 842 Iraker. Es kommen zahlreiche Nationalitäten hinzu, insgesamt weit über einhundert. Nichts wäre logischer gewesen, als die Drittstaatler, die ursprünglich nicht aus der Ukraine stammen, in ihre Heimatländer zu schicken. Das spezielles Bund-Länder-Programm, das sich mit der Ausreise von Drittstaatsangehörigen in ihre sicheren Heimatländer befasst, wurde auch laut Antwort des Innenministeriums zu Beginn des Ukraine-Kriegs an die neue Lage angepasst. Die diplomatischen Vertretungen verschiedener Länder wurden informiert. Dass daraufhin etwas geschehen wäre, kann das Ministerium nicht sagen.

„Forscher“, „Fachkräfte“ und 2.000 Duldungen

Die AfD-Abgeordneten haben aber neben der schieren Zahl der vorgebliche Ukraine-Flüchtlinge auch nach deren Aufenthaltstiteln gefragt. Und die Antwort auf diese Frage fiel überraschend vielfältig aus. Es erweist sich, dass die Bundesrepublik noch für fast jeden Bedarf einen Titel hat, im Zweifel eine Duldung. Über acht Seiten zieht sich die Tabelle mit den verschiedenen Aufenthaltstiteln hin. 875.383 Personen (von 1,1 Millionen) genießen demnach „vorübergehenden Schutz“. Man erfährt aber auch, dass 73.190 Personen aus der Ukraine derzeit ohne jedes Aufenthaltsrecht in Deutschland sind. Bei 541 Personen ist der Aufenthaltstitel erloschen. 2.338 Kinder wurden im Bundesgebiet geboren und haben offenbar schon dadurch ein provisorisches Aufenthaltsrecht. Aber 26.714 der „Flüchtlinge“ sind inzwischen zu Asylbewerbern geworben, knapp 2.000 eingereiste Migranten sind in unterschiedlichsten „Duldungen“ untergebracht, das heißt aufgrund familiärer Bindungen, aus medizinischen Gründen, wegen anderen Abschiebungshindernissen, wegen ungeklärter Identität oder fehlender Reisedokumente, als „unbegleiteter Minderjähriger“, schließlich – der größte Batzen – „aus sonstigen Gründen“ (§ 60a Abs. 2 Satz 1).

Daneben beleuchtet die Liste, dass es alle möglichen Spurwechsel gibt, etwa via Blaue Karte. Noch einmal zur Erinnerung: Ukrainer haben in Deutschland seit einer einschlägigen Entscheidung der Innenministerin ohnehin ein Aufenthaltsrecht als Flüchtlinge. Sie müssen also keinen Asylantrag stellen. Die Asylbewerber, Geduldeten und sonstigen Spurwechsler müssten also Nicht-Ukrainer sein. Hier wurden über 300 Aufenthaltserlaubnisse für „Fachkräfte mit akademischer Ausbildung“ erteilt, 63 Aufenthaltserlaubnisse für „Fachkräfte mit Berufsausbildung“, 39 für einfache „Fachkräfte“, zwei Aufenthaltserlaubnisse gingen an „besonders hochqualifizierte Fachkräfte“.

Aber auch die „Arbeitsplatzsuche mit akademischer Ausbildung“ kann mit einer Aufenthaltserlaubnis entlohnt werden. 71 Aufenthaltserlaubnisse wurden für „Forscher“ erteilt, sogar als „Spezialitätenkoch“ kann man hier eine Aufenthaltserlaubnis erlangen (nach § 19c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit § 11 Abs. 2 Beschäftigungsverordnung). Man sieht: Es gibt für jeden Einzelfall eine Regelung im deutschen Gesetzeskasten. Fast niemand muss ohne Aufenthaltstitel zu Bett gehen, wenn man es nur geschickt anstellt.

Blamabel: Über Kriminalität und Kosten weiß das BMI nichts

Neben diesen durchaus amüsanten Zügen ist aber die Antwort des Innenministeriums auf die Fragen 2 und 3 durchaus blamabel und ein kleiner Skandal. Gefragt war hier nach der Kriminalität der Drittstaatsangehörigen sowie nach den Kosten für ihre Versorgung und für Rückführungen. Doch die Bundesregierung kann hier nicht Antwort und Rede stehen; ihr liegen keine Erkenntnisse zu den beiden Fragen vor. Das vermittelt einmal mehr, dass Menschen von der Ampelregierung ungeprüft ins Land gelassen werden, worauf dann ein allgemeines Experiment beginnt: Bei Sozialämtern können sie Leistungen beantragen, der Staat verliert über kurz oder lang den Überblick über die verschiedenen Personen, ihren Aufenthaltsgrund und Status oder verfasert sich bei der Vergabe von 1001 Aufenthaltstitel. Ein Überblick ist damit definitiv erschwert, und vielleicht ist das die Absicht.

Stefan Keuter, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion und Mitglied des Auswärtigen Ausschusses, der diese Kleine Anfrage federführend schrieb, stellt gegenüber TE fest: „Über eine Million Drittstaatsangehörige aus der Ukraine, also Nicht-Staatsangehörige eines EU-Mitgliedsstaates, wurden in Deutschland aufgenommen. Die meisten genießen vorübergehenden Schutz, der sich erfahrungsgemäß in Deutschland zu einem Bleiberecht entwickelt.“ Zwar seien die meisten von ihnen Ukrainer: „Gleichwohl gibt es fast 40.000 nicht-ukrainische Staatsangehörige unter ihnen, die meisten aus Russland und Aserbaidschan. Die Frage lautet: Warum nehmen ihre Herkunftsstaaten diese Menschen nicht auf? Das primäre Ziel einer Bundesregierung, die sich an deutschen Interessen ausrichtet, wäre, diese Personen schnellstmöglich in ihre Herkunftsstaaten überzuführen.“

Daneben müsse die Bundesregierung „vor allem für die Ukraine auf eine Friedenslösung“ hinwirken, damit auch „die über eine Million Ukrainer in ihr Heimatland zurückkehren können, um es aufzubauen“. Daneben erkennt Keuter eine „absurde Folge der linken Ideologie dieser Bundesregierung“ in einer weiteren Zahlenangabe aus der Antwort und schließt mit einer provokativen Frage: „Unter den 1,1 Millionen sind 87 ‚Diverse‘. Ob sie wohl von übereifrigen Asyl-Aktivisten dazu gemacht wurden?“ Darüber kann man in der Tat nur rätseln.

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