In acht Städten ließen drei Elternpaare / Väter / Mütter ein Neugeborenes als „divers“ eintragen

Seit Inkrafttreten des Gesetzes am 22. Dezember 2018 haben 83 Personen binnen 21 Monaten gegen Vorlage eines Attests, das eine „Variante der Geschlechtsentwicklung“ bestätigt, die Möglichkeit genutzt, „divers“ als Geschlecht eintragen zu lassen.

picture alliance/dpa | Sven Hoppe

Mit Urteil vom 10. Oktober 2017 verlangte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Änderung des Personenstandsrechts: Neben „männlich“ und „weiblich“ müsse der Gesetzgeber einen weiteren positiven Geschlechtseintrag zulassen.

Hintergrund: Eine „beschwerdeführende Person“ hatte beim Standesamt ihren Geburtseintrags dahingehend ändern wollen, damit die bisherige Angabe „weiblich“ gestrichen und die Angabe „inter/divers“, hilfsweise nur „divers“ eingetragen werde. Das Standesamt hatte den Antrag mit dem Hinweis abgelehnt, dass nach geltendem Personenstandsrecht ein Kind entweder dem weiblichen oder dem männlichen Geschlecht zuzuordnen ist, oder – falls nicht möglich – das Geschlecht nicht eingetragen wird. Der daraufhin beim zuständigen Amtsgericht gestellte Berichtigungsantrag wurde zurückgewiesen; die hiergegen gerichtete Beschwerde blieb erfolglos.

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Mit ihrer Verfassungsbeschwerde rügte die „beschwerdeführende Person“ eine Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) und eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG). „Karlsruhe“ ist dieser Argumentation gefolgt. Und der Bundestag hat schließlich das Personenstandsrecht am 13. Dezember 2018 entsprechend geändert. Der Name des Gesetzes lautet: „Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben.“

Exakt zwei Jahre nach Verabschiedung dieses Gesetzes darf man rekapitulieren, wie oft dieses Gesetz in den Geburtsregistern seitdem zur Anwendung kam. Der Evangelische Pressedienst (epd) hat dazu aktuell eine Umfrage unter den zuständigen Behörden ausgewählter deutscher Großstädte gemacht.

Hier das Ergebnis: Seit Inkrafttreten des Gesetzes am 22. Dezember 2018 haben 83 Personen binnen 21 Monaten gegen Vorlage eines Attests, das eine „Variante der Geschlechtsentwicklung“ bestätigt, die Möglichkeit genutzt, „divers“ als Geschlecht eintragen zu lassen. Dazu kamen in den abgefragten acht Städten 3 Elternpaare bzw. Väter/Mütter, die für ein Neugeborenes „divers“ eingetragen haben wollten.

Das heißt: Im Jahr 2019 inklusive der ersten drei Quartale des Jahres 2020 haben in der Summe der genannten acht Städte mit deren Gesamteinwohnerzahl von 10,421 Millionen 83 „divers“-Personen einen „divers“-Eintrag vornehmen lassen. Das entspricht 0,0008 Prozent der Bevölkerung. Umgerechnet auf die gesamte Wohnbevölkerung Deutschlands und ohne Rücksicht auf ein mögliches Stadt-Land-Gefälle wären es in absoluten Zahlen deutschlandweit 660 „divers“-Personen.

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Das allerdings ist der „divers“-Lobby zu wenig. Deshalb rechnet sie die Statistik fiktiv hoch und geht von einer Art Dunkelziffer aus. Denn: „Nicht alle, die sich als ‚divers‘ verorten, wollen auch den Eintrag“, sagte Gabriel Nox Koenig vom „Bundesverband Trans*“. Weil für die Änderung eine ärztliche Bescheinigung vorliegen müsse, empfänden dies viele intergeschlechtliche Personen als Zumutung. Der „Bundesverband Intersexuelle Menschen“ ergänzte: Einige Personen hätten Angst vor Diskriminierung im privaten und beruflichen Bereich, wenn sie den Eintrag in „divers“ ändern ließen.

Apropos „divers“: Nach der Theorie der LSBTTIQ-Lobby (LSBTTIQ = Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, Transsexuelle, Intersexuelle und Queer) gibt es ja nicht nur zwei bzw. drei Geschlechter, sondern allein unter dem Etikett „divers“ oder „intersexuell“ verbergen sich wohl mehr als 60 weitere geschlechtliche Identitäten. Hier eine Auswahl aus der Nomenklatur: androgyn, bigender, cisgender  Frau zu Mann (FzM), gender variabel, genderqueer, intersexuell (auch inter*), männlich, Mann zu Frau (MzF), weder noch, geschlechtslos, nicht-binär, Pangender, Pangeschlecht, Trans, transweiblich, Transmännlich, Transmann, Transmensch, Transfrau, trans*, trans*weiblich, trans*männlich, Trans*Mann, Trans*Mensch, Trans*Frau, transfeminin, Transgender, transgender weiblich, transgender männlich, Transgender Mann, Transgender Mensch, Transgender Frau, Transmaskulin, transsexuell, weiblich-transsexuell, männlich-transsexuell, transsexueller Mann, transsexuelle Person, transsexuelle Frau, Inter*, Inter*weiblich, Inter*männlich, Inter*Mann, Inter*Frau, Inter*Mensch, intergender, intergeschlechtlich, Zweigeschlechtlich, Zwitter, Hermaphrodit, XY-Frau, Butch (maskuliner Typ in einer lesbischen Beziehung), Femme (femininer Typ in einer lesbischen Beziehung), Drag, Transvestit, Cross-Gender ..

Wie Karlsruhe und der Gesetzgeber wohl damit klarkommen werden?

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Kommentare ( 74 )

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traene im ozean
3 Jahre her

Erst wird jedwede geistige und materielle Orientierung eingerissen, Tradition, eigene Geschichte, Heimat und Identität zerstört.
Dann pflanzt man den orientierungslos Herumirrenden eine „neue“ Ideologie ins schwache Selbst, erklärt ALLES sei möglich, wenn nur die bösen Anderen, die Ausbeuter, Rassisten, Unterdrücker, Kapitalisten und Menschenfeinde nicht den hehren Zielen und Plänen im Wege stünden.
Um dann – in absehbarer Konsequenz – identitätsstiftend und sinngebend in bekannter Manier als williger Mitläufer und Vollstrecker gradewegs in der totalitären Diktatur zu enden!
Gendersternchen und x- Geschlechter sind ein Stein im Gebäude von „Doppeldenk“ und „Neusprech“ auf dem Weg zum „Great Reset“ !

8flieger8
3 Jahre her

Man fragt sich, was die Leute an diesem Thema finden, sodass sie immer wieder darauf zurückkommen und sich emotional so davon gefangennehmen lassen, dass das bisschen Verstand und Anstand einfach so verpufft. Was übrig bleibt, ist laue, muffige Luft. Mich interessiert das Thema jedenfalls nur insofern, als ich mir Anschauungsmaterial zu Gemüte führe. Warum genau, Herr Kraus, haben Sie diese Zahlen herausgesucht?

Michael M.
3 Jahre her
Antworten an  8flieger8

Und warum kommentieren Sie denn dann den Artikel wenn Sie das Ganze eh nicht interessiert?!

teanopos
3 Jahre her

Ich denke die geisteskranken Trolle, jene die diesen ganzen Gender-Sondermüll initiiert und forciert der Allgemeinheit, der Gesellschaft auferlegt haben und weiterhin auferlegen, liegen gerade herzhaft lachend auf ihrer Finca unter irgendeiner Sonne, darüber sinnierend was sie als nächstes „für“ die Gesellschaft tun könnten. Oder in irgendeinem jämmerlichen Loch, als und zum Strohhalm der progressiven Gefühle einer auserwählten Einzigartigkeit anzugehören. Wie lächerlich. Und jene die diesen ganzen Müll noch sonst wie vor sich hertragen denken wirklich sie wären die Speerspitze der Progressivität. All das ist einfach nur jämmerlich, bemitleidenswert, und dabei gehen diese Möchtegern Besonderheiten allen anderen deftig auf den Sack,… Mehr

Last edited 3 Jahre her by teanopos
Werner Geiselhart
3 Jahre her

Ja, wenn eine Gender-Aktivistin (Baer), die ins höchste Richteramt befördert wurde, in eigener Sache entscheiden darf, dann kommen eben solche Sachen raus, die den Steuerzahler Millionen kosten.
Die Relevanz für die Bevölkerung beträgt ein Hundertstel Promille, das reicht aber heutzutage anscheinend, um einen Riesenzirkus zu veranstalten und, was viel schlimmer ist, Leuten, die diesen Unsinn kritisieren, irgendwelche Phobien anzudichten und in die rassistische Ecke zu stellen.
Der Wahnsinn wird immer evidenter.

Brotfresser
3 Jahre her
Antworten an  Werner Geiselhart

Hadmut Danisch hat schön herausgearbeitet, wie die Damen und Herren vom BVG von diversen (nicht im Gendersinne ?) „Strohleuten“ aus ihrem Dunstkreis ihre eigenen Verfassungsbeschwerden vorbringen lassen, damit sie dann politisch urteilen können. Und Frau*in Baer ist da ganz vorne mit dabei!

Last edited 3 Jahre her by Brotfresser
binweitweg
3 Jahre her

Hach Kindersch bin ich froh- nachdem ich die hier eigestellte Tabelle gesehen habe und angesichts der erst in dieser Woche durchs Dorf gejagten Sau von wegen Corona wird speziell in den AfD-Hochburgen des Ostens zum Problem- ja da wird es einem warm ums Herz, daß diese Phänomen wohl doch eher westtypisch ist und der Osten von derlei „“verschont bleibt !!!

Schorschi
3 Jahre her

Sie hatten natürlich auch zu Ihrer Männlichkeit stehen und den Hut abnehmen können. Damit hätten Sie auf alle Fälle Stil bewiesen.

Anti-Merkel
3 Jahre her

Wie bei allen anderen Änderungen, die keiner will und die keinem etwas bringen, sollten es zuerst auf diejenigen, die es verursacht haben, damit beglückt werden…
Lauterbach und Söder sollen zu Versuchskaninchen für Coronaimpfstoffe gemacht werden, und Gottkanzlerin Angela I wird zu Gottkanzler*x Angelx (d) I.

friedrich - wilhelm
3 Jahre her

……w i r in unseren unternehmen kommen gut damit zurecht: wir stellen nämlich nur weiblich oder männlich ein! und wegen damit verbundener umstände und kosten auch keine mohammedaner und mohammedanerinnen!

Ulrich
3 Jahre her
Antworten an  friedrich - wilhelm

Warten Sie, bis Gabriel Nox Koenig Ihre Firma über intelligente Suchmaschinen identifiziert hat. Dann ist Schluss mit Lustig! Dann braucht es (ab einer bestimmten Beschäftigtenzahl) eine Quote für die restlichen n-2 Geschlechter einschl. dazugehöriger Toiletten.

Epouvantail du Neckar
3 Jahre her
Antworten an  friedrich - wilhelm

Das würde ich als öffentlich geäußerte Diskriminierung werten, Fritze-Willem 🙂

Wolff-Simon
3 Jahre her

Ich bin der Auffassung, dass es zur Vermeidung potentiellen künftigen Unrechts obligatorisch sein sollte, dass in jeder Kommune ab 150.000 Einwohner ein Geschlechtsbeauftragter*tin eingesetzt werden sollte.

Roland Mueller
3 Jahre her

Sie werden damit zurecht kommen. Wenn die ideologische Verbohrtheit groß genug ist, halten des Wahnsinns nackte Kofferträger weder Ochs noch Esel auf.